Jochen Hartloff
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion stelle ich die Mündliche Anfrage Nummer 1 „Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006“ zur Aussprache.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um was geht es?
Wir haben in Rheinland-Pfalz etwa 7.100 Menschen, die eine Duldung haben, weil sie nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, weil man nicht genau weiß, welches das Heimatland ist, weil es Menschen gibt, die bei der Einreise, da sie mit Schleusern hierher geführt worden sind, ihre Pässe vernichtet haben, weil es Heimatländer gibt, in die man nach der Menschenrechtskonvention niemanden hinschicken kann, weil sie dort das Risiko haben, zu verhungern oder umgebracht zu werden.
Es ist nämlich in Deutschland kein Asylgrund, dass in einem Land Krieg herrscht, man, wie im Irak, erhebliche persönliche Risiken haben kann, in Afrika ein ganzer Clan sein Geld zusammengesammelt hat, um eine Person ins gelobte Land nach Europa zu schicken, damit er vielleicht eine bessere oder überhaupt eine Lebens
chance hat, den wir zurückschicken müssen, weil er dem deutschen Asylrecht nicht unterfällt.
Über diese Menschen reden wir.
Wir reden über Menschen. Es gibt Programme auf der Bundesebene. Sie haben das aufgezählt. Wir haben das mit einem Rückkehrerprogramm des Landes ergänzt, um die Kommunen in dieser sehr schwierigen Arbeit an einer Schnittstelle zu unterstützen.
Das Diakonische Werk Trier ist mit zwei Mitarbeiterinnen seit einem halben Jahr dabei, die Kommunen bei dieser individuellen Beratung zu unterstützen, damit diese Rückkehr möglich ist.
Ich benenne das, dass wir ein Problem dort haben. Das muss man sehen und darf es nicht wegdiskutieren.
Die Landesregierung versucht, dieses Problem verantwortlich mit zu lösen, wie die Bundesregierung dies auch versucht.
Dies geschieht mit im Einzelfall durchaus kleinen Beträgen, wenn Sie wissen, wie viel wir an Sozialhilfe und an medizinischer Hilfe über Monate oder über Jahre bezahlen müssen, damit Familien ordentlich versorgt sind. Es ist ein individuelles Problem von Menschen, wenn sie in ein Land wie den Kosovo zurückgeschickt werden, wo kein Haus über dem Kopf mehr vorhanden ist und wo keinerlei medizinische Betreuung möglich ist, wenn die Menschen an einer schweren Krankheit leiden.
Welches Menschenbild haben Sie, das Sie dies im Wahlkampf instrumentalisieren lässt!
Als diese Fragen im November im Innenausschuss besprochen worden sind, hatten Sie keinerlei Grund, daran zu zweifeln, dass es ein sinnvolles Programm ist.
Dieser Grund kam bei Ihnen erst, als die Zeitung mit den dicken roten Lettern dies aufgeworfen hat, davor nicht!
Meine lieben Herren und Damen Kollegen, welche Mentalität steht dahinter? – Ich denke, es ist entlarvend, und es hat nichts mit Moral zu tun, sondern mit praktischem Handeln, mit dem Menschenbild, das dahinter steht, wenn man Politik gestaltet, Herr Schmitt!
Darum geht es auch an dieser Nahtstelle! Im Ernstfall beweist sich unsere Kultur dadurch, wie wir mit solchen Menschen umgehen.
Ich sehe Herrn Bracht. Herr Bracht geht auf dieser schönen Seite Kandidaten Watch. Es wurde eine Frage an Herrn Bracht gestellt. Die Frage Nummer 1 beantwortet er, und ich lese Ihnen die Antwort einmal vor:
„Die Fahrbahnen unserer Kreis- und Landstraßen befinden sich in einem verwahrlosten Zustand. Auftretende Schäden wie zum Beispiel Löcher und Aufbrüche werden nicht mehr beseitigt. Neubauten bzw. Erneuerungen werden immer weniger. Auf der anderen Seite nimmt die Verkehrsdichte immer weiter zu. Damit steigen auch die Einnahmen von Bund und Land. Wie soll die Zukunft aussehen?“ – Wie antwortet Herr Bracht? – „Deshalb: Wir müssen an vielem sparen, zum Beispiel an dem Geld, das die Landesregierung derzeit rechtmäßig abgewiesenen Asylbewerbern noch nachwirft,
damit sie auch ‚gerne’ unser Land verlassen. Nur so werden wir genug Geld verfügbar machen, um obige wichtige Dinge zu finanzieren.“ – Sprache entlarvt, Herr Kollege Bracht!
Dann werde ich dies in der zweiten Runde ergänzen.
Herr Kollege, ich habe bislang gezweifelt, ob es Methode hat. Den Zweifel habe ich nicht mehr. Nicht nur Sprache entlarvt, sondern ich fand Ihren Auftritt peinlich für dieses Haus.
Dass Ihre Kolleginnen und Kollegen dazu geklatscht haben, das stimmt mich bedenklich.
„Es ist natürlich“ – das muss ich dann auch sagen, wenn ich die Äußerungen eben lese; ich zitiere aus der „Mainzer Rhein-Zeitung“ vom 9. Februar Christoph Böhr – „eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn wir bei Hartz-IVEmpfängern um jeden Cent knausern und gleichzeitig einem abgelehnten Asylbewerber 50.000 Euro anbieten.“
CDU-Vize Michael Billen hält dagegen die bisherigen Heimkehrvorkehrungen des Bundes völlig ausreichend. Das Landesprogramm solle gestoppt werden und dafür Lehrer eingestellt werden, weil es Schlepperbanden und Geld-Tourismus Tür und Tor öffne.
Für CDU-Vize a. D. Weiland ist es von Grund auf falsch angelegt: „Welches Rechtsverständnis muss man haben, um ein solches Programm aufzulegen?“
Das sind Sie, Herr Böhr, und Ihr Team. Das ist Ihr Geist.
Das sollten sich Wählerinnen und Wähler anschauen.
Wenn man vor fünf Jahren gesehen hat – ich zitiere aus der „Badischen Zeitung“ vom 23. März 2001 –: „In Rheinland-Pfalz startet die CDU eine Unterschriftenaktion gegen Bundesumweltminister Trittin, und die NPD ist dabei,…“ Die letzte Verzweiflungstat von Christoph Böhr. Die Kampagne erinnert fatal an die Aktion der hessischen CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im Landtagswahlkampf. Damals griff man …“ usw.
Das Ressentiment gegen Ausländer und Fremde wecken Sie wissentlich, um Ängste unserer Mitbürgerinnen
und Mitbürger aus Wahlkampfzwecken zu schüren. Das ist schlimm.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, dass Sie im Januar-Plenum dann, wenn wir im Februar nur noch eine Plenarsitzung haben,
Ihre Wortmeldung mit „endlich liegt das Gesetz vor“ beginnen, das sei Ihnen dann unbenommen.
Es ist so, dass sie jahrzehntelang für Veränderungen in dem Bereich gestritten haben und wir mit unserem gemeinsamen Beschluss eine Regelung finden wollen, die sich an Nordrhein-Westfalen anlehnt. Wir haben den Aufschlag in diesem Parlament im März des vergangenen Jahres getroffen, als Nordrhein-Westfalen dies beschlossen hat. Wir haben im Ältestenrat eine Kommission eingesetzt,
eine Arbeitsgruppe –, die Sachverständige hinzugezogen hat. Sie hat rechnen lassen. Sie hat sehr ausführliches Material eingebracht.
