Meine Damen und Herren, es wäre unsinnig, die Regelungen, die aufgrund der damaligen Mehr\iveg- ur.d Einweganteile getroffen wurden, als eine Richtschnur für künftiges Handeln zu nutzen. Dies hat auch der Bundesumweltminister erkannt. Leider will er aber an der Grundidee festhalten und nur die gröbsten Ungerechtigkeiten durch neue Ungerechtigkeiten ausbessern. Das ist keine Lösung.
Meine Damen und Herren, es ist dem Bürger nicht-vermittelbar, die Coladose anders zu behandeln als die Mineralwasser
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN: Ich denke, wir reden über Weinflaschen!- Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90iDIE GRÜNEN)
- Herr Dr. Braun, dass Sie es stört, die Wahrheit zu hören, kann ich mir gut vorstellen. Wir unterhalten uns einmal.über die Geschäftsgrundlage, die gegeben ist, und nicht über irgendwelche Spekulationen.
Meine Dam.en und Herren, es ist.schwer vermittel bar, die Coladose·anders zu behandeln als die Mineralwasserdose oder die Bierdose. Die beiden letzteren wären aber- von einem. Zwangspfand nach der novellierten Verpackungsverordnung von.1998 pfandpflichtig, die Coladose nicht. Das muss man einmal einem umweltbewussten Bürger klarmachen.
Ähnlich sind die Ungereimtheiten auch im Bereich der Weinflaschen. Die festgelegte Mehrwegquote für inländischen und importierten Wein liegt bei 28,63 %. Diese Quote wurde 1997 mit 28,55% und 1998 mit etwa 26,2% unterschritten. Somit muss nach der geltenden Verpackungsverordnung im Jahr 2001 ein Pfandsystem auch bei Wein eingeführt werden.
Meine Damen und Herren, das ist aus folgenden Gründen abzulehnen: Der Weinmarkt weist Besonderheiten auf, die mit anderen betroffenen Getränkesparten nicht vergleichbar sind.
Politik. - Das kann es wohl nicht sein. Wir haben ein ZwölfPunkte-Programm, das. Sie hier und da unterstützen und sicherlich auch zu kritisieren haben~ nur weil ~:vir es gemacht haben. Ich stehe dazu.
Ihre Ausführungen zu sprechen. Ich meine, man kann über das Pfand die Weinmarktsituation nicht verbessern und nicht verschlechtern. Es ist einfach nicht praktikabel. Das ist das Problem..
stammt aus Ländern außerhalb des Geltungsbereichs derVerpackungsverordnung. Frau Kollegin Baumann hat darauf hingewiesen. Mehr als die Hälfte dieser ausländischen Weine
~:vird in Flaschen eingeführt, die einen geringen fvlehrwegan-. teil von nur 11 % aufweisen und damit entscheidend zur Unterschreitung der ivlehrwegquote führen.
Der Mehrweganteil wird nahezu nur von der deutschen Weinwirtschaft erbracht. Das Kaufverhalten bei Wein be-. zieht sich stärker auf Einzelflaschen_ im Unterschied zum kas_tenweisen Bezug, wie zum Beispiel Bier und Mineralwasser.
Kritik besteht auch an der Berechnung der Quote durch die Gesellschaftfür Verpackungsmarktforschung.
1\tleirie Damen und Herren, ich halte die Entscheidungsgrund-lage für unseriös. Die Fehlerbandbreite bei der Erhebung der Mehrwegquote bei Wein ist nicht unerheblich.
Es ist daher nicht gerechtfertigt, bei einer Unterschreitung von lediglich 0,08 % im Jahr 1997 den Wein in die Pfand
Wein nimmt mit weniger als 2 % der gesamten in 1\tlehrwegverpackungen abgefüllten Getränkemenge einen geringen Anteil ein. Frau Baumann hat darauf hingewiesen. Die Ein-. führung des Zwangspfands ·verursacht einen Ünverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Kpntrollaufwand
Zurnutbar ist es allerdings, den Wein in Flaschen abzufüllen, die an einem Rücknahm-esystem, zum Beispiel in Form des Grünen Punkts, beteiligt sind; denn es besteht heute ein gut funktionierendes Rücknahmesy5tem über Glascontainer in Form des Grünen Punkts, welches bei der EinfJ)hrung der Zwangspfandregelung der Verpackungsverordnung noch nicht existierte.
Meine Damen und Herren, es macht keinen Sinn, die Weinkonsumenten zu verpflichten, ihre Einwegflaschen nicht mehr direkt und bequem über die Glascontainer zu entsorgen, sondern getrennt vo.n anderen Eim:vegglasbehältern zu sammeln und gesondert zum Händler zurückzutransportie
ren, der die Flaschen dann über den Glascontainer entsorgt. Das ist eine merkwürdige Form der Entsorgung. Dieser kann man beim besten \/Villen nicht zustimmen:
Jede weitere Belastung der Weinwirtschaft, insbesondere die wettbewerbsbenachteifigenden Reg_elungen, werden den Strukturwandel beschleunigen und laufende und geplante branchenverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel das
Gerade für das Land Rheinland-Pfalz, in dem viele hundert Winzerbetriebe mit erheblichem persönlichem Arbeitseinsatz einen bedeutenden Teil der Wirtschaftsstruktur darstellen; wäre die Einführung eines Flaschenpfands mit erheblichen Nachteilen gegenüber importierten Weinen sehr problematisch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Februar dieses Jahres hat Rheinland-Pfalz daher eine Bundesratsinitiative gestartet, um die starre Mehrwegquote von 72 % durch eine Mindestabfüllmenge f:U ersetzen.
Diese Initiative wurde in den anstehenden Ausschusssitzungen des Bundesrats weiter verfolgt. Zwischenzeitlich hat auch Bayern eine solche Initiative gestartet. Bayern hat beantragt, die Mehrwegquote durch eine Abfüllmenge für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen von 24 ivlilliarden Liter iu ersetzen. Dieser Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats angenommen.
ausschuss des Bundesrats einen Entschließungsantrag mit der Zielsetzung gestellt, dass der Bundesrat die Einführung einergenerellen Pfandpflicht für Getränkeverpackungen - dies,_
Bedauerlichweise kam es jedoch nicht zu einer Abstimmung, da zuerst der Antrag des Saarlands mit vier Gegenstimmen
Die Verpackungsverordnung soll erst nach der Vorlage des Entwurfs einer Änderungsverordnung des Bu~desumweltmi nisters aufgegriffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bundesumweltmi-· nisterTrittin hat bereits am 8. Novemberdieses Jahres signali
siert, dass zukünftig alle nach seiner Meinung ökologisch nachteiligen Getränkesysteme unabhängig vom Inhalt mit einem Pflichtpfand belegt werden. Das ist Tatsache.