Adolf Weiland

Sitzungen

14/9 14/10 14/11 14/17 14/24 14/27 14/28 14/33 14/34 14/35 14/37 14/48 14/58 14/61 14/65 14/66 14/69 14/76 14/85 14/86 14/89 14/95 14/98 14/100 14/105 14/107 14/110

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Ich beantrage die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 2 „Vorbelastungen künftiger Haushalte“.
Frau Ministerin, können Sie bitte dem hohen Haus einmal erklären, wie Sie und Ihr Haus von einer zumindest teilweisen Überversorgung sprechen können, während fast alle anderen Beteiligten, insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung, von einem sich deutlich abzeichnenden eklatanten Ärztemangel sprechen?
Herr Minister, teilen Sie die unter allen klar und gut meinend denkenden Menschen vorherrschende Auffassung, dass diese Mündliche Anfrage des geschätzten Kollegen Lewentz nicht dem Kriterium der Aktualität entspricht, weil das Ereignis, auf das er sich bezieht, bereits am 8. September gewesen ist und zwischenzeitlich zwei Plenarsitzungen stattgefunden haben, in denen man diese Frage hätte stellen können? Das war meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Lässt diese mangelnde Aktualität Rückschlüsse auf das mangelnde Engagement der Landesregierung zu, wie sie dieses Projekt vorantreibt?
Herr Staatssekretär, ist aus der Tatsache, dass der Chef der Staatskanzlei die Frage nach der Finanzierung beantwortet, zu schließen, dass die Zuständigkeit vom Finanzministerium zur Staatskanzlei in dieser Frage gewechselt hat, und wenn das so ist, warum ist das so?
Welche Kriterien und welche Maßnahmen zur Evaluation der Ergebnisse Ihrer Standortkampagne stellt die Landesregierung an, und wann wird das Parlament über die Ergebnisse dieser Standortkampagne informiert?
Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:
Sie werden informiert, sobald die Evaluation fertig gestellt ist.
Ich habe betont, dass es ein sehr kreativer Mediamix war, den die Agentur vorgelegt hat. Das war eine der großen Stärken der Kampagne. Das geschah mit relativ
wenig Geld, und man war richtig präsent. Das muss man im Vergleich zu anderen Bundesländern sehen. Nehmen Sie Baden-Württemberg oder Hessen. Das kann man vom Augenschein her schon als gelungen betrachten. Es wird noch evaluiert werden.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es zu den vornehmsten Aufgaben eines verantwortungsvollen Landespolitikers gehört, Überlegungen anzustellen,
wie dieses außerordentlich erfolgreiche und von der CDU ins Leben gerufene Landesfest auch in Zukunft weiterhin erfolgreich sein kann?
Gibt es konkrete Überlegungen, wie man den Höhepunkt dieses Festes, nämlich den Umzug des Rheinland-PfalzTages, in seiner Organisation dergestalt etwas optimieren kann, dass es nicht immer wieder zu diesen Abbrüchen im Zugablauf kommt, wodurch der Zug auseinander gerissen wird und wodurch der ansonsten positive Gesamteindruck großen Schaden leidet?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion, aber möglicherweise auch für das ganze Haus, dem Herrn Ministerpräsidenten ein tiefes Wort des Dankes dafür zum Ausdruck bringen, dass er wider Erwarten doch noch heute mit seiner Regierungserklärung zu Ende gekommen ist; denn es war phasenweise etwas langatmig, meine Damen und Herren.
Jedenfalls war es keine Werbung für die Weltmeisterschaft 2006 in Rheinland-Pfalz.
In der Fußballersprache oder in der Kommentatorensprache würde man dies als trostloses, lustloses und
torloses Rumgekicke bezeichnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Man hätte diese Regierungserklärung auch schon sehr viel früher wegen Leistungsverweigerung abpfeifen können, denn sie besteht zu 90 % aus nicht mehr als dem ersten Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die FIFA „Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006“, der uns schon im Januar vorgelegen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dennoch wirft diese Regierungserklärung ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der Landesregierung und der von ihr initiierten Politik in Rheinland-Pfalz. Deutschland befindet sich in diesen Tagen in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es durchlebt die größte Wirtschaftskrise mit 9 Millionen Arbeitslosen. Es durchlebt eine der größten Regierungskrisen und eine seiner größten Verfassungskrisen, die von Rotgrün verursacht wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD fällt in diesen Tagen als Thema einer Regierungserklärung nichts anderes ein als Fußball und Fußballweltmeisterschaft.
Ich halte das für ebenso unangemessen wie bemerkenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Bisher bestand breitester Konsens in diesem Haus und in der rheinland-pfälzischen Öffentlichkeit darüber, dass der Fußball und die Fußballweltmeisterschaft aus der Politik herausgehalten werden sollen.
Heute stellt der Ministerpräsident dieses Landes die WM in einer Regierungserklärung ins Zentrum der parlamentarisch-politischen Debatte. Herr Ministerpräsident, nun
müssten Sie uns einmal sagen: Wie hätten Sie es denn gern: aus der Politik heraushalten oder eine Regierungserklärung diskutieren?
Wer mit den Menschen in diesem Land spricht, stellt allerorten fest, dass sich die Menschen auf dieses Riesenereignis freuen
und auf die Weltmeisterschaft 2006 stolz sind,
das größte Fest des Fußballs, wenn nicht sogar das größte Fest des Sports überhaupt. Die Begeisterung wächst und wird wachsen,
je näher wir dem Anpfiff des Eröffnungsspiels kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns und sind stolz darauf, dass Rheinland-Pfalz mit dem Austragungsort Kaiserslautern daran teilhat und dazu beiträgt.
Wir freuen uns auf die Gäste aus aller Welt und werden selbstverständlich gute Gastgeber sein.
Mit einem kurzen Blick zurück auf das Jahr 1954 und den enormen und großen Anteil, den die großen Söhne der Stadt Kaiserslautern an jenem Erfolg in Bern hatten, der noch einmal vor wenigen Wochen in dem großartigen Film „Das Wunder von Bern“ nachvollziehbar war, wird man sagen dürfen: Nach 52 Jahren kommt die WM auch ein Stück nach Hause, nämlich nach Kaiserslautern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe diesen Film kürzlich mit meinen beiden Söhnen, die 16 und 13 Jahre alt sind, zum zweiten Mal gesehen. Sie spielen beide Fußball, der eine in der B-Jugend, der andere in der D-Jugend. Mir braucht also niemand etwas von Fußballbegeisterung in diesem Land zu erzählen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mir braucht niemand etwas von Freude und Vorfreude auf die Weltmeisterschaft 2006 zu erzählen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur, ich vermute, nein ich
bin mir sicher, für diese Begeisterung und für diesen Spaß am Fußball leisten die zahllosen Jugendbetreuer und Jugendtrainer in unseren Vereinen mehr, als eine Landesregierung je leisten kann.
Sie haben nur leider nicht die Selbstdarstellungsmöglichkeiten wie eine Landesregierung. Das ist der Unterschied.
Ich kann nur dazu aufrufen, lassen wir dieser Begeisterung, lassen wir dieser ursprünglichen Freude am Spiel, am Wettbewerb und auch am sportlichen Kampf Raum. Das geschieht am besten, wenn wir endlich begreifen, dass wir die Weltmeisterschaft 2006 nicht für alles und jedes in Anspruch nehmen dürfen.
