Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben zumindest kurz erläutert, worum es geht. Es ist im Endeffekt eine Frage der Gerechtigkeit, ob wir dieses Gesetz heute so verändern oder nicht, weil diejenigen, die Vorsorge für ihr Abwasser und für die Rückhaltung des Oberflächenwassers getroffen haben, natürlich belohnt werden sollen. Ich glaube, inhaltlich sind wir einer Meinung. Das ist umweltpolitisch auch durchaus sinnvoll. Es ist schade, dