Verwendung von Fraktionsmitteln: Wir sind zum ersten Mal auf die Fraktionsmittel hier expressis verbis eingegangen, damit dort auch Klarheit ist, dass dies dazugehört zur politischen Arbeit in den Kommunen, und wir wollen die stärkere interkommunale Zusammenarbeit.
Wir haben natürlich auch aufgenommen – das war in einem Gespräch mit dem Kommunalen Rat an uns herangetragen worden – die Frage der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, die Frage, ob wir die Fraktionsmittel nicht wieder aus dem Gesetzentwurf herausnehmen sollten. Wir haben das nicht getan, weil es eine unterschiedliche Meinung zwischen den Spitzenverbänden gibt. Der Gemeinde- und Städtebund ist der Meinung, man kann das später noch einmal einfügen. Der Städte
tag und auch der Landkreistag wollen es eigentlich drin haben. Wir haben uns zu dem Letzten entschieden, nicht aus dem Grund, dass wir irgendjemandem etwas Gutes oder etwas Böses wollen, sondern weil es von der Sache her geboten ist. Wir haben jetzt schon die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Wir haben die Fraktionsmittel bisher nicht drin. Die wollten wir drin haben, auch aus Rechtsgründen gegenüber dem Rechnungshof. Ich denke, von daher gesehen ist das auch in Ordnung.
Ein letzter Punkt noch: Wir haben den Verzicht auf Dienstsiegel aufgenommen, weil das ein Standardabbau ist. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, dass man auch einfach sagen kann, es gibt einen Beschluss, und mit diesem Beschluss ist das dann in Ordnung. Wir machen es halt eben einfach.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im kommunalen Bereich haben seit Anfang der 90er-Jahre die Bestrebungen zur grundlegenden Modernisierung der Kommunalverwaltungen beständig zugenommen, insoweit auch die Entwicklung über das Landesgesetz, über das wir heute diskutieren, nämlich die Einführung der kommunalen Doppik. Nachdem die Innenministerkonferenz im November 2003 die Musterentwürfe für die notwendigen Rechtsvorschriften beider Buchungssysteme für ein neues Gemeindehaushaltsrecht gebilligt hat, kann jetzt auch die Umsetzung in Landesrecht erfolgen.
Die kommunale Doppik wurde in einem gemeinsamen Projekt der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz und des Ministeriums des Innern und für Sport mit Betreuung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeitet und begleitet. Dieser Projektgruppe ist eine Beschlussfassung der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren vorausgegangen; denn die Reform des Gemeindehaushaltsrechts soll in unterschiedlicher Ausgestaltung in allen Bundesländern vollzogen werden. Insoweit hat auch im Juni des Jahres 2005 die Projektgruppe für Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Schlussbericht vorgelegt.
Um diese Reform – ich glaube, hier kann man schon von einem Paradigmenwechsel sprechen, wenn wir von der althergebrachten Kameralistik in diese doppelte Buchführung in Kontenform umstellen und insoweit hier einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten – voranzubringen, sollten wir alles und nur das eine nicht tun, diesen Gesetzentwurf mit Zeitdruck und auch mit einer gewissen Einstellung hier in den weiteren Beratungen begleiten.
Wir sollten schon darauf achten, dass dieser Gesetzentwurf mit großer Sorgfalt in den einzelnen Beratungen, auch in den Ausschüssen, beraten wird, weil es einfach darum geht, die Kommunen nicht zu überfordern bzw. durch gewisse zeitliche Vorgaben es dahin zu bringen, dass das Gesetz unter einem besagten Zeitdruck zustande kommt.
Meine Damen und Herren, Ziel ist die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit auch einhergehend eine Verwaltungsmodernisierung.