Ich frage mich dann schon, was „primaKlima: 2006“ mit der WM 2006 zu tun hat, wenn die Umweltministerin als Kernthemen des Projektes „primaKlima: 2006“ den Austausch von Glühbirnen, den Einsatz von Energiesparleuchten und das Ausschalten der Standby-Funktionen anführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was das mit der Fußballweltmeisterschaft zu tun hat, wird uns niemand je erklären können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die WM nicht für alles und jedes, nicht für jeden Firlefanz in Anspruch zu nehmen, den man ohnehin ausgeführt hätte bzw. den man sich ausdrücklich im Hinblick auf dieses Datum ausgedacht hat, bedeutet auch, dass sich endlich diese Landesregierung, auch wenn es schwer fällt, auch dieser Ministerpräsident, in dieser Frage einmal etwas zurücknimmt. Das würde dem Fußball und der FußballWM in diesem Land auch gut tun.
Sorgen Sie vielmehr dafür, dass die WM in RheinlandPfalz solide finanziert wird, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Das ist noch nicht sicher. Sorgen Sie dafür, dass die WM in Rheinland-Pfalz nicht zum haushaltspolitischen Desaster wird, denn dann kämen Sie sehr schnell in die Rolle desjenigen, der als Vereinsmanager zwar in der ersten Liga mitspielen will, aber nur für die Kreisklasse taugt. Das würde dem Fußball und der WM schaden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sorgen Sie auch dafür – das ist Ihre Verantwortung gegenüber dem ganzen Land –, dass die Investitionen, die erfreulicherweise in Kaiserslautern und Umgebung vorgenommen werden – ich sage das ausdrücklich –, die anderen Landesteile, die es auch noch gibt, nicht auf Dauer benachteiligen.
Wenn Sie diese einfachen Grundsätze beherzigen, insbesondere den Grundsatz, sich etwas zurückzunehmen, dann kann die WM in Rheinland-Pfalz wirklich zu dem von uns allen gewünschten Erfolg werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung ist viel Grundsätzliches zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesagt und diskutiert worden. Ich glaube, man kann auch weitgehenden Konsens in den zentralen Fragen feststellen, sodass ich mich auf einige wenige Anmerkungen beschränken möchte, die sich insbesondere durch die Beratungen auch im Ausschuss für Medien und Multimedia am 10. Februar 2005 noch ergeben haben.
Wenn ich mich richtig an die Ausführungen des Ministerpräsidenten und unsere Diskussion im Rahmen der Plenarsitzung am 19. Januar 2005 erinnere, dann war hinsichtlich der zweiten Protokollerklärung, bei der es um die Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags geht – der Protokollerklärung aller Länder zu § 19 des Rundfunkstaatsvertrags –, davon die Rede, dass es sich bei dieser Protokollerklärung, bei der es um die Überprüfung der Strukturen und die technologische Fortentwicklung, die Gleichwertigkeit der Versorgung geht, um längerfristig die Programmaktivitäten im jetzigen Rahmen finanzieren zu können – das ist seitens der Landesregierung gesagt worden und auch von mir und anderen Rednern unterstützt worden –, nicht nur um eine Leerformel handelt, die zunächst einmal in die Schublade gelegt werden soll, um dort zu verstauben, sondern dass man schon daran denkt, aktiv auch ins operative Geschäft einzusteigen.
Auf meine diesbezügliche Nachfrage im Ausschuss für Medien und Multimedia war die Antwort dann nicht mehr so konkret, sondern mir ist gesagt worden, es sei zurzeit nicht daran gedacht, diese Absichtserklärung aus dieser Protokollerklärung auch ins operative Geschäft unmittelbar umzusetzen. Vielleicht kann man zu diesem Punkt seitens der Landesregierung nachher noch einmal Stel
lung nehmen, um Missverständnisse von vornherein auszuräumen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Umsetzung dieser Protokollerklärung wird für die weitere Diskussion über die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung sein. Diese Protokollerklärung darf jedenfalls nach unserer Auffassung keine leere Worthülse bleiben. Man darf darauf gespannt sein, welche Beiträge seitens der Länder – alle Länder haben sie unterschrieben – zu diesem Thema eingebracht werden.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch meine Bitte noch einmal vortragen und unterstreichen, dass in diese Diskussion, die zunächst auf Länderebene, auf Regierungsebene stattfinden wird, auch das Parlament von vornherein umfassend einbezogen wird durch Inform ationen und durch die Möglichkeit, diese Diskussion von Anfang an mitzubegleiten. Ernstnehmen der Protokollerklärung ist dann das Stichwort, das mich zum nächsten Punkt bringt.
Ernstnehmen der Protokollerklärungen, das gilt auch für die 3. Protokollerklärung, die sich mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren durch die KEF beschäftigt.
Da heißt es ausdrücklich, die Länder bekräftigen ihre Auffassung, dass das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgeschriebene Verfahren der Gebührenfes tsetzung dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Staatsferne in optimaler Weise Rechnung trägt und für künftige Gebührenfestsetzungen weiterhin Gültigkeit besitzt.
Im Grunde genommen ist das eine Beteuerung einer Selbstverständlichkeit, nämlich die Beteuerung, dass sich die Ministerpräsidenten in Zukunft an Recht und Gesetz halten wollen in dieser Frage.
Diese Beteuerung wird jetzt noch einmal beteuert in einem Antrag, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Dieser Antrag ist nichts anderes als eine inhaltliche Kopie dessen, was in der Protokollerklärung steht, ist sozusagen eine Bekräftigung einer Bekräftigung einer Selbstverständlichkeit,
füllt eine Drucksache, bringt uns in der Sache aber nicht weiter und braucht deshalb nicht angenommen zu werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich denke, es ist mehr als deutlich geworden: Dieser Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat es wirklich
in sich. Es ist auch deutlich geworden, womit sich Ministerpräsidenten in nicht nur vergnügungssteuerpflichtigen Sitzungen in der Rundfunkpolitik beschäftigen müssen. Fontane würde wahrscheinlich sagen: Ein weites Feld.
Ich will versuchen, den Fokus noch einmal auf einige Bestimmungen dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu richten, von denen ich glaube, dass sie die medienpolitische Diskussion, insbesondere über Aufgaben und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer dualen Rundfunklandschaft in Zukunft nachhaltig beeinflussen werden.
Da ist zunächst die Gebührenfrage. Wichtiger als das Ergebnis, das nach langen und von großer Medienaufmerksamkeit begleiteten Gebührenverhandlungen erzielte Ergebnis von 88 Cent am Schluss – Herr Ministerpräsident, Sie haben mit Recht darauf hingewiesen –, ist das Verfahren, mit dem man schließlich zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Dieser Vorgang verdient eine etwas nähere Beachtung, denke ich, weil er zwei Seiten hat, die jede für sich auch nachwirken wird oder nachwirken kann in unserer weiteren Diskussion.
Die eine, die positive Seite, ist die, dass wir – ich glaube, man kann sagen, zum ersten Mal in dieser Intensität, in dieser Offenheit – im Zusammenhang mit der Gebührenfrage über Aufgabenstellung und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert haben.
