Eingaben~ die durch die Verwaltung des Landtags mit der Unterstützung der Landesregierung bearbeitet werden und das Ziel haben, Gesetze, Gesetzesvorschriften und Verwaltungsvorschriften im Sinne der Eingabe stellenden Bürgerinnen und Bürger zu verändern.
Ich möchte zwei positive Beispiele nennen. Der Kollege Ernst von der CDU-Fraktion hat die Legislativeingabe 11/1999 - Änderung der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit vom 14. März 1994- ein!:;Jebracht. Wir haben festhalten können, dass das zuständige Ministerium nach langem Nachhaken eine Regelung gefunden hat, die so aussieht, dass allein erziehenden Elternteilen, das heißt, so genanntem Restfamilien, ab dem Schuljahr, das jetzt begonnen hat, die gleichen Möglichkeiten wie Eltern,- die in elterlicher Gemein-schaft zusammenleben, eingeräumt wer9ert Das ist ein positives Beispiel unserer Arbeit.
Zweites Beispiel: Eine Verbandsgemeinde im nördlichen Teilvon Rheinland-Pfalz hat die flächendeckende Erhebung von Kirchensteuern bei Nicht-Kirch~n-Mitgliedern bzw. Mitglie
dern anderer religiöser Gemeinschaften als legitim angesehen. Dies ist durch das Petitionsverfahren korrigiert worden. Die Verbandsgemeindeverwaltung ist in der Zwischenzeit davon überzeugt, dass ihr Verhalten von damals nicht rechtens war und das neue Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger, die davon betroffen sind, von Vorteil ist.
Wir haben im letzten Jahr ein Instrument bei der Bearbeitung von Eingaben gefunden, die an den Bürgerbeauftragten gerichtet waren, bei denen es sich jedoch um keine Legislativeingaben gehandelt hat: Mit der Unterstützung von Herrn Dr. Stahnecker haben wir herausgefunden, dass der Bürgerbeauftragte bei staatsanwaltschaftliehen Ermittlungen keine Einwirk.ungsmöglichkeiten hat, das Parlament aber - in diesem Fall der Petitionsausschuss - durchaus diese Möglichkelt besitzt.
Wir haben in zwei so genannten Parlamentseingaben eine Veränderung des Verhaltens in der Form herbeiführen kön
nen, dass in Zukunft die Strafgefangenen illre Sparbücher und Guthaben auf ihren Konten br:sser vermittelt bekommen. Dadurch ist eine Verbesserung der Information in den - Justizvollzugsanstalten gewährleistet.
Der Petitionsausschuss hat im Berichtszeitraum bei zwei lnformationsbesuchen seine Arbeitsweise überprüfen können.
Einen Besuch habe ich bereits angesprochen, nämlich den beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Elüchtlfnge.
Außerdem haben wir "uns im Bayerischen Landtag über die Vor- und Nachteile der öffentlichen Behandlung von Eingaben informiert. Unser intensives ZuhÖren, unsere Beobachtungen und Gespräche haben uns letztlich davon überzeugt, dass unsere Vorgehensweise, als einziger Ausschuss nicht öffentlich zu tagen, den petitionseinreichenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern und ihren Interessenlagen besser entspricht als das Verfahren, das Bayern praktiziert.. Wir möchten nicht schlauer als Bayern sein, sondern nur empfehlen, dass wir ~~eiterhin bei dem rheinland-pfälzischen Verfahren bleioen.
Abschließend möchte ich noch einen wichtigen Punkt ansprechen. Manchmal fragt man sich, ob es sich bei Bürgerinnen und Bürgern um _Querulanten oder um Menschen handelt, die immer das Gleiche vortragen. Wir haben in diesem Zusammenhang eine Eingabe gehabt, die von dem Petenten mit dem gleichen Sachverhalt wieder vorgetragen wurde. Wir haben diese zu einem GeriChtsveliahrengettieben.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheiriland-Pfalz in Koblenz hat die Auffassung des PetitiÖnsausschusses und auch der Landtagsverwaltung geteilt, dass ein Petent ohne Änderung der Sachlage keinen Anspruch hat, dass seine Eingabe ein zweites Mal das gesamte Petitionsverfahren durchläuft. Dies ist nun klar geregelt und ist eine große Hilfe für die zukünftige Arbeit.
