Protokoll der Sitzung vom 13.09.2000

nausgeht.

Herzlichen Dank.

(BeifallderSPD undderF.D.P.)

-Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Perso

nalvertretungsgesetze~- Drucksache 13/5500- in zweiter Beratung ange_langt. VIJir kommen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 13/6205 - ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit den- Stimmen der SPD und der F.D.P. bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN istdieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung -Drucksache 13/6202- ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um d:lS Handzeichen!- Die Gegenprobe! - Mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist oiese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/5500 -. Wer diesem Gesetzentllvurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenpmbe! - Mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen der CDU

und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen zurSchlussabstimmung. Werdiesem Gesetzent

wurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben!- Die Gegenprobe! - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. gegen die Stimmen

der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich rufe Punf

Landesgese1;z über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen.und Sozialarbeitern sowie·

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG) Gesetzentwurf der Landesregierung --Drucksache 13/6119 Erste Beratung

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Staatsministerin Frau Dr. Götte das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Frage, wie das Studium der Sozialpädagogik und Sozialarbeit künftig geregelt \verden soll. Bisher 11itaren für die staatliche Anerkennung sechs Semester Fachhochschule Voraussetzung, an die sich ein einjähriges Praktikum anschloss. Diese 1974 getroffene Rege

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- Jung entspricht als alleinige Möglichkeit nicht mehr dem, was bundesweit gefordert oder umgesetzt wird. Die Alternative, die nicht nur von den Fachhochschulen gewünscht wird, sieht ein achtsemestriges Studium vor, in das zwei Praxissemester integriert sind, also die einphasige Ausbildung.

ln der Tat bekommt das theoretische Lernen nicht nur ein anderes Gewicht, sonderf! auch ein anderes Gesicht, wenn es von praktischen Alltagserfahrungen begleitet wird. Wir wissen aus vielen Berichten uber den so genannten Praxisschock, dass es nicht gut is~. wenn Hochschule und Praxis n"!ei getrennte Welten sind.

Warum soll man nicht gleich die zweiphasige Ausbildung durch eine einphasige Ausbildung ersetzen, statt, wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht, beide Möglich

keiten zuzulasseo? Das Anerkennungspraktikum von Leuten mit abgeschlossenem Studium hat im_Gefuge der Sozialarb!!it einen festen Platz und kann nicht von heute auf morgen

dur~h Studenten, die ein Kurzpraktikum absolvieren, ersetzt werden. Außerdem haberi die Studenten bei der z~veiphasi gen Ausbildung den Vorteil, dass sie fur das Jahr des Anerkennungspraktikums ein kleines Gehalt bekommen, während sie bei der einphasigEm Ausbildung auf BAföG angewie

sen sind.

Wenn auch der Landkreistag in seiner Stellungnahme gesagt hat, er hofft, dass die zweiphasige Ausbildung ein auslaufendes Modell sei, hat dennoch diese zweiphasige Ausbildu':lg gute Noten bekommen, sodass wir gutdaran tun, beide Möglichkeiten zuzulassen. Daher dieser Gesetzentwurf.

Von den 16 Institutionen, die zur Anhörung und Stellungnahme eingeladen waren und diese Einladung angenommen haben, haben 1 S -dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt und kleinere Änderungsvorschläge eingebracht, für die wir dankbar sind. Nur eine Institution hat gefordert, es bei der hisherigen Regelung zu belassen.

Diesei Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sehr erfreulichen Zusammenarbeit meines Ministeriums mit dem Wissenschaftsministerium wie auch mit dem Beirat. Ich bedanke

_mich bei allen Beteiligten ganz herzlich. Er ist- nebenbei be

merkt - eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung; denn statt Landesgesetz und Durchführungsverordnung wird nun alles in einem Gesetz geregelt-und die notwendige Verwaltungsvorschritt deutlich verkürzt.

ICh möchte noch betonen, dass auf die Probleme junger El

tern in besonderer Weise Rücksicht genommen wurde. Wer zum Beispiel das Praktikum nach dem Studium nicht in Vollzeit absolvieren kann- beisplelswe~se junge Mütter-. hat die Möglichkeit des Teilzeitpraktikums bei entsprechender Verlängerung der Dauer des Praktikums. Außerdem kan-n häusliche Erziehungs- und Pflegeleistung bis zu sechs Wochen während des Praktikums schadlos angerechnet werden. Ich wun

sehe mir, dass dies auch analog für die Praxissemester bei der einphasigen Ausbildung gilt. Dies zu regeln, ist Sache der Fachhochschulen, die dafur zuständig sind.

Alles in allem handelt es sich um ein gutes Ergebnis. Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Gesetzenti.'Vurf anzunehmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall der SPD) _ Vizepräsident Schuler: Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile der Kollegin Frau Kohnle-Gros das Wort. Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU: Herr Präsident, mei':'e Damen und Herren! Frau Dr. Götte, ich habe mich deswegel) zu Wort gemeldet, weil ich in die Ge

schichte zureckgehen muss. Vor fünf Jahren- ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern - haben wir in diesem Hause das Fachhochschulgesetz beraten. An dieser Stelle habe ich Sie ange

sprochen- man kann das im Protokoll nachlesen - urid darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Beratung des Fachhochschulgesetzes die Frage aufgekommen ist, ob wir in diesem Lande nicht einer bundes\Yeiten Tendenz nachgehen, eine entsprechende Regelung herbeiführen und auch- für die Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen in diesem Land ein einphasiges Studium mit Praxissemestern einführen.

Damals hat es bei den Ausschussberatungen geheißen - im Übrigen wurde unser Antrag von der Mehrheit abgelehnt-. es \'1/äre so schwierig, eine Abstimmung zwischen Ihrem Hau

se und dem Wissenschaftsministerium herbeizufuhren. Au

ßerdem wollte man einer bundesweiten Regelung nicht vorgreifen und abwarten. Das war totaler Quatsch. Man wollte das zu dem Zeitpunkt nicht, obwohl das damals schon von denjenigen begrüßt v1rorden wäre, die davon betroffen sind, nämlich den vielen Frauen, die diese beiden Studiengänge studieren.

Das wollte ich einfach n'!r einmal sagen, damit es nicht so aussieht, als ob Sie etwas Neues erfunden hätten und auf dem neuesten Stand der Diskussion wären. Fünf Jahre ist es. her, dass wir dieses Problem angesprochen haben. Wir be~

glückwünschen Sie dazu, dass Sie jetztdiesen Gesetzentl:vurf vorgelegt haben.

(Beifall der CDU- Staatsminister Zuber: Ein bedeut- samer Beitrag!)

Vizepräsident Schu !er:

Herr Kollege Hartloft i~h ert~ile lhnl:!n das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist es doch gut, wenn man

gelobt wird, dass et\vas getan wird. Das Lob sollte man annehmen. Es besteht auch große Einigkeit, dass dieses entschiedene Sowohl-als-auch, was das Gesetz beinhaltet, näm

lieh eine einphasige und eine zweiphasige-Ausbildung durchzuführen, von mir weise zu nennen ist. Ich halte es aus den Gründen, die Frau Ministerin Dr. Götte erläutert hat, für ver-· nünftig, da in Rheinland-Pfalz beide Möglichkeiten bestehen, auch wenn es den bundesweiten Trend zur einphasigen Ausbildung eindeutig gibt. ·