Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Ich erteiie Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregie. rung hat mit dem Landesgesetz über das amtliche Verme~

sungswesen ein Gesetz vorgelegt, das jn Fachkreisen bis auf wenige Ausnahmen auf große Zustimmung stößt, wobei es natürlich nicht auf die Zustimmung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN stößt.

(Schweitzer, SPD: Das ist immer sö!)

Es wird von Fachleuten deshalb gelobt, weil es in der Bundesrepublik vorbildlich ist, insbesondere wegen der gelungenen Verbindung von traditionellen Grundsätzen (Katasterfüh- rung, Abmarkungspflicht usw,)_ und neuen Entvvicklungen, wie dem Geobasisinformationssystem. Dabei handelt es sich um die Nutzung neuester Techniken im Bereich des Vermessungswesens.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Was Letzteres bedeutet, mag der eine oder andere, den es interessiert, in den§§ 8 bis 10 nachlesen. Es handelt sich um ein Fachgesetz. Beim Redebeitrag des Herrn Kollegen Schnabel

hat man schon gemerkt, dass jedermann versteht, von was gesprochen wird.

Die gespeicherten Informationen können von einer Vielzahl von Nutzern abgerufen werden. In§ 13 steht, dass dies durch_ alldiejenigen geschehen kann, die an derartigen lnformatio~

nen interessiert sind.

Mit diesem Gesetz ist es gelungen, in säge und schreibe 26

Paragraphen~ Frau Kollegin Grützmacher, Ihre Fraktion hat kürzlich ein Gesetz mit 226 Paragraphen vorgelegt- vier Ge

setze und drei Verordnungen zusammenzufassen. Das ist eine Arbeit, die man nur loben kann.

Das Gesetz hat insbesondere zwei Väter - Herr Schweitzer, keine Angst, nicht mich -, nämlich den Präsidenten des Lan

desvermessungsamts, Herrn Schenk, und Herrn Ministerialrat Orth, denen ich auch sehr herzlich für die vorzügliche Begleitung im Gesetzgebungsverfahren danke.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Wir wären bei diesem Gesetz vom Inhalt her wohl geschei

-tert, wenn wir diese beiden Herren nicht gehabt hätten.

- (Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Auf Einzelheiten des Gesetzes werde ich: nicht eingehen, da es sich um ein Fachgesetz handelt. Es handelt sich aber um ein wichtiges Gesetz, da die Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens unter anderem der Sicherung des Grundeigen

tum~ und des Grenzfriedens dient.

Herr Kollege Schnabel hat schon auf einen Punkt hingewie

sen, auf den ich auch noch zu sprechen kommen werde, nämlich auf die Frage des Grenzfriedens im Zusammenhang mit der Abmarkung oder auf Deutsch der Grenzsteinsetzurrg.

Drei Punkte sind insbesondere mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren strittig gewesen. So ist von ihnen gesagt worden, dass das Abmarken Pflicht bleiben müsse,das heißt, es müsse immer der Grenzstein gesetzt werden. Das wollen wir nicht, sondern wi_r wollen, dass ein Eigentümer schon sagen kann, dass er auf diese Abmarkung verzichtet. -Allerdings-bauen wir in§ 19 eine Schranke ein, der auf die -Verordnung verweist, wonach in den Fällen, in denen große Flächen einem Eigentümer zur Verfügung stehen, für die ein Erschließungsverfahren durchgeführl: wird, grundsätzlich abgemarkt werden soll, um nicht die Lasten der Abmarkung auf die nachfolgenden Eigentümer zu übertragen. Das ist eine -richtige Konsequenz.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD) _ _Der zweite Punkt betraf die Veränderung des Verhältnisses der Vermessung durch die Katasterämter und durch die ÖbVI. Wir bleiben bei dem Grundsatz 70 zu 30, nämlich 70 % für die_ Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und 30 % für die Vermessungs- und Katasterämter, weil wir der Auffassung sind, dass es sich um eine vernünftige Regelung handelt. (Schweitzer, SPD: So ist es!)

Kein Bundesland hat eine Regelung mit 100 %. In mehreren Bundesländern ist das Verhältnis zugunsten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sogar rückläufig.