Wir haben in diesem Zusammenhang auch in diesem Haus oft bemängelt, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Insofern ist diese Diskussion, die erst begonnen hat, wie ich finde, positiv zu bewerten. Sie muss fortgeführt werden. Sie war auch längst überfällig.
Eher problematisch an diesem Verfahren ist die Art und Weise, wie man am Schluss zum Ergebnis gekommen ist. Ich finde, Sie haben in bemerkenswerter Offenheit darauf hingewiesen, dass Sie sich auch ein anderes Verfahren hätten vorstellen können und das Ergebnis etwas gedrechselt ist.
Nun ist aus der Sicht eines Handwerkers ein gedrechseltes Ergebnis noch kein schlechtes Ergebnis.
Es ist komplizierter als ein ungedrechseltes Ergebnis.
Bemerkenswert an dem Verfahren aber ist, dass die Aufmerksamkeit für die anstehende Frage nur durch – ich würde es so formulieren, Sie würden es wahrscheinlich nicht so formulieren – eine Regelverletzung erzielt werden konnte, eine Regelverletzung nämlich,
weil ein bisher übliches gerichtsfestes, auch verfassungsgerichtsfestes Verfahren geändert wurde; denn am Schluss hat nicht mehr die Empfehlung der KEF gestanden, sondern ein Verhandlungsergebnis der Ministerpräsidenten am Kamin, wenn ich das so sagen darf.
Ich werte das nicht ab, ich stelle das nur fest. Darüber muss in Zukunft noch zu sprechen sein. Dass die Ministerpräsidenten selbst dabei kein allzu gutes Gewissen haben, zeigt die Protokollerklärung Nummer 3, meine ich.
In dieser bekräftigen die Länder, dass nach ihrer Auffassung das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgeschriebene Verfahren der Gebührenfestsetzung, das sie gerade nicht angewandt haben, dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Staatsferne in optimaler Weise Rechnung trägt usw.
Also Ehrenerklärungen für Jungfrauen und Jungfrauen, die Ehrenerklärungen brauchen. Ich will das nicht weiter vertiefen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir müssen das weiter im Auge behalten.
Mit von entscheidender Bedeutung für die weitere Diskussion, die hier angefangen hat oder zumindest intensiviert wurde, sind die strukturellen Vorgaben, die in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten sind, dass zum ersten Mal – auch darauf ist hingewiesen worden – eine Begrenzung der Hörfunk- und Fernsehprogramme festgeschrieben wurde.
Das sind für den Südwestrundfunk acht Hörfunkprogramme insgesamt. Darauf braucht man jetzt im Einzelnen nicht einzugehen. Das wird sich möglicherweise in der zweiten Beratung noch einmal ergeben.
Man kann das strukturelle Vorgabe nennen. Man kann es aber auch dekretierte Deckelung oder Begrenzung nennen. Dann bekommt es einen anderen Zungenschlag.
Es wird dadurch noch nicht falsch, weil es im Augenblick dem vorherrschenden politischen Meinungsbild in dieser Frage entspricht, sage ich einmal. Wenn ich sage, vorherrschendes politisches Meinungsbild, dann gilt das parteiübergreifend, also einem Meinungsbild entspricht, das alles andere will als eine Ausdehnung öffentlichrechtlicher Rundfunkprogramme.
Dabei muss aber eines klar sein. Wir greifen damit in das Spannungsverhältnis von Bestands- und Entwicklungsgarantie ein. Mit diesem Eingriff ist das Problem noch nicht erledigt, sondern mit diesem Eingriff fangen wir erst an, eine neue Austarierung vorzunehmen, über die in Zukunft noch zu sprechen sein wird.
Zweitens muss klar sein, dass einer Änderung dieser Begrenzung oder dieser Festschreibung in Zukunft alle Ministerpräsidenten aller Länder werden zustimmen
müssen und länderspezifische Regelungen, also ohne die Zustimmung aller anderen, nicht mehr möglich sein werden.
Ich erwähne das nur in dem Zusammenhang, dass wir uns anderswo in dieser Republik über eine Stärkung der Länderkompetenzen im Rahmen der Föderalismusdiskussion bemühen. Auch dies sollten wir nicht ganz aus dem Auge verlieren.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang der strukturellen Maßnahmen besonders wichtig, die zweite Protokollerklärung zu § 19 Rundfunkstaatsvertrag, in der festgehalten wird, dass die Länder in Aussicht nehmen, den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag durch die Überprüfung der Strukturen, die technologische Fortentwicklung, die Gleichwertigkeit der Versorgung weiter so zu konkretisieren, dass die Programmaktivitäten auch in Zukunft finanzierbar bleiben und dabei der Stellenwert von Werbung und Sponsoring geprüft und deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt werden soll.
Wenn dies nicht in dieser Protokollerklärung verstauben soll – ich habe soeben mit großem Interesse und mit großer Zustimmung Ihre Einlassung dazu zur Kenntnis genommen, dass dies nicht geschehen soll –, dann kann man dadurch und durch die Art und Weise der Behandlung dieser Protokollerklärung möglicherweise das, was Sie im Hinblick auf das zukünftige Verhalten des Bundeslandes Bayern als Befürchtung nicht ganz ausgeschlossen haben, schon zum Teil ausräumen. Das würde ich jedenfalls für einen guten Weg in dieser Entwicklung halten. Aus der Sicht des Landtages und insbesondere der Opposition heraus könnte ich mir vorstellen, dass die Landesregierung im Sinn eines konstruktiven Miteinanders in dieser zentralen Frage den Landtag über den Fortgang der Angelegenheit, sozusagen im Sinn einer inoffiziellen Selbstverpflichtung, oder wie auch immer, regelmäßig informiert.
Ich möchte zum Schluss noch einmal ganz kurz zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zurückkommen. In § 3 Abs. 1 a ist das Verbot der Kreditaufnahme festgeschrieben. Dies halte ich für längst überfällig. Dies ist nach meiner Kenntnis für den Südwestrundfunk, also für unseren Sender, kein Problem.
Das ist etwas anderes! Ich habe es vereinfacht dargestellt.
Etwas anderes ist es, wenn die Zuständigkeiten der KEF in Absatz 1 b festgeschrieben werden, in dem der KEF aufgetragen wird, in Zukunft bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten auch die Selbstverpflichtungserklärungen der Rundfunkanstalten als Grundlage mit heranzuziehen. Das halte ich für sinnvoll und für überfällig.
In dem Punkt aber, wo der KEF aufgetragen wird, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auch die Entwicklung der Haushaltslage der öffentlichen Hände mit in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen, erreicht man möglicherweise im Endeffekt das Gegenteil von dem,
was man eigentlich erreichen wollte; denn ich habe die Diskussion bisher immer so verstanden, als wollte man die Möglichkeiten der KEF zur Gebührenfindung eher einschränken. Jedenfalls scheint das Verhalten der Ministerpräsidenten darauf hinzudeuten. Hier wird aber die Zuständigkeit der KEF eher ausgeweitet; denn es wird der KEF ein größerer Entscheidungsspielraum eingeräumt, indem der Entscheidungsspielraum auf zwei entscheidende weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Felder ausgedehnt wird.
