Karl Peter Bruch

Sitzungen

14/11 14/33 14/34 14/57 14/81 14/82 14/84 14/87 14/88 14/89 14/90 14/91 14/92 14/93 14/96 14/97 14/98 14/99 14/100 14/102 14/103 14/104 14/105 14/106 14/107 14/109 14/110 14/111

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, die erste Frage bezieht sich auf die Übernahme von Honoraren zur Strafverteidigung, die zweite Frage, ob der Landesregierung entsprechende Informationen vorlägen und die vierte Frage, ob der Landesregierung der Fall bekannt sei, in dem ein Verfahren eingeleitet und nach § 153 a eingestellt worden sei.
Zu diesen drei Fragen muss ich Ihnen sagen: Nein, es liegen uns keine Informationen vor.
Warum nicht? Der Grund liegt in der Natur der Entscheidung zur Übernahme von Prozesskosten als eine dienstrechtliche Entscheidung im Rahmen des Beamtenverhältnisses. Wir reden über die Prozesskosten bei Amtsträgern, die kommunale Verantwortung tragen.
Diese Entscheidung liegt im Rahmen des Beamtenverhältnisses und ist regelmäßig nur einer Beamtin oder einem Beamten, der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekannt, weil solche Mitteilungen nicht bekannt gegeben werden. Diese unterliegen den Schutzbestimmungen des Personalaktenrechts, §§ 102 ff. Landesbeamtengesetz.
Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben werden. Üblicherweise werden sie nicht weitergegeben. Dies gilt auch für die Weitergabe an den Gemeinderat und die Aufsichtsbehörde.
Das Verfahren sieht folgendermaßen aus: Nehmen wir einen konstruierten Fall an: Ein Bürgermeister wird verurteilt. Das Ganze liegt im dienstrechtlichen Bereich. Zuständig ist der Erste Beigeordnete, nur dieser.
Von daher erfährt das niemand. Das Organ Stadt- oder Gemeinderat hat damit nichts zu tun.
Ihre dritte Frage war, ob nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz Strafverteidigerkosten – gegebenenfalls auf Grundlage einer Honorarvereinbarung – vor dem Strafrichter zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung gehören und damit grundsätzlich erstattungsfähig wären.
Erstattungsfähig sind die notwendigen Kosten, sofern die strafrechtlich verfolgte Verhaltensweise auf einer dienstlichen Verrichtung oder einem Verhalten beruht, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht.
Als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung sind nach der Verwaltungsvorschrift zum Rechtsschutz für Landesbedienstete vom 15. Dezember 2004 nur noch die erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts anzuerkennen, anzusetzen also nur noch die erstattungsfähigen, nicht die frei vereinbarten.
Die Anerkennung einer weitergehenden Vergütung war nach den davor geltenden Verwaltungsvorschriften unter engen Voraussetzungen zulässig, sofern diese nach der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gerechtfertigt erschien, also vor dieser Verwaltungsvorschrift.
Dies wurde aufgegeben, da es im Vergleich zur Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte neue Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Festsetzung höherer gesetzlicher Gebühren jedoch bereits bei besonderem Umfang oder besonderer Schwierigkeit des Verfahrens gestattet hätte.
Für die Anerkennung von Honorarvereinbarungen durch den Dienstherrn besteht vor dem Hintergrund der seit dem 1. Juli 2004 geänderten Rechtslage im Gebührenrecht kein Raum mehr.
So weit meine Antwort.
Die Landesregierung als Kommunalaufsicht war mit dieser Angelegenheit bisher nicht beschäftigt. Wir haben am 8. Februar zum ersten Mal von dieser Angelegenheit erfahren, und zwar aus einer Presseanfrage an uns.
Nach der Rechtslage ist es so, dass die Beanstandung des Beschlusses rechtmäßig, normal und richtig war. Der Beschluss musste aufgehoben werden, weil ein Organ beschäftigt war, nämlich der Gemeinderat, der nicht damit zu beschäftigen war, was formal einen Fehler darstellte.
Deswegen war der Beschluss auszusetzen. Von daher gesehen ist der Aussetzungsbeschluss in Ordnung.
Da ich erwartet habe, dass danach gefragt wird, haben wir – – –
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal darauf hinweisen, es ist kein normales Verfahren für uns, weil wir als Aufsicht normalerweise nicht damit beschäftigt werden.
Ein solches Verfahren endet normalerweise bei der Verbandsgemeinde, bei einer Ortsgemeinde bzw. bei der Kreisverwaltung. Damit ist die Sache eigentlich zu Ende.
Da gehört es auch hin.
Wie gesagt, wir sind jetzt zum ersten Mal damit beschäftigt worden, weil eine Pressenachfrage bei uns eingegangen ist. Sie können der Presse nicht sagen: Wir wissen von nichts.
Wir haben uns dann erkundigt, was los sei und um was es gehe. Dann kam das Gespräch.
Ich will ganz klar sagen, dass ich seit gestern eigentlich intensiver mit dem Fall beschäftigt bin, weil der Erste Beigeordnete ein Bediensteter des Innenministeriums ist, was ich bis gestern nicht wusste.
Der Erste Beigeordnete ist bei mir im Büro erschienen und hat gesagt, er wolle mir das mitteilen, und erklärt, er trete von seinem Amt wegen dieser Angelegenheit zurück.
Ich habe ihn gebeten, er solle nicht zurücktreten, er solle das Amt weiter ausüben, weil ich den Mitarbeiter kenne, der ein sehr fähiger und loyaler Mitarbeiter ist und seit über drei Perioden in diesem Haus beschäftigt ist.
Er hat mir gesagt, er halte das im Endeffekt nicht aus, weil er jetzt eine Entscheidung treffen solle, dass das Organ Gemeinderat nicht damit zu beschäftigen ist. Er hat sich diese Rechtslage mittlerweile vermitteln lassen.
Er muss dann entsprechend tätig werden. Er sagt, der Druck sei im Gemeinderat zu groß, eine Entscheidung zu treffen, die nicht nach Recht und Gesetz wäre.
Ich sage nachher noch etwas zu der Analogie dieser Mitteilung, die wir von uns gegeben haben. Nur deswegen kenne ich die Beschlussvorlage des Gemeinderats. Ich möchte Ihnen diese Beschlussvorlage vorlesen. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Übernahme der Rechtsanwaltskosten im so genannten ‚Niersteiner Laternenstreit’
Beschlussvorlage für den Gemeinderat Nierstein
Der Gemeinderat der Gemeinde Nierstein stimmt der Übernahme der Anwaltskosten im so genannten ‚Niersteiner Laternenstreit’ unter Berücksichtigung des Beschlusses des Landgerichts Mainz vom 11.01.2006 wegen Geringfügigkeit des Schuldvorwurfs gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. Dezember 2004 zu. Der Bürgermeister hat 10 % der angefallenen Anwaltskosten selbst zu tragen.
Der Gemeinderat Nierstein stimmt der Ausgabe zu. Die Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Sollten die Mittel nicht zur Verfügung stehen, sind diese gemäß § 100 Gemeindeordnung sicherzustellen.“
Dem Beschlussvorschlag ist folgende Begründung angefügt:
„Aus der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde liegt das Recht der Entscheidung unmittelbar bei der Gemeinde Nierstein. Dies ist verfassungsgemäß so auch garantiert. Gemäß § 87 in Verbindung mit § 181 Landesbeamtengesetz liegt die dienstrechtliche Entscheidung beim unmittelbaren Vorgesetzten, somit also beim direkten Vertreter des Bürgermeisters. Unabhängig davon hat aus dem Verständnis der Kommunalverfassung heraus hierzu auch das Organ Gemeinderat mitzuwirken. Dieser Beschluss wird sich zu Eigen gemacht und in die Entscheidung einfließen.“
Vor diesem Hintergrund war für uns die Frage nach der Rechtslage zu beurteilen, Herr Abgeordneter Schweitzer. Sofern der Ortsgemeinderat der Beschlussempfehlung folgen solle, unterläge der Beschluss der Aussetzung gemäß § 42 der Gemeindeordnung wegen formeller und materieller Rechtswidrigkeit. Ausgenommen hiervon sind die letzten beiden Sätze des Beschlussvorschlags über die Bereitstellung der Haushaltsmittel.
Warum formelle Rechtswidrigkeit?
Sowohl aus dem Beschlussvorschlag als auch aus seiner Begründung geht hervor, dass dem Ortsgemeinderat für die beamtenrechtliche Entscheidung über den Antrag des Ortsbürgermeisters eine Mitentscheidungsbefugnis bzw. ein Mitwirkungsrecht zustehe. Dies ist unzutreffend, da die beamtenrechtliche Entscheidung allein dem Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde obliegt. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 181 des Landesbeamtengesetzes und §§ 50 Abs. 2, 47 Abs. 2 Gemeindeordnung.