Wie das so oft ist, der Teufel steckt im Detail. Es macht die Situation nicht so leicht, wie Sie uns eben erklärt haben, dass es nämlich einfach sei, einfach nur die Regelung von Nordrhein-Westfalen nachzumachen und sie in Rheinland-Pfalz zu beschließen.
Weil Sie diese Geduld nicht aufgebracht haben
und das jetzt auch noch ein wenig wahlkämpfend machen wollten, haben Sie das als Gesetzentwurf eingebracht, sehr wohl wissend, dass die Absprachen unter den Fraktionen noch nicht so weit gediehen sind, sehr wohl wissend, dass zwischenzeitlich im Bundestag dazu Bestrebungen im Gange sind, dass man auf der Bundesebene die gesetzlichen Regelungen verändern möchte, auch wissend, dass es in anderen Ländern zu anderen Beschlüssen dazu gekommen ist.
Ich möchte einige kurze Anmerkungen machen, in welchem Rahmen der Gesetzentwurf steht, weil sich eine Diätendiskussion natürlich auch immer darin spiegelt, ob die Abgeordneten eine angemessene Entschädigung bekommen oder nicht. Bedienen Sie sich selbst? Haben Sie sich Privilegien erarbeitet?
Natürlich ist es so, dass Abgeordnete nicht ungerechtfertigte Privilegien haben sollten, sondern das, was wir an Einkommen erzielen und was wir an weiteren Möglichkeiten haben, muss transparent und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Es muss in den Gesetzen stehen. Das ist in Rheinland-Pfalz so.
Ich möchte auch sagen, wir haben in der Vergangenheit im System immer schon Anpassungen vorgenommen, die den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen haben.
Wir haben bei uns zum Beispiel das, was an maximaler Altersversorgung kommt, auf 68,5 % nach 20 Jahren
herabgesetzt. Im Saarland wurden im letzten Jahr unter Applaus der Öffentlichkeit rund 71 % beschlossen, so wie bei der Beamtenversorgung. Bei uns kommen solche Regelungen traditionell von der Beamtenversorgung her.
Bei dem, was absolut verdient wird, darf ich kurz einfach ein paar Beispiele nennen, auf die wir uns beziehen. Bei uns sind es zurzeit 5.146,35 Euro brutto zwölfmal im Jahr und zu versteuern. Das ist in aller Offenheit im Gesetz nachzulesen. Ein Lehrer nach A 16, also ein Oberstudiendirektor, Altersstufe 11, Besoldung A 16, hat 5.488 Euro. Ein Verbandsbürgermeister mit B 2 oder B 3 bei einer Einwohnerzahl von 15.000 bis 20.000, von denen es etwa 100 bis 120 im Land Rheinland-Pfalz gibt, verdient 5.716 Euro oder 6.056 Euro mit weiteren Leistungen und Aufwandspauschalen.
Sie haben natürlich auch dort andere Altersversorgungsregelungen. Das muss man einfach einmal so in Relation sehen, bei aller Trefflichkeit der Argumente über die absolute Höhe von Abgeordnetengehälter, über die man streiten kann.
Durch die Arbeit an dem Thema haben wir gesehen, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich sind. Die Diskussion, die wir in Rheinland-Pfalz angestoßen haben, hat Herr Professor von Arnim aufgenommen, indem er gesagt hat: Der Landtag ist in Wahrheit ein Teilzeitparlament.
Ich muss dem deutlich widersprechen. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist kein Teilzeitparlament. Er ist ein Vollzeitparlament.
Es kommt darauf an, welches Bild Herr von Arnim von einem Parlamentarier hat. Vorgeblich sei die Arbeit zurückgegangen. In der Praxis ist es so, dass unsere Ebene diejenige ist, die für die Bevölkerung noch als Abgeordneter greifbar ist. Es landen viele Probleme vor Ort an, die eigentlich in die Bundespolitik hineingreifen und die Kollegen im Bundestag oder im Europaparlament betreffen würden. Wenn man sich die Größe dieser Wahlkreise anschaut, dann können auch bei guter Arbeit die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr greifbar sein. Das ist eine ganz andere Arbeitsweise.
Wenn Herr von Arnim sagt, man könnte die Plenarsitzungen straffen, dann gewiss, aber wie klein ist der Anteil der Arbeit, der Kür hier in Plenarsitzungen? Die eigentliche Arbeit findet im Wahlkreis, in Arbeitsgruppen und in der Vorbereitung statt. Das weiß jeder der Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage deutlich – das hat etwas mit der Angemessenheit zu tun, die Herr von Arnim dann gleich anzweifelt, wenn man solche Erhöhungen vornimmt –, dass wir ein Vollzeitparlament sind und Abgeordnete auch vernünftig bezahlt sein müssen.
Wie sieht das dann mit den Altersregelungen aus, die sich bei uns bislang an dem Status des öffentlichen
Dienstes orientierten, wie im Übrigen auch Herr von Arnim als Professor seine Pension bezieht, wenn ich das richtig sehe, der uns schreibt, der Steuerbürger könnte das nur anders nachvollziehen. Es ist so wie bei Millionen anderer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im öffentlichen Dienst. Dies sei im Übrigen nur einmal angemerkt, wenn man mit Vergleichen von Bürgerinnen und Bürgern arbeitet.
Es wird vorgeschlagen, dass das Versorgungswerk von Rheinland-Pfalz zu dem Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen kommt. Schon das Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen hat Probleme mit der Finanzierung, um langfristig diese Altersversorgung aufzubauen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass das Land einen Batzen Geld, das es hatte, genommen und herein gegeben hat, damit zunächst einmal eine Grundstruktur hineinkommt. Den Batzen Geld sehe ich nicht. Das ist ein Problem, das geregelt sein muss.
Auch die Anlagemöglichkeiten im ersten Jahr sind nicht geklärt gewesen. Das Land steht dafür, dass eine Mindestrendite erwirtschaftet wird. Ich möchte nur einmal ein paar Sachen aus dem Nähkästchen plaudern. Sie wollen zwar die über 3 % erzielen, wenn es aber nicht gelingt, dann gibt das Land diese Mittel im ersten Jahr hinein, weil sich die Bildung eines Grundstocks viel länger hinauszieht.
Ich möchte einmal sagen, von „wohl abgewogen“ und der „Entscheidung, die sie mutig getroffen haben“, kann nicht die Rede sein. Sie hatten noch nicht einmal Ihr Versorgungswerk stehen, als sie kurz vor den Wahlen die Beschlüsse gefasst haben. Sie haben gesagt, das machen wir in der neuen Wahlperiode. Anders wäre das hier auch nicht, also hoppla hopp, um das schnell der Mode folgend umzusetzen.
Es gibt ganz ernsthafte Gründe, die man ausdiskutiert und auch fertig geklärt haben muss, um sicherzustellen, dass eine neue Versorgung, die auch angemessen sein muss, langfristig funktioniert. Es geht dann nicht um Selbstbedienung oder sonst etwas, sondern es geht darum, dass wir dazu stehen, dass man natürlich nicht in einer relativ kurzen Lebenszeit, in der man einem Parlament angehört, eine Altersanwartschaft erwerben soll, die einem lebenslänglichen Beruf vergleichbar ist.