Ja, ja. Das muss man mit bedenken. Das wird in einer wirtschaftlichen Lage wie der jetzigen wahrscheinlich so kommen. Ob das aber systematisch und strukturell die richtige Herangehensweise an die Aufgabe der KEF ist, möchte ich an dieser Stelle mit einem kleinen Fragezeichen versehen und mit der Bitte verbinden, dass wir dies gemeinsam aufmerksam im Auge behalten und verfolgen; denn, wie gesagt, möglicherweise werden wir damit das Gegenteil von dem erreichen, was gewollt ist.
Im Übrigen wird sich der eine oder andere Gesichtspunkt hierzu noch in der zweiten Beratung ergeben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Haushalt, über den wir gleich abstimmen werden, ist vieles, er ist aber auch vieles nicht. Eines aber ist er auf jeden Fall: Er ist zunächst einmal das Dokument eines gebrochenen und vollmundigen Versprechens.
Das Versprechen lautete: Wir werden in diesem Land Rheinland-Pfalz einen Paradigmenwechsel einleiten und werden in wenigen Jahren nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen. Im Gegenteil, wir werden ab 2008 beginnen können – das ist vorsichtig gerechnet –, Schulden wirklich zurückzubezahlen, meine Damen und Herren. Das sind wir den Menschen schuldig, so der Ministerpräsident bei der Beratung des Landeshaushalts 2000/2001 in diesem Landtag, meine Damen und Herren.
Als der Wahlkampf 2001 dann näherrückte, haben die Damen und Herren von der Landesregierung frohgemut noch einmal nachgelegt: Nicht 2008, nein, 2006 sollte der Haushalt, also dieser Haushalt, über den wir gleich abstimmen, ohne neue Schulden vorgelegt werden. Nach der Wahl 2001 sollte in Rheinland-Pfalz dann die große neue heile Finanzwelt ausbrechen. – Wir alle wissen, wie die Geschichte weitergegangen ist.
Nach der Wahl wurde dann alles wieder relativiert, und heute würde man am liebsten das damals gegebene große vollmundige Versprechen als kleinen Versprecher darstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jedenfalls sind wir heute mit diesem Haushalt von der Einlösung dieses Versprechens eines ausgeglichenen Haushaltes so weit entfernt wie nie zuvor in der Geschichte dieses Landes.
1,9 Milliarden Euro neue Schulden im Jahr 2005 und 1,5 Milliarden Euro neue Schulden im Jahr 2006!
In diesem Zusammenhang hat der Ministerpräsident im Rahmen einer seiner Redebeiträge den Vergleich der CDU-Opposition mit Kassandra bemüht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist klar: Kassandra hat immer die Wahrheit gesagt, und ihre Vorhersagen sind immer eingetroffen. Kassandra hat sich verzweifelt bemüht, ihre Leute vor großem Unheil zu bewahren, so wie wir 1999 und so wie unsere Vorhersagen von 1999 auch eingetroffen sind, nämlich was von dem Versprechen eines ausgeglichenen Haushalts schon damals zu halten war.
Franz Josef Bischel, einer der solidesten Haushälter in diesem Parlament,
hält Becks Ziel „nur für eine Schau“, hieß es in der „Rhein-Zeitung“. Christoph Böhr in der „Rheinpfalz“: „Beck baut Potemkin‘sche Spardörfer.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Trümmer dieser Potemkin‘schen Spardörfer drohen uns mittlerweile zu erschlagen. Schon damals war für denjenigen, der sehen konnte und sehen wollte, klar, die Sucht des Schuldenmachens war schon so weit fortgeschritten, dass das Versprechen, 2008 oder gar 2006 auf Entzug zu gehen, bestenfalls ein Wahlkampfgag sein konnte, nicht mehr.
Was geschah danach? – Danach wurden in diesem Land hemmungsloser Schulden gemacht als je zuvor. Es ist auch klar: 2006 sind wieder Wahlen, so wie 2001 Wahlen waren. Da geht es halt in die Vollen, koste es, was es wolle. Nach uns die Sintflut!
Weil das mit dem Entzug von der Sucht des Schuldenmachens nicht geklappt hat und weil es mit dieser Landesregierung nicht klappen wird, ist man gezwungen, nach immer neuen Wegen zu suchen, sich das Geld zu beschaffen, das man nicht hat. Es wird nach immer neuen Methoden der Geldbeschaffung gesucht. Nur so kann man das riesige Schuldenkarussell immer schneller drehen. Da finanziert dann ein Wechsel den anderen, und eine Schuldverschreibung generiert die nächste. Es liegt in der Logik des eingeschlagenen Weges: Dieses Schuldenfinanzierungskarussell muss sich immer schneller drehen; denn wenn es zum Stehen kommt, das heißt, wenn an einer einzigen Stelle auch nur einer mal Cash sehen will, bricht alles in sich zusammen, und die Trümmer begraben diesen Haushalt unter sich.
Was hier verlorengeht, ist der Zusammenhang zwischen im Haushalt veranschlagten Einnahmen und der Leistung, der Arbeit, die diese Einnahmen erwirtschaften. Bei Steuern, Abgaben und Gebühren, den eigentlichen, den klassischen Einnahmenarten des Staates, ist klar: Dahinter steht die Arbeit der Menschen, die das Geld verdient haben, das sie dann an den Staat zahlen. Hier aber werden Einnahmen virtuell generiert. Wie in konzentrischen Kreisen wird eine virtuelle Geldquelle an die andere virtuell angefügt. Dabei entfernt man sich immer weiter vom Kernhaushalt und damit von dem, was Haushalt eigentlich sein soll, nämlich die nachvollziehbare Veranschlagung realistischer Einnahmen für die Wahrnehmung dringend notwendiger staatlicher Aufgaben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist davor zu warnen. Ein staatlicher Haushalt kann nicht nach den Gesetzen der New Economy gefahren werden.
Ein Finanzstaatssekretär, dem die rheinland-pfälzische Finanzverfassung, dem die Landeshaushaltsordnung und dem der Rechnungshof mehr oder weniger egal ist,
spielt mit dem Geld der Steuerzahler den Global Player.
Während der Finanzstaatssekretär mit internationalen Anwaltssozietäten und global tätigen Finanzdienstleistern das große Finanztennis spielt, dürfen die Regierungsfraktionen reihenweise Anträge folgender Güteklasse stellen: Deckblatt Nummer 55 als Beispiel für viele andere Deckblätter: Streichung einer sage und schreibe halben Stelle der Vergütungsgruppe II a bei Titel 425 01, Kapitel 08 56. Begründung: Anpassung an die mittlerweile eingetretenen Änderungen bei der Agrarverwaltung.
Mehr sehr geehrten Damen und Herren, wenn der politische Entscheidungshorizont von SPD und FDP sich darin erschöpft – er scheint sich darin zu erschöpfen –, dann gute Nacht Rheinland-Pfalz!
Doch zurück zu unserem Global Player, dessen Lieblingsspielzeug zurzeit das PLP ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das PLP, so könnte man meinen, ist so etwas wie die „Eier legende Wollmilchsau“ für die internationale Finanzwelt oder, anders ausgedrückt, „das Profit-linked Perpetual ist ein innovatives hybrides Kernkapitalprodukt, das nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes als stille Einlage zu qualifizieren ist“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist keine Pers iflage, sondern stammt aus einer Presseinformation von Clifford Chance. Clifford Chance berät die Landesregierung bei der Strukturierung eines innovativen Kernkapitalprodukts.