Zum Schluss möchte ich mich - ich glaube, das sagen zu dürfen- auch im Nam·en des Ausschusses für die kooperative urid gute Zusammenarbeit bei dem Innenminister des Landes, Herrn Zuber, der für die ausländerrechtliehen Angelegenheiten zuständig ist, und dem Justizminister, Herrn Mertin, bedanken. Ich nenne in diesem Zusammenhang auch noch einmal Peter Caesar, mit dem ich über achteinhalb Jahre als Vor
Bedanken möchte ich mich auch bei der Staatskanzlei, die uns bei der Bearbeitung der Legislativeingaben hilfreich zur Seite steht. Bei der Landtagsverwaltung habe ich-mich vorab schon bedankt. Ein herzliches Dankeschön auch an m-eine Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für das engagierte
Arbeiten im vergangenen und in diesem Jahr. Bis zum Ende der Legislaturperiode viierdenwir im fnteresse der Bürgerin
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder nehmen wir dte Gelegen~eit wahr;. auf unsere Arbeit, insbe
zu· machen. Wir sind auf diese Arbeit stolz; denn der Petitionsausschuss isttrotzseiner stillen Arbeit der Ausschuss mit dem größten Kontakt zu den Problemen der Bürgerinnen und Bürger. Bei uns läuft wirklich alles zusammen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist für mich als Politikerin und auch für uns.alle eine befriedigende Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu helfen, die ich im Landtag gern wahrgenommen habe. Populismus ist bei uns_erer Arbeit nicht angesagt, weder vom Bürgerbeauftragten noch von uns im Ausschuss, wobei der eine oder andere schon die Gelegenheit wahrnimmt, sich auch in dem einen oder anderen Fall öffentlich darzustellen. Ein bisschen Populismus hätte -mir wahrscheinlich auch nicht geschadet, aber das geht na
türlich mit mir heim. D·er Arbeit im Ausschuss war es nicht abträglich; denn wir müssen schon zwischen populistischer Pauschalkritik und berechtigten Beschwerden im Einzelfall, auf die der Kollege Hammer eingegangen ist, unterscheiden.
Es gilt ganz besonders, unseren Ermessensspielraum im Petitionsausschuss auszuloten. Dieser ist insbesondere auch bei den ausländerrechtliehen Eingaben sehr gering.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Aufstöhnen von Bürgermeistern und Landräten sowie losgelöst aus dem Dunstkreis der Stammtische, seien wir doch einmal ehrlich: Sind wir nicht alle froh, dass es einen Ausschuss gibt, eine Institution, an die man persönliche Einzelfälle, bei denen man nicht weiterkommt, einfach weiterreichen kann?
Auch wenn wir in diesen ausländerrechtliehen Dingen eine Abschiebung nicht verhindern können, so erreichen wir doch häufig bei einer toleranten Verwaltung eine Milderung des Abschiebeverfahrens, zum Beispiel dass Kinder ih;e Schule
beenden können, dass eine Krankheit auskuriert wird. Aber eine individuelle Vergünstigung, wie sie oft auch gewünscht
wird, können wir uns in einem rationellen Rechtsstaat einfach nicht leisten. Insofern v;,ar unser Besuch beim Bundesamt für die Anerkennng ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg sehr wichtig für unsere Arbeit. Mit dem, was auch jetzt mit der Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen auf uns zu
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bürgerbeauftragte rückt jedes Jahr die Schwerpunkte seiner ~rbeit und auch der bearbeiteten Petitionen in seinem Bericht in den Vordergrund. Ob das aber hinsichtlich der geringen Zahl der Einga
ben so gerechtfertigt oder gelungen ist, bezweifle ich. Ich halte die öffentlich entfachte Diskussion, wie sie zurzeit ge
ruf, wie der des Schornsteinfegers, der übe-rwiegend öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt und in fast jeden Haushalt kommt -wir haben in Rheinland-Pf~lz Millionen Haushalte-, hat es nicht verdient, auch bei F~hlverhalteri einzelner, so wie es jetzt geschehen ist, diskreditiert zu werden.
Es ist unverkennbar.- dass die Bürgerinnen und Bürger di_e Aufgabenund Gebührenbelastung zunehmend als er
steinfegergeb~hren· festzumachen, ist überzogen. Deshalb teilen wir auch nicht diese Pauschalkritik an den Vertretern des Schornsteinfegerhandwerks.
schuss schafft auch das Bewusstsein für das, was wir im Landtag und auch in den kommunalen Gremien vor Ort beschlie