Die Haushaltspläne der Kommunen – Herr Innenminister Bruch, das haben Sie auch gesagt – werden eine völlig neue Form erhalten. Die kommunale Doppik orientiert sich zukünftig am kaufmännischen Rechnungswesen, an den allgemeinen Grundsätzen des Handelsrechts und auch des Bilanzsteuerrechts. Das gesamte Vermögen der Kommunen wird bilanziert, entsprechend erfasst und bewertet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen, wenn Sie einmal überlegen, was es nicht nur an Zeitaufwand bedeutet, sondern auch welche Vorarbeiten und Bewertungsfragen zu klären sind, wenn die Bewertung des kommunalen Vermögens ordnungsgemäß und nach den Bestimmungen des Handelsrechts zu erfolgen hat.
Die Bilanzierung führt dazu, dass in dieser Bilanz nach Handelsrecht die aktiven und passiven Vermögenswerte auszuweisen und entsprechend zu bilanzieren sind und in Form einer Gegenüberstellung mit dem Ergebnis enden, dass sich dann zwischen aktivem und passivem Vermögen das Eigenkapital der Kommune ergibt.
Es ist, um es in einfachen Worten auszudrücken, die rechnerische Differenz zwischen Aktivvermögen und Verbindlichkeiten das Eigenkapital der Kommunen.
Es hat im Zuge der vorhergehenden Beratung zur Vereinfachung des Gemeindehaushaltsrechts seinerzeit zwei Lösungsmöglichkeiten gegeben: Zum einen die heute diskutierte Einführung eines neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens, und zum anderen die Erweiterung des bisherigen Systems auf der Basis einer erweiterten Kameralistik.
Ich glaube, es ist gut und vor allem eine richtige Entscheidung, dass gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Entscheidung ergangen ist, dass wir uns nunmehr für dieses erstgenannte System dieser doppelten Buchführung in Kontenform entschieden haben.
Es ist vorgesehen, dass die kommunale Doppik in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2007 eingeführt werden soll. Um den Kommunen aber genügend Zeit zur Umstellung zu geben, da die Größen auch innerhalb der einzelnen Verwaltungen bekannterweise sehr differieren, wird den Gebietskörperschaften eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, sodass die kommunale Doppik auch zum 1. Januar 2008, aber spätestens zum 1. Januar 2009 vor Ort eingeführt werden muss.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch einige kritische Anmerkungen zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf machen und insbesondere darauf hinweisen, dass es weiteren Beratungsbedarf allein aus der Tatsache gibt, dass noch bis Ende März 2006 weitere Arbeitstreffen der Projektgruppe stattfinden, die damit beauftragt ist, Leitfäden zur Einführung der kommunalen Doppik zu erarbeiten und fortzuführen.
Was aber auch an dieser Stelle zu erwähnen ist, ist, dass die Kommunen in diese doppelte Buchführung nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch bereits sehr viel Geld investiert haben und in dieser Weise die Kommunen allerdings keinen finanziellen Ausgleich und Entschädigung seitens des Landes dafür erhalten.
Die Kommunen haben nicht nur den organisatorischen, sondern auch den zeitlichen und personellen Aufwand. Sie erhalten aber vom Land diesbezüglich keinen finanziellen Ausgleich. Das müssen Sie einfach in diesem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen.
Ich möchte noch auf einen weiteren Bereich hinweisen. Wir finden es gut und begrüßen es, dass die Kommunen nunmehr diese Doppik einführen sollen und auch einführen werden. Aber ich bitte, auch an dieser Stelle darüber nachzudenken, ob es nicht eine sinnvolle Einführung für das Land wäre. Beim Land halten wir weiter an der althergebrachten Kameralistik fest.
Es wäre in der Tat nicht nur überlegenswert und nachdenkenswert, sondern auch eine konsequente Entscheidung, wenn sich das Land zukünftig an diese Vorgaben der Doppik im Rahmen seines Haushalts halten würde.
Herr Innenminister, ich möchte auch das unterstützen, was Sie gesagt haben: Wir haben bereits gewisse Erfahrungswerte aus den Eigenbetrieben in den Kommunen, die schon seit längerer Zeit die kaufmännische Buchführung praktizieren, wo in diesem Rahmen entsprechend abgerechnet wird.
