Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

durchaus richtig und wichtig.

Die Frage, die sich uns stellt, ist, wie man die jetzige Situation noch verbessern kann. Herr Licht, da !:Jat sich in den letzten Jahren etwas getan. Die Andienungspflicht und die SAI'vi sind insgesamt günstiger geworden. Die Anhörung hat erbracht, dass der Preis für die Andienung und die Zuweisung dieser Sonderabfälle" es sind keine unproblematischen Stoffe, son

dern es sind Sonderabfälle- in die richtigen Entsorgungswege weniger hoch ist als vorher und es bei den Entsorgungs- preisen marginal vernachlässigbar ist, dass die Andienung noch -mit hinzukommt. Man m_l,!SS sagen, dann mussen auch die Industrie, die Erzeuger und die Entsorger einsehen, dass eine solche Andienung durchaus nicht thematisiert werden muss, wenn sie nicht mehr zum wirtschaftlichen Nachteil gereicht; sondern wenn sie dazu gereicht, dass man sagen kann, wir haben eine sichere und gute Entsorgung, wir können uns den Aufgaben widmen, die es zukünftig gibt, nämlich Abfall zur Entsorgung und Abfal_l zur Verwertung entsprechend zu trennen, damit nicht auf Pseudowegen Abfall, aer eigentlich entsorgt werden müsste, über eine Vervvertung in den Kreislauf zurück gerät, wo er nichts zu suchen hat.

Das ist wichtig, weil wir eine schleichende Vergiftung der Umwelt haben und diese in Zukunft verhindern wollen. Deswegen ist die Andienungspflicht eine richtige Organisationsform innerhalb der SAM. Deshalb wollen wir auch, dass die Andienungspflicht erhalten bleibt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Hatzmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Landesabfallvvirtschafts-·und Altlastengesetzes-geht es im Wesentlichen um zwei Dinge- dies ist deutlich ge1:vorden -, und zwar zum einen um die Frage der Abschaffung der Andienung-spflicht besonders überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung und zum anderen um die Frage der SAM. Auch dies ist in der Diskussion deutlich geworden.

Richtig ist, dass wir zurzeit nur noch das einzige Bundesland

- sind, das die Andienungspflicht für besonders überwachungsbedüftige Abfälle zur Verwertung gültig und rechtskräftig hat. Alle anderen Bundesländerhaben entweder die Regelung ausgesetzt oder erst gar nicht eingeführt, oder aber sie wurden von Gerichten gezwungen, die Regelungen auszusetzen. Das sieht im Land Rheinland-Pfalz anders aus. Hier hat das Bundesvervvaltungsgericht eindeutig klargestellt, dass die Vereinbarkeit unserer rheinland-pfälzischen Regelung mit_ höherrangigem Recht festgesetzt und richtig ist, das heißt, wir sind das einzige Bundesland, das damals bei der Aufstellung des Land~sabfallgesetzes - ich sage dies verkürzt- den Weg gegangen ist, es juristisch in die richtigen Tücher zu packen. (Beifall des Abg. Nagel, SPD)

Das haben die anderen Bundesländer nicht geschafft.

Unstrittig ist, dass wir damals auch mit unseren Kollegen von der Fraktion der SPD_gestritten und um die Frage gerungen_ haben, ob die Andienung für überwachungsbed_ürfige Abfälle zur Verwertung notwendig, richtig und sinnvoll ist. Das haben wir damals bei der Aufstellung des Gesetzes getaf1._ Wir haben Gründe vorgetragen, warum wir aus Sicht der Liberalen es nicht für notwendig halten. Wir haben uns allerdings im Verlauf der Gesetzesdiskussion zu dieser Regelung überzeugen lassen, und zwar aus einigen Gründen, die ich darJegeh möchte, weil das auch in der Öffentlichkeit immer wieder falsch dargestellt und falsch kolportiert wird.

-Wir hatten damals zeitgleich- alle werden sich erinnern- den SAM-Untersuchungsausschuss. Im.Rahmen _des SAM-Untersuchungsausschusses hatten wir Gelegenheit, noch einmal eindrücklich vor Augen geführt zu bekommen, wie schrecklich chaotisch der Zustand vor SAM war und mit welcher Ge_schwindigkeit, Präzision und Fähigkeit die SAM sozusagen den Zustand von vorher in eine für die Industrie und den Mittelstand befriedigende Situation überführt hat. Es ist unbestritten, dass in der. Situation Optimierungsspielraum gege-

ben ist. Das sehen wir alle so. Darüber werden wir uns lange -unterhalten können.

Zunächst einmal hat die SAM etvvas bewirkt, was vorher nicht war, nie gegeben war und was zu katastrophalen· Zuständen in der Sonderabfallentso-rgung geführt hat. Wir haben uns deswegen damals, auch vor dem Hintergrund des Unte-rsuchungsausschusses, gesagt, eine Behörde, eine halbstaatliche Behörde, die es in kurzer Zeit geschafft hat, die Zustände dahin gehend zu verändern,-dass alle Beteiligten, sowohl der Gesetzgeber als auch Industrie, Mittelstand und die Entsorgungswirtschaft, einigermaßen zufrieden sind, sollte man nicht über das Knie brechen und alles wieder abschaffen.