Da sind wir uns in der Zielstellung alle einig, glaube ich. Für diese Parlamentszeiten soll das eine angemessene Altersversorgung sein. Ich will das jetzt abkürzen. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, das weiter zu vertiefen.
Ich will den Punkt der Pauschalen ansprechen. Die Pauschalen haben nicht nur den Aspekt, ein Privileg zu sein, was es bei anderen Berufsgruppen nicht gibt. Da sind verfassungsrechtliche Überlegungen mit bedacht worden.
Wie sieht das für Absetzungen bei denjenigen aus, die sehr viel Geld haben oder die weniger Geld haben, wenn man das unbegrenzt machen kann? Der eine kann
ganz viel absetzen. Bislang gibt es die Absetzung für Wahlen und für Aufwand mit dem Mandat nicht.
Mit der Pauschale ist es fertig. Wenn ich mehr bezahle, bezahle ich das aus dem ganz normalen Einkommen. Wenn jemand anders reich ist, dann kann er alles von der Steuer absetzen, was er macht.
Werte Frau Kollegin, das ist überhaupt nicht Quatsch.
Ich sage nicht, dass es nicht lösbar wäre. Das müssen Sie mit bedenken, wenn Sie über solche Inhalte sprechen. Wir haben das in der Arbeitsgruppe schon angesprochen.
Zu den großen Kommissionsberichten von Dezember 2005 darf ich erwähnen, dass in großen Teilen des besser dotierten Halbtagsparlaments Baden-Württemberg, was von Herrn von Arnim als Beispiel genannt wird, Oberbürgermeister Abgeordnete sind und besser als wir ausgestattet sind. Die dortige Diätenkommission unter Beteiligung des dortigen Präsidenten des Rechnungshofs ist zu dem Vorschlag gekommen, wir folgen Nordrhein-Westfalen nicht. Das wurde im Dezember 2005 begründet.
Der Bundestagspräsident hat zu entsprechenden Gesprächsrunden aller Parlamente eingeladen, damit wir klären können, wie wir diese Abgeordnetenversorgung und Diätenregelungen weiter entwickeln und auf einen heutigen Stand bringen. Dem sollte man folgen, ohne so in das Galoppieren zu verfallen, wie Sie es vielleicht wünschen, wofür ich – vor Wahlen – durchaus Verständnis habe.
Lassen Sie uns überlegen, welche Regelungen wir dann sinnvollerweise finden. Sie haben uns dann an Ihrer Seite. Aber das gilt nicht für den wahlkampfwirksamen Endspurt, den Sie eingeleitet haben, damit man das gut verkaufen kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ In Artikel 25 des Grundgesetzes heißt es: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Artikel 2 des NATO-Truppenstatuts besagt, dass das Recht des Gastlandes zu achten sei.
Die NATO ist zum einen auf Verträge und zum anderen auf Vertrauen gegründet, und zwar auf Vertrauen zwischen den Partnern, die Mitglied der NATO sind. Dieses Vertrauen ist Grundlage für die Zusammenarbeit. Durch die Gerüchte und Behauptungen, die in der Zeitung zu
lesen waren und die so weit ausgeführt sind, dass die meisten von uns den Schilderungen Glauben schenken, obwohl sie nicht verifiziert worden sind, ist das Vertrauen zu unseren Freunden in Amerika in der Gefahr, beschädigt und erschüttert zu sein.
Frau Thomas, Sie versuchen, der Landesregierung den Vorwurf zu machen, sie habe sich nicht genügend engagiert hinsichtlich des Vorwurfs, der noch nicht verifiziert ist und von dem weder der neue Bundesaußenminister noch sein Vorgänger noch der Geheimdienstkoordinator, Herr Uhrlau, Kenntnis hatten. Die Bundesregierung ist in einem Bundesstaat für die Außenpolitik zuständig. Das werfen Sie der Landesregierung als Versäumnis vor. Das ist eine Suppe, die Sie anrühren bei einem Thema, bei dem wir als Parlamentarier sehr nah beieinander sein sollten. Man sollte mit aller Ernsthaftigkeit den Vorwürfen nachgehen, die im Raum stehen.
„In aller Ernsthaftigkeit“ heißt, dass in Italien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, dass nach dem Bekanntwerden von der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, so wie es sich in einem Rechtsstaat geziemt und wie wir es rechtsstaatlich machen. Wir sollten nicht befreundete Nationen vorverurteilen, wenn wir als Basis nur schlimme Gerüchte haben, die ihre Belege wahrscheinlich finden werden.
Ich bin sehr froh, dass Condoleezza Rice erklärt hat, dass sie aufklären werden. Es kann in der Tat in keiner Weise angehen, dass Menschen, so wie Sie es geschildert haben, weil sie möglicherweise in einen Verdacht des Terrors gekommen sind, aus einem überzogenen „Kampf gegen das Böse“ heraus nicht rechtsstaatlich behandelt werden und andere Länder dafür missbraucht werden. Es steht auch der Verdacht im Raum, dass Länder, die der EU beigetreten sind, so wie auch Ägypten involviert sind, wo man andere rechtsstaatliche oder eben nicht rechtsstaatliche Methoden hat.
Im Übrigen – darauf werde ich in der zweiten Runde noch zurückkommen – ist das Land natürlich vorstellig geworden. So, wie Sie das aber suggerieren, dass der Ministerpräsident Herrn Bush bei einem Besuch im Weißen Haus antreten lässt, zur Rede stellt und Sonstiges,
Ich will nahtlos anschließen. Sicher kann es nur so sein, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze und die Menschenrechte der Maßstab sind, der stehen bleiben muss, wenn wir demokratische abendländische Werte in der Welt verteidigen wollen. Daran darf es überhaupt kein Vertun geben. Auch der Terrorismus darf uns nicht dazu verleiten, davon abzuweichen.
Frau Thomas, die Berichte in den Medien, ob in Amerika oder später in Europa, sind seit einer geraumen Zeit in der Welt. Ich finde es unselig, darüber in einer Art und Weise zu diskutieren, wer der Erste war, der sich wo vielleicht dafür eingesetzt hat, dass es staatliche Sanktionen usw. gibt. Das ist genau die Art der Diskussion, die Sie führen.
Es ist nun medial stärker in den Raum gekommen, und Sie sind parlamentarisch darauf gesprungen. Das will ich überhaupt nicht verurteilen. Ihre Vorwürfe gegen die Landesregierung, die Sie zu konstruieren versuchen, gehen vollkommen fehl. Das muss ganz deutlich gesagt werden.
Frau Thomas, insofern ist es sehr schade, dass Sie ein großes und wichtiges Thema für die Glaubwürdigkeit der westlichen Welt mit kleiner Münze der Parteipolitik verspielen.
Lassen Sie uns darum kämpfen, dass das, was als Verdacht im Raum steht, nicht passieren kann, und, wenn es passiert sein sollte, für die Zukunft vermieden wird. Hier sollten wir uns alle einig sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Geplante Kürzung der Regionalisierungsmittel betreffend.
Meine Damen und Herren, namens der SPD-Fraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4453 –.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es nicht gut, wenn in einer solchen Diskussion den Kolleginnen und Kollegen, die eine andere Auffassung haben und diese auch begründen werden, was ich gleich tun werde, wie von Ihnen eben geschehen, die Vernunft abgesprochen wird.