Mit dem PLP kommt jetzt der neue Aufschlag im Finanztennis, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jetzt nämlich hat das Land einen Weg gefunden, diese PLPs an sich selbst zu verkaufen und dafür zusätzliche 400 Millionen Euro neue Schulden aufzunehmen, ohne dass diese irgendwo ausgewiesen werden müssen.
Nun wird es ernst: Diese Form der Geldbeschaffung zur Finanzierung der Schuldensucht entzieht sich nach eigenen Angaben der Landesregierung jeder parlamentarischer Kontrolle. Ich zitiere: „Das Vertragswerk setzt sich aus einer Vielzahl von umfangreichen und komplexen Einzelverträgen mit zahlreichen Details zusammen. Diese Gegebenheiten führen notwendigerweise zu Vertragswerken, die nicht zuletzt wegen ihres ,Ineinandergreifens‘“ – also ihrer Unüberschaubarkeit – „kompliziert und detailliert ausgestaltet sind. Es ist deshalb schlicht unmöglich, dem Haushalts- und Finanzausschuss jeden Vertrag im Einzelnen dezidiert zu erläutern.“
An einer anderen Stelle heißt es in einem anderem Schreiben auf unsere Anfrage: „Es ist nicht Aufgabe des jeweiligen Haushaltsplans und dessen Erläuterungen, komplexe Finanzströme, um die es sich hier zugegebenermaßen handelt, bis ins Detail darzustellen. Dies würde den üblichen Umfang eines Haushaltsplans sprengen. Vielmehr sind die Erläuterungen auf das sachlich unbedingt notwendige Maß zu beschränken.“
Das sachlich notwendige Maß, das sind dann die zwei winzigen Buchstaben KG in den Erläuterungen zu Titel 182 71 im Einzelplan 12.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist keine Erläuterung im notwendigen Umfang, das ist eine Veräppelung des Parlaments.
Nach solchen Antworten durch den Finanzminister braucht uns dann die SPD, die sich ihre eigenen Anträge im Haushalts- und Finanzausschuss von den Regierungsvertretern erklären lässt und längst zum Bleistift
spitzer der Regierung degeneriert ist, nicht vorzuwerfen, wir wollten uns um das Verständnis nicht bemühen.
Dieser Haushalt entzieht ein zentrales Instrument der Geldbeschaffung der vernünftigen, der nachprüfbaren Kommunikation und somit der parlamentarischen Kontrolle. Dieser Haushalt tut das noch in anderer Weise, indem er nämlich Begriffe und Sachverhalte in ihr genaues Gegenteil verkehrt.
Vermögen wird verkauft, uns wird aber gesagt, Vermögen wird vermehrt. Kredite werden aufgenommen, die Kreditaufnahme aber steigt nicht. Auf der einen Seite stehen die Klagen über zu geringe Steuereinnahmen. Gleichzeitig ist aber jeder Trick recht, um sich selbst Steuereinnahmen durch Finanzierungsmodelle zu verkürzen.
Wir können uns in diesem Zusammenhang im Übrigen noch sehr gut daran erinnern, dass von Vertretern der Landesregierung Leute, die sich so verhalten haben, einmal als schlechte Patrioten bezeichnet worden sind.
Schließlich wird eine besinnungslose Verschuldung noch als Nachhaltigkeit gepriesen. Nun kann man sagen, das ist alles clever, und Cleverness gehört zum Geschäft. Da ist auch etwas dran. Natürlich gehört Cleverness zum Geschäft. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, das, was Sie machen, ist nicht clever, sondern das überschreitet die Grenzen zur Unseriösität und zur Dreistigkeit.
Wer einen solchen Haushalt vorlegt, verweigert sich jeder Kommunikation zur Lösung der Probleme in diesem Land. Wer einen solchen Haushalt vorlegt, leidet unter extremem Realitätsverlust. Deshalb ist es auch nicht möglich, sich mit dieser Landesregierung ernsthaft einmal darüber zu unterhalten – – –
Sie liefern gerade den Beweis, Herr Pörksen, dass Sie davon überhaupt keine Ahnung haben.
Bitte.
Deshalb ist es schlicht und ergreifend nicht möglich, sich mit dieser Landesregierung ernsthaft und vernünftig einmal darüber zu unterhalten, wer für die Einbrüche auf der Einnahmenseite überhaupt verantwortlich ist. Natürlich ist die Landesregierung für die Einbrüche auf der Einnahmenseite nicht allein verantwortlich. Die Landesregierung wird möglicherweise sagen, sie ist dafür überhaupt nicht verantwortlich.
Aber ein vernünftiges Gespräch darüber ist schlicht und ergreifend auf der Grundlage dieses Haushalts nicht
möglich. Mit diesem Haushalt entziehen Sie einem solchen Gespräch schlicht die Gesprächsgrundlage; denn erste Grundvoraussetzung hierfür wäre, dass die Landesregierung den Menschen in diesem Land endlich einmal die Wahrheit sagt.
Herr Ministerpräsident, was richtig ist, kann man gar nicht oft genug sagen.
Ich sage Ihnen gleich noch etwas Neues. Sie könnten einmal etwas Neues tun, Herr Ministerpräs ident.
Sie könnten den Leuten in Rheinland-Pfalz einmal die Wahrheit sagen – das wäre einmal etwas ganz Neues –, statt mit Finanztricks über die Wahrheit fortlaufend hinwegzutäuschen, Herr Ministerpräsident. Das wäre einmal etwas Neues. Das wäre einmal eine neue Qualität Ihrer Politik in diesem Haus. Machen Sie das einmal;
denn das leistet dieser Haushalt nicht, weil Sie dazu nicht die Kraft haben. Deshalb heißt die Forderung des Tages: Haushalt ablehnen und Landesregierung abwählen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass ein ehemaliger Staatssekretär, der für die Vergabe von Aufträgen an ein Unternehmen vonseiten des Landes zuständig war, jetzt für eben dieses Unternehmen als Berater tätig ist?
2. Welche dienstlichen Kontakte bestehen zwischen dem ehemaligen Innenstaatssekretär Dr. Ernst Theilen und Mitgliedern der Landesregierung oder Mitarbeitern der Ministerien?
3. Wie viele Verträge zwischen dem Land und Firmen, an denen das Land beteiligt ist, sowie Gesellschaften privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, an denen das Land beteiligt ist, sind mit Herrn Jürgen Olschewski und dem Unternehmen KD & M Partnerteam nach 2001 abgeschlossen worden?
4. Wenn ja, welche Honorare wurden für die einzelnen Beraterverträge zwischen dem Land bzw. von Firmen, an denen das Land beteiligt ist, sowie Gesellschaften privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, an denen das Land beteiligt ist, im Einzelnen gezahlt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick geht es um ein eher trockenes, formales Thema, aber eben nur auf den ersten Blick. Tatsächlich nämlich geht es einerseits um die Frage, wie Regierung und Verwaltung die schon immer geltende Pflicht zur Wirtschaftlichkeit und zur Sparsamkeit besser erfüllen können, und andererseits geht es um die Frage, wie das Parlament eines seiner Kernrechte, nämlich das Budgetrecht, politisch wirksamer wahrnehmen kann. Vereinfacht ausgedrückt, es geht schlicht um die Frage: Wann gibt die Regierung wofür wie viel Geld aus?
