Vor Ort hätte man besser-regeln können, wie beispielsweise solche Fahr- und Reitvvege ausgewiesen werden. Deswegen
wollten ~vir den Forstamtsbeirat auch weiterhin beibehalten. Sie wollten das nicht. Nun ja, das ist ein Stück Demokratie für uns gewesen. Das ist nun verloren gegangen. Sie werden andere Regelungen finden, oder Sie werden.den Beirat ganz abschaffen.
d!=!r, qass Sie es nicht geschafft haben, die Waldpädagogik in das Gesetz aufzunehmen. Es ist ein wichtiger Vorschlag, der angeblich auf Zustimmung in allen Fraktionen gestoßen ist,
schlag im Lauf der Beratungen gekip~t. Alle, die sich bisher freiwillig sehr in der Waldpädagogik engagiert haben, also alle Angestellten des Landes, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner- die Landesregierung hatte dazu gerade eine sehr schöne große Veranstaltung-, sind von der Gesetzesvorlage enttäuscht worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf das Gesetz und die Änderungs- und Entschließungsanträge ein
gehe, gestatten Sie mir, dass ich als Vorsitzende des Ausschusses zunächst einmal Dank an die Landtagsverwaltung richte, die sehr intensiv und zurri Teil sehr fisselig unseren Ausschuss begleitet hat. Mein Dank gilt aber auch der Verwaltung, die-in drei Jahren sehr geduldig den verschiedenen Belangen, Anhörungen und Wünschen gefolgt ist. Der lange Gesetzesvorlauf hat deutlich gemacht, dass in den Anhörungen tat-_ sächlich auch immer die.VIfünsche und Anregungen angehört und abgewogen wurden. Vieles ist im Lauf der Anhörungen
Sie war immer ausgesprochen kooperativ, hilfsbereit und äußerst kompetent. Ich wünsche jhr gute Gesundheit. Ich weiß, dass es ihr Leid tut, heute nicht anwesend zu sein.
Mein Dank geht übrigens auch an die CDU, die vor vier Jahren einen eigenen Entw·urf eingebracht hat, ilvas Sie schon dargestellt haben. Sie hat uns viel Arbeit erspart, indem sie zugestanden hat, dass wir ihren Entwurf mit dem Regierungsentwurf zusammen diskutieren. Sonst hätten wir sozusagen zwei Durchläuf(;! gehabt. Das hätte den Ausschuss und die Verwaltung sehr lange Zeit blockiert. Von daher darf ich
Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeit_ern der Forstverwaltung, insbesondere deren- berufsständischen Vertretungen, dem Bund Deutscher Forstleute, Hauptpersonalrat. Es·w·ar in diesen drei Jahren; die durch viele Strultturveränderungen in der Landesforstverwaltung selbst begleitet wurden- Einführung von Controlling und Budgetierung, was sicher- Arbeitszeit blockiert und Menschen nervös macht; denn man muss erst einmal überzeugen, Neues lernen und Neu es einbringen.-, möglich, ganz unaufgeregt und sehr _
Meine Damen und Herren, wenn wir über das Landeswaldgesetz sprechen, ITiuss man sich. immer vor Augen halten, dass der Wald in Rheinland-Pfalz eine ganz besondere Stellung hat. Wir sind von allen Bundesländern das waldreichste Land.
Wir haben von allen Bundesländern den höchsten·Anteil an Kommunalwald. Wir haben 335 000 Waldbesitzer in Rhein
land~Pfalz. Dies ist eine Zahl, die absolut beeindruckend ist. Im Wesentlichen.liegt der Wald in der Eifel und im Westerwald.
Wir haben also mit einer völlig unterschiedlichen Struktur zu_ tull. Im Wesentlichen liegt der Wald in der Eifel und im Westerwald, selbstverständlich auch woanders, natürlich auch im Hunsrück.
Wir haben eine völlig unterschiedliche Struktur. Wir haben sehr eigene Verhältnisse. Von dahef ist es sicher richtig, dass ein solches Gesetz sehr komplizierte Sachverhalte und unterschiedlichste Interessen sowie unterschiedlichste Einwände berücksichtigen muss. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden werden, all diesen Bedenken, Hinweisen und Bedürfnissen in kompetenter Weise Rechnung tragen. Von daher danke ich.
dass uns dieser Gesetzentwurf heute so von der Landesregierung vorgelegt wurde und es mit den Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und F.D.P. gelungen ist, diesen Inte
Eine Landesforstverwaltung wie wir sie neben dem Gesetz im Moment über die Haushaltsinstrumente mit leistungsorientierten Managementinstrumenten wie Budgetierung, Controlling und Qualitätsmanagent aufbauen, entspricht dem Selbstverständnis einer moaernen bürger- und kundef!orientierten Dienstleistung. All dies ist in den Deregulierungsbestimmungen des Landeswaldgesetzes auch zum Ausdruck gekommen. Von daher ist ein_ Waldgesetz nicht losgelöst von den Verv11altungsstrukturveränderungen und den Veränderungen der Instrumente zu betrachten, sondern man muss immer alles als Gesamtpakete betrachten. Ich bin der festen Überzeugung, das kann so funktionieren.