Wenn Sie sagen, dass es pseudoliberal sei, wenn man sich Ihrem Gesetzesvorschlag nicht anschließt, – – – Herr Kollege Baldauf, mich hat schon etwas gewundert, in welcher Form die Argumentationen, die die CDU aufgemacht hat, sich auch geändert haben. Wenn ich Herrn Kollegen Böhr in der letzten Debatte hier im Plenum richtig verstanden habe, hat er ein Beispiel aus einer Familie gebracht – ich habe mir die Rede noch einmal angeschaut – und fragt: Welchen Konflikt haben wir in dieser Familie durch eine Tochter, emanzipiert, und es gibt die traditionelle islamische Vorstellung „Du musst einen Schleier tragen?“ – Das wird dann als politisches Symbol in der Schule auch von einer Trägerin eines Kopftuchs gebraucht. Das politische Symbol stand dort, wie Herr Böhr es zum Ausdruck gebracht hat, unzweifelhaft im Vordergrund. Auch er hat mit der Unterstellung gearbeitet, dass, wer das Gesetz nicht macht, solche Konflikte treiben lässt und sie nicht einer Lösung zuführt, also das Konfliktpotenzial aufzeigt und dann eine Lösung quasi durch ein Kopftuchverbot schafft, also
eine typisch deutsche Debatte, wo man zunächst etwas aufbaut in Art einer Phantomdebatte oder, wie es einer der Professoren in der Anhörung gesagt hat, in einer Art Gespensterdebatte, um dann gleichsam die Lösung zu haben, wenn man ein Gesetz erlässt, das ein Kopftuch verbietet.
Herr Baldauf, Sie haben dann in dem Ausschuss für Bildung und Jugend gesagt, das Tragen religiöser Symbole, die nicht den christlich-abendländischen Werten entsprechen, sollte gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich nicht gestattet sein. In der Einführung haben Sie gesagt, in den Pausen ist das aber möglich und vor und nach dem Unterricht.
In der Presseerklärung von gestern betonte die CDU, dass das Kopftuch primär kein religiöses Symbol ist. Es gibt also eine vielfältige Begründungslage von Ihnen, mit der man argumentiert. Wir sind der Auffassung, dass es sicher so ist, dass das in vielen Familien, die mit Migrationshintergrund bei uns leben, eine Rückkehr oder eine vermeintliche Rückkehr zu traditionellen Werten ist. Das hat sicher etwas mit persönlichen Freiheiten oder Nichtfreiheiten zu tun, aber ich will in diesem Zusammenhang darauf eingehen, dass zum einen die Professoren bei der Anhörung, so unterschiedlich sie auch in der Auffassung darüber waren, ob man ein solches Gesetz erlassen sollte oder nicht, sich darüber einig waren, dass, wenn Missionierung oder Indoktrinierung im Unterricht erfolgen sollte, dieses mit dem herkömmlichen Disziplinarrecht gelöst werden kann, wie das in allen anderen Fällen auch der Fall ist.
Wofür brauchen wir ein solches Gesetz? Brauchen wir es, um Probleme zu lösen? Brauchen wir es, um politische Auseinandersetzung zu betreiben, oder brauchen wir es, um mit einer Portion Ideologie ein Scheinproblem zu lösen, was nachher zu mehr Ideologisierung im Kampf der Kulturen, im Wettbewerb der Kulturen, führen wird?
Ich erinnere die Kolleginnen und Kollegen, die mit mir bei Givat Haviva waren, an die junge Frau, die neben mir saß, eine Araberin, die einen Schleier anhatte. Sie hat berichtet, wie sie sich für Frauenhäuser und für die Bewegung von Frauen stark macht, in der Ankoppelung an ihre sicher sehr traditionellen Familienverhältnisse. Meinen Sie, das wäre auf Givat Haviva und Israel beschränkt? Meinen Sie nicht, dass es hier auch Frauen gibt, die einen genauso emanzipatorischen Weg hinter sich bringen, aber dann in der Schule mit einem Schleier unterrichten und gute Schule machen können ohne jedes Problem? Sollen wir das denen per Gesetz verbieten, bloß weil es eine Verwaltungsvereinfachung wäre, wie Herr Baldauf sagte? Welche Form der kulturellen Auseinandersetzung wählen wir?
Ich weiß, dass es querbeet durch die politischen Parteien unterschiedliche Ansichten gibt. Ich weiß, dass in der
Anhörung Frauen mit muslimischem Hintergrund anwesend waren, die gesagt haben: Ihr müsst das verbieten als liberaler Staat, ihr müsst so sein, wie es in der Türkei laizistisch getrennt ist. – Aber wir haben nicht die Staatsform wie dort. Unsere Verschränkungen mit Religionen sind anders aus guten abendländischen Gründen. Deshalb bitte ich darum, dass wir ein solches Gesetz nicht verabschieden, weil wir es nicht notwendig haben und weil wir in dem Dialog der Kulturen weiterkommen, wenn wir das bekämpfen, wo wir ganz einig sind. Wenn in Schulen jemand unterwandern möchte, wenn in Schulen jemand ideologisiert, dann bekämpfen wir das aufgrund rechtsstaatlicher Tradition, aber im Zweifel eben für die Freiheit im Erziehungsgedanken natürlich, gar keine Frage. Glauben Sie denn ernsthaft, dass, weil wir diese Beispiele in Rheinland-Pfalz gar nicht haben, dadurch verhindert worden wäre, dass es mehr traditionalistische Familien gibt und diese Tendenzen im Migrationshintergrund vorkommen?
Auch islamistisch. Ich will Ihnen, – vielleicht hilft das –, gleichsam als Blick von außen auf das deutsche Biotop, wo es solche Modediskussionen gibt, und gleichsam, Herr Böhr, von Philosoph zu Philosoph aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von gestern den kanadischen Philosophen Charles Taylor zitieren, der unter anderem bei einem Vortrag in Berlin gesagt hat: „Waren es in der deutschen Kopftuchdebatte nicht die Laizisten, die sich auf die Kopftücher stürzten, weil sie das Unbehagen, das ihnen der Islam einflößt, partout markieren mussten? In erstaunlich kurzer Zeit sind ohne die Not von Konfliktfällen, in denen die Mittel des hergebrachten Disziplinarrechts versagt hätten, in den Bundesländern Verbotsgesetze gemacht worden. Entfaltet im Kulturkampf auch der liberale Staat, wenn er seine Werte durch Sozialdisziplinierung durchsetzt, die Dynamik religiöser Mobilisierung? Als rechtgläubige Staatsbürgerin geht nur noch die unverhüllte Frau durch.“
Taylor will sich nicht so sehr einmischen, aber als Kanadier beurteilt er die deutsche Rechtslage und sprach dann von einem „großen Fehler und einem Eigentor“. „Das Gesetz droht das Zeichen erst zu schaffen, das es verbietet. Wenn dem Staat die planmäßige Erschwerung einer gottgefälligen Lebensführung vorgeworfen werden kann, wird die Markierung ihre mobilisierende Kraft freisetzen.“
Ich sage noch etwas Weiteres: Ich verstehe nicht, warum die Debatte so emotional geführt wird. Einem demokratischen Rechtsstaat, dem es um das Erziehungswesen geht, steht es gut an, sehr rational seine Werte zu verteidigen und zu vertreten.
Aus diesen Gründen brauchen wir dieses Gesetz in Rheinland-Pfalz nicht.
Leider nicht mehr mit viel Redezeit.