Die Art und Weise, die Regeln und die Form, nach denen ein Staatshaushalt aufgestellt und bewirtschaftet wird, erschwert oder erleichtert Regierung und Parlament diese Aufgaben. Das System der Kameralistik soll, entsprechend dem vorliegenden gemeinsamen Antrag, beibehalten werden und unter anderem gewährleisten, dass ein genauer Nachweis ermöglicht wird, für welchen Zweck das Geld der Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden darf und für welche Zwecke der Staat dieses Geld tatsächlich ausgegeben hat. Dieses System erfüllt bis heute seinen Sinn, und deshalb soll es im Kern auch erhalten bleiben.
Allerdings hat die Kameralistik eine Schwäche, die darin besteht, dass sie politische und wirtschaftliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen nicht oder doch nur sehr unzureichend darstellen kann. Deshalb brauchen wir für die Gestaltung und Strukturierung der Staatshaushalte ergänzende und zusätzliche Methoden. Diese wurden in einem fortlaufenden Prozess entwickelt und sind längst überall gängige Praxis.
Mit dieser gemeinsamen Initiative wollen wir auf diesem Weg einen Schritt weiterkommen. Es geht uns darum, die Ausgabenkomplexe als Ganzes zu erfassen, die für bestimmte definierte politische Aufgaben und Ziele insgesamt entstehen. Es geht uns darum, dass der Gesetzgeber klar definierte Ziele mit den insgesamt dafür entstehenden Kosten verbinden kann, dass er vor diesem Hintergrund eine konkrete Abwägung treffen kann, wie er solche politischen Vorhaben mit sparsamer und vorsorglicher Haushaltswirtschaft im Rahmen von Leistungsaufträgen verbindet.
Wir wollen die Übersichtlichkeit des Landeshaushalts verbessern, indem beispielsweise gleichartige zusam
Ein ganz besonderes Anliegen der CDU-Fraktion ist es, die Vorbelastungen und mittel- bis langfristigen Bindungen, die durch die Ausgaben und die Ausgabenverpflichtungen des Landes entstehen, systematisch zu erfassen und im Zusammenhang darzustellen. Wir beobachten in den vergangenen Jahren nämlich einen verstärkten Drang – nicht nur, aber ganz deutlich auch in Rheinland-Pfalz und bei dieser Landesregierung –, sich dieser Aufgabe zu entziehen. Zumindest gibt es dabei sehr widersprüchliche Erfahrungen. Es gibt immer neue Formen und neue Elemente, Schulden aufzunehmen, ohne dass die Belastungen, die daraus entstehen, auch beim Namen genannt, deutlich gemacht und offen ausgewiesen werden. Die Zinsen für ganz normale Kredite für den Haushalt tauchen dann als Zinsen bei den entsprechenden Ausgabentiteln wieder auf. Aber auch der LSV und der LBB machen Schulden und müssen die Zinsen aus Mitteln des Landes bezahlen. Aber diese Mittel stehen dann nicht unter Zinsen, sondern verschwinden in einer amorphen Masse von Straßennutzungsentgelten, Mieten und Pachten. Wenn irgendwo glasklare Transparenz und Offenheit einkehren müssen, dann hier!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sonst bleibt es nämlich bei akademischen Trockenübungen, die bestenfalls für finanzwirtschaftliche Planspiele in Hochschulseminaren geeignet sind.
Der Transparenz der Haushaltsprobleme muss dann auch der politische Wille zur Änderung des Finanzgebarens folgen, sonst machen Anträge wie der vorliegende keinen Sinn. Wir hoffen, dass dies der Fall ist, und werden deshalb diesen Antrag unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass wir die Gelegenheit haben, uns um diese Uhrzeit mit diesem Thema noch zu beschäftigen. Es ist in der ersten Beratung und in der dazu gehörenden Aussprache zu den Inhalten das Wesentliche schon gesagt worden.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eher unspektakulär sozusagen als Arbeitsstaatsvertrag daherkommt, der nicht so die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weckt, wie der darauffolgende Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Zusammenhang mit der Frage der Rundfunkgebühren sie wecken wird, aber er liefert und leistet doch wesentliche Beiträge für die Weiterentwicklung der dualen Rundfunkordnung.
Das betrifft die Fragen der Film- und Fernsehförderung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die ausdrücklich geregelt wird.
Das betrifft die wichtige Frage des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über dessen Erfüllung im Sinn einer Selbstverpflichtung die Anstalten in Zukunft alle zwei Jahre Bericht zu erstatten haben werden.
Das betrifft die Regelung über die Online-Angebote, die lange in der Diskussion stand. Sie dürfen in der Zukunft nur noch programmbezogen stattfinden.
Das betrifft das Verbot der Veranstaltung von PayDiensten durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Das betrifft bezüglich der Werbung und der privaten Rundfunkveranstalter die Frage, dass der Zusatz „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker“ künftig nicht mehr als Werbezeit anzurechnen sein wird.
Das betrifft – das ist im Zusammenhang mit einer aktuellen Beratung, die derzeit aufgrund der Prüfung der Landeszentrale für private Rundfunkananbieter in Ludwigshafen durch den Landesrechnungshof stattfindet, von Interesse – die klare Regelung, dass künftig auch Tochtergesellschaften öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten oder an denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mehrheitlich beteiligt sind, durch die Rechnungshöfe geprüft werden können und dass das ZDF und das DeutschlandRadio künftig einen Konzernabschluss entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs vorzulegen haben.
Schließlich wird das PC-Moratorium – das ist wichtig im Zusammenhang mit der Gebührenfrage – um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
Die Regelung über die Regionalfenster wird ausdrücklich an die reichweitenstärksten bundesweiten Fernsehvollprogramme gekoppelt.
Wir werden diesen sinnvollen und notwendigen Regelungen zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist guter Brauch – ich bin dankbar dafür –, dass die traditionelle Debattenregie Gelegenheit gibt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einzelplan 20 die Haushalts- und Finanzpolitik im Licht der bisher gemachten Beiträge der beiden vergangenen Tage noch einmal zu beleuchten. Ich will gleich in die Sache einsteigen. Der Ministerpräsident hat an die Opposition die Frage gerichtet, ob das, was wir gesagt haben, in den Zahlen wiederzufinden ist. Das ist eine berechtigte Frage.
Deshalb stelle ich die Frage, ob die Ankündigung, im Haushaltsjahr 2008 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ihre Entsprechung darin findet, dass in der eigenen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2008 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 391 Millionen Euro vorgesehen ist. So viel zur Glaubwürdigkeit.
Ich nenne eingangs zwei Zahlen, die in dieser Haushaltsdebatte nicht streitig gestellt worden sind, weil sie schlicht und ergreifend unstrittig sind und nicht bestritten werden können. Wenn ich Ihnen diese Zahlen genannt habe, dann sage ich Ihnen, was ich darin erkenne.
