Protokoll der Sitzung vom 17.08.2000

zweiten Phase waren bzw. sind weiterhin, das heißt bis zum heutigen Tag, ausgenommen

Personen, die vor dem 15. Dezember ·1995 das 65. Lebensjahr vollendet hatten, die hier, jedoch nicht in ihrer Heimat, Verwandte mit Aufenthaltsrecht haben, soweit sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind,

Personen, die bereit sind, als Zeugen vor dem-Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aufzutreten und dort auszusagen,

Personen, die infolge von Kriegsereignissen unter_ einer Traumatisierung leiden und aus diesem Grund der ständigen ärztlichen Behandlung bedürfen,

Personen, die sich zurzeit in einem Weiterwanderungsver

fahren in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Australien oder Kanada befinden und

Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dem 26. Januar 1996 begonnen haben bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, soweit keine Sozialhilfe in Anspruch genommen wurde.

Über die weitere Behandlung dieser Peisonengruppen wird -die Innenministerkonferenz zu einem· späteren Zeitpunkt

entscheiden.

Im Übrigen stelle ich klar, dass keiner der Flüchtlinge eine Garantie erhalten konnte, wieder in seinen ursprünglichen Wohnort und nur dorthin zurückkehren zu können; Das ist gewiss leidvoll, aber es ist l

Zwischenzeitlich sind in Rheinland-Pfalz die Rückführungen nach_Bosriien-Herzegowina sehr weit fortgeschritten. Waren es zum Stichtag 1. Oktober 1996.13 034 Bürgerkriegsflüchtlinge, hielten sich hiervon zum 30. Juni 2000 lediglich noch 1 238 Personen auf. Als äußerst problematisch stellt sich die Rückführung der schwertraumatisierten Flüchtlinge dar. Deshalb wird sich die Innenministerkonferenz im Herbst mit die

ser Personengruppe befassen. Sie wissen, dass ich persönlich für eine Lösung eintrete, damit diese Menschen ilach Mög

lichkeit bei uns bleiben können.

Hinsichtlich der Rückführung der Flüchtlinge aus dem Kosovo hat die Innenministerkonferenz beschlossen, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit im Frühjahr 2000 mit der Rückführung der Kosovo-Aibaner ohne Aufenthaltsrecht begonnen werden kann. Erst nach der Öffnung des Landwegs aufgrund eines entsprechenden Transitabkommens mit den Anrainerstaaten konnte Ende April dieses J.ahres mit der Rückführung begonnen werden. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort ist aber die

c zwangsweise Rückführung zunächst auf albanische Volkszu-_ gehörige aus dem Kosovo beschränkt. Von einer Rückfüh

·

rung der ethnischen Minderheiten, zum Beispiel Serben, Roma, Aschkali und andere, wird derzeit noch abgesehen.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kriterien, nach denen albanische Volkszugehörige nachrangig zurückgeführt werden. Dies betrifft unter besonderen Umstijnden Lebensältere, Traumatisierte, Zeugen für den Internationalen Strafgerichtshof, in der Ausbildung befindliche sowie im Beruf stellende Perspnen und etliche Familien. Frau Abgeordnete Grützmacher, das betrifft also auch den Kreis, der vorhin angesprochen worden ist.

Diese differenzierten Regelungen zeigen," dass für die Landesregierung stets die Förderung der frl:!iwilligen Rückkehrer im Vordergrund stand und steht. Bisher wurden - Stand vom 1. August dieses Jahres - lediglich 125 Personen aus Rheinland-Pfalz nach Bosnien-Herzegowina und 116 Personen in das Kosovo abgeschoben. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die freiwillige Rückkehr sowohl durch die Beteiligung an den Förderprogrammen des Bundes als auch durch weitere Maßnahmen. Bemerkenswert ist, dass seitens der Kosovoflüchtlinge schon jetzt eine große Rückkehrbereitschaft vorhanden ist.

Nach Mitteilung der Bundesgrenzschutzdirektion sind seit der Einrichtung der UN-Verwaltung im Kosovo im Juni 1999 allein auf dem Luftweg bereits über 48 000 Flüchtlinge freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Rückkehrern, die den Landweg benutzt haben.

Diese große Rückkehrbereitschaft zeigt sich auch in

Rheinland-Pfalz. Danach sind von den 706 Kontingentflüchtlingen bereits 477 und von den übrigen Kosovoflüchtlingen bereits 1 902 Personen auf dem Luftweg wieder ausgereist. Für weitere 130 Personen wurde der Rückflug bereits gebucht. Darüber hinaus haben sich weitere etwa ·1 000 Personen für-einen Rückflug angemeldet. Über die Zahl der auf dem Landweg ausgereisten Personen liegen mir bisher keine Informationen vor.

