................................................................................................. 6386, 6388, 6410, 6415 Abg. Dr. Altherr, CDU:......................................................................................... 6417, 6427, 6429, 6433, 6434 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................... 6398, 6404 Abg. Dr. Gebhart, CDU:..................................................................................................................... 6400, 6406 Abg. Dr. Geisen, FDP:................................................................................................................................. 6430 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:.............................................................................................................. 6423, 6424 Abg. Dr. Schmitz, FDP:................................................................................................................................ 6419 Abg. Franzmann, SPD:................................................................................................................................ 6395 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:............................................................................................................... 6395 Abg. Frau Ebli, SPD:...................................................................................................... 6397, 6398, 6416, 6424 Abg. Frau Elsner, SPD:..................................................................................................................... 6392, 6394 Abg. Frau Grosse, SPD:.......................................................................................................... 6390, 6391, 6394 Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................................................................... 6425, 6433 Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................... 6409, 6414 Abg. Frau Klamm, SPD:.............................................................................................................................. 6393 Abg. Frau Leppla, SPD:............................................................................................................................... 6393 Abg. Frau Raab, SPD:................................................................................................................................. 6393 Abg. Frau Schneider-Forst, CDU:............................................................................................................... 6394 Abg. Frau Thelen, CDU:.............................................................................................................................. 6395 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................... 6395, 6428, 6431 Abg. Hartloff, SPD:............................................................................................................................ 6387, 6397 Abg. Kuhn, FDP:................................................................................................................................ 6401, 6407 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................ 6388, 6389, 6390, 6391, 6420 Abg. Nink, SPD:................................................................................................................................. 6408, 6414 Abg. Noss, SPD:................................................................................................................................ 6426, 6433 Abg. Pörksen, SPD:..................................................................................................................................... 6391 Abg. Ramsauer, SPD:....................................................................................................................... 6399, 6405 Abg. Rösch, SPD:.............................................................................................................................. 6390, 6396 Abg. Wirz, CDU:................................................................................................................................ 6407, 6413 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.............................................. 6411 Bruch, Minister des Innern und für Sport:.................................................................................................... 6432 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt und Forsten:....................................................................................... 6402 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:.....6388, 6389, 6390, 6391, 6392, 6393
6394, 6395, 6396, 6397, 6398, 6421 Mertin, Minister der Justiz:....................................................................................................... 6386, 6387, 6388 Präsident Grimm:...............................................6386, 6387, 6388, 6389, 6390, 6391, 6392, 6393, 6394, 6395
6407, 6408, 6409, 6410, 6411, 6413 Vizepräsidentin Frau Hammer:..........................6414, 6415, 6416, 6417, 6419, 6420, 6421, 6423, 6424, 6426
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 96. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich Beate Reich und Matthias Lammert. Herr Lammert führt die Rednerliste.
Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Fritz Presl, Franz Josef Bischel, Dr. Peter Enders und Dr. Georg Gölter sowie Staatsminister Professor Dr. Jürgen Zöllner und Frau Staatsministerin Doris Ahnen.
Wir setzen unsere Beratung gemäß der beschlossenen Tagesordnung mit diesen Einschränkungen fort: Der Punkt 18 der Tagesordnung ist abgesetzt, die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung sollen gemeinsam nach Punkt 17 der Tagesordnung aufgerufen und beraten werden.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Creutzmann (FDP), Elektronischer Rechtsverkehr – Nummer 5 der Drucksache 14/4190 – betreffend, auf.
Zum 1. Juni 2005 wird der elektronische Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße starten. Damit wird der letzte Schritt zur elektronischen Kommunikation mit allen Verwaltungsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz vollzogen.
2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung neben Rheinland-Pfalz auch andere Bundesländer, in denen bereits die elektronische Kommunikation durchgehend innerhalb eines Instanzenzuges ermöglicht wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nach dem erfolgreichen Abschluss des „Pilotprojekts Elektronischer Rechtsverkehr“ bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2004 wurde der elektronische Rechtsverkehr im Lauf der ersten Monate dieses Jahres bei allen Verwaltungsgerichten des Landes eingeführt.
Mit dem Start beim Verwaltungsgericht Neustadt vor zwei Tagen ist die elektronische Kommunikation somit in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes möglich.
Zu Frage 1: Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs liegen darin, dass Anwälte, sonstige Bevollmächtigte sowie Behörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger rechtswirksam per E-Mail bei Gericht Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und vom Gericht übermittelte elektronische Dokumente empfangen können.
Die Kommunikation per E-Mail wurde in enger Abstimmung mit Vertretern der Rechtsanwaltschaft gewählt, weil sie bereits heute weit verbreitet ist und dem Anwender eine sehr einfache Handhabung bietet. Ein wesentlicher Mehrwert im Vergleich zum bisherigen Verfahren wird den Anwälten, Behörden und Unternehmen dadurch geboten, dass sie über das Internet Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen können.
Alle Informationen über den Verfahrensstand können den Verfahrensbeteiligten via Internet zugänglich gemacht werden. Es muss daher nicht mehr schriftlich oder telefonisch bei der Serviceeinheit des Gerichts nachgefragt werden, ob in einem Verfahren beispielsweise bereits ein Verhandlungstermin bestimmt oder ein Sachverständiger beauftragt wurde. Vielmehr können diese Informationen unabhängig von den Geschäftszeiten des Gerichts und damit rund um die Uhr einfach über das Internet abgefragt werden.
Im Interesse der Gerichte wird neben der elektronischen Kommunikation aber auch das Ziel verfolgt, Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der gerichtlichen Verfahrensabläufe bei Nutzung elektronischer Medien aufzuzeigen. Dabei sollen parallel zur Papierakte auch erste Erfahrungen mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung von elektronisch erstellten und eingegangenen Dokumenten gesammelt werden.