Erste Zahl: Schuldenstand 1991 nach über 40 Jahren Land Rheinland-Pfalz: 10 Milliarden Euro. Zweite Zahl: Schuldenstand Ende 2006 nach der eigenen Finanzpla
nung dieser Landesregierung – also nur 15 Jahre später –: 25 Milliarden Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran erkenne ich eine Steigerung der Schulden in nur 15 Jahren SPD/FDP-Landesregierung um etwa 150 %. Niemand wird ernsthaft erwarten, dass das jemand für gut hält. Diese Landesregierung ist angesichts solcher Zahlen zweifellos am Ende, und die Luft ist raus.
Die Opposition muss das immer wieder – schlicht und ergreifend, weil es ihre verfassungsmäßige Aufgabe ist – laut und deutlich sagen, unabhängig davon, ob es gefällt oder nicht gefällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer angesichts einer solchen Entwicklung von einer Dämonisierung der Schulden durch die Opposition spricht – Welches Haushaltsverständnis spricht aus dieser Begrifflichkeit? –, der muss jede Orientierung verloren haben, und der weiß nicht mehr, wo oben und unten ist.
Vor allem merkt er nicht mehr, dass er selbst auf dem Tiefpunkt seiner Argumentation angekommen ist.
Wenn Sie von anderen Seriosität einfordern, sollten Sie sich zumindest einmal darauf einigen, ob Sie uns vorwerfen, wir unterbreiteten keine Alternativvorschläge, oder ob Sie unsere Alternativvorschläge als unbrauchbar kritisieren. Nur eine von beiden Möglichkeiten ist logisch möglich, sachlich richtig ist überhaupt keine.
Jetzt komme ich auf die Frage der Nettokreditaufnahme vom Haushaltsjahr 2002 auf das Haushaltsjahr 2003 zu sprechen, die die Gemüter in der Debatte am Mittwoch etwas erhitzt hat. Meine Damen und Herren, das berührt eine grundsätzliche Frage des Verhältnisses der Landesregierung zum Parlament und der Landesregierung zur Opposition. Die Landesregierung ist verpflichtet, dem Parlament zuverlässige und nachvollziehbare Zahlen vorzulegen; denn die Opposition ist bei ihrer Arbeit darauf angewiesen, dass die Landesregierung ehrlich mit ihr umgeht.
In den Haushaltsberatungen haben wir verschiedentlich die Erfahrung gemacht – ich drücke mich vorsichtig aus, weil ich kein Öl ins Feuer gießen möchte, jedenfalls noch nicht an dieser Stelle –, dass die Landesregierung mit dieser Verpflichtung gegenüber dem Parlament und der Opposition eher großzügig umgeht. Ich will jetzt nicht an die Beratungen des Doppelhaushalts 2002/03 erinnern, als die Landesregierung die Zahlen schneller korrigieren musste, als die Druckerschwärze des Haushaltsentwurfs trocknen konnte. Ich will auch nicht an andere Beispiele erinnern. Ich gebe auch gern zu, dass man Ungenauigkeiten bei der Vorlage von Haushalts
plänen in Kauf nehmen muss, weil es immer ein Stück Planung ins Ungewisse ist. Das sei alles zugegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt natürlich nicht, dass man machen kann, was man will, dass man auf Fragen der Opposition einfach einmal so ein paar Zahlen schriftlich mitteilt, egal, worauf sie sich beziehen, und egal, was sie beinhalten.
Genau das aber ist im Zusammenhang mit der Diskussion um die Steigerung der Nettoneuverschuldung von 2002 auf 2003 geschehen. Ausgangspunkt der ganzen Diskussion war nämlich die Vorlage völlig falscher Zahlen durch die Landesregierung im Einzelplan 20 in der Übersicht über die Landesschuld und den Schuldendienst für das Haushaltsjahr 2004.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die voraussichtliche Zahl, die da für das Jahr 2004 angegeben war, lag 900 Millionen Euro neben der Wirklichkeit. Das war eine schlichte Fantasiezahl. Das ist der Landesregierung nicht aufgefallen.
Das ist aber dem sehr sorgfältig arbeitenden Kollegen Bracht in der Beratung dieses Einzelplans aufgefallen. Herr Bracht hat den Vertreter der Landesregierung dann auf dieses Missverhältnis, auf diesen Fehler hingewiesen. Die Landesregierung war nicht in der Lage, diesen Fehler sofort aufzuklären. Das ist nicht unüblich, das passiert jedem einmal.
Die Landesregierung hat deshalb eine schriftliche Auskunft und schriftliche Aufklärung zugesagt. Sie hat uns dann in einem Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres drei Zahlen mitgeteilt. Drei Zahlen, die keinerlei systematische Entsprechung in der beanstandeten und falschen Übersicht finden. Drei Zahlen, ohne jede Kommentierung. Drei Zahlen, die die notwendige Kommentierung für ihr Verständnis vermissen lassen. Ich unterstelle das noch nicht bewusst, obwohl der Artikel heute Morgen in der „FAZ“, den Sie offensichtlich lanciert haben, Herr Staatssekretär, darauf schließen lässt, dass Sie diese Frage instrumentalisieren wollen. Wenn Sie diese Frage instrumentalisieren wollen, muss ich davon ausgehen, dass Sie das Parlament wissentlich belogen haben.
Diese drei Zahlen standen völlig im luftleeren Raum. Sie hatten keinerlei Bezugspunkt zu der zu Recht beanstandeten Übersicht im Einzelplan 20. Da ging es um die Frage: Mit den Schulden von LSV und LBB oder ohne die Schulden von LSV und LBB? – Diese Zahlen waren in einem wichtigen zentralen Punkt mit einem großen Fehlerpotenzial behaftet, auf das hinzuweisen – ich drücke mich immer noch vorsichtig aus – von der Landesregierung vergessen worden ist. Eine wichtige Information, die notwendigerweise zum Verständnis der
Das ist offensichtlich – auch jetzt wieder für die Landesregierung die günstigere Version – im Finanzministerium niemandem aufgefallen. Ohne diesen Hinweis und ohne diese ergänzende Information waren die Zahlen aber schlicht und ergreifend in der hier anstehenden Diskussion nicht verwendbar und nicht verstehbar.
Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen – das ist heute Morgen gefallen –, dass die Opposition immer begriffsstutzig und dumm ist.
Auf diesen Standpunkt kann man sich stellen. Diese Theorie, die ohnehin falsch ist, greift aber in diesem konkreten Punkt überhaupt nicht, weil selbst zwischen dem Finanzstaatssekretär und dem Finanzminister in der Interpretation dieser Zahlen fundamentale Unterschiede in der Debatte deutlich geworden sind.
Während uns der Herr Finanzminister vorwarf, wir hätten die falsche Zahl genannt, weil wir LSV und LBB eingerechnet bzw. nicht eingerechnet hätten, erklärt Herr Finanzstaatssekretär Deubel unserem finanzpolitischen Sprecher in einem persönlichen Gespräch, dass das, was der Herr Minister hier öffentlich erklärt hat, Quatsch ist und die Ursache eine ganz andere sei.