Eine Mitwirkung bei der beamtenrechtlichen Entscheidung ist in § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung nicht vorgesehen, sodass ein Beschluss des Ortsgemeinderates, der in Wahrnehmung eines vermeintlichen Mitwirkungs- bzw. Mitentscheidungsrechts ergeht, die Organkompetenz des Ortsgemeinderates verletzt. Dies gilt umso mehr, als der Ortsgemeinderat auch noch darüber befinden soll, welche Übernahmequote – 90 % – angemessen sei.
Ein solcher Beschluss wäre auch nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen und beamtenrechtlichen Grundsätzen unvereinbar, da eine Ausgabe beschlossen werden soll, für die keine Rechtsgrundlage besteht. In der Sache wäre es eine unzulässige Sonderzahlung der Gemeinde an den Ortsbürgermeister. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die für Landesbeamte geltende Verwaltungsvorschrift zu § 87 des Landesbeamtengesetzes in wesentlichen Teilen im kommunalen Bereich analog anwendbar ist. Sie ist in dieser Beschlussvorlage benannt. Wenn der Bürgermeister Landesbeamter wäre, müsste sein Antrag vom Dienstvorgesetzten abschlägig beschieden werden.
Das Verhalten ist ungewöhnlich. Als ehemaliger Stadtbürgermeister im Ehrenamt sage ich Ihnen, es ist keine gute Empfehlung, so vorzugehen.
Ich habe extra aufgehört, weil ich nicht wollte, dass wir verstärkt in eine Beurteilungsfrage über das Verhalten desjenigen, der zur Debatte steht, einsteigen. Es war bisher nie Übung in diesem hohen Hause, so vorzugehen. Aber jetzt zwingen Sie mich dazu, dies zu sagen.
Ich habe bei dem Satz aufgehört: Wenn der Ortsbürgermeister Landesbeamter wäre, müsste sein Antrag vom Dienstvorgesetzten abschlägig beschieden werden. Sie können fragen, warum.
Wir haben unterstellt: Selbst bei der Annahme des noch zu prüfenden notwendigen dienstlichen Zusammenhangs der Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage als Zeuge mit dem Amt des Ortsbürgermeisters von Nierstein liegen die Voraussetzungen nach Satz 2, Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift nicht vor. Danach kann – Ermessensspielraum des Dienstherrn – auch bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO eine Erstattung zu einem angemessenen Teil erfolgen, sofern ein geringes Verschulden vorliegt. Bei Vorsatztaten wie bei einer falschen uneidlichen Aussage geht auch bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO ein gesteigertes Verschulden voraus, bei dem es an der Unterstützungswürdigkeit des Beamten fehlt und die gesteigerte Fürsorgepflicht zurücktritt.
Aber auch ein geringes Verschulden unterstellt halte ich jede Ermessensentscheidung wie die Ablehnung für ermessensfehlerhaft. Zieht man das Verhalten und das Auftreten des Beamten bei der Ausübung seiner staatsbürgerlichen Pflichten als Zeuge und im Laufe des Ermittlungs- und Strafverfahrens heran, wird eine nur eingeschränkte Mitwirkungsbereitschaft erkennbar, die eine Fürsorgemaßnahme durch seinen Dienstherrn als widersinnig erscheinen lässt. Gerade von unseren Beamtinnen und Beamten wird eine vorbildliche Pflichterfüllung im Amt und bei der Ausübung staatsbürgerlicher Pflichten verlangt.
Wenn dabei erkennbar ist, dass andere Amtsträger nicht bereit sind, beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, können sie nicht zusätzlich freiwillige Fürsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Dann muss der jeweilige Amtsträger die entstandenen Kosten selbst tragen. Dies ist unsere Rechtsauffassung zu § 153 a StPO in diesem besonderen Fall und in den Fällen, wenn es um solche Straftaten geht, wie ich sie beschrieben habe und die zur Debatte stehen.
Zu Ihrer ersten Frage: Ich habe nicht die Absicht, das Verhalten von Abgeordneten von dieser Stelle aus zu würdigen. Dies steht mir nicht zu.
Ich nehme an, dass sie den normalen Weg gegangen ist.
Ich kann es nicht sagen, ich weiß es nicht.
Ich muss die Frage noch beantworten. Es liegt mir nicht vor, wer sie eingebracht hat. Da die Verbandsgemeinde den Beschluss ausgesetzt hat, gehe ich aus der Sache selbst davon aus, dass die Ortsgemeinde ihn selbst gemacht hat.
Die erste Frage war, ob wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennen. Ich persönlich kenne es nicht, bin
aber gern bereit, es prüfen zu lassen. Ich denke aber, wenn ich den Beamten bildlich vor mir sehe, dass er das alles geprüft hat. Ich habe an den Fähigkeiten des Beamten nicht zu zweifeln, das muss ich ehrlicherweise sagen. Er ist ein profunder Kenner dieser Materie.
Ich kenne nicht die Wege, die innerhalb der Verbandsgemeinde gelaufen sind. Sie müssen entschuldigen, ich bin Minister und nicht der Verbandsbürgermeister und auch nicht derjenige, der die Kommunalaufsicht dort führt. Bewertungen dieser Art mache ich nicht. Entschuldigen Sie, ich gebe Ihnen nur noch einen Rat. In dieser Sache sollte man sich in allen Dingen zurückhalten.
Ich weiß seit gestern, dass es dort einen Brief gibt. Es gibt einen Brief des Bürgermeisters an den Datenschutzbeauftragten mit Durchschriften an die ADD. Deswegen weiß ich von diesem Brief. Es gibt außerdem Durchschriften auch an die CDU-Fraktion.
Herr Abgeordneter Schnabel, ich weiß nicht, welche Versicherungen die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinde abgeschlossen hat. Ich kann Ihnen nur als ehemaliger Stadtbürgermeister sagen, dass natürlich obligatorisch eine Versicherung existiert. Nur, sie wird in diesem Fall nach dem Einstellungsbeschluss mit Sicherheit keine Leistung übernehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nink und Pörksen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung wird keine Vorschläge einbringen, über den gesetzlich geregelten Rahmen hinaus weitere Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern im Rahmen der WM zu unterstützen. Es fehlt der Bedarf und die Voraussetzung.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen unterstützen Einheiten der Streitkräfte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Artikel 35 des Grundgesetzes im Einzelfall die zuständigen Polizeikräfte gemäß den geltenden Gesetzen.
Dies ist eine Antwort der Bundesregierung vom 6. Dezember 2005 auf die Kleine Anfrage, Drucksache 16/143. Dem ist nichts hinzuzufügen. Einen weiteren Bedarf an Unterstützung durch die Bundeswehr erkennt die Landesregierung nicht.
Zu Frage 3: Das polizeiliche Einsatzkonzept sah und sieht einen Einsatz der Bundeswehr nicht vor. Dies hat die Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport dem Bundesinnenministerium auf dessen Anfrage bereits am 17. August 2004 mitgeteilt.
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in und um Kaiserslautern wurden von der Bundeswehr eine modulare Sanitätseinrichtung zur Versorgung von ca. 100 Verletzten sowie Sanitätsbusse zum Transport von Verletzten angefordert. Diese werden auch bereitgestellt. Diese Leistungen fallen unter den im Grundgesetz normierten Begriff und Regeln der Amtshilfe.
Zu Frage 4: Das Grundgesetz sieht aus gutem Grund eine strikte Trennung der Aufgabenzuweisung bei der Gewährleistung der Inneren Sicherheit und der Verteidigung vor. Die Landesregierung hält ausdrücklich an dieser Systematik fest.
Herr Abgeordneter Pörksen! Nach meiner jetzigen Information – ich habe das nur der Presse entnommen; es gibt keine Anfrage an uns, wie wir das bewerten – lässt das Soldatengesetz diese Abordnung eigentlich nicht zu. Wir wissen nicht, welche Rechtskonstruktion der Bundesinnenminister in diesem Fall für sich reklamiert.
Es ist zu prüfen. Wir haben das kursorisch aufgrund der bisherigen Zeitungsberichte geprüft.
Der Ministerrat hat sich mit dieser Frage beschäftigt und diese Frage verneint.
Wir sind der Meinung, dass selbst die Bewachung in diesem Bereich unter Artikel 35 des Grundgesetzes fällt; übrigens nicht wir allein, sondern fast alle Bundesländer. Von daher stellt sich diese Frage zurzeit für uns nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Friedel Grützmacher darf ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Im Dezember 2005 wurde den Sicherheitsbehörden bekannt, dass Mitglieder des NPDLandesverbands Rheinland-Pfalz auf eine überwiegend leer stehende Gaststätte in Kirchheim bei Grünstadt aufmerksam geworden sind. Die NPD hat am 5. Januar 2006 mit dem Eigentümer des Anwesens einen Mietvertrag für die Nutzung der Räumlichkeiten bis zum 15. April 2006 mit der Option geschlossen, die Gaststätte zu einem späteren Zeitpunkt zum Preis von 900.000 Euro zu erwerben. Ob die NPD finanziell in der Lage sein wird, diese Summe aufzubringen, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Zu Frage 2: Das Anwesen liegt verkehrsgünstig in Autobahnnähe am Ortseingang von Grünstadt-Kirchheim. Darüber sind der Landesregierung die subjektiven Gründe der NPD für die Ortswahl nicht bekannt.