Großer Wert wurde bei der Konzeption des elektronischen Rechtsverkehrs darauf gelegt, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte eine größtmögliche Nutzung erlangen können. Sie werden bei der Bearbeitung der elektronischen Post weitgehend durch ein automatisiertes System unterstützt. Für die Beschäftigten verringern sich dadurch viele verwaltungstechnische und zeitaufwändige Routinearbeiten. Zudem werden sie in allen Verfahrensschritten durch eine elektronische Akte unterstützt. Diese ermöglicht ihnen den
Alles in allem sprechen wir aufgrund des erfolgreichen Verlaufs in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mehr nur von einem Pilotprojekt.
Zu Frage 2: Die durchgehende so genannte medienbruchfreie elektronische Kommunikation innerhalb eines Instanzenzugs wurde außer in Rheinland-Pfalz bisher in keinem anderen Bundesland umgesetzt. Nach unserer Kenntnis werden lediglich bei einzelnen ausgewählten Gerichten anderer Länder bzw. des Bundes Pilotprojekte zum elektronischen Rechtsverkehr durchgeführt, wobei die Fallzahlen eher gering sind.
Dass der elektronische Rechtsverkehr in RheinlandPfalz schon eine gewisse Akzeptanz erreicht hat, dürfte maßgeblich an den von mir eingangs beschriebenen Serviceleistungen für die Anwälte und andere Verfahrensbeteiligte liegen. So führen derzeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sechs Anwälte sowie etwa 20 Behörden ca. 110 Verfahren in elektronischer Form und nutzen dabei die Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht. Über 35 Anwender machen zudem von der Möglichkeit der elektronischen Verfahrensstandsabfrage Gebrauch.
Auch wenn diese Zahlen auf den ersten Blick derzeit gering erscheinen, so sind sie doch im bundesweiten Vergleich sowie mit Blick auf die Potenziale für eine Weiterentwicklung in Rheinland-Pfalz positiv zu bewerten.
Zum einen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits angekündigt, die an den Verwaltungsgerichten des Landes geführten Verfahren in elektronischer Form betreiben zu wollen. Allein hierdurch wird die Anzahl der elektronisch geführten Verfahren erheblich ansteigen.
Einen weiteren Schub zugunsten des elektronischen Rechtsverkehrs erwarten wir durch die Teilnahme der Kommunen an der zu Beginn dieses Jahres gestarteten Signaturinitiative Rheinland-Pfalz, mit der die Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur gefördert wird.
Im Übrigen planen wir die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in Rheinland-Pfalz auf andere Gerichtsbarkeiten.
In der Sozialgerichtsbarkeit soll die elektronische Kommunikation als Nächstes eingeführt werden. Vorgesehener Starttermin bei dem Landessozialgericht RheinlandPfalz ist der 1. Oktober 2005. Auch dies ist bundesweit einmalig.
Zu Frage 3: Zur Absicherung der Datenübermittlung zu externen Verfahrensbeteiligten sind die Bediensteten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit jeweils mit einem Signaturzertifikat, einer Chipkarte und einem Lesegerät am Arbeitsplatz ausgestattet. Durch die qualifizierte Signatur der elektronischen Dokumente wird deren Echtheit und Unverfälschtheit bei der Übermittlung sichergestellt.
Eine Verschlüsselung der ausgehenden E-Mail, die bildlich gesprochen der Transportumschlag ist, sowie die Entschlüsselung der eingehenden E-Mail erfolgen automatisiert durch einen zentralen Netzverbindungsrechner.
Bei Datenübermittlungen innerhalb des Landesnetzes, zum Beispiel zwischen einzelnen Verwaltungsgerichten, findet über die oben beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen hinaus eine Verschlüsselung der Kommunikation auf der Leitungsebene des rlp-Netzes statt.
Dass Dritte nicht unbefugt im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Abrufsystems von einem Akteninhalt Kenntnis erlangen können, wird durch verfahrensrechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Mit anderen Worten: Der elektronische Rechtsverkehr ist nach Einschätzung unserer Fachleute genauso sicher, wenn nicht sogar sicherer als die herkömmlichen Kommunikationsmittel Brief und Telefax.
Herr Minister, Sie kündigten an, dass die Ausweitung zunächst bei der Sozialgerichtsbarkeit erfolgen soll. Kann man daraus schließen, dass man zunächst die kleineren Fachgerichtsbarkeiten komplett ausstattet, bevor man dann gegebenenfalls an die ordentliche Gerichtsbarkeit geht?
Hierfür kommen zurzeit nur die Fachgerichtsbarkeiten infrage, weil wir derzeit bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit bundesweit keine Software haben, die eingesetzt werden könnte, um so etwas durchzuführen. Wir arbeiten in einem Verbund zusammen mit Bayern und der Firma Siemens an der Entwicklung einer solchen Software. Wann sie eingesetzt werden kann, kann noch nicht gesagt werden. Deshalb kommen derzeit nur Fachgerichtsbarkeiten infrage.
Kann man absehen, ob damit letztlich nicht nur Zeitvorteile, sondern auch Kostenvorteile für die an dem Verfahren Beteiligten – sowohl auf der Anwaltsseite als auch auf der Gerichtsseite – damit verbunden sind, oder wird das Kostensteigerungen mit sich bringen?
Ob damit Kostenvorteile oder Kostensteigerungen verbunden sind, ist schwer zu beurteilen. Ich denke nicht, dass es zu Kostensteigerungen führen wird. Auf jeden Fall ist der Service für die Beteiligten erheblich besser. Sie können als Anwalt rund um die Uhr ohne einen Richter oder Mitarbeiter der Geschäftsstelle erreichen zu müssen, den Verfahrensstand abfragen.