Vielleicht können Sie sich in Zukunft einmal darauf einigen, dass Sie uns klare und verständliche Auskünfte geben. Vielleicht können Sie sich zumindest innerhalb des Finanzministeriums zwischen dem Staatssekretär und dem Minister in Zukunft im Vorfeld darauf einigen, wie Sie die Zahlen, die Sie uns geben, selbst interpretieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen ändert die Aufregung um diese Zahl – – –
Ich rege mich überhaupt nicht auf. Ich bin locker und mache nicht das Rumpelstilzchen, wie Sie am Mittwoch, Herr Mertes.
Herr Mertes, ich habe dafür Verständnis. Ich würde mich in Ihrer Rolle auch nicht wohl fühlen; denn Sie dürfen nur noch ab und zu einmal bei Hofe das Rumpelstilzchen spielen. Sonst werden Sie nicht mehr gebraucht.
Im Übrigen ändert die Diskussion über diese Zahlen überhaupt nichts – wie manche vielleicht meinen und wie manche vielleicht hoffen – an der katastrophalen Gesamtbeurteilung der Lage. Die ist nämlich für dieses Land denkbar schlecht. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Landesregierung nicht die Kraft aufbringt, das zu tun, was in dieser Situation eigentlich notwendig wäre. Um uns herum ändert sich die Welt; um uns herum sind grundlegende Änderungen notwendig, und der Herr Ministerpräsident meint, er könne dies damit beantworten, dass er die ehrenamtliche Verbraucherschutzbeauftragte aus der Staatskanzlei jagt.
Das ist die Dimension der Politik dieser Landesregierung.
Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch.
Die zweite Notwendigkeit ist, die größten Mängel bei der Inneren Sicherheit zu beseitigen und 100 zusätzliche Stellen für Polizeianwärter sofort zu schaffen und im Jahr 2004 zu finanzieren.
Die vierte Notwendigkeit ist, die Kommunen an einem ganz drängenden Punkt zu entlasten, nämlich da, wo es einen riesigen Investitionsstau bei den Schulbaumitteln im kommunalen Finanzausgleich gibt.
Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Sie haben gleich bei der Abstimmung die Gelegenheit, etwas Gutes für das Land Rheinland-Pfalz zu tun, indem Sie unseren Vorschlägen zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lege Wert auf die Feststellung, dass der Finanzminister dieses Landes nicht in der Position ist zu entscheiden, was er
mir oder einer Kollegin oder einem Kollegen dieses Hauses durchgehen lässt oder nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Mittler, Sie sind in diesem Hause nur Finanzminister, nicht mehr und nicht weniger.
Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie die Souveränität besitzen und sich heute Morgen bei der Opposition dafür entschuldigt hätten, dass Sie die falschen Zahlen geliefert haben. Das ist der Sachverhalt.
Herr Mittler, ich hätte von Ihnen die Souveränität und die Größe erwartet, dass Sie sagen: Meine Argumentation in meinem Redebeitrag am Mittwoch war falsch, weil ich der Opposition fälschlicherweise vorgeworfen habe, sie hätte bei dem einen Schuldenstand die Schulden von LSV und LBB mitgerechnet und in dem anderen Fall nicht. – Das war Ihre Begründung. Das konnte ausweislich der vorgelegten Zahlen aber gar nicht sein. Man musste auf den ersten Blick begreifen, dass das nicht sein konnte.
Deshalb hat Ihr Staatssekretär Herrn Bracht den wahren Grund für die Differenz von 500 Millionen Euro erklärt, indem er sagte, in dem einen Schuldenstand seien die Schulden im öffentlichen Bereich in Höhe von 500 Millionen Euro enthalten und in dem anderen nicht, was aus den Zahlen, die das Finanzministerium dem Parlament geliefert hat, nicht ersichtlich war, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Grund. Das ist die faktische Feststellung durch Ihren Staatssekretär, dass Sie vor dem Plenum eine falsche Begründung abgegeben haben und diesen Zusammenhang bis zur Stunde offensichtlich nicht begriffen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Ministerpräsident hat die Gelegenheit genutzt, zu einigen wichtigen aktuellen Fragen der Medienpolitik Stellung zu nehmen. Insofern erleidet der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag das gleiche Schicksal, das bereits seine Vorgänger erlitten haben. Während er zur Beratung ansteht, diskutieren wir bereits die Regelungen, die zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag anstehen, insbesondere die Frage der Gebührenerhöhung und der Strukturänderungen.
Ich möchte nicht all das kommentieren, was der Herr Ministerpräsident angesprochen hat, weil die Regelungen hinsichtlich der Transparenz und der Filmförderung im Großen und Ganzen konsensfähig sind.
So weltbewegend ist das nun auch wieder nicht.
Der Herr Ministerpräsident hat allerdings vergessen – gestatten Sie mir diese kleine Anmerkung –, auf eine Protokollerklärung hinzuweisen, die die Förderung deutschsprachiger Musik im Rundfunk fordert. Wir
müssten vielleicht einmal darüber reden, was das bedeutet und ob das nicht möglicherweise im Widerspruch zu der Forderung steht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Rundfunkanbieter ihre Programme nicht unentwegt ausweiten sollten. Das sind aber Detailfragen.
Ich möchte einen entscheidenden Punkt ansprechen – die Transparenzvorschriften der Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind angesprochen worden –, der in dem eher unspektakulär und unscheinbar daherkommenden Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag meines Erachtens von großer Bedeutung ist.
§ 11 befasst sich mit dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In § 11 des Gesetzentwurfs und in der dazugehörigen interpretierenden Protokollerklärung findet zunächst einmal ein Begriffswechsel von der Grundversorgung hin zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks statt. Es gibt Leute, die an diesen Begriffswechsel große begriffsphilosophische Überlegungen und Erörterungen knüpfen. Denen möchte ich mich nicht anschließen. Ich möchte mich auch nicht der Fragestellung anschließen, ob der Begriffswechsel von der Grundversorgung hin zum Funktionsauftrag einen Wechsel von der Entfaltungsvollmacht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zur Beschränkungsvollmacht durch den Landesgesetzgeber bedeutet. Ich denke, wir sollten darüber nicht philosophisch und theoretisch spekulieren, sondern wir sollten uns in der praktischen Umsetzung dieses Funktionsauftrags darüber im Klaren sein, was das im Einzelnen bedeutet.
Ich halte den in § 11 enthaltenen Ansatz – jemand hat das deregulierte Selbstregulierung genannt – durchaus für begrüßenswert und für einen guten Einstieg in eine wichtige Diskussion. In Zukunft sollen ARD, ZDF und DeutschlandRadio Satzungen und Richtlinien erlassen und alle zwei Jahre – erstmals am 1. Oktober 2004 – einen Bericht über Qualität und Quantität der Angebote abgeben.
Herr Ministerpräsident, dann müssten wir uns einmal darüber unterhalten, ob das nicht genau der Einstieg in die Überlegungen ist, die Sie vorhin – wie ich finde nicht ganz zu Unrecht – kritisch bewertet haben, nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Rundfunkfreiheit auf der einen Seite und Kontrolle von Qualität und Quantität des Angebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der anderen Seite zugunsten der Kontrolle zu verschieben. Über diesen Punkt muss meines Erachtens in der praktischen Umsetzung gesprochen werden. Vielleicht bietet die Ausschussberatung eine Gelegenheit dazu.