Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jullien wie folgt:
Gefragt wird nach der Standortkampagne für RheinlandPfalz „Wir machen’s einfach“. Diese Standortkampagne wird von Ihnen mit falschen Begriffen versehen. Es geht nicht um Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Es geht um Werbung für das Land. Das ist keine Imagekampagne. Es ist eine Standortkampagne.
Zu Frage 2: Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 formulierten Grundsätze zur Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen vor Wahlen gelten für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
Zu Frage 3: Das Bundesverfassungsgericht hat in der 28 Jahre alten Entscheidung den Begriff und den Beginn der Vorwahlzeit nicht genau bestimmt. Die entwickelten Grundsätze richten sich übrigens nicht nur an Regierungen, sondern an alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, die nicht Partei ergreifend in den Wahlkampf hineinwirken dürfen. Wörtlich: „Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die
Wahlwerbung beginnt.“ – Selbstverständlich werden diese Grundsätze von der Landesregierung eingehalten.
Zu Frage 4: Nein, strikt nein; denn die Standortkampagne für Rheinland-Pfalz mit dem Claim „Wir machen’s einfach“ ist ein Erfolg für unser Land. Daran haben die drei Mündlichen Anfragen, die zwei Kleinen Anfragen und die Große Anfrage der CDU auch ihren Anteil, da sie in den rheinland-pfälzischen Medien stets auf Resonanz stießen und so die Standortkampagne von Mal zu Mal und mehr und mehr popularisierten.
Ein besonderer Dank gebührt dem Abgeordneten Jullien, der es sich nicht hat nehmen lassen, mit dieser Mündlichen Anfrage gleichzeitig auch noch eine Kleine Anfrage zum selben Thema „Standortkampagne“ zu stellen, die fristgerecht schriftlich beantwortet werden wird. Die CDU hat mit dem selben Datum beantragt, zum selben Thema die gleichen Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Haushalts- und Finanzausschusssitzung zu setzen.
Herr Regierungssprecher, am 2. Juni hat der Chef der Staatskanzlei zu einer Mündlichen Anfrage zu dieser Thematik wie folgt geantwortet: Er glaubt und hat begründete Hoffnung, dass durch diese Standortkampagne Investitionen und Investoren auf Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht werden. – Können Sie etwas sagen, inwieweit sich diese begründete Hoffnung schon bestätigt hat, oder leben Sie weiter von dem Prinzip Hoffnung?
Ich kann Ihnen von sehr vielen positiven Reaktionen berichten. Wir haben die Standortkampagne ganz gezielt in Medien geschaltet, die sich an Entscheider wenden. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Kampagne beim Pub
likum sehr gut angekommen ist. Etwa die Leser der „Rheinpfalz“ haben ein Motiv zum Motiv des Monats gewählt. Das sehen wir als Zeichen der Akzeptanz.
Ich kann es Ihnen noch einmal zeigen. Es ist dieses schöne Motiv. Wir haben archivarische Preziosen in der Staatskanzlei. Zum Vergleich habe ich ein Motiv mitgebracht, das die letzte CDU-geführte Landesregierung in einer Kampagne verwandt hat. Da heißt es: In Rheinland-Pfalz geht alles den Bach herunter. Das ist unser Motiv: „Unsere Modelle für mehr Lebensfreude.“ Es ist wahrscheinlich verständlich, dass sich die Leser dafür entschieden haben.
Herr Regierungssprecher, ich habe nach Investitionen und möglichen Investoren gefragt. Sie haben von positiven Reaktionen gesprochen. Können Sie diese positiven Reaktionen etwas konkretisieren?
(Zuruf des Staatsministers Bauckhage – Dr. Weiland, CDU: Beantworten Sie die Anfrage und schicken Sie nicht jetzt – – – Weitere Zurufe von der CDU)
Sie wissen, es wird eine Evaluation dieser Kampagne geben. Wir werden Ihnen diese Fragen alle beantworten können. Die Kampagne ist noch nicht beendet. Sie wird in diesem Monat beendet.
Ich darf Sie fragen: Sie haben geantwortet, dass die Landesregierung jederzeit, an jeder Stelle und an jedem Ort die gestellten Fragen beantworten wird. Für mich stellt sich die Frage, ob die Landesregierung die Fragen auch nach rechtlicher Prüfung oder nur interessengeleitet beantwortet. Ich frage Sie: Ist Ihre Antwort, die Sie gegeben haben, von Juristen rechtlich überprüft worden, oder ist es nur so eine lockere Antwort für die Opposition?
Selbstverständlich ist das so. Sie glauben doch nicht, dass ich das abends in einer Weinwirtschaft in der Altstadt zu Papier bringe. Das ist selbstverständlich abgestimmt.
In der immer wieder zitierten und einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, „Öffentlichkeitsarbeit der Regierung war schon immer mehr oder weniger gerechtfertigten Angriffen der Opposition ausgesetzt“. Das haben die Verfassungsrichter schon 1977 gewusst. Ich möchte zitieren, was da noch steht, Bundesverfassungsgericht: „Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und gesetzgebenden Körperschaften ist in Grenzen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig.“
Welche Kriterien und welche Maßnahmen zur Evaluation der Ergebnisse Ihrer Standortkampagne stellt die Landesregierung an, und wann wird das Parlament über die Ergebnisse dieser Standortkampagne informiert?
Ich habe betont, dass es ein sehr kreativer Mediamix war, den die Agentur vorgelegt hat. Das war eine der großen Stärken der Kampagne. Das geschah mit relativ
wenig Geld, und man war richtig präsent. Das muss man im Vergleich zu anderen Bundesländern sehen. Nehmen Sie Baden-Württemberg oder Hessen. Das kann man vom Augenschein her schon als gelungen betrachten. Es wird noch evaluiert werden.