Protokoll der Sitzung vom 18.08.2000

dazu: Kommunalbericht 1999 Unterrichtung durch den Rechnungshof

- Drucksache- 13/5800

Beschlussempfehlung und BE•richtdes

Haushalts- und Finanzausst:husses -Drucksache 13/6070

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Herbert Jullien, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zum -letzten Mal in dieser Wahlperiode über die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs.

Prüfungszeitra~m istdas Jahr 1998.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Bericht des Rechnunghofs mit der Stellungnahme der Landesregierung vor,

dazu der Bericht mit der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses, den ich Innen im Folgenden vorstelle. Ich weräe- mich dabei auf· einige Bemerkungen zu den Landesfinanzen sowie auf einige der Prüfungsergebnisse beschränken, die über den Einzelfall hinaus von besonderer grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Übrigen veflll/eise ich auf die Drucksachen, die Ihnen vorliegen.

Zunächst möchte ich einige Anmerkungen_ zur Lage der Landesfinanzen machen. 1996, als ich zum ersten Mal an dieser Stelle über das· Ergebnis der Rechnungsprüfung Bericht erstattete, (Dr. Schiffmann, SPD: Unvergesslich[)

hieß es in dem Beschluss des Landtags unter anderem: Der bereits- stark eingeengte Gestaltungsspielraum des Landes werde durch wachsende Ausgaben, zunehmende Schulden und gleichzeitige Verringerung der laufenden Ein-nahmen in außergewöhnlicher Weise belastet, und Einnahmeverbesserungen und Ausgabene_insparungen sollten zur Verringerung der Kreditaufnahme genutzt werden.

Meine Damen und Herren, wie ist es heute fünf Jahre später? Immer noch liegen die Ausgaben i-m Prüfungsjahr-über den

_ Einnahmen, ~vie übrigens in jedem anderen Prüfungszeitraum seit 1996 auch. 1998 stieg der Fehlbetrag gegenüber dem Vorjahr um über i4 % von 140 Millio_nen DM auf 160 Millionen DM an. ln_sgesamt erhöhte sich die Verschuldung des Landes um 2 11/lilliarden DM ~uf 35 Milliarden DM. Die Verschuldung pro Kopf stieg um 400 DM auf 8 400 DM im Jahr 1998.

bie Haushaltssituation bleibt äußerst angespannt. Daran hat sich seit 1996 leider nichts geändert. Nach der mittelfristigen Finanzplanung soll die Verschuldung zunächst sogar weiter zunehmen. Es wird Sie angesichts-die_:es Befundes kaum ver~ wundern, dass die Forderungen, die Ihnen der Haustialts- und Finanzausschuss heute vorschlägt, ähnlich wie 1996 und in den Jahren danach lauten:

Verringerung der Neuverschuldung, strenge Ausgabendisziplin. Mehreinnahmen und Minderausgaben sind vorrangig zur Verbesserung des Haushalts zu nutzen, das heißt zur Ver-ringerung-der Kreditaufnahrile. Die Ausgaben dürfen nicht stärker wachsen als die Einnahmen.

Meine Damen und Herren,;_ in der Rechnungsprüfungskom- mission konnte die Landesregierung leider noch keine konkreten Zahlen fürdas Jahr 1999vorlegen.

Zu dem Bemühen um mehr Wirtschaftlichkeit gehören neue Anreize, um die Ressorts zu einem wirtschaftlichen und spar~samen Umgang mit den Steuermitteln der Bürger anzuhalten. Der Landtag fordert und fördert solche Anreize. Beispie

le sind die Budgetierung der Personalmittel ~der die Übertragung der Raumkosten auf diE einzelnen Ressorts im Rahmen des Landesbetriebs LBB. Einzelne Aspekte dieser Instrumente waren auch in diesem Jahr wieder Gegenstand der Rech-_ nungsprüfung.

Für das Personal gab das Land 1998 8,5 Milliarden DM aus. Das sind et11va 58 % seiner Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich. Diesen Anteil zu senken, bleibt eines der wichtigsten Anliegen der Haushaltspolitik.- Hier sind im Prüfungszeitraum 1998.erste Fortschr!tte erzielt worden. Der Anstieg der Personalausgaben blieb unter dem Anstieg der _Ein

nahmen. Die Personalkostenbudgetierung zeigt offenbar Wirk-ung. Zur Personalkostenbudgetierung gehört die so ge

nannte Bonus-Malus-Regelung. Sie sieht vor, dass die Ressorts grundsätzlich 75 % der Einsparungen bei den Personalausgaben behalten, das heißt, in das Folgejahr übertragen dürfen. Überschreitungen der Ansätze niüssen dagegen im Folgejabr ausgeglichen \'Verden._ Die Übertragungsregelung hat zu Ausgabenrestenund Einsparungen geführt.