Gestatten Sie mir abschließend eine Anmerkung zum Beschluss des Deutschen Bundestags vom 6. Juli 2000, der die humanitären Grundsätze in der Flüchtlingsr:JOiitik zum Inhalt hatte. Ich· stelle hierzu fest, dass wir in Rheinl!3nd-Pfalz einen Großteil dieser Forderung bereits erfüllen. Im Übrigen werden wir über diesen Beschluss auf der lnnenministerkonfe

- renz im November dieses Jahres -beraten. Dabei \Verde ich meinen bisher eingeschlagenen Weg fortsetzen, nämlich auf der einen Seite aus den genannten Gründen heraus Rückführungen konsequent durchsetzen; dabei aber auf der anderen Seite menschlich handeln.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße_ ich Mi!glieder des CDU-Stadtverbands Münster-Maifeld, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Pellenz, Andernach, und eine Delegation _von Laborangestellen der Uniklinik Mainz. Herzlich w!llkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Um einigen Stereotypen in diesem Hause zu begegnen: Auch lll(ir wissen, dass Bürgerkriegsflüchtlinge zum großen Teil wieder in ihr Heimatland zurückkehren werden :und müssen, wenn das Land diese Möglichkeit eröffnet. Mir ist von-so vielen Personen, nicht nur von Flüchtlingen, sondern auch von Institutionen, von der _Caritas und von der Diakonie, die in Pri

stina ihre Büros haben, mitgeteilt worden, dass die Situation dort unten noch so schwierig und unklar ist, dass es noch so viele Probleme mit -den Wohnungen usw. gibt und dass die einzelnen· Fälle sehr genau betrachtet werden müssen, und zwar auch die Fälle, die außerhalb des Bereichs liegen, den · Sie angesprochen haben.

Zum Schi\JSS haben Sie sehr deutlich gesagt, das begrüße ich auch, dass Sie-- wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiere - im November diesen Gruppenantrag aus dem Deutschen Bundestag behandeln werden. Da noch bis November· Zeit ist, könnte so-vorgegangen werden, dass die Menschen, die unter diesen Gruppenantrag fallen, bis dahin in Rhein-_

Iand-Pfaiz vor einer Abschiebung geschützt werden~

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE G~ÜNEN)

Das würde den Menschen, die wieder zurück wollen, eine große Sicherheit bieten. Vor allen Dingen würcfe.es für die Kriegsdienstverweigerer eine Möglichkeit.geben, die auch unter die humanitäre Besonderheit dieses Gruppenantrags fallen und die in Rheinland-Pfalz immer noch von der Abschiebung bedroht sind.

Das, was in diesem Antrag des Bundestags steht, nämlich dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung, die von Behörden des Heimatlands und von den internationalen Organisationen vor Ort mit diesen Menschen abgestimmt worden ist, Minimalkriterien berücksichtigt werden sollen, unter änderem

zu-m Beispiel die Sicherheit vor Minen - auch das sollte man nicht vergessen- und ob es eine Existenzmöglichkeit für Per

sonen uni;i Familien gibt, um ein Mindestmaß an- Überlebenschancen zu _gewährleisten, wäre ganz wichtig. Mit die~en

humanitären Grundsätzen, die in dem Gruppenantrag von allen vier Fraktionen unterstützt wurden, kommen wir auch in· Rheinland-Pfalz in einigen schwen.'lliegenden Fällen ein ganzes Stück weiter.

Herr Zuber, ich bitte Sie, dass Sie auf die Ausländerbehörden in den einzelnen Städten Ihren Einfluss ausüben und ihnen sagen, dass in diese Richtung Überlegungen in der Innen

ministerkonferenz angestellt werden.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Punkt 12 derTagesordn!lng auf:

Regierungserklräu ng

.. Auswirkungen der Steuerreform auf die B-ürgerinne-n und Bürger und die Wirtschaft von Rheinland-Pfalz"

Dazu erteile ich Herrn Finanzminister Mittlerdas Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Juli hat der Bundesrat dem Steuersenkungsgesetz zuge

stimmt Es wird am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Das Gesetz bestehtaus drei Elementen:

1. Der Unternehmensteuerreform,

2. dem Vorziehen der für das Jahr 2002 vorgesehenen Stufe des bereits 1999 beschlossenen Steuerentlastungsgesetzes aufdasJahr2001 und