Zu Frage 3: Das Anwesen soll laut Mietvertrag für Vortragsveranstaltungen sowie für Musikveranstaltungen, Promotion- und Werbeveranstaltungen, Buchvorstellungen und Vorträge zur politischen Bildung benutzt werden.
Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung führt der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz dort Vortragsveranstaltungen anlässlich der Landtagswahl am 26. März durch, und zwar am 14. Januar – das ist geschehen –, am 17. Januar – das ist geschehen –, am 22. Januar, am 27. Januar und am 4. Februar 2006.
So weit meine Antwort.
Noch gibt es freie Vertragsverhandlungen zwischen Bürgern dieses Landes. Natürlich gibt es Gespräche auch mit dem Eigentümer. Aber unsere Erfahrung ist, dass viele Gespräche vonseiten rechtsradikaler Parteien in bestimmten Regionen auch geführt werden, um bestimmte Preise bei Ankäufen durch die öffentliche Hand zu erzielen. Das halten wir für nicht zielführend.
Ich denke, aus dem Kopf weiß ich zwei, wo auch Optionen vereinbart wurden. Diese wurden nicht relevant. Es gibt eine Kaufverhandlung, in der ich selbst eine Entscheidung getroffen habe, dass die Gemeinde dort eingreift.
Sie bringen mich in schwierige Situationen aus dem schlichten Grund, weil es natürlich Ermittlungen oder Fragen gibt, die in den Sicherheitsbehörden und mit vielen anderen diskutiert werden. Von daher gesehen denke ich, es verbietet sich von mir aus, dort Spekulationen loszutreten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes mit der WM in Verbindung zu bringen, halte ich für ziemlich schwierig.
Meine Damen und Herren, die Welt zu Gast bei Freunden, herausragendes Sportereignis. Ich denke, wir sollten die Diskussion sachorientiert führen. Sie wird, wenn ich den Einsatz der Bundeswehr hinzunehme, nicht sachorientiert geführt.
Welchen Eindruck vermitteln wir denn eigentlich im Moment nach außen? Wir vermitteln in der Diskussion in Deutschland den Eindruck, dass wir durch den Bau unsichere Stadien haben und unsichere Stadien, weil die Bundeswehr nicht eingesetzt wird. Das vermitteln wir zurzeit. Das ist ein Bild, das nicht angemessen ist, und zwar denjenigen gegenüber, die die Aufgabe haben, Sicherheit zu gewährleisten, nämlich der Polizei, den Rettungskräften, Deutsches Rotes Kreuz, Notärzte, Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW. Wir vermitteln es auch in die Öffentlichkeit hinein, dass es offensichtlich ein Problem gebe. Herr Kollege Auler hat darauf hingewiesen, es gibt kein Sicherheitsproblem, das wir mit der Bundeswehr lösen müssten.
Es gibt Sicherheitsfragen, die wir sehr frühzeitig aufgenommen haben. Wir haben die Sicherheitsfragen mit unseren Polizeikräften erörtert, und wir haben dies dann auch entsprechend umgesetzt. Es ist schon ärgerlich, wenn ich die Diskussion verfolge, wie jetzt eine Repräsentativumfrage der Zeitschrift „Die Zeit“ ergibt, dass die Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind über die WM 2006 – zu Gast bei Freunden. Ich greife mir an den Kopf, wenn ich sehe, was wir gemacht und vorbereitet haben und welche Sicherheitsdiskussion wir geführt haben. Ich verkenne durchaus nicht, dass dies möglicherweise nicht sachorientiert ist. Ich habe den Eindruck, wir führen das mittlerweile ideologisch.
Ich habe den Kollegen Schäuble bei der letzten Innenministerkonferenz gefragt, was ihn dazu bringe, vorzuschlagen, bei der WM die Bundeswehr mit einzusetzen. Ich habe ihn gefragt, welche Lage er sich vorstellen könne. Dann hat er mir eine Lage beschrieben, die ich jetzt hier nicht beschreiben will, aus bestimmten Gründen, weil sie so ist, dass, wenn das passiert, alle Menschen in diesem Land betroffen wären und alle Menschen zu Sicherheitsleistungen oder Erste Hilfe oder was auch immer herangezogen werden müssten. Das heißt, diese Frage, die ich theoretisch erörtere, wenn ich sie dann zurückführe auf Fragen, die aus Bayern kommen, die könnten doch die Bewachung übernehmen, meine Damen und Herren, dann sage ich wieder, haben die Kollegen Innenminister bzw. die Landesregierungen das getan, was sie tun mussten, nämlich ihre Polizei entsprechend personell aufgebaut.
Wir sind das einzige Bundesland, das mehr einstellt, als es nach den Abgängen einstellen müsste. Wir haben unser Personal aufgestockt.
Wenn man der Meinung ist, es müsste noch mehr für die Sicherheit der Stadien getan werden, dann kann ich Ihnen einmal die FIFA-Vorschriften geben, wie viel tausend Helferinnen und Helfer im Stadion eingesetzt werden müssen bei einem Spiel mit 40.000 Besuchern. Sie können auch die Diskussion anders führen, wenn Sie der Meinung sind, es fehlen uns Sicherheitskräfte – auf dem Markt wird es doch noch Securitas und Ähnliches mehr geben. Muss ich dann die Bundeswehr einsetzen? Das ist die Frage.
Ich stelle fest, dann kommen die Kollegen alle etwas ins Trudeln, weil sie mir dann erzählen, man müsste sich vorbereiten auf Lagen. Wir haben uns in Rheinland-Pfalz auf Lagen im Stadion, mit Katastrophenschutz, mit Umständen, die ich nicht beschreiben will, vom Flugzeugabsturz bis weiß der Teufel was vorbereitet, und wir haben uns vorgestellt, dass es auf dem Weg zum Stadion oder im Bereich Kaiserslautern oder an den Standorten Probleme gibt, an denen Fußballmannschaften wohnen. All das versuchen wir sehr verantwortungsvoll und sehr bewusst zu lösen.
Jetzt stelle ich mir die zweite Frage bei der Ideologie. Um Gottes willen, wir brauchen doch die Bundeswehr bei der Bewältigung von Katastrophenlagen. Das ist doch völlig unbestritten. Das gibt Artikel 35 des Grundgesetzes her. Das machen wir doch. Ich habe in der Eigenschaft schon als Staatssekretär für Walter Zuber mit der Bundesregierung über die Frage verhandelt: Könnt Ihr uns für Kaiserslautern ein Lazarett stellen, weil wir dort ein schönes Stadion haben und die kleinste Stadt nicht genügend Betten für Akutfälle nachweisen kann. Dann hat natürlich die Bundeswehr gesagt: Wir haben leider nur vier Lazarette, wir haben zwei, die wir sofort bereitstellen können, und ihr bekommt eins von uns. Das ist ganz normal.
Wir haben auch über die Frage geredet, wenn es möglicherweise – man muss mit allem rechnen – einen chemischen Giftgaseinsatz im Stadion und darüber hinaus gibt, welche Möglichkeiten wir haben. Wir haben auch im Bereich der Feuerwehr – darauf möchte ich nur hinweisen – entsprechend ausgebildete Kontaminationszüge. Die Bundeswehr hat das auch. Sie haben uns gesagt: Wenn Ihr das braucht, werden wir euch diese Züge zur Verfügung stellen. Die AWACS-Einsätze wurden nie bestritten, von niemandem, weil es dann eine Bedrohung von außen gibt. Ich frage mich also: Wo ist die Diskussion? Warum brauchen wir die Bundeswehr bei der WM für einen Einsatz im Inneren?– Ich stelle fest: Es gibt keine Antwort auf diese Frage, außer, sie ist ideologisch und es wird gesagt: Wir müssen das Grundgesetz ändern. – Ich denke, das müssen wir nicht. Wir haben alle Möglichkeiten, die wir brauchen.
Die Bundeswehr hilft. Ich will auch noch dazu sagen, dass ich froh und dankbar bin für die Bundeswehr, die uns hilft. Wir sind eines von drei Ländern, das die zivile und militärische Zusammenarbeit – der Ministerpräsident hat das unterschrieben und mich beauftragt – als ein Modell auf Bundesebene eingeführt hat. Wir haben mittlerweile in fast allen Landkreisen Stäbe der Bundeswehr, die bei bestimmten Lagen dort mit dem Chef des Katastrophenschutzes, also dem Oberbürgermeister und dem Landrat, die Einsätze leiten und koordinieren. Wo ist das Problem? Wenn Sie mit der Bundeswehr selbst reden und fragen „Wie sieht das aus, kann man sich einmal befreien vom Grundgesetz und von allen Möglichkeiten und sagen: Lasst uns mal über diese Frage reden“, dann stellen Sie sehr schnell fest, dass verantwortungsvolle Offiziere der Bundeswehr, Generäle, Ihnen eine Aufstellung über die Belastung der Bundeswehr machen, die sie zurzeit mit Afghanistan, mit Enduring Freedom und mit den ganzen Auslandseinsätzen hat. Sie sind auch schon woanders, auch in Afrika. Wenn Sie das dann auf die Frage herunterbrechen, wie wir 200.000 Soldatinnen und Soldaten einsetzen können, dann stellen Sie fest, die Kapazität der Bundeswehr ist dafür nicht vorhanden. Wir führen eine theoretische Diskussion, zum Teil eine sehr praktische Diskussion und eine sehr ideologische Diskussion.