Wir haben uns damals wohl wissentlich für eine Lösung.. Andienungspflicht" entschieden, haben aber die Option offen gelassen, in einem angemessenen Zeitraum -~vieder darüber zu diskutieren und zu-verhandeln: Für uns ist der angemesse

ne Zeitraum nach zwei Jah·ren nicht gegeben. ln der Zeit hatte die SAM keine Zeit zu beweisen, dass sie das zufrieden stellend und befriedigend ausführt - ganz im Gegenteil. Bisher sind dieRückläute aus derSAM insoweit positiv, als die Kosten p~rmanent gesenkt und die Effizienz gerade in der Verwaltung permanent verbessert werden. Von daher sehen wir heute keine Notwendigkeit, über eine Änderung zu diskutieren, solange wir keine ausreichende Erfahrurig mit dem von uns damals wohlweislich getroffenen Gesetz gewonnen haben.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Insofern lehnen wir deh Änderungsantrag der CDU ab.

(Beifall bei F.D.P. und SPD) _ Vizepräsident Schuler: Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Härte) das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Licht, ich bin s~hon erstaunt, in welcher Weise Sie die De

batte über Ihren eigenen Gesetze-ntwurf eröffnen. Sie ver-breiten Horrorparolen über die SAM und beleidigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem schwierigen Geschäft einen ha-rten Job tun.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist gar nicht wahr!)

Sie verbreiten Beleidigungen und Herabsetzungen, ohne auch nur irgendeinen Beweis anzutreten.

_Herr Abgeordneter Licht, damit haben Sie sich als seriöser Gesprächspartner in der Abfall- und Umweltpolitik dieses Landes disqualifiziert.

(Licht, CDU: -Die Betroffenheit bei Ihnen musssehrgroß sein!)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begeht mit diesem Gesetzentwurf den Fehler, dass sie auf komplexe Sachverhalte mit ihren bekanntermaßen einfältigen Methoden Antworten geben will.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD- Schnabel,_ CDU: Unverschämt!)

Sie versuchen, die Frage der Andienungspflicht für Abfälle _zur Verwertung isoliert aufzugreifen, ohne den abfallwirtschaftlicheri-Gesamtzusammenhang zu sehen.

Meine Damen und Herren, die Abfalh,virtschaft muss stimmig sein. Dasistsie in Deutschland schon lange nicht mehr.

Die CDU-Fraktion lehnt mit der SAM eine Einrichtung ab, die den Bereich der gefährlichen '.bfälle kontrolliert und wenigstens ein Mindestmaß an ökologischer Steuerung vornimmt. Gleichzeitig erlauben wir uns in Deutschland, für harmlose Gurkengläser oder Joghurtbecher aus privaten Haushalten mit der DSD eine bundesweit zentrale Stelle einzurichten, die in einem Ausmaß das Entsorgungsgeschehen steuert, das viieit überdas hinausgeht, was die SAM tut.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die.,Dosenministerin" ist nicht anwesend!)

Meine Damen und Herren, auch sonstige Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen weitgehenden Restriktionen. Für-sie

gibt es nicht nur eine Andienungspflicht, sondern sogar auch eine -Überlassungspflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Vlfenn Sie in diesem Zusammenhang an den Hausmüll denken, dann liegen Sie richtig.

Demgegenüber will die CDU-Fraktion beim größter: Teil der

gefährlichen Abfälle aus Gewerbe und lndustie noch nichteinmal eine Andienungspflicht zulassen, die in der Praxis nur bedeutet, dass entweder eine möglichst hochwertige Verwertung oder eine ökologisch einwandfreie Beseitigung sichergestellt werden soll, und dies unterstrikter Beachtung des Marktgeschehens.

Zv~ar verlangt das Kreislaun'Virtschafts- und Abfallgesetz zum • Beispiel lapidar, dass eine hochwertige Verwertung anzustreben sei, im Gesetz steht aber nirgendwo, was das bedeutet.

Es ist noch nicht einmal klar;was unter Verwertung zu verstehen ist. Wie soll vor diesem Hintergrund ein funktionierender Marktzustande kommen?

Es liegt auf der Hand, dass das naturgemäß vorherrschende Ziel einer möglichst kostengünstigen Entsorgung zum Gegenteil dessen führen muss, was als hehres Ziel im Gesetz festgeschrieben wurde. Dieser Entwicklung leistet die CDUFraktion Vorschub, indem sie sich gegen das einzige verfügbare Steuerungsinstrument wendet, nämlich die Andienungspflicht.

Im Übrigen bedauere ich es sehr, dass es die CDU-Fraktion bis zum heutigen Tag versäumt hat, mit den Verantwortlichen der SAM Gespräche zu führen, geschweige denn die SAM zu besuchen. Das unterscheidet Sie übrigens von anderen Fraktionen. Natürlich ist es aber dann leichter, Unflätigkeiten über die dortige Arbeit zu verbreiten.

(Beifall bei der SPD

Licht, CDU: Was bei einem Tag der offenen Tür h~rauskommt, wissen Sie doch selbst!}

Dort hätten Sie eine Mannschaft engagierter Leute kennen lernen können, die sich im Laufe der vergangenen Jahre ein hervorragendes Maß an-Sachkunde erworben hat und für die

Wirtschaft, fOr die Industrie und für das Gewerbe in dies-~m Land ein kompetenter und unersetzlicher Gesprächspartner geworden ist.

(Staatsminister Zuber: Das stört die Vorurteile!}

Wer envas mit Sonderabfällenzu-tun hat,. weiß, dass er in

Rheinland-Pfalz nicht mehr von ·Pontius zu Pilatus laufen muss, sondern bei der SAM beratend wie administrativ umfassend bedient wird. Als privates Unternehmen wird die SAM unter Einbeziehung des Know-hows der Entsorgungs

Wirtschaft nach -strikt wirtschaftlichen Grundsätzen geführt.

Ihre Kostenstrukturen sind transparenter als bei jeder Behörde, und die Kosten werden nicht sozialisiert, sondern nach

-dem Verursacherprinzip angelastet.