Wir sind selbstbewusst als Demokraten und meinen, dass wir das eben nicht nötig haben. Ich will Ihnen nur zu bedenken geben, ich habe eher den Eindruck, Sie stiften Unfrieden an den Schulen, um Frieden zu erhalten.
Sie wollen die Freiheit für junge Frauen schützen, indem Sie die Freiheit verbieten. Das scheint mir rechtsstaatlich nicht sinnvoll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion stelle ich die Mündliche Anfrage Nummer 1 „Pkw-Maut“ zur Aussprache.
Herr Kollege Dr. Rosenbauer, ich darf Sie bitten, einmal die Geschäftsordnung nachzulesen.
Wir pflegen eine offene Debatte. Ich meine deshalb, wir vertiefen es auch nicht.
Herr Regierungssprecher, Sie haben eben selbst einmal in einem Satz Baden-Württemberg erwähnt. Sind Ihnen dort Ergebnisse bekannt, dass aufgrund der Standortwerbung, die dort sehr lange und sehr intensiv betrieben wird, Unternehmen direkt und allein aufgrund der Stand
und des Weiteren, ist Ihnen bekannt, dass BadenWürttemberg bei jeder Landes- oder Bundestagswahl ein halbes Jahr vorher, egal, wo sie stattfindet, seine Werbekampagne aussetzt?
Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:
Das Land Baden-Württemberg mit einer sehr teuren, aber auch sehr kreativen Kampagne hat bis jetzt noch vor keinem Wahltermin Halt gemacht, weder vor den Kommunalwahlen, noch ist geplant, es vor der Bundestagswahl zu tun, noch wird es vor der Landtagswahl geschehen. Baden-Württemberg zieht das also durch, wenn Sie mich das so salopp sagen lassen. Ich nehme an, das geschah nach reiflicher, intensiver und strikter juristischer Prüfung und Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in BadenWürttemberg seinen Sitz hat.
Herr Minister, Sie kündigten an, dass die Ausweitung zunächst bei der Sozialgerichtsbarkeit erfolgen soll. Kann man daraus schließen, dass man zunächst die kleineren Fachgerichtsbarkeiten komplett ausstattet, bevor man dann gegebenenfalls an die ordentliche Gerichtsbarkeit geht?
Kann man absehen, ob damit letztlich nicht nur Zeitvorteile, sondern auch Kostenvorteile für die an dem Verfahren Beteiligten – sowohl auf der Anwaltsseite als auch auf der Gerichtsseite – damit verbunden sind, oder wird das Kostensteigerungen mit sich bringen?
Frau Ministerin, kann man jetzt schon tendenzielle Aussagen machen, in welche Richtung sich strukturell vom Aufkommen her diese Beiträge weiterentwickeln werden, oder lässt sich das aus dem Gesundheitswesen noch nicht ableiten?
Frau Ministerin, in welche Richtung wäre eine Vorstellung für die Einnahmenseite gegeben, dass man eine Entwicklung hat, die eine bessere Ertragssituation ergeben könnte? Können Sie dazu Anregungen mit auf den Weg geben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1, Initiativen der Landesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Bündnis zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung am Bau.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Baldauf, dass Sie den Rücktritt von Frau Ministerin Dreyer fordern, entspricht vielleicht der Rolle, die Sie meinen, spielen zu müssen. Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses rechtfertigen das nicht.
Ich war im Gegensatz zu Ihnen im Untersuchungsausschuss. Von Ihnen ist einiges zusammengezogen und daraus der Eindruck erweckt worden, also ob
die Frau Ministerin im Heim gewesen wäre und Anordnungen gegeben hätte, – nicht Arbeitsgruppen vorher in Stutensee waren, – man sich nicht daran orientiert hat, – nicht die Entscheidungen abgewogen gefällt und – trotzdem diese tragischen Komplikationen, die zum Tod von Christina Knoll geführt haben, nicht vermieden worden sind.
Man hat auch eine Fehleranalyse gemacht und gesagt, dass es einige Punkte gibt, die man verbessern kann und muss, was auch geschehen wird. Setzt hier die politische Verantwortung eines Ministers an, und zwar bei Vermeidbarkeitsbetrachtungen, wo es keine direkten Zusammenhänge gibt? Sie nicken immer selbstverständlich. Ich denke, Sie treiben ein sehr vordergründiges politisches Spiel auf dem Rücken dieses Todesfalls,
eigentlich wissend, dass sich die Arbeit vor Ort in einem ganz schwierigen gesellschaftlichen Bereich abspielt und sowohl durch das Geschehnis als auch die Aufarbeitung eine solche Möglichkeit eines solchen Arbeitens für Rheinland-Pfalz wahrscheinlich für die nahe und die längere Zeit kaum möglich sein wird, weil sie niemand vor Ort haben, der es macht.
Eine solche Arbeit, nämlich dass sich ein Untersuchungsausschuss Monate mit jeder Aktenseite beschäftigt und nicht irgendwelche Fehler oder Verbesserungen findet, kann kein Mensch leisten. Ein Rücktritt ist hierdurch nicht gerechtfertigt. Dass wir den Tod der jungen Frau bedauern und die Trauer teilen, wenn jemand in unserem Land an einer solchen schweren Schnittstelle arbeitet, ist selbstverständlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1, „Schienenverbindung Mannheim – Mainz“.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Volz hat in einem Einwurf in der „Rheinpfalz“ vom 22. April 2005 geschrieben, ich zitiere: „Angst vor der Aufklärung. Die Forderung der GRÜNEN nach einem Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hafenaffäre müsste eigentlich bei den anderen Parlamentariern auf offene Ohren stoßen, ziehen die Politiker doch immer mit Inbrunst gegen die Korruption zu Felde und fordern mit großer Geste klare Verhältnisse in landesei
genen Betrieben. Im Hafen Ludwigshafen lief vieles schief. Der Verdacht liegt nahe, dass nicht erst seit 2002 der Korruption im großen Stil gefrönt wurde. Doch es herrscht Schweigen im Walde. Im Vorfeld des Wahlkampfes hat die Mehrheit des Landtages nicht den Mut, die Nase in die Sache zu stecken aus Angst, es könnte am Ende die eigene Partei beschädigt werden.“
Sehr geehrter Herr Volz, dem ist nicht so. Aber nicht über jedes Stöckchen, das einem der grüne Kollege hinhält oder das auch in der Presse gezeigt wird, muss man darüberspringen.
Nicht jeder Stein, der im Wasser versinkt, muss die Wellen werfen, die man sich wünscht. Der Pfälzer würde sagen: „Wer‘s wees, werd’s wissen.“
Wir nehmen natürlich die Korruptionsvorwürfe ernst.
Sie können einen Übersetzer engagieren.
Natürlich nehmen wir die Vorwürfe ernst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind nicht abgeschlossen. Es ist gleichzeitig eine extra Wirtschaftsprüfung bei den Hafenbetrieben eingeleitet. Das wurde vom Aufsichtsrat veranlasst. Auch diese Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor.
In den Auschüssen Recht, Haushalt und Wirtschaft wurde permanent über den Stand der Angelegenheiten berichtet. Das wird sicher auch weiter so sein. Insoweit ist das Parlament über den Gang der Dinge sehr genau informiert.
Natürlich haben wir insgesamt ein Interesse, dass Betrugsvorwürfe und Korruptionsvorwürfe aufgeklärt werden.