Ich bin noch nicht so weit, dass ich sagen kann, dass wir das, was das Bundesverfassungsgericht mit einem sehr
weit reichenden Beschluss festgelegt hat, bis in die Tiefe geprüft haben. Ich will Ihnen doch einmal sagen, wie festgeschrieben diese Meinung der Bundeswehr ist, die ich hier vortrage – ohne dass ich das für mich reklamiere –: Die Hilfe, von der Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes spricht, wird den Ländern gewährt, damit diese die ihnen im Rahmen der Gefahrenabwehr obliegende Aufgabe der Bewältigung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen wirksam erfüllen können. – Damit ist die Unterstützung der Bundeswehr unmissverständlich an die gesetzlichen Befugnisse und Gefahrenabwehrbehörden des Landes gebunden. Das ist die Schlussfolgerung daraus, die ich aus diesem Satz ziehe. Es geht nicht anders, es ist so. Diese entsprechenden Einsatzfälle der Bundeswehr habe ich in der Frage 3 vorhin ausdrücklich dargestellt.
Meine Damen und Herren, ich denke, diese strikte Trennung, die uns die Grundgesetzmütter und -väter aufgegeben haben – das sage ich als ehemaliger Polizeibeamter ganz ausdrücklich – ist notwendig, weil ich nicht will, dass wir irgendwann wieder vor einer Diskussion stehen – ich erinnere nur an 1962, als ein Minister zurücktreten musste, weil die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben im Ausland übernommen hatte –, dass ein solcher Fall wieder eintritt.
Herzlich Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir heute diskutieren – Gewalt in engen sozialen Beziehungen – ist ein eindrucksvoller Beleg für die gemeinsame Beschlusslage aller Fraktionen dieses Landtags und der Umsetzung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Das Land sendet ein klares Signal: Gewalt ist keine Privatsache.
Die Zahlen sind steigend, nicht fallend, Frau KohnleGros. Sie haben vorgetragen, die Zahlen würden fallen. Im Jahr 2004 gab es 7.286 Fälle, im Jahr 2005 gab es 8.316 Fälle.
Das Vorgehen der Polizei orientiert sich ganz klar an der sehr einfachen Maxime: Wer schlägt, muss gehen. – Es gibt eine weitere Maxime: Die Rechte der Opfer stärken, aber auch dem Täter helfen. – In über 70 % der Fälle sind die Männer die Täter.
Vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2005 sind insgesamt 2.826 Täter aus den Wohnungen verwiesen worden. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde mit Einverständnis der Opfer eine Interventionsstelle eingeschaltet. Das ist der unverzichtbare Bestandteil der ersten Maxime, dass Gewalt keine Privatsache ist. Das Projekt hat gezeigt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.
Wir haben nicht nur die Opferseite im Blick, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Täter. Mit dem Projekt „Täterarbeit“ ist ein völlig neuer Ansatz gewählt worden. Daher sind wir erst am Anfang einer Entwicklung, die wir noch weiter beobachten müssen. Wir wollen die Täter beraten und sie wieder zurückführen auf einen Weg, der nicht nur einen wirksamen Opferschutz gewährleistet, sondern auch eine nachhaltige Repression ausschließt.
Meine Damen und Herren, wir unterhalten uns oft über die Frage der Stärken der Polizistinnen und Polizisten. Ich stelle fest, dass in allen Bereichen, in denen heute ein höherer Beratungsbedarf besteht, wir mehr Menschen benötigen, die diese Beratung durchführen. Bei den nackten Zahlen stehen wir sehr gut da. Wir können sagen, dass wir bei Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Vergewaltigungen und bei Mord- und Totschlag eine sehr hohe Aufklärungsquote haben. Wir stellen aber fest, dass wir in all den Fällen, in denen es um das menschliche Miteinander geht, Beratung und Hilfe in Form der eingerichteten Interventionsstellen benötigen. Wir werden sie weiter ausbauen.
Herr Marz, man kann beklagen, dass wir Geld brauchen. Geld brauchen wir immer. Ich bitte aber zu bedenken, dass das Geld nur einmal ausgegeben werden kann. In der Bewertung sind wir uns aber einig: Was wir in diesem Zusammenhang tun, ist sinnvoll und richtig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass es durchaus berechtigt ist, über die Frage der Angst vor Anschlägen in diesem Land zu reden. Ich möchte etwas zu dieser möglichen Angst sowie zu der Frage sagen, wie wir in der Bekämpfung von Terrorismus vorgehen.
Wichtig ist, dass wir in die Lagebeurteilung auch die Situation der aktuellen Weltlage mit einbeziehen. Natürlich macht es nicht nur den Sicherheitsbehörden Sorgen, wenn im Irak Terrorismus stattfindet und Menschen entführt werden. Natürlich hat dies auch Rückwirkungen in dieses Land, weil bei uns irakische Staatsangehörige durchaus friedlich leben.
Natürlich ist es für uns von großer Wichtigkeit, ob Hamas erklärt, Israel habe kein Recht auf einen Staat oder auf ein Leben, aber natürlich leben bei uns Palästinenser durchaus friedlich. Natürlich fließt all dies in eine Lagebeurteilung mit ein, die wir regelmäßig bei uns durchführen. Dies ist ein Teil unserer Arbeit. Es stellt sich die Frage: Wie beobachten wir? Wie stellen wir die Gefahrenabwehr auf? Wie regeln wir die Strafverfolgung?
Ich habe mir den Antrag der CDU sehr genau angesehen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich solche Anträge genau an, weil sich daraus für uns nicht nur Fingerzeige ergeben, sondern auch Hinweise darauf: Haben wir entsprechend gearbeitet? Haben wir die Parlamentarier entsprechend informiert? Wie sieht die parlamentarische Arbeit in der Beurteilung unserer Arbeit aus?
Entschuldigen Sie, wenn ich das sage, aber die CDUForderungen haben uns leicht zum Schmunzeln gebracht. In dem Antrag stehen zu viele Dinge, die schon lange erledigt sind und die schon Gegenstand der parlamentarischen Beratung, von vielen Berichten und von unserer gemeinsamen Arbeit waren.
Ich habe schon an gleicher Stelle etwas zu Ihrer alten Forderung ausgeführt, eine gemeinsame Datei von Polizei und Nachrichtendienst zu erstellen. Ich sage Ihnen in allem Freimut: Das werden Sie nicht hinbekommen. Auch der Bundesinnenminister Schäuble wird dies nicht tun. Eine gemeinsame Datei, in der Fakten stehen, wird es nicht geben; denn jeder muss seine Quellen schützen. Ansonsten bekommen Sie keine Nachricht mehr, weder von einem Nachrichtendienst in Deutschland, noch von einem Nachrichtendienst in Europa, noch von einem Nachrichtendienst in der Welt. Wir brauchen aber den Nachrichtenaustausch in der Welt. Ich habe die Situation im Irak und bezüglich der Hamas beschrieben. Wenn ich an die Atombombe im Iran denke und daran, dass es Firmen gibt, die zuliefern, dass es Firmen gibt, die möglicherweise auch in Deutschland sind, wird ersichtlich, dass uns Sicherheitsfragen ereilen.
Das Gemeinsame Antiterrorzentrum ist eine Forderung, die Sie an den Bundesinnenminister richten. Ich habe für diesen Ministerrat immer erklärt, wir werden, so weit dies möglich ist, ein gemeinsames Instrument mittragen. Wir waren es von Anfang an, die im gemeinsamen Lagezentrum mitgearbeitet haben, zum Teil für andere Länder. Wir haben gesagt, wir können eine Zusammenarbeit nicht verwehren oder verweigern.
Wie läuft es überhaupt ab? – Es wird immer wieder beklagt, der Verfassungsschutz habe möglicherweise zu wenig Personal. Wir haben so viel wie noch nie zuvor. Dies ist auch berechtigt; denn wir haben noch nie eine – wenn auch nicht konkrete, sondern nur angenommene – Bedrohungslage gehabt, die so ist wie derzeit.
Wir koordinieren regelmäßig die Arbeit des Verfassungsschutzes mit der Arbeit der rheinland-pfälzischen Polizei. Dafür brauchen wir keine gesetzliche Grundlage, das tun wir nach der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz. Wir pflegen eine Zusammenarbeit. Wir wissen beispielsweise für den Bereich der NPD, wer was tut. Nicht alle Erkenntnisse kommen vom Verfassungsschutz, sondern viele Erkenntnisse kommen auch von der Polizei, und viele Erkenntnisse kommen vom Staatsschutz, einer Abteilung der Polizei und des Landeskriminalamts. Von daher brauchen wir über die regelmäßige Koordination in diesem Antrag eigentlich nicht zu reden.
Herr Baldauf, wir haben nach intensiver Prüfung seit dem 1. Februar innerhalb unserer personellen Möglichkeiten eine neue Organisationseinheit geschaffen, die sich mit der Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus beschäftigt.
Sie wird etwa zehn bis zwölf Personen umfassen. Wir sind im Aufbau. Der Leiter ist bestellt. Wir werden dazu noch einen arabischen Muttersprachler gewinnen.
Ich bitte dann um Verständnis, wenn Sie über die Hotline reden. Wenn wir über die Hotline reden und arabisch
sprechende Menschen wollen uns erreichen, dann wird das nicht über den ganzen Tag und die ganze Nacht hindurch möglich sein, weil sie das von der Kraft, die sie haben, nämlich von Frauen und Männern, die das machen, nicht darstellen können. Sie müssen arabische Muttersprachler finden. Diese kosten natürlich auch viel Geld.
Ich denke, von daher gesehen sind wir in RheinlandPfalz, was gerade diese Forderung unter dem Bereich D betrifft, gut aufgestellt.
Ich fand den letzten Spiegelstrich besonders schön, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Ich muss Ihnen das einmal vorlesen: „zu überprüfen, welche technische und personelle Ausstattung zur Terrorismusbekämpfung in Rheinland-Pfalz fehlt und diese Defizite unverzüglich auszugleichen.“– Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf. Das finde ich nett. Das haben wir aber alles schon gemacht.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe meine Rede an meinem Platz liegen lassen und möchte ein paar Bemerkungen zu dem machen,
was Herr Abgeordneter Schmitt vorgetragen hat. Ich denke, er hat einen großen Anteil daran, wie sich in den vergangenen Jahren unsere Politik entwickelt hat. Diese Regierung ist nicht nur die Regierung der Regierungsfraktionen, sondern auch die Regierung der Opposition und derjenigen, die im ländlichen Raum leben. Daher ist es auch wichtig, wie ein wichtiger Politiker der Opposition über bestimmte Dinge denkt und damit bestimmte Entwicklungen mit initiiert hat. Das haben Sie getan, Herr Schmitt. Das will ich ausdrücklich feststellen dürfen.
Ich will ein paar Bemerkungen zu dem Antrag machen. Sie haben mit einem Rückblick auf das Jahr 1993 und einem Vergleich mit dem Jahr 2006 begonnen. Ich denke, dass wir gemeinsam einen Anteil daran haben, dass sich in dieser Zeit eine rasante Entwicklung vollzogen hat. Wenn ich heute durch die Gemeinden im Bitburger Land oder sonst durch ländliche Gebiete fahre, dann stelle ich fest, dass die Dorferneuerung unendlich gewirkt hat und viele Mittel, die wir dort konzentriert haben, auch angekommen sind.
Ich denke, Sie wollen eine ernsthafte Debatte führen, Herr Dr. Weiland. Ich habe nicht für mich reklamiert, dass ich die Dorferneuerung erfunden habe.
Ich habe auch nicht reklamiert, dass Herr Abgeordneter Schmitt sie entwickelt hat. Ich bin aber der Meinung, dass wir Aufgaben haben, die wir gemeinsam entwickeln können.
Wenn wir uns darauf verständigen könnten, wäre das schon eine Menge wert. Sie gehen aber von einem Ansatz aus, der raumordnerisch nicht ganz so ist, wie er sein soll. Sie erwarten von mir noch eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage, die Sie gestellt haben. Sie schlagen mit Ihrem Antrag einen Ton an, der den Eindruck erweckt, dass der ländliche Raum die überwiegende Kategorie in Rheinland-Pfalz ist. Das ist aber nicht der Fall. Ein Viertel unserer Menschen lebt in der Raumkategorie des ländlichen Raums. Ansonsten leben die Menschen in Verdichtungsräumen oder in anliegenden Verdichtungsräumen. Nieder-Olm ist kein ländlicher Raum. Grünstadt sicherlich auch nicht.
Sie haben die wirtschaftliche Dynamik beklagt. Ich habe mir das einmal angeschaut. Von den 36 Gebietskörperschaften liegen 22 Gebietskörperschaften über dem Durchschnitt der wirtschaftlichen Dynamik in der Bundesrepublik. Das ist nicht schlecht. Ich meine, Herr Kollege Bauckhage hat eine Menge getan, dass Fördermittel in diese Regionen geflossen sind.
Ich will jetzt nichts zur Kulturlandschaft sagen, weil man das sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt noch tun kann.
Was mich bei der Antragstellung ziemlich berührt und uns ein bisschen ins Grübeln gebracht hat, war die Bemerkung, mit LEP IV würde versucht werden, die Ergänzungsräume im ländlichen Raum nicht zu fördern. Sie haben ausgeführt, dass wir die Kleinzentren bzw. die Unterzentren nicht mehr fördern würden. Dieser Ansatz ist mir völlig fremd. Wir haben dies nicht formuliert, sondern wir haben formuliert, dass wir darüber reden müssen, was ein Zentrum, ein Oberzentrum, ein gewerblicher Schwerpunkt ist. Da sind wir mittendrin. Es gibt keine Entscheidung in dieser Frage, die gegen die Zentren gerichtet wäre. Jetzt rede ich Sie als Ortsbürgermeister und früherer Kollegen an. Im Gegenteil, das werden wir nicht tun.
Gut, meine Bitte ist dann aber, auch fair zu bleiben und zu sagen: Es gibt möglicherweise Ansätze, wenn Ihr nicht aufpassen werdet. – Wir passen aber auf.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas zu der Frage der Beteiligungen sagen. In dieser Hinsicht teile ich die Kritik von Frau Thomas. Herr Abgeordneter Billen, Hans-Artur Bauckhage und ich haben große Probleme in der Frage, im Zusammenhang mit LEP IV zu entscheiden, was wir mit den Bodenschätzen machen. Wir hatten einen ersten Ansatz, mit dem wir die Steinbruchunternehmen zurückgefahren haben auf ein Niveau wie vor 55 Jahren. Das war von der Region gewollt. Das kann es doch nicht sein. Es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite die Subsidiarität, die Entscheidung auf der örtlichen Ebene reklamieren, während andererseits gesagt wird: Entscheidet das lieber in Mainz. – Wir machen das jetzt. Wir setzen uns jetzt zusammen. Wir haben uns zusammengesetzt und gesagt: So geht das nicht. Wir werden den Plan nicht genehmigen, weil wir die wirtschaftliche Dynamik in den ländlichen Räumen brauchen. Das ist ein Teil dieser wirtschaftlichen Dynamik.
Was machen wir mit der Bürgerbeteiligung dabei? Herr Kollege Licht, Herr Kollege Rösch und Herr Kollege Mertes gehören zu denjenigen, die das angeregt haben. Diese Kollegen haben sich ganz intensiv in der Frage eingebracht, wie wir den Flughafen Hahn in der Region entwickeln. Wie machen wir das denn? Das machen wir nicht, indem wir sagen, dass wir das von Mainz aus entwickeln, sondern wir haben Vertreter der Region eingeladen und gesagt: Wir wollen es gemeinsam mit euch machen, von unten nach oben, aber nicht von oben nach unten. – Das verstehe ich unter neuen Wegen.
Das mache ich mit LEP IV sehr intensiv, Herr Schmitt. Ich mache jetzt schon die fünfte oder sechste Veranstaltung, bei der ich mich auch dazusetze. Es ist nicht so, dass der Minister kommt, eine halbe Stunde bleibt, ein paar gescheite Worte dazu sagt und dann wieder geht. Ich bleibe bei diesen Veranstaltungen dabei, weil ich wissen will, was der Einzelhandel in bestimmten Regionen sagt, weil ich wissen will, was diejenigen sagen, die Bodenschätze in bestimmten Regionen ausbeuten usw. Ich bitte um Verständnis. Das machen wir.
Insoweit bin ich sehr zufrieden mit diesem Antrag; denn er bestätigt den Weg, den wir zum großen Teil gegangen sind. Ich will jetzt nicht weiter über die Konversion reden, die ein Beispiel für die Zusammenführung von Mitteln und Förderprogrammen wäre.
