Protokoll der Sitzung vom 18.08.2000

Meine Damen und Herren, ich komme nun zu der Zukunft des Datenschutzes. Die Themen, die wir he4.te besprechen, fallen natürlich allesamt nur unter den Datenschutz des öf~ fentlichen Bereichs, da nur dies in die Kompetenz 9es Datenschutzbeauftragten fällt. Wenn wir aber von der Zukunft des Datenschutzes sprechen, so müssten wir auch den privaten Datenschutz mit einbeziehen. Herr Redmer hat dies ebenfalls bereits angesprochen.

ln Rheinland-Pfalz besteht im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch ein großer Nachholbedarf. Ich möchte auf das eingehen, was im privaten Datenschutz bei der Neuorganisation der Landesverwaltung herausgekommen ist. Der pr!vate

Datenschutz ist mit dieser Neuorganisatio~ vollends ins Ab

seits gestellt worden. Er obliegt der AI>D in Tri er, also bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, aber er findet sich beispielsweise im Organigramm dieser Behörde überhaupt nicht wieder. Er wird.gar nicht erwähnt. Wenn man nachfragt, erfährt man, dass er im Referat Wirtschaftsrecht und Preisüberwachung mit einer Halbtagskraftals Referentin und mit einem Sachbearbeiter im gehobenen Dienst ausgestattet ist. Meine Damen und Herren, ein solches Schattendasein für den privaten Datenschutz können wir nicht akzeptieren.

- Unsere~ rv'leinung nach werden wichtige Entwicklungen ver

schlafen; denn die Herausforderungen an den privaten Datenschutz sind- das ist uns sicherlich allen klar- in der letzten Zeit enorm gestiegen. Erst die Zusammenschau von öffentlichem und privatem.Datenschutz macht es möglich, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam geschützt wird.

·Meine Damen und Herren, deswegen fordern wir, dass der Datenschutz in einer Hand organisiert wird, wie dies auch in anderen Ländern gehandhabt wird, dass also der öffentliche und der private Bereich zusammengeführt werden. Dies hat auch ganz interessante Folgen, wie wir an den Bundesländern sehen, in denen dies bereits praktiziert wird. Ich nenne als Beispiel Schleswig-Holstein. Dort hat eine Zusammenfas- · sung in ein unabhängiges Zentrum für Datenschutz stattgefunden, in dem die Kontrollfunktion, aber auch- das ist ganz wichtig- verstärkt die Beratung UJ"!d Prävention i~ Fragen des Datensch1,1tz.es und der Datensicherheit angeboten wird. Ge-. rade diese Beratung wird von-Bürgerinnen und Bürgern immer häufiger wahrgenommen, aber natürlich auch von Be

trieben in der Wirtschaft. Dieses Landeszentrum hat zum Beispiel auch die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen zu konzipieren und zur Vermittlung von Medienkompetenz beizu

tragen.

Meine Damen und Herren, wir wissen um die Bedeutung des Datenschutzes iln Internet. Gerade weil der E-Commerce so im Aufschwung begriffen ist, müssen wir als Internetnutzerinnen natürlich auch auf die E-Privacy, also auf die Intimsphäre des einzelnen Nutzers, achten. Im neuen Datenschutzgesetz von Schleswig-Holstein ist dem Rechnung getragen, da den Bürgerinnen und BOrgern Service und Beratung zum Selbstdatenschutz gegeben werden.- Datenschutz im ECommerce kann natürlich keiner von außen gewährleisten. Vielmehr müssen die Bürgerinnen und Bürger lernen, wie sie selbst ihre Daten schützen können, wenn sie sich im Internet

bewegen. Dies gehört zum neuen und-modernen Daten

schutz.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir wünschen _uns, dass bei der

_ Vorstellung des Achtzehnten Tätigkeitsberichts des Daten

schutzbeauftragten der neue Datenschutz in Rheinland-Pfalz vielleicht schon Fuß gefasst hat. Die Grundbedingungen sind gegeben, wenn auch bei dem engagierten Team des Landesdatenschutzbeauftragten sicherlich eine personelle Ausweitung notwendig sein wird.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es spricht nun der Abgeordnete Creutzmann.