Sie werfen Vorgänge aus den Jahren 1997 und 2001 ins Feld, die den Geschäftsführer betreffen und worüber wir in den Ausschüssen sehr detailliert gehört haben, um welche Vorwürfe es sich handelt. Aus dem leiten Sie ab, der Aufsichtsrat hätte seiner Verantwortung nicht Genüge getan. Der Aufsichtsrat hat neben den Geschäftsführer eine weitere Person gestellt, die die Aufgabe hatte, im Betrieb mehr auf die Abläufe zu schauen. Die Finanzamtsprüfungen und die Wirtschaftsprüfungen hatten weitere Anlässe nicht gesehen.
Ihre Behauptung, die Sie im Ausschuss aufgestellt haben, dass man selbstverständlich hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen betreiben können, trifft nicht zu.
Darüber können wir inhaltlich streiten, welches Fehlverhalten da ist.
Sehr geehrter Herr Dr. Braun, ich komme zu dem Punkt. Wenn Sie auf der einen Seite den Maßstab über die Frage, wann ich Untersuchungsausschüsse mache, wie ich Vorverurteilungen vornehme oder nicht, sehr eng auslegen, dann haben wir beim Visa-Ausschuss in Berlin durchaus Anschauungsmaterial mit Beigeschmack. Auf der anderen Seite sprechen Sie Vorverurteilungen sehr schnell aus, wenn es Ihnen in den Kram passt. Sie müssen sich dann fragen lassen, welches rechtsstaatliche Gefühl Sie für solche Fälle haben.
Nein, da schütteln Sie ganz eifrig den Kopf. Ich habe die Vorverurteilung von Herrn Dr. Braun im Ausschuss gehört.
Als ich dagegen etwas gesagt habe, war er sehr entrüstet.
Zum Beispiel das Recht auch von Angeklagten, zu Vorwürfen schweigen zu können. Das ist ein ganz wichtiges rechtsstaatliches Prinzip.
Kartell des Schweigens, Herr Dr. Braun. Ja? Das ist ein Punkt.
Die Behauptungen, die Sie in Bezug auf den Staatssekretär aufgestellt haben und die Sie in der Presse wiederholen,
sind natürlich auch Vorverurteilungen, dass Sie sagen, er hat seine Aufsichtspflichten nicht gewahrt.
Das gehört sicherlich zum politischen Geschäft, mögen Sie meinen. Ob es denn ein gutes Geschäft ist, ob es wirklich der Aufklärung dient, ist die Frage. Wir haben reichlich Erfahrung gerade mit dem Untersuchungsausschuss „Rodalben“. Wenn ich mir da angeschaut habe, was der Kollege Weimer dann in der „PZ“ für ein Resümee gezogen hat, nach langen Beweisaufnahmen, dann
graust mir vor manchem, was da als Rückschluss oder bessere Aufklärung angesehen wird.
Herr Dr. Braun, wenn ich die gespielte Entrüstung sehe – „Wir sind die Aufklärer!“ – und dann höre, was Sie vorhin alles schön in einem Topf zusammengemixt haben nach dem Motto, dass schon etwas hängenbleibt,
Genau diese Frage müssen wir uns anschauen. Sie haben vorhin Frau Lohse angesprochen. Sie ist übrigens als Vertreterin der Stadt Ludwigshafen auch im Aufsichtsrat der Hafenbetriebe vertreten,
genauso wie Herr Dr. Kaufmann, Herr Mayer, der Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer, und Herr Wieland. Im Aufsichtsrat wurde darüber gesprochen. Es wurde veranlasst, dass die Kontrolle an die Staatsanwaltschaft geht. Wenn nun ein Schreiben einer Nachbarin vorliegt, was erwarten Sie, in welcher Form ein Aufsichtsrat diesen Beschuldigungen nachgeht? Wenn diese Beschuldigungen tatsächlich geprüft werden, wenn sich etwas herausstellt, dass man abstellt, nämlich die private Nutzung des Dienstwagens, und die Verrechnung bei den Sachen, bei denen die Hafenbetriebe nicht zuständig waren – – –
Dem ist nachgegangen worden, und daraus hat man Konsequenzen gezogen.
Wenn Sie nun ein solches Beschuldigungsschreiben einer Nachbarin haben und der Aufsichtsratsvorsitzende sich damit auseinander setzt,
wie gehen Sie damit in Ermittlungen? Geht ein Aufsichtsrat aufgrund eines solchen Beschuldigungsschreibens aus der Nachbarschaft in Ermittlungen? Vertreten Sie diese Auffassung? Ist das der Vorwurf, den Sie tatsächlich an den Aufsichtsratsvorsitzenden richten? Die Prüfungen sind erfolgt.
Ich gehe davon aus – – –
Natürlich sind sie erfolgt. Wir haben das vorhin doch gehört. Es sind auch Konsequenzen daraus gezogen worden. Dies nicht so, wie Sie das vielleicht arbeitsrechtlich beurteilen. Keine Frage, da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Es ist meiner Meinung nach aber nicht möglich, darin jetzt Versäumnisse zu sehen.
Im Übrigen liegen diese Vorgänge alle der Staatsanwaltschaft vor, die sie prüfen wird. Ich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat, dass ordentlich ermittelt wird und diejenigen, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen – das sieht hier nach einer ganzen Menge aus –, verurteilt werden und die Hafenbetriebe Schadenersatz für Schäden erhalten, die da entstanden sind.
Das sollte passieren. Das ist keine Frage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zur Geschäftsordnung darf ich erklären, was in dem Protokoll der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten vom 10. März 2005, öffentliche Sitzung, Punkt 2 der Tagesordnung steht. Den Titel muss ich nicht vorlesen, Sie wissen, dass wir über das Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften sprechen. Aus dem Protokoll geht hervor: Der Ausschuss führt eine Aussprache durch. Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen, (siehe Vorlage) usw.
Herr Minister, ist Ihnen der Newsletter der CDULandtagsfraktion, Michael Hörter, vom 4. März bekannt, in dem Herr Hörter unter anderem sagt – ich zitiere –: „Das kann doch nur Schwarzarbeit im großen Stile sein. Angesichts der klaren Rechtsverstöße und der aktuellen hohen Arbeitslosigkeit ist diese Aussage des Ministers unerhört.“ Hörter kündigt parlamentarische Anträge an, in denen der Innenminister aufgefordert wird, dem Parlament alle Fakten auf den Tisch zu legen. Weiter vorn
spricht er von Tausenden, die nach Rheinland-Pfalz kommen. Ist Ihnen diese Veröffentlichung bekannt, die dann diese Mündliche Anfrage nach sich gezogen hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Böhr, Sie haben offensichtlich die Seele Ihrer Fraktion getroffen, wenn ich von dem Applaus rückschließen darf. Warum gelingt Ihnen das bei diesem Thema? – Es gelingt Ihnen, weil Sie einen aus meiner Sicht sehr eindimensionalen Blick auf das Thema geworfen haben, weil Sie vereinfacht haben.
Wenn ich ein Problem vereinfache, dann habe ich auch eine einfache, eine symbolhafte Lösung. Diesem Symbol, um Ihre Diskussion zu fokussieren, laufen Sie nach. Sie laufen ihm nach nach der Diskussion, die in BadenWürttemberg, durch den Fall „Ludin“ ausgelöst, im Jahr 2003 zu einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung geführt hat. Dies hat dann zu einer Diskussion geführt, die querbeet durch die Bundesrepublik gelaufen ist und in Teilen etwas damit in Zusammenhang steht, wie wir uns mit dem Islam, mit den Erscheinungen hier, und mit welcher Kultur auseinander setzen.
In Baden-Württemberg und anderen Ländern ging man davon aus, dass man aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann auch Gesetze machen muss oder machen sollte, um Regelungen zu treffen.
Ich weiß sehr wohl, dass die Frage einer Befürwortung einer solchen gesetzlichen Regelung quer durch die Bundesrepublik auch von meinen Parteifreunden unterschiedlich beurteilt wird. Da kommt es darauf an, mit welchem Blickwinkel man diese Fragen letztlich sieht
und wie man meint, dass man unsere Verfassung weiterentwickeln will.
Ich will Martin Kriele zitieren, einen durchaus konservativen Verfassungsrechtler, der in der Festschrift für von Arnim bei der Einleitung „Problemaufriss am Exempel des Kopftuchstreits“ Folgendes sagt: „Warum konnte das Kopftuch der moslemischen Lehrerin die Öffentlichkeit in solche Aufregung versetzen? Warum müssen sich Regierung, Gerichte und Gesetzgeber damit beschäftigen? – Auf den ersten Blick ist man geneigt zu sagen, lasst die Dame doch tragen, was sie will. Das Kopftuch schadet niemand und behindert den Unterricht nicht. Was ist daran schlimm? – Aufschrei des Entsetzens: Das Kopftuch ist eine Provokation, die das ganze Grundgefüge unserer säkularisierten Welt frech herausfordert, und es kann zu Störungen des Schulfriedens und zu Verletzungen des Elternrechts führen.“
Martin Kriele will damit provozieren, und er bindet dann den Strauß auf, mit welchem wir diskutieren.
Diskriminierung der Frau: Herr Dr. Böhr, Sie haben die Schwierigkeit in Familien islamischen Glaubens für jugendliche Mädchen aufgeführt, denen vorgegeben wird, einen Schleier zu tragen. Das sind auch die Argumente, die von der Seite Befreiung der Frau/Gleichberechtigung kommen.
Wir sprechen über eine andere Religion mit vielen Facetten. Ich habe mir von Kennerinnen und Kennern der Religion sagen lassen, es gibt dort genauso das Gefühl von Frauen, die sich nackt vorkommen, wenn sie ohne diesen Schleier gehen sollen, müssen. Beides gibt es.
Wenn wir uns die Geschichte unserer abendländischen Religion und die Säkularisierung des Staates betrachten, dann war es eine Geschichte, die sich auch über die Befreiung der Frau beschreiben lässt.
Auch unsere Religion – dies müssen wir konstatieren – hat andere Wurzeln, und es ist eine Leistung der Aufklärung und der Gesetze, der Demokratie und damit in der Folge des Grundgesetzes mit seinen Regelungen, dass es Frauen gleichberechtigt und Frauen auch in einen entsprechenden Stand setzt.
Wir haben Regelungen in unserem Grundgesetz und in den Ausformungen dazu im Beamtenrecht, die gegen die Diskriminierung der Frau bestehen. Das gilt auch für das Symbol „Kopftuch“.
Was haben wir als Nächstes? – Wir haben die Trennung von Kirche und Staat. Diese ist in Frankreich traditionell anders geregelt als bei uns. Auch bei uns gibt es die Trennung von Kirche und Staat. Aber die Verwobenheiten sind vor einem abendländisch-christlichen Hintergrund viel größer.
Wenn Sie im Schulgesetz mit Ihrem Gesetzentwurf Vorschläge machen, wo Sie deutlich die einen Symbole zulassen und ein anderes Symbol als ein religiöses Symbol wegdefinieren, nämlich nur die islamistische Sichtweise sehen wollen, dann lassen Sie diesen Konflikt und diese Differenziertheit weg.
Herr Dr. Böhr, schade, dass Sie nicht differenzieren wollen, sondern ein Klientel bedienen und einfach in Populismus machen.
Lassen Sie mich zur Frage „Symbol des Islamismus in seiner Radikalität“ kommen. Natürlich gibt es das auch. Sie sagen oder wollen weismachen, dass, wer ein solches Gesetz nicht beschließt – der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat es im Übrigen nicht beschlossen, sondern dies mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen am heutigen Tag gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Ich will dies nur einfließen lassen. Ihre Unterstellung, wer nicht handelt, würde sich der Auseinandersetzung nicht stellen, ist eine Unterstellung, die ein Stück Infamie beinhaltet.
Wir stehen zu einer wehrhaften Demokratie und haben Mittel hierzu in unserer Verfassung. Wir haben diese Mittel natürlich auch in unseren beamtenrechtlichen Regelungen, wenn es in Einzelfällen zu Problemen kommt.
Einen solchen Einzelfall hatten wir in Rheinland-Pfalz noch nicht. Da gab es bestenfalls ein Gespräch mit einer Referendarin, die daraufhin ein Kopftuch nicht angezogen hat. Dies ist eigentlich ein Beleg dafür, dass sich solche Probleme mit dem bisherigen Instrumentarium einfach regeln lassen.
Sie sind aber auch unempfänglich für die Feststellungen der Empirie. In dem von Ihnen zitierten Bundesverfassungsgerichtsurteil steht ausdrücklich, dass es keine empirisch festgestellten Erkenntnisse darüber gibt, dass das Kopftuch bei den Kindern, um die es in der Schule und bei der Erziehung geht, negative Folgen zeitigen würde. Aber Sie kümmert die Empirie nicht, weil Sie Ihre Ideologie brauchen, um die Diskussion zu führen.
Lesen Sie es einmal im Urteil nach. Das hilft weiter.
Weil wir uns nicht leichtfertig über die Verfassung hinwegsetzen und der Auffassung sind, dass wir in einem föderalen System für das Land Rheinland-Pfalz einen sinnvollen Weg gefunden haben, der nicht die Aufgeregtheiten der Tagesdiskussion aufnimmt, sind wir der Meinung, dass wir keine gesetzliche Regelung im Schulgesetz brauchen, die ein Verbot beinhaltet, weil für die Freiheit, für die wir auch bei islamischen Frauen kämpfen, auch im Hinblick auf das Kopftuch, dies nicht durch Verbote erreichen, sondern wir erreichen, wenn wir uns Religionsgeschichtliches betrachten, durch solche Verbote auch Gegenteile in der eigenen Bewegung eines Säkularisierungsprozesses im Islam. Auch das ist ein zutreffender Gedanke.
Lassen Sie mich mit Martin Kriele enden. Die Diskussion werden wir sicherlich im Ausschuss und im Plenum noch
einmal vertiefen. Martin Kriele sagt: „Die Grundrechte bedürfen weder einer einschränkenden Interpretation noch – wie es das Minderheitenvotum des Bundesverfassungsgerichts vorschlug – der Aushebelung durch das Beamtenrecht. Dieses Missverständnis entsteht immer wieder angesichts von fundamentalistischen primitiven Erscheinungsformen der Religionen, zunächst in einigen Sekten, jetzt vor allem im Islam. Man lässt sich dazu provozieren, die eigenen aufgeklärten Grundsätze in einem Maß zurückzudrängen, das über das zu unserer Selbstverteidigung Erforderliche hinausgeht. Man beantwortet Trotz mit Trotz, unaufgeklärtes Denken mit unaufgeklärtem Verhalten. Damit wird man nicht überzeugend, sondern rutscht in die wechselseitige Eskalation von Zorn und Verachtung hinein.“
Ich denke, diesen Weg brauchen wir nicht zu beschreiten. Wir werden wachsamen Auges unsere Demokratie auch im Schulwesen vor Beeinflussungen zu schützen wissen. Im Sinn von Erziehung und Toleranz werden wir für unsere Kinder das Beste machen, die sich auch mit dem auseinander setzen müssen, was in der Welt vorgeht und unter welchen Einflüssen unser Abendland steht. Auf der Basis unserer Tradition und Verfassung wehrhaft, aber menschlich, machen wir, was zu tun ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie zitierten, dass die CDU von einem Gebot des Verfassungsgerichts gesprochen hat. Es gab große Empörung bei der CDU-Fraktion darüber. Man hätte so etwas nicht gesagt, Herr Bischel, ganz lautstark.