Eine Sache liegt mir am Herzen, die nur am Schluss angesprochen worden ist. Mir wäre es lieber gewesen, wenn Ihr Antrag in dieser Hinsicht etwas klarer gewesen wäre. Hierbei geht es um die Frage, wie wir die ländlichen Räume oder die Verdichtungsräume mit Krankenhausbetten, mit Rettungsmitteln und mit Notärzten versorgen. Im Ministerium bin ich bereits als Staatssekretär damit beschäftigt gewesen, die Notarztversorgung im Land Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Diese Aufgabe ist beim Innenministerium angesiedelt. Gemeinsam mit der Kollegin Malu Dreyer widme ich mich dieser Aufgabe. Wenn ich sehe, was Herr Gundlach dort anstellt, um die Notarztversorgung hinzubekommen, und zwar mit den Akteuren im ländlichen Raum, wo wir mit CDU, SPD, FDP oder wer auch immer – – –
Ich reklamiere hierbei Ihre Unterstützung, weil ich große Hoffnung habe, dass uns das im Endeffekt gelingt. Deshalb wäre es gut gewesen, wenn das unterstützt wird, was die Landesregierung in diesem Bereich tut. Herr Schmitt, Ihre Sorge ist durchaus berechtigt. Sie ist am Schluss Ihrer Rede vorgetragen worden, indem Sie gesagt haben: Leute, schaut bitte auf den ländlichen Raum. – Bei allem, was man zu diesem Antrag sagen kann: Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Arbeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausgang der Debatte ist, so hoffe ich, klar. Es gibt einen Zeitungsartikel in der „Süddeutschen Zeitung“, in dem ein Leiter einer Ausländerbehörde angeblich behauptet, er habe mit Ausländerinnen und Ausländern, die zurück sollen, gesprochen und selbst für 10.000, ja für 20.000 oder 50.000 Euro sei derjenige nicht bereit gewesen, in das Herkunftsland zurückzukehren. Dies ist eine Behauptung, die, wie wir jetzt wissen, von niemandem nachweisbar unterstützt wird. Es gibt keine Ausländerbehörde, die eine solche Aussage gemacht hat. Wir haben 36 Ausländerbehörden, die wir alle abgefragt haben.
Wenn man eine solche Behauptung aufstellt, sollte man auch dazu stehen.
Ich rede zum zweiten Mal im Landtag zu dieser Frage. Das Thema war schon einmal im Landtag Inhalt einer kurzen Debatte. Insoweit bedauere ich es jetzt, in diesem Kontext zu der ersten Bemerkung in dieser Debatte etwas zu sagen. Man kommt natürlich sehr leicht in den Geruch eines Wahlkampfs, wenn man in dieser schwierigen Diskussion, die wir heute über Muslime und über die Fragen führen, wie wir mit Menschen umgehen, die fanatisiert sind, und welche Auswirkungen das möglicherweise auf das Land Rheinland-Pfalz oder die Bundesrepublik Deutschland hat, etwas sagt. Dazu kommt eine latente Ausländerfeindlichkeit, die ich wieder gespürt habe, nachdem die Zeitung mit den großen Buchstaben das veröffentlicht hat. Was ich an Briefen und Hinweisen von deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekommen habe, spottet jeder Beschreibung.
Als ich die Debatte verfolgt habe, hat mich mehreres nicht nur verwundert, sondern ziemlich getroffen. Der Abgeordnete Böhr hat Folgendes behauptet: Kein Mensch hat etwas dagegen, wenn einem ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber eine Starthilfe von 1.000 Euro mit auf den Weg gegeben wird. Aber dass es hier eine Aufforderung der Landesregierung gibt, zu verhandeln über 20.000, 30.000, 50.000 Euro, das macht mich schon ein bisschen fassungslos.
Es gibt keine Aufforderung der Landesregierung. Es gibt auch keine Zahlung. Ich habe im Fernsehen gesagt, ich erwarte in dieser Frage eine Entschuldigung.
Herr Abgeordneter Dr. Weiland, wenn man so etwas behauptet, dann muss man auch Ross und Reiter nennen, wo denn diese Aufforderung steht und wer das in der Landesregierung gesagt hat.
Die Starthilfen, die wir gewähren, liegen weit unter diesen Zahlen. Manchen Kommunen steht noch nicht einmal diese Summe zur Verfügung.
Ich möchte aber noch etwas zu den Hintergründen sagen, weil das hier schon angesprochen worden ist. Für eine geregelte Zuwanderung ist es unabdingbar, dass eine im Rahmen des geltenden Ausländer- und Asylrechts festgestellte Ausreisepflicht grundsätzlich auch konsequent vollzogen wird. In den zurückliegenden Jahren wurden durchschnittlich 1.200 Personen abgeschoben. Zurzeit haben wir noch rund 7.000 Ausreisepflichtige.
Auch wenn ein Ausländer vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist, bedeutet das noch lange nicht, dass er im Wege des Verwaltungszwangs auch zurückgeführt werden kann. Um rückzuführen, muss die Identität geklärt werden, Reisepapiere müssen beschafft werden und Ähnliches mehr. Dazu hat diese Landesregierung umfängliche Arbeiten geleistet.
Wir haben ein Modellprojekt zur Identitätsfeststellung eingeführt. Wir haben für die Aufnahme Asylbegehrender die Aufnahmeeinrichtung in Trier, was Sie kritisieren. Wir haben die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige zur Unterstützung der Kommunen geschaffen. Beide Einrichtungen besitzen wenige andere Länder. Aber es bleibt die Tatsache – insoweit haben die Ausländerbehörden eine sehr schwierige Aufgabe –, die Durchsetzung der Ausreisepflicht zählt zu den frustrierendsten Aufgaben, die eine Ausländerbehörde hat. Die Gründe liegen auf der Hand: Reisepapiere müssen beantragt werden. Dafür müssen Unterschriften geleistet werden. Die Herkunftsländer stellen häufig keine Reisepapiere aus. Es geht auch darum, dass viele Menschen krank sind. Hier setzt die Landesinitiative „Rückkehr 2005“ an. Nur durch die Kombination von Konsequenz und einzelfallbezogener Hilfe für eine Rückkehr sind nach den bisherigen Erfahrungen auch Erfolge zu erzielen.
Die damalige Süßmuth-Kommission hat es beschrieben. Es gibt keinen Königsweg. Die freiwillige Rückkehr wird den Interessen aller Beteiligten am besten gerecht. Das war die Kernaussage.
Damit erspart es uns, solche Fälle zu haben, in denen Kinder oder Familien nachts aus den Betten und aus den Wohnungen geholt und mit Zwang in ein Flugzeug gesetzt werden. Es erspart den Gastländern, finanzielle, politische oder soziale Kosten zu übernehmen. Deswegen beteiligen sich alle Bundesländer seit Jahren an Rückführungsprogrammen wie REAG und GARP. Herr Abgeordneter Hörter, auch das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich. Wir haben übrigens im letzten Jahr über 300 Personen über dieses Programm zurückgeführt.
Aber dieses Programm ist unflexibel. Nicht förderfähig sind Medikamente, medizinische Hilfen, Sicherung einer Pflegestelle, stationäre Unterbringung im Heimatland usw. Außerdem ist es sehr unterschiedlich aufgelegt.
Damit Sie nicht denken, dass dies nur die Meinung des Innenministers des Landes Rheinland-Pfalz ist, lese ich Ihnen einmal vor, was ich von einem anderen Land zur Bilanz der zentralen Rückkehrberatungsstellen in Bayern bekommen habe. Frau Kollegin Stewens führt Folgendes aus: Ziel ist eine ergebnisoffene Beratung über die Bedingungen einer freiwilligen Rückkehr. Dies ist für die ausländischen Flüchtlinge in jedem Fall besser als eine Abschiebung unter Zwang. Dieser Programmansatz individueller Beratung und Hilfen in Bayern ergänzt die schon länger bestehenden Bund-Länder-Programme REAG und GARP, die Flüchtlingen Reisebeihilfen und gewisse pauschale Starthilfen gewähren. Aber das reicht alles oftmals nicht aus, um Flüchtlinge zur freiwilligen Ausreise zu motivieren und erfolgreich im Heimatland zu integrieren.
Deswegen hat die bayerische Landesregierung ein solches Programm auch aufgelegt, wie Sie es kritisieren.
Ich finde es ganz in Ordnung, dass sie das macht.
Da Sie auch Zahlen über GARP und REAG in Bayern veröffentlicht haben – nämlich eine Zahl 1.000 –, muss ich Ihnen sagen, die Zahl ist falsch. Bayern teilt uns mit: 630 bei einer Quote von etwa 12,8 %, die sie aufnehmen müssen. – Ich sage Ihnen, wir rechnen mit mehr als 300 bei einer Aufnahmequote von 4,7 %. Wer macht denn da mehr in diesem Bereich, wenn Sie das schon kritisieren?
Meine Damen und Herren, wir haben den Kommunen dann ein Programm angeboten. Wir haben keine Politik des Zügels gemacht. Das hat mich auch gewundert. Verschiedene Landräte – eigentlich nur zwei, einer in Bitburg-Prüm – haben erklärt: Wir haben keine Vorgaben gehabt.