Meine Damen und Herren, viE!I ist von meinem Kollegen Hendrik Heri-ng gesagt worden. Ich möchte aber einiges noch im Vorwort sagen und dann noch einmal zu den Än_derungsanträgen kommen. Es gab für dieses Landesgesetz et~vas, was es bis dahin in- der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat, was der Landtag beschlossen und die Landesregierung getan hat.- Es gab eine prospektive Gesetzesfolgenabschätzung im Vorfeld, bevor dieser Gesetzentwurf also überhaupt auf dem Tisch lag. ln der Anhörung wu-rde diese Gesetzesfolgenabschätzung intensiv diskutiert. Mein Eindruck ist, dass wir vielleicht in Zukunft, wenn wir dieses In
strument anwenden, das sich als ausgesprochen sinnvoll und sinnreich ervviesen hat, die Parlamente etvvas stärker-einbinden sollten. Das würde ich gern als Empfehlung an die Landesregien.lng weitergeben. Es macht Sinn, von Anfang an mit in die Diskussion eingebunden zu sein.
Es wurden hier verschiedene _Stichworte zum Gesetz genannt. Bevor ich zu den Anträgen komme, möchte ich diese Stichworte aufgreifen. Von den Förstern, von der CDU und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde wiederholt Regelungsbedarf hinsichtlich der Zuständigkeit der Landespflege reklamiert. Ich denke, dies ist spätestens mit der Ausschussberatung über die Anhörung eindeutig klargestellt worden. J;s gibt für mich überhaupt keinen Dissens und überhaupt kei
nen Regelungsbedarf, sondern es ist von der Frau Ministerin deutlich dargestellt worden, dass die Landespflege im Wald
-nur auf den geschützten Flächen Flächenplanung.betreiben darf. Es wurde sogar da~auf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Planung in der Regel den Förstern obliegt. Von daher kann überhaupt nicht von einer schwierigen Schnittstelle gesprochen werden: Die Schnit
und Umweltschutz die Rede. Herr Licht, Sie waren scheinbar in der Aussprache nicht daher oder haben es nicht gehört oder nicht hören wollen. Als Sie von den Irritationen der Waldbesitzenden hinsichtlich der Verpflichtungen, die sich aus dem Begriff Umweltschutz ergeben, gesprochen haben, hat die Ministerin eindeutig klargestellt, dass r-Jachhaltigkeit natürlich heute anders als vor 100 Jahren, als die Forshvirt
sc!laft diesen Begriff alleine besetzt hat, zu verstehen ist. Heute gilt der Nachhaltigkeltsbegriff von Rio. Es gilt eben soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit. Der Begriff Umweltschutz gr-enzt diesen Nachhaltigkeltsbegriff ein. Wir meinen selbstverständlich nur deQ ökologischen Teil, also so, wie ihn die ForstwirLSchaft immer verstanden hat. Man -kann sicher auch sagen, dass die Nachhaltigkelt so, wie sie die Forstwirtschaft verstanden hat, ökonomisch auch wirkt. Von daher ist dieser Begriff eine Eingrenzung des Nachhaltigkeitsbegriffs und nicht mit zusätzlicheil Verpflichtungen der Nachhaltigkelt verbunden.
Wir haben diverse Änderungsanträge eingebracht, auf die ich im Einzelnen eingehen möchte. Herr Kollege Dr. Braun, Sie haben als einen ganz wesentlichen Kritikpunkt herausge
·stellt, dass wir in Fragen der Kahlschläge etwas geändert haben. Dort stand Kahlschlagverbot. Wir haben auch weiterhin ein Kahlschlagverbot, wenn Sie die Sätze richtig lesen. Wir haben nur dort, wo es forsttechnisch unmöglich oder vom Besitz größenmäßig her unmöglich ist, einen weiteren Passus aufgenommen. Es gibt viele Besitzer, die Flächen haben, die kleiner als 0,5 Hektar sind. Was sollen die denn machen? Sie können gar nichts mehr machen, wenn sie ernten. Dann hätten wir doch einen Kahlschlag bei denen. Von daher haben wir uns nur auf die Kleinbesitzstruktur und die besonderen Gegebenheiten bezogen, dass wir auch heute noch im Land Rheinland-Pfalz größere Bereiche mit einer Baumart und einem Baumalter haben. Wir sind aber von dem grundsätzlichen Kahlschlagsverbot von 0,5 Hektar nicht abgewichen.
Wir haben außerdem die Forsttechnikerinnen und Forsttechniker mit in das Gesetz hineingenommen, was mir wichtig war. Wir haben im Gesetz noch einmal geklärt, dass selbstverständlich das, was unter Bewährungsaufstieg verstanden wird, auch selbstverständlich anzuwenden ist. Menschen, die geeignet sind, die sich bewährt haben, die gezeigt haben, dass sie zur Führung fähig sind, sollen selbstverständlich auch in rheinland-pfälzischen Forstämtern und in den Revieren weiter nach oben aufsteigen können. Das war bisher schon