Ich sage das auch auf Ihre mehrfachen Einwendungen und Zwischenrufe: Was für die Kommunen gut ist, das sollte auch für das Land gut sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da sollte auch einmal für das Land entsprechend nachgedacht werden.
Ich kann nur hoffen und zum Ausdruck bringen, dass mit der Einführung der Doppik keine Vermögensvermehrung der Kommunen stattfindet, was sich auf dem Papier abzeichnet, dass die Kommunen mehr oder weniger auf dem Papier reich gerechnet werden, aber dieses dann ausgewiesene Vermögen der Kommunen in der Realität nicht existiert.
Ich glaube, man kann abschließend sagen, es kann und darf nicht Zweck der doppelten Buchführung sein, dass die Doppik dahin kommt, dass den Kommunen Vermögenswerte zugerechnet und zugeordnet werden, die sie in der Realität nicht besitzen.
Wir werden, da wir heute in erster Beratung diesen Gesetzentwurf diskutieren, die weitere Beratung kritisch und konstruktiv begleiten. Ich kann jetzt schon sagen, dass die CDU auch im Rahmen der weiteren Beratung ihre kritische Einwendungen geltend machen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fehlende Wirtschaftkompetenz, fehlendes wirtschaftliches Handeln und Denken, all dies sind Vorwürfe, die in der Vergangenheit immer wieder gegen Kommunen erhoben wurden, wobei sich diese Vorwürfe meist auch darin ergänzten, dass gleichzeitig ein neues Haushaltssystem für die Kommunen gefordert wurde.
Die Vorwürfe stützen sich in erster Linie auf zu wenig Transparenz, fehlende Vergleichbarkeit des Verwaltungshandelns mit anderen Kommunen, lückenhafte Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge und Daten. Häufig spielte dabei wohl allerdings die Tatsache eine Rolle, die nicht genannt wurde, nämlich die, dass viele Ratsmitglieder und Außenstehende mit dem Zahlenwerk der Kameralistik nicht allzu viel anzufangen wussten.
Insgesamt wurde die Forderung nach einem wirtschaftlich nachvollziehbaren und transparenten kommunalen Haushaltssystem auch unter Berücksichtigung öffentlicher Haushalte immer lauter. Bereits 1994 sagte die Innenministerkonferenz den Kommunen zu, entsprechende Reformvorhaben zu fördern und auch zu unter
stützen. Auch die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen selbst forderten in den Folgejahren eine Veränderung des kommunalen Haushaltsrechts und des Verwaltungshandelns.
Neues Steuerungsmodell und Verwaltungsmodernisierung waren plötzlich Begriffe, die in Verwaltungen Einzug hielten. Ergebnis dieses Umdenkens war, dass plötzlich Begriffe wie Teamwork, Teambildung, Verlagerung von Entscheidungen auf tiefer liegende Verwaltungsebenen, Zielvereinbarungen Bedeutung gewannen und auch die Kommunalpolitik sich mit einer neuen Rolle zufrieden geben musste, nämlich der, dass die Kommunalpolitik sagen sollte, was erledigt werden soll, das Wie allerdings in den Entscheidungsbereich der Verwaltung gelegt wurde.
Auch innerhalb der Verwaltung gab es Zielvereinbarungen zwischen Verwaltungsführung, Fachbereichen und einzelnen Mitarbeitern.
Bei Berücksichtigung dieser fast schon revolutionären Änderungen – wenn wir die althergebrachten Grundzüge des deutschen Berufsbeamtentums zugrunde legen – im Arbeitsablauf der Verwaltung wurde natürlich auch der inhaltliche Boden für ein neues Haushaltsrecht bereitet. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der kommunalen Doppik basiert weitgehend auf Arbeitsergebnissen der Projektgruppe „Kommunale Doppik Rheinland-Pfalz“, die mit Vertretern des Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen besetzt war.