men zur unmittelbaren Abstimmung über den -Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und F:D.P. - Drucksache 13/6570-, da die Beschlussempfehlung die unveränd~r te Annahme vorsieht.
Da die getrennte Abstimmung beantragt worden ist, stimmen wir zunächst über Artikel1 ab. Wer Artikel ~1 des Gesetzentvvurfs der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. - Drucksache 13/6570 -seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Gegenstimmen?- Damit ist Artikel 1 des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die_ Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN _angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer Artikel_ 2 des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD; CDU und F.D.P. -Drucksache 13/6570- seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Damit ist Artikel 2 des Ge
-Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3 des Gesetzentwurfs. Wer Artikel 3 des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD, der CDU und der F.ö.P.- Drucksache 13/6570- seine Zustimmung g~ben möchte, den bitte ich um das Handzei
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. ~ Druck
sache 13/6570 - seine Zustimmung geben mÖchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Gegenstimmen? - Damit ist der Gesetzentl.vurf der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. - Drucksache 13/6570 -mit den Stimmen der SPD, der CDU
..• tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzentwurf der Landesregierung
Meine Damen ·und Herren, das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur ~usführung des-Bürgerlichen Gesetz
buchs i~t durch Beschlu~s des Landtag5 vom 14. Dezembtr 2000 :m d-en Rechtsausschuss üben.IIJiesen worden.
De;r Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 11. Januar 200l beraten. Die BeschlussempfEhlung laute:t: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, ohne Aussprache über den Ge~etzentwurt-abzu
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6510- seine Zustimmung gebe:n möchte, den bitte ich um da5 Handzeichen! - Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksacht 13/6510 - in der Schluisabstimmung ;;eine Zu5timmung geben möchte, den bitte ich, ~ich vo-m Platz zu erheben! - Damit ist de:r Gesetzentwurf der Lande~re:gierung ein;;timmig angenommtn.
de~ Landtag5 vom 11. f111:::ii 2000 i~t der Antrag an den Medienpolitischen AU5~chuss - federfuhrend -, an den lnnenausschus", an den.fi.u;;>chus" für Wirtschaft und Verkehr und an den Au:;schuss für Bildung, Wis~enschaft und Weiterbildung
Der Medienpolitische Au;~chuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 2. N_ovember 2000, der Ausschuss für Bildung,
Wi~sen5chaft und WEiterbildung in.seiner 40. Sitzung am 7. November 2000, der Ausschuss für Wirtehaft und Ve:rkehr (n seiner 40. Sitzung am 30. November 2000 und der lnnen