Abg. Creut:z;mann, F.D.P.:

He-rr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu-. nächst gilt der herzliche Dank der F.D.P.-Landtagsfraktion Herrn Professor Dr. Walter Rudolf und seiner hervorragenden Mannschaft für die vielfältigen Arbeiten im Zeitraum vom 1. Oktober 1997 bis 30. September 1999, für den der Siebzehnte Tätigkeitsbericht des Landes nach dem Landesdaten- _ schutzgesetzvorgelegt wurde.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Der Bericht insgesamt zeigt, welch hohe Fach- und Sachkompetenz die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz besitzen. Sie müssen in der Datenverarbeitung immer den neuesten Stand der Technik nutZen und-darüber hinaus Entwicklungen beobachten, die den Datenschutz berühren könnten.

Für die engagierte Arbeit-:des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf ich für die F.D.P.-Landtagsfraktion noch einmal unseren Respekt und unsere höchste Anerkennung aussprechen. Nur durch _ihre engagierte Arbeit kann der Bürger von Rheinlandl'falz sicher sein, dass der Datenschutz bei uns in guten Händen ist. '

Der Internetzugang durch private und öffentliche Stellen ge

- winnt ständig an Bedeutung. Derzeit nutzen etwa 12 Millio

nen Deutsche das Netz, und die-Zahl der Homepages ist inter

- national kaum übersehbar. Die dabei notwendigen Anforde

rungen an den Datensc_hutz sind vielfältig. De~halb ist es dringend notwendig, den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit den notwendigen Sad1mitteln und qualifiziertem

Personal auszustatten. Herr Kollege Bisehel hat darauf hinge

- wiesen, wir müssen bei den nächsten Haushaltsberatungen in der Tat überlegen, wie wir in diesem Bereich zu einer Verbesserung kommen können.

In Zeiten der modernen Kommunikationsmöglichkeiten ist der Datenschutz in seiner Einhaltung dringender denn je gefordert. Für die F.D.P.-Landtagsfraktion ist das informationel-

le Selbstbestimmungsrecht ein hohes Gut und hat deshalb Eingang in die tägliche Arbeit gefunden. Unser Credo lautet: Der Bürger muss in seinen individuellen Freiheitsrechten ge

schützt bleiben, und deshalb ist ein wirksamer Datenschutz ein Freiheitsrecht, das -~vir Liberale besonders schützen wollen.

Die F.D.P.-Fraktion erwartet deshalb, dass der Bundesgesetzgeber so schnell wie möglich das Bundesdatenschutzgesetz

. an die EU-Datenschutzrichtlinien anpasst, jedoch die beste

henden Bestimmungen nicht aufweicht und allenfalls die modernen Technologien anpasst. Die F.D.P.-Fraktion begrüßt ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. der Datenvermeidung sowie eines Datenschutz-Audits, die in dem neuenGesetz geregelt werden sollen. Das Bundesdatenschutzgesetz in seinerneuen Fassung wird selbstverständlich auch eine Novellierung des -Landesdatenschutzgesetzes zur Folge haben.

Die F.D.P.-Fraktion wird nach Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes darauf drängen, dass ·das Landesdatenschutzgesetz zügig novelliert wird und die von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gemachten Vor

schläge Eingang in die Novellefinden werden.

ln Anbetracht der kurzen mir zur Verfügung stehenden Redezeit ist es natürlich völlig unmöglich, auf den 135 Seiten umfassenden Bericht ausführlich einzugehen. Jch möchte jedoch den Bericht in seiner Gesamtheit mit Nachdruck empfehlen; denn er ist eine Fundgrube fü~ Informationen aus al

len Bereichen des täglichen Lebens und der Politik und darüber hinaus eine Quelle im Verstehen moderner datenverarbeitungstechnischer Begriffe, die in einem Glossar hervorragend zusammengefasst sind.

Lassen.Sie mich noch einige wenige Aussagen dieses Berichts aufgreifen und kommentieren. Ich komme zunächt zu den Überprüfungen bei der Polizei. Im Berichtszeitraum wurden örtliche Feststellungen bei 24 Polizeidienststellen durchgeführt. Beim Landeskriminalamt erfolgten zahlreiche lnformationsbesuche. ln keinem Fall - ich betone dies ausdrücklich musste eine Beanstandung ausgesprochen werden.

Diese Aussage des Datenschutzbeauftragten zeigt deutlich, dass der von einigen GRÜNEN immer noch erhobene Vorwurf, der Repressionsapparat des Staates, die Polizei, und der Verfassungsschutz, gingen mit sensiblen Daten unserer Bürger grob fahrlässig um, in keinsterWeise zutreffend ist.

(Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo haben Sie denn das herausgehört?)

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Landes

beauftragte für den Datenschutz dem Innenministerium und

_ den Polizeidienststellen bei Zweifelsfragen beratend zur Ver

fügung steht.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)