Da bitte ich herzlich um Entschuldigung. Wir haben uns hier alle einmal verständigt, dass es keine Standards geben soll, wir Standards abbauen sollen, wir freie Hilfen geben sollen, und dann kommen welche daher und sagen: Wir haben keine Phantasie.
Wir haben im Diakonischen Werk durch Ausschreibung eine Beratungsstelle gefunden, die in jedem Einzelfall mit den betroffenen Stellen kooperiert. Von daher gesehen bin ich sehr zufrieden mit der Entwicklung.
Es gibt eine weitere Bemerkung von Herrn Hörter, der Landesrechnungshof möge sich doch mit dem Projekt beschäftigen. Wir haben den Landesrechnungshof schon im letzten Jahr mit dem Projekt beschäftigt, bevor wir es in Gang gesetzt haben. Wir haben ihn gefragt:
Hast du irgendwelche Einwände? – Ich sage es etwas salopp. Er hatte keine Nachprüfung, und wir sind sehr zufrieden damit, dass der Rechnungshof es so sieht.
Förderfähig sind also Ausreisewillige und -pflichtige, in erster Linie abgelehnte Asylbewerber. Ich will die Zahl nicht noch einmal wiederholen. Die Kommunen können zielgerichtet und zugeschnitten auf den konkreten Einzelfall Hilfen gewähren, die nicht in REAG und nicht in GARP dargestellt werden können. Sie erhalten sofortige und dauerhafte Ersparnis ihrer Sozialleistungen, und zwar durchgehend. Ich kann Ihnen Fälle nennen – wenn Sie das wollen, kann ich das gern noch tun – willkürlich im Land, wo wir Zahlungen geleistet haben. Die Kommune hat Zahlungen von 3.000 oder 7.000 Euro geleistet und hat damit innerhalb von drei Monaten eine Ersparnis auf Dauer von einem Vielfachen dieser Summe. Was also kritisieren Sie? Die Menschlichkeit?
Ich habe dieses Programm mit den katholischen Bischöfen – mit Kardinal Lehmann – besprochen. Er hat mich auf dieses Programm hin angesprochen. Der Präses der evangelischen Kirchen hat mich auf dieses Programm hin angesprochen. Alle haben erklärt, es ist gut, dass die Landesregierung ein solches Programm so aufgelegt hat und durchführt. Sie kritisieren das?
Nun geistert immer die Zahl mit 50.000 durch die Gegend. Dies passiert immer wieder. Wir haben abgefragt. Ich kann Ihnen die Zahlen für jede einzelne Kommune nennen. Wenn Sie mich nachher noch weiter fragen wollen, will ich das gern tun. Wir haben tatsächlich eine Zahlung gefunden – nicht wir –, eine Zahl von 40.800 Euro: in Bayern!
Ich kritisiere das nicht, weil die Kollegin Christa Stewens genau begründet hat, warum sie das getan hat. Es war sozial gerecht, es war christlich, und es war menschlich. Dieses Programm ist so. Es ist sozial, weil es die sozialen Komponenten der Betroffenen und die soziale Situation der Kommunen beinhaltet. Es ist liberal, weil es sich öffnet, und es ist sehr christlich, weil es die Menschlichkeit beinhaltet.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh und dankbar, dass ich das Thema „Kriminalstatistik 2005“ noch einmal in der ablaufenden Legislaturperiode als verantwortlicher Minister aufgreifen kann. Das Thema spielt im Wahlkampf natürlich eine Rolle, weil die CDU versucht hat, es zu einem besonderen Thema in diesem Land zu machen, womit sie kläglich gescheitert ist. Auch das muss man sagen.
Frau Kohnle-Gros, hätten wir allerdings so diskutiert, wie Sie mit uns diskutiert haben, wäre mir viel wohler. Ich habe das im Innenausschuss anders erlebt. Ich erlebe das auch durch Kleine Anfragen, die sich inzwischen auf 80 Stück belaufen. Heute sind wieder vier Kleine Anfragen eingetrudelt.
In einem Jahr.
Wenn man auf der einen Seite beklagt, dass es Schwierigkeiten sowie Standardisierung und Abbau im Land gibt, sollte man sich meiner Meinung nach auf das konzentrieren, was man wirklich fragen will.
Wir können Ihnen eine sehr erfreuliche Statistik vortragen. Frau Kohnle-Gros, wir ändern auch nichts an der Statistik. Ich habe das nicht verstanden. Das gilt auch für den Bereich der Drogenkriminalität.
Sie können isoliert an der Statistik gar nichts ändern. Das ist eine bundeseinheitliche Statistik. Änderungen müssen also alle zustimmen. Deshalb können wir von unserer Seite aus an dieser Statistik nichts ändern.
Die Polizei hat – ich nenne diese Zahl immer wieder gern, wobei ich davon ausgehe, dass dies für Thomas Auler auch gilt, weil wir beide zu früheren Zeiten ganz andere Zahlen durchaus sehr stolz vorgetragen hätten – 61,3 % aller erfassten Straftaten aufgeklärt. Das ist doch ein Wort. 61,3 %. Nachher sage ich noch etwas zur Rangliste.
2.800 Straftaten weniger beruhigt nicht, aber dadurch wird möglicherweise eine Tendenz deutlich, wie sich die Arbeit der Polizei seit 1991 verändert hat. Die Tötungsdelikte sind rückläufig. Die Zahl der Einbrüche in Wohnungen ist deutlich zurückgegangen. Wir haben weniger Betrugsdelikte, und die Straßenkriminalität ist rückläufig.
Wir machen aber auch keinen Hehl daraus, dass wir Schwachpunkte haben. Im Bereich der Aggressionsdelikte erleben wir bundesweit nämlich eine Zugabe. Das ist kein rheinland-pfälzisches Phänomen.
Wir haben höhere Zahlen bei der Rauschgiftkriminalität. Da stellt sich die Situation ein wenig anders dar als im Bundesdurchschnitt, weil wir 3.500 Polizeibeamtinnen und -beamte gesondert geschult haben, um feststellen zu können, wie das bei Drogenfahrten aussieht, wenn jemand nicht betrunken ist, aber Ausfallerscheinungen hat. Das war doch eine gute Sache.
Wir haben im vergangenen Jahr 4.770 Drogenfahrten ermittelt und aufgeklärt.
Wir haben zum Glück weniger Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige. Darüber hinaus haben wir einen deutlich geringeren Anteil an ausländischen Tatverdächtigen.
Die Aufklärungsquote macht meiner Meinung nach klar, dass es ein hohes Entdeckungsrisiko in Rheinland-Pfalz gibt. Ich bin auch der Meinung, dass es richtig war, seit 1991 die Politik zu machen, die wir gemacht haben. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist in den mehr als 14 Jahren, die wir jetzt regieren, deutlich geringer geworden.
Bei Straftaten gegen das Leben – nur um einmal eine Zahl zu nennen – liegt die Aufklärungsquote permanent deutlich über 90 %. Im Jahr 2005 hat sie sogar bei 92,9 % gelegen. Bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die Aufklärungsquote so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr mit 76,9 %. Bei Hoheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit liegt die Aufklärungsquote seit 15 Jahren bei über 85 %. 2005 belief sie sich sogar auf 89,1 %.
Sie kritisieren, dass in den vergangenen Jahren in Rheinland-Pfalz entgegen dem Bundestrend die Zahl der Straftaten gestiegen ist.
Ich habe das nie bestritten. Wir haben das mit Sorge festgestellt. Wir haben auch versucht, in den Apparat hineinzugehen und uns zu fragen, woran das liegt. Es kommt viel zusammen, nämlich die Arbeit der Polizei, die gesellschaftspolitische Entwicklung und Ähnliches mehr. Wenn Sie das schon vergleichen, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen.
Ich komme gleich noch einmal auf die Kompetenz zurück, die Ihre Partei im Bereich der Sicherheit noch hat. Dann schauen wir uns einmal an, was in den letzten 14 Jahren Ihrer Regierungszeit war und was in unserer Regierungszeit ist. Von 1992 bis 2005 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik einen Anstieg aller Straftaten um 28,6 %. Die Häufigkeitsziffer stieg um 21 %. Unter der Verantwortung der CDU nahmen die Straftaten von 1978 bis 1991 um über 31 % zu. Die Häufigkeitszahl stieg um fast 27 %.
Bei Ihnen stieg die Aufklärungsquote in den 14 Jahren um knapp über 4 %, bei uns um über 11 %. Wenn man das weiß, muss doch klar sein, dass in der Sicherheitspolitik dieses Landes etwas geschehen ist. Das hat diese Koalition ganz hervorragend gemeistert. Anders kann man es gar nicht sagen. So ist das. Das sind die nackten Zahlen.
Als Sie abgewählt wurden, haben wir eine rückständig organisierte, personell unterbesetzte, unterbezahlte und unzureichend ausgestattete Polizei vorgefunden. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir die Dienststellen besucht haben und Joachim Mertes den Satz von den Sperrholzdienststellen – –
Sperrmülldienststellen – – geprägt hat. Ich meine, Sie greifen immer gleich zu dem Knüppel, es müssten andere Gesetze her, statt sich darum zu kümmern, wie man das möglicherweise ohne Rechtseingriffe lösen kann.