Im Übrigen wird uns die Frage der sachgerechten Veranschlagung im Rahmen der Budgetierung sicher_lich auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Der Landtag hat in der Lan

deshaushaltsordrJUng und im Haushaltsgesetz neue Sicherungen eingebaut, damit er den Überblick und die Letztentscheidung behält, wofür die Exekutive die Steuermittel der Bürger verwendet. Diese neuen Instrumente müssen jetzt in der Praxis mit Leben erfüllt werden.

Die Auslagerung öffentlicher Aufgaben zum Beispiel auf Privatunternehmen oder Stiftungen wirft ebenfalls eine Reihe von Problemen für das parlamentarische Budgetrecht auf. Für zukünftige Fälle hat der Landtag im neuen § 112 a der Landeshaushc1ltsordnung Vorsorge getroffen, um seine parlamentarischen lnforr_nations- und Steuerungsrechte zu sichern.

Gegenstand der Prüfung des Rechnungshofs waren die bereits länger bestehenden Stiftungen für Innovation-und Kul

tur. Obwohl organisatorisch verselbstständigt, nehmen sie Aufgaben des Lan~es mit Landesmitteln wahr. Die Prüfung ergab eine Reihe von haushaltsrechtlichen, organisatorischen und buchhalterischen Mängeln; die im Bericht des Rechnungshofs und in derJhnen vorliegenden Beschlussvorlage im Einzelnen dargestellt ist.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist die Forderung in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu sehen, nicht nur Privatisierungsmöglichkeiten zu prüfen, sondern auch zu untersuchen, ob bereits privatisierte Aufga

ben, für die INeiterhin Landesmittel fließen, nicht wirtschaftlicher selbst erledigt werden können.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung versucht seit einigen Jahren, die Zins_risiken für ihre Kredite durch so genannte Derivate zu begrenzen. Derivate sind Finanzgeschäfte, die von Grundgeschäften wie Aktienkäufen oder Krediten abgeleitet sind. Der Rechnungshof hat diesen außerordentlich schwierigen Bereich mithilfe externer Sachverständiger beleuchtet. Dabei hat er einige Schwachstellen in der Organi

sation und Kontrolle des Derivatgeschäfts aufgedeckt. Seine Verbesserungsvorschläge hat das Finanzministerium bereits verwirklicht.

Ungeachtet dessen haben wir den Bericht in der Rechnungsprüfungskommission zusammen mit den externen Sachver

ständigen intensiv. erörtert. Dabei- wurde ·deutlich, dass die organisatorischen Sicherungen, die auf Betreiben des Rechnungshofs getroffen wurden, immer wieder überprüft ut1d gegebenenfalls angepasst \'ilerden müssen. Wir er\.varten, dass das zuständige Ministerium dazu von_sich aus in angemessenen Zeitabständen die Initiative ergreift.

Des Weiteren soll künftig das Verlustrisiko, das mit den Derivatgeschäften verbunden ist, im Haushalt festgelegt werden. Damitsoll einerseits das Risiko begrenzt, anderers_eits·das verfassungsrechtliche Budgetrecht des Parlaments auch in die

sem Bereich gewahrt bleiben. Die Landesregierung wird da

her aufgefordert, dem Haushalts- und Finanzausschuss späte

stens im Vorfeld der nächsten Haushaltsberatungen entspre

chende Vorschläge zu unterbreiten.

Meine Damen und Herren, ich habe mich heute in meinem letzten Bericht als Vorsitzender der Rechnungsprüfungskommission in dieser Wahlperiode auf einige der Punkte· be

schränkt, die aus Sicht des Parlaments über den Einzelfall hi

naus von allgemeiner Bedeutung sind. Es gäbe noch zu zahlreichen anderen Einzelpunkten etwas anzumerken, wofür aber die anschließende Debatte noch Raum bietet.

Für die Entlastung liegt Ihnen folgender Beschlussvorschlag des Haushalts- und Finanzausschusses vor, für den ich um Ihre

Zustimmung bitte:

Der Landtag stimmt den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 31. Januar 2001 zu berichten, was sie hiernach veranlasst hat.

Der Landtag hat von dem Jahresbericht 1999 des Rechnungshofs Kenntnis genommen. Soweit der Haushalts- und Finanz

ausschuss keine Feststellungen getroffen hat oder Maßnah

men fordert, erklärt der Landtag den Bericht für erledigt. Das gilt auch für Gegenstände früherer Berichte, die bis jetzt noch nicht abgeschlossen waren.

Der Landtag erteilt der Landesregierung nach § 114 der Lan

deshaushaltsordrJUng und dem Rechnungshof nach § 101 der Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 1998.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich dem anwesenden Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Dr. Schneider, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich danken.

(Beifall im Hause)