Wir sind- der :Vieinung, dass man daran festhalten muss, weil -dadurch die Kompetenz der Ver~valtung verbessert wird, da

die Nachwuchsarbeit und eine flächendeckende zeitnahe Vermessung nur auf diese Art und Weise sichergestellt werden kann; denn es gibt lediglich 80 Büros von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Eine gesunde Konkurrenz gegenüber den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ist meiner Meinung nach durchaus am Platze. Nicht zuletzt erzielt das Land auch erhebliche Einnahmen durch die Vermessungen. Auch das muss in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach gesagt werden.

Zum vorgezogenen Veränderungsmichweis hat Herr Kollege Schnabel schon einiges gesagt, \'l(as ich nur unterstreichen kann. Es kann nicht angehen, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ins amtliche Kataster hineinregieren.

Es bleibt, wie es bisher war; denn die Katasterämter haben erklärt- das ist auch im Entschließungsantrag aufgeführt-, dass sie in der Regel innerhalb von sieben bis 14 Tagen die Unterlagen zur Verfügung stellen können. Daraufhin hat der Vertreter der Öffentlich_ bestellten Vermessungsingenieure in der Anhörung gesagt, dass das ausreiche. Damit wurde auch der Vorwurf, es würde zu langsam gearbeitet, aus der Welt

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das war wohl auch eher der Versuch, Wasser auf die eigene Mühle zu treiben.

Den Verzicht auf die Abm-arkung habe ich zuvor schon angesprochen. Das ist eine sehr vernünftige Regelung, die beiden Seiten dienlich ist. Wenn man auf der einen Seite Liberalisierung fordert, kann man nicht dann, wenn sie ei-folgt, auf-der anderen Seite sagen: An den Stellen,-an denen es uns betrifft, aber bitte nicht, weil wir dann nicht mehr vermessen können. - Der Hintergrund, weshalb man das nicht wollte, warschon klar.

(Glocke des Präsidenten)

- Oh, die Redezeit ist schon wieder abgelaufen. Herr Schweitzer, gerade zu diesem Gesetz hätte ich noch so viel zu sagen.

Der Begleitantrag greift die Diskussion zur Modernisierung bis hin zur Nut.:ung der Jahresarbeitszeit auf und überträgt entsprechende Aufgaben an die Landesregierung.

Vliir werden- das wird Sie nichtüberraschen-dem Gesetzentwurf ~nsere Zustimmung geben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, es gibt eine allgemeine Übereinstimmung in Bezug auf das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen auch bei uns, nämlich dass es gut ist, dass vier Gesetze in einem Gesetz zusammengefasst wurden. Es i~t auch richtig und vernünftig, dass es-nicht über zu viele Paragraphen verfügt. So weit so gut.

Über verschiedene Dinge muss ich mich dann aber ein biss~ chen wundern. Das gilt zunächst einmal für den Entschließungsantrag. Es wurde vie-lleicht vergessen, einiges in denGesetzent'Nurf hineinzuschreiben. Es handelt sich aber auch mehr um einen appellativen Antrag, dass man darauf hinwirke.n möchte, dass alles moglichst schnell und gut geht. Na gut, substanziell wird auch über diesen EntSchließungsantrag

nichts geändert.

Meiner Meinung nach ist in der Anhörung doch einiges aufgezeigt worden, was an diesem Gesetzentwurf nicht sö in Ordnung ist, wie das von den Regierungsfraktionen und auch von der CDU dargestellt worden ist. Es ging alles sehr schnell. Man wollteamAnfang auch gar keine Anhörung durchführen •. war aber am Schluss eigentlich doch ganz froh, dass man sie durchgeführt hat.

Unser Hauptkritikpunkt ist, dass dies nun endlich einmal eine Chance gewesen wäre, zu einem wirklich fairen Ausgleich Z\oVischen öffentlichen und privaten Interessen zu kommen. l'vieine Damen und Herren von der F.D.P., ich muss mich wirklich wundern, wie ruhig es inJhrer Ecke ist.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Creutzmann, F.D.P.: Ach! Dassind völlig neue Töne!) ·

- Herr Kollege Creutzmann, dann haben Sie bisher nicht oft zugehört. So neu sind die Töne nicht, aber man kann sie immer wieder sagen. Vielleicht dringen sie dann auch bei dem Letzten durch.