Wir haben seit 1991 unsere Versprechen, die diese Koalition gemacht hat, konsequent eingelöst. Damit haben eine moderne Polizeiorganisation, deutlich mehr Personal, bessere Bezahlung der Beamtinnen und Beamten, eine enorme Investition im Bereich der Technik, Informationssysteme und eine deutliche Stärkung der Kriminalprävention zu tun. Wir haben eine sehr stabile
Sicherheitspolitik geschaffen. So sicher wie jetzt haben sich die Leute in Rheinland-Pfalz noch nie gefühlt.
Schauen Sie sich einmal die Umfragen an. Sie werden zwei deutliche Hinweise finden. Der erste Hinweis ist, dass die Polizei in Rheinland-Pfalz von allen Gruppen, die gefragt worden sind, wie das Vertrauen aussieht, das die Bevölkerung in diese Gruppen hat, das höchste Vertrauen genießt. 95 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sagen, dass sie Vertrauen in die rheinland-pfälzische Polizei haben. Das ist ein toller Wert.
Frau Kohnle-Gros, 85 % sagen, die Sicherheit in Rheinland-Pfalz war noch nie so gut wie jetzt. Wir sind mit dieser Regierung zufrieden. Auch das ist eine Aussage.
Wenn Sie sich die Umfrage vom Südwestrundfunk ansehen, können Sie das in der Tiefe ermitteln. Dann gibt es noch die Frage, ob die Kompetenz für die Sicherheit noch bei der CDU liegt. Da liegt sie nicht mehr. Auch das sollten Sie wissen. Das wundert mich nicht, wenn ich sehe, mit welchen Äußerungen Sie leben.
Ich will noch eine Bemerkung zu den Einstellungen machen. Herr Dr. Weiland hat die ganzen Haushaltswünsche der CDU zurückgenommen und gesagt, das wollen wir alles irgendwann machen, möglicherweise in den nächsten fünf Jahren. Diese berühmten 800 Millionen Euro, die Sie aus der Tasche holen, hat er sofort wieder einkassiert. Das gilt auch für die 800 Polizistinnen und Polizisten. Sie sind nicht mehr da. Er sagt, das wollten wir später machen. Diese Landesregierung wird in den nächsten fünf Jahren 1.250 Polizistinnen und Polizisten einstellen. Das zu Ihrer Zahl.
Wir tun nur das, was wir seit fünf Jahren kontinuierlich machen. Ich sage noch etwas dazu, weil es mich immer wieder ärgert. Wir haben nicht nur 9.150 Polizistinnen und Polizisten. Wir haben auch über 2.000 Angestellte und Arbeiter. Diese arbeiten auch für die Sicherheit und machen es gut.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die doch einvernehmliche Debatte, wenn es auch einen kleinen Unterschied in der Frage der Beurteilung gibt, ob für die Doppik die Konnexität gilt, was in sich schon etwas problematisch ist. Allein die Fragestellung ist schon problematisch, weil bisher schon die Gemeinde ihr Vermögen wirtschaftlich verwalten musste und, wenn es geht, vermehren musste. Das steht in § 78 der Gemeindeordnung schon drin. Von daher gesehen machen wir nichts Neues, sondern wir sagen einfach, mit der Doppik wird es jetzt noch einfacher.
Herr Kollege Marz, von daher hat sich die Frage der Konnexität eigentlich bei uns zwar gestellt – wir haben die auch erörtert – nach dem Sprichwort „Wer bestellt, der bezahlt“, um das für die Tribüne zu sagen –, also von daher gesehen ist die Fragestellung zwar akademisch, aber sie ist eigentlich auch beantwortet. Konnexität zieht hier nicht – keiner hat es auch reklamiert –, weil man gesagt hat, wir haben sowieso die Aufgabe, wir füllen sie nun anders aus, nämlich nicht mehr über die Kameralistik, sondern über die Doppik. So wird das gemacht. So geht es im ganzen Land. Von daher gesehen habe ich kein Problem mit dieser Frage.
Ich will jetzt nicht polemisch werden, aber vergewissern Sie sich doch einmal in den Kommunen, wenn Sie das hören. Dann werden Sie das hören. Das ist nicht die spannende Frage, dass es Kommunen gibt, die sagen: Wir wollen noch ein paar Leute einstellen. – Das gibt es auch. Es gibt aber auch viele Kommunen, die sagen: Das brauchen wir nicht. Das können wir nämlich. – Es war nur die Frage: Gilt 2013 – Herr Kollege Creutzmann hat darauf hingewiesen –, bis wir dann mit allem fertig sind? Gilt 2009, gilt 2008? Das war die spannende Frage.
Von daher gesehen denke ich, die Sache ist klar. Sie ist auch klar nach dieser Diskussion. Ich will sie auch nicht länger aufhalten. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP bezieht sich auf die redaktionellen Änderungen, und zwar auf den Abschluss von Zweckvereinbarungen. Ich denke, das ist auch logisch und schlüssig, weil die kommunalen Anstalten bisher nicht im Vorschlag enthalten waren.
Dann fragt man einmal: Wie weit ist Rheinland-Pfalz eigentlich vorangekommen in der ganzen Diskussion? –
Es gab eine länderübergreifende Zusammenarbeit in dieser Frage. Die Innenministerkonferenz hat sich mehrmals damit beschäftigt. Wir stehen auf Platz 4. Es gibt vier Länder, die mit uns im Geleitzug sind. Die anderen kommen noch nach. Wir sind da ganz gut beieinander. Es gibt erste Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis, die die Doppik vorgestellt haben, die das schon umgesetzt haben. Wir sind mittlerweile mit der Gemeindeordnung so weit.
Meine Damen und Herren des Parlaments, in Kürze werden wir Ihnen auch den Entwurf der Gemeindehaushaltsverordnung vorlegen können. Das brauchen nämlich die Kommunen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Konnexitätsausführungsgesetz regelt im Grunde genommen den Schutz der Kommunen vor Beschlüssen und Gesetzesvorhaben anderer.
Wenn es so einfach wäre, wie Sie es erzählen, dann wäre es wirklich einfach, Herr Dr. Weiland. Dann hätten wir die Beratungen nicht durchführen müssen. Dann hätte sich die CDU vielleicht auch etwas besser einbringen können.
Der Anwendungsbereich ist umfassend. Was heißt das? Das heißt, damit wird nicht nur die Gesetzgebung durch den Landtag geregelt, sondern das Gesetz regelt auch den Fall, wenn das Volk Gesetzesinitiativen einbringt.
Ich denke, die Bagatellgrenze, die hier beschrieben worden ist, ist letztlich ein Ergebnis von guten Beratungen, Herr Schnabel. Es kann nicht sein, dass man jedes Mal über die Anwendung streitet, wie viel es denn sei.
Wissen Sie, ich habe die Gesetzesberatungen verfolgt. Ich denke schon, dass am Schluss ein ausgewogener Gesetzentwurf vorgelegt worden ist. Er regelt die Frage des Mehrbelastungsausgleichs. Er regelt auch – soweit es geht – die Frage des Gestaltungsraums des Landes bei der Umsetzung von Bundes- und Europarecht. Das war eine spannende Frage. Wenn das Land Gestaltungsspielraum hat, dann muss es auch dafür eintreten. Das finde ich in Ordnung. Sie wissen aber auch, dass Sie Europarecht und Bundesrecht nicht einfach so dem Land zuordnen können nach dem Motto: Das Land muss das alles ausgleichen.– Das wissen Sie genauso gut wie
ich. Egal, wer dieses schöne Land regieren wird: Es ist so. Wir schaffen auf Bundesebene keine echte Konnexität. Das erwarte ich auch nicht von der großen Koalition. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sich der Gesetzgeber verpflichten, künftig nicht direkt gesetzliche Folgen auf die Kommunen zu übertragen. Das ist schon viel. Wir werden das auch nicht in Europa hinbekommen.
Daher denke ich, dass wir insgesamt eine ausgewogene Situation geschaffen haben. Ich denke auch, dass die Interpretationsmöglichkeiten so gering wie möglich sind.
Sie haben gesagt, ich hätte gesagt, ich hielte das Gesetz für eine Anwendung im Kriegsfall. Das ist so. Ich habe mich mit in die Diskussion eingebracht bei der Frage, ob sich der Widerstand der Kommunen verfestigt und wie die Situation des Landes aussieht. Ich nehme einmal für das Innenministerium in Anspruch, dass wir vermittelnde Wege vorgeschlagen haben, auch für die Spitzenverbände. Diese Wege sind sie mitgegangen. Daher denke ich, dass der vertrauensvolle Umgang das Wichtigste für uns ist. Wenn wir das nicht schaffen, werden wir mit einem solchen Konnexitätsgesetz keinen Frieden schaffen. Frieden wollen wir aber.