Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berg.

Ich kann davon ausgehen, dass die Landesregierung nicht

Vorhat, den Vorwurf zurückzuweisen?

Mit Landesregierung meine ich die gesamte Landesregierung, nicht Sie persönlich.

Herr Kollege Berg, ich kann die Aussage der Frau Bundesjustizministerin erst abschließend beurteilen, wenn mir die Berechnungsgrundlage mitgeteilt worden ist, damit ich sie auch beurteilen kann. Es ist- wie von mir dargestellt - zugesagt; dass es zu solchen Gesprächen kommen wird, in denen über d_iese offenen Fragen gesprochen wird. Erst dann kann ich es beurteilen. Insofern habe ich bisher keinen Anlass, öffentlich

irgendetwas zurückzuweisen. Es ist ein normales Gesetzgebungsverfahren, in dem bisher unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht wurden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berg.

Gibt es in dieser Frage auch einen Dissens innerhalb der Landesregierung?

Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage noch nicht abschließend befasst.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Herr Mertin, wenn Sie sagen, dass sie n·och darauf warten, dass die endgültigen Grundlagen für die Berechnungen dargestellt werden, frage ich Sie, was waren die Grundlagen für Ihre Berechnung?

_Wir haben, ausgehend von der gerichtlichen Praxis und der dort vorgenommenen Bewertung, was eine Stärkung der Amtsgerichte und der ersten Instanz bedeutet, nämlich eine zusätzliche Güteverhandlung, die Möglichkeit, wenn es nicht berufungsfähig ist, die fehlende Gewährung von rechtlichem Gehör zu rügen und Ähnliches abgeschätzt, dass die Mehrarbeit, die dadurch bei den Amtsgerichten entsteht, es erfordert, dass rund 30 % mehr Zivilrichter eingesetzt werden müssen.

Dies bedeutet in Rheinland-Pfalz, dass 38,5 Zivilrichter einge

setzt werden müssten, was zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 5 589 810 DM führen würde. Diesen Richtern müs

sen Servicekräfte zugeordnet werden, für die Personalkosten von jährlich 2,5 Millionen DM bzw. 2 598 707 DM anfallen würden. Fürdie Unterbringung des zusätzlich erforderlichen Personals müssten rund 15 000 m2 Büroflächen zusätzlich angemietet werden, wobei für die acht Amtsgerichte am Sitz der tandgerichte keine zusätzlichen Mietflächen a-ngesetzt _ werden, weil an diesen Standorten durch den Wegfall der Be

rufungszivilkammern Flächen frei wOrden. Die zusätzl!chen Mietund Bewirtschaftungskosten belaufen sich auf 417 300DM.

Durch die Verlagerung der Berufungen auf die Oberlandesgerichte fallen dort ebenfalls Mehrko5ten an. Derzeit sind bei den Landgerichten mit zivilrechtliehen Berufungen und Beschwerden 36,15 Richterinnen und Richter betraut. Die beiden Oberlandesgerichte müssen also um 36,15 Richter und 18,08 Servicekräfte verstärkt werden. Diese Richterstellen· würden dann zwar bei den Landgerichten wegfallen, durch die höhere Be-soldung bei den Oberlandesgerichten, R 3 für deQ Vorsitzenden und R 2 für die Beisitzenden, entstünden jährliche Personalmehrkosten von 1 271 565 DM. Für die Unterbringung der neuen Kräfte an den Oberlandesgerichten fallen Miet- und Bewirtschaftungskosten für -zusätzliche 1153 m2 in Höhe vonjährlich 318 200 DM an.

Das ist die Grundlage der Berechnung.

Eine Zusatzfrageder Abgeordneten Frau Grützmacher.

Herr Mertin, das war eine Berechnung. Aber-das war meiner Meinung nach keine Grundlage einer Berechnung. Die Grundlage ihrer Berechnung -wenn ich dies so richtig sehe ist, dass die Richter aus dem ersten Berufungsgericht Landgericht alle zum Oberlandesgericht gehen und nicht in die Erstinstanz. Das ist eine Grundlage ihrer Berechnung.

Selbstverständlich. Wir gehen nicht davon aus, dass die Berufungen bei den Oberlandesgerichten, wenn sie vom Landge

richt zum Oberlandesgericht verlagert worden sind, weniger werden. Die Praxis sagt, dass sich dann nicht mehr der Streit um den Sachverhalt drehen wird, sondern sich der Streit auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung auswirken würde. Wir gehen nicht davon aus, dass die Oberlandesgerichte dann das Dreifache von dem Bisherigen werden bewältigen können. Wir haben insofern eine andere Einschätzung als das Bundesjüstizministerium, das davon ausgeht, dass die Oberlandesgerichte das dreifache Pensum we!den erledigen können. Die Praxis bestätigtdies nicht.

Eine Zusatzfrage des- Herrn Abgeordneten Berg.

Landtag Rheinland-Pfal~ -13. Wahlperiode -117.-Sitzung, 14. September 2000 8777

Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, die Landesregierung habe sich niit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Nun sind die Entscheidungen auf Bundesebene schon relativ weit

- vorangetrieben worden. Können Sie heute mitteilen, wann die Landesregierung und wann der Ministerpräsident gedenken, sich mit diesem Thema, das weitreichende- Auswirku-n

gen auf das Land Rheinland-Pfalz haben wird, zu beschäftigen?

Zunächst einmal beschäftigt sich damit der im Land zuständige Ressortminister, und das bin ich. Ich werde auch die entsprechenden Gespräche führen. Das Kabinett wird sich dann wie immer mit der Frage befass-en, wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Bundesrat vorliegen und entsprechende Beschlüsse des Kabinetts gefällt werden müssen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Hatsich erledigt.

Es liegen keine wejteren Zusatzfragen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Vielen Dank; Herr Minister.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Brede-Hoffmann (SPD), "Fitnesstraining Internet" für die Lehrkräfte an rheinland-pfälzischen Schulen betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Brede-Hoffmann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich bislang zum

.,Fitnesstraining Internet" angemeldet?

2. ln welchem Umfang können weitere Anmeldungen noch berücksichtigt werden?

3. An welchen Orten bzw. Institutionen werden die Kurse angeboten?

4. Was sind die wesentlicher'! Inhalte der angebotenen Quali

fikationsmaßnahme?

Für die Landesregierung antwortet Herr Bildungsminister Professor Dr. Zöllner.

- Prof. Dr. Zöllner,

Ministerfür Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage -der Abgeordneten Frau Brede-Hoffmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Anmeldeschluss, der wegen der besonders hohen Anmeldequote vom 10. August auf den 18. August hinausgeschoben wurde, haben sich für das Fortbildungsprogramm.,Fitnesstraining Internet" 6155 Lehrerinnen und Lehrer angemeldet.

Zu Frage 2: Weitere Anmeldungen, die auch seit Anmeldeschluss noch kontinuierlich eingehen, können für die vorgesehenen Kurszeiträume zwischen dem 25. September und dem 19. Oktober 2000 nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist nur möglich, wenn sich Kollegen geschlossen zur Nut

zung ihres Schullabors als Kursraum anmelden. Alle anderen Anmeldungen werden im Rahmen einer so genannten Warteschleife voraussichtlich bis Jahresende zusätzlichen Kursen zugeordnet werden können.

Zu Frage 3: Die Kurse werden über das ganze Land verteilt durchgeführt. Hierzu stehen Räumlichkeiten in den Universitäten und Fachhochschulen zur Verfügung. Daneben werden bestehende und gerade eingerichtete Schullabors -aller Schul