Ich zitiere aus dem „Newsletter“ der CDU-Fraktion vom Donnerstag, den 10. März 2005. Da steht: „Bis heute verweigert sich die SPD-geführte Landesregierung in Rheinland-Pfalz dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, so ein Gesetz zu machen.“
Was suggeriert denn das sonst, als dass man den Eindruck erwecken müsste, dass Gesetze zu machen sind?
Ich lese gern auch vor, was vorn dran steht.
Mit dieser Suggestion arbeiten Sie, und so ist das zu verstehen. Insoweit passt das natürlich in die Linie der Simplifizierung, die Sie fahren.
An keiner Stelle des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird von dem Gericht gefordert, dass Länder dererlei Gesetze erlassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Fall „Ludin“, Baden-Württemberg, entschieden und gesagt, es reicht nicht, dass ein solches Verbot per Verwaltung erlassen wird, sondern wenn man so etwas tut, dann muss es ein Gesetz sein.
In dem Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an verschiedenen Stellen festgestellt worden, dass zwingende Vorgaben, Gesetze zu machen, in keiner Weise bestehen und eine Tolerierung eines
Kopftuchs in den Schulen in keiner Weise zu beanstanden ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, für die SPDFraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Beate Reich und Dieter Klöckner (SPD) , Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten – Nummer 1 der Drucksache 14/3851 – betreffend.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin Grützmacher legte Wert auf die Feststellung, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die erste Fraktion sei, die einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Das ist das Stöckchen, über das man gern springt
und mit dem man gern das Image verbreitet: Wir sind die Ersten, wir sind diejenigen, die die Fahne oben halten.
Wir sollten uns darüber einig sein, dass es bei allen Parteien Leute gibt, die Probleme damit haben könnten, Abgrenzungen vorzunehmen. Man sollte nach Regelungen suchen, damit nach Möglichkeit Transparenz gegeben ist. Außerdem gibt es Regelungen in den Verhaltensregeln. Sie wissen genau, dass wir uns im Ältestenrat darüber unterhalten haben, wie man diese Regelungen präzisieren kann. Darüber hinaus gibt es die Arbeitsgruppe der Landtagspräsidenten, die dazu weitere Vorschläge unterbreitet. Dennoch bleibt es Ihnen unbenommen, einen ersten Gesetzentwurf dazu einzubringen.
Zu diesem Gesetzentwurf möchte ich einige Anmerkungen machen. Frau Kollegin Grützmacher, ich hatte gehofft, dass die Regeln der praktischen Konkordanz von Ihnen ein wenig erläutert werden. Lassen Sie mich einen Punkt herausgreifen: Zum Beispiel die Regelung in Ihrem Gesetzentwurf, dass man auf Antrag von der Veröffentlichung der Einkünfte verschont bleibt. Der Präsident prüfe das. Was sind denn die gewichtigen Gründe der Geheimhaltung? Wie geht man damit um? Wer ist dann wie stigmatisiert, weil Herr Kollege Müller – ich nenne den Namen bewusst; denn es gibt ihn in diesem Landtag nicht; ich könnte auch von Herrn Kollegen Hartloff sprechen – sagt, dass er dieses und jenes nicht veröffentlicht haben möchte? Fünf Finger werden auf ihn zeigen, obwohl es gute Gründe dafür geben kann. Das ist nicht praktikabel und deshalb in der Differenzierung nicht sinnvoll. Deshalb meine ich, dass Regelungen so sein sollen, dass sie für alle Abgeordneten gleich sind.
Das sind auch meine Bedenken gegen eine Differenzierung nach Berufsgruppen. Herr Dr. Braun, Sie sagen vollmundig: Da sind sie doch. – In Ihrem eigenen Gesetzentwurf steht die Begründung: Nach Standesrecht natürlich nicht. – Sie führen nun plötzlich das Standesrecht ein, das mit zu berücksichtigen sei. Herr Dr. Braun, dann sagen Sie vollmundig: Das sind sie doch. – Haben Sie Ihr eigenes Gesetz nicht gelesen, oder verstehen Sie nicht, was darin steht?
Ich will mich gar nicht so sehr darüber echauffieren. Mich ärgert aber die Unausgegorenheit, wenn man über das erste Stöckchen springt.
Wir sind uns doch bei ein paar Grundsätzen einig. Natürlich soll niemand bestochen werden und Geld ohne Gegenleistung erhalten. Das gilt es zu vermeiden. Außerdem wollen wir, dass berufliche Tätigkeiten auch neben dem Mandat ausgeübt werden können, damit wir nicht ein Beamtenparlament werden.
Ich halte die Initiativen aus Nordrhein-Westfalen für sehr begrüßenswert. Das Abgeordnetenbild wird sich vermut
lich hinsichtlich der Versorgung und der Diäten so ändern, dass es mehr dem der freien Berufe angeglichen sein wird. Ich denke, dass diese Tendenzen auch in diesem Parlament zum Tragen kommen.
Wir schauen, wie das läuft, und überlegen, was man vernünftig diskutieren und übernehmen kann. Im Übrigen diskutieren wir dann miteinander, welche vernünftigen Regelungen sich finden lassen.
Ich denke, dass wir die zeitnahe Veröffentlichung im Internet durchaus so gestalten können, damit die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich wissen, für wen jemand arbeitet.
Noch ein Satz zu dem Stufenmodell, das auch im Bundestag debattiert worden ist. In der Diskussion im Bundestag ist eine Orientierung an der Höhe der Diäten vorgeschlagen worden. In Ihrem Gesetzentwurf steht noch nicht einmal, ob es sich um Brutto- oder Nettobeträge, ob es sich um jährliche oder sonstwie auftretende Einkünfte handelt. Das soll aber nur ein kleiner Hinweis auf den Gesetzentwurf sein.
Das müsste vielleicht irgendwo stehen, wenn das geregelt werden soll. Was haben wir aber davon, wenn wir wissen, dass ein Abgeordneter Nebeneinkünfte von 2.500 Euro pro Monat bezieht? Welchen Rückschluss in Bezug auf irgendeinen Einfluss können wir daraus ziehen?
Mir scheint es so, dass man mit Aktionismus schnell etwas macht, um etwas gemacht zu haben, weil aktuell darüber diskutiert wird.
Sie stehen in der Kontinuität, dass Sie die Blume hochhalten. Zur Blume gehört aber auch das Feld, auf dem sie wächst. Außerdem gehört dazu, wie man das Feld bestellt. Darüber lassen Sie uns diskutieren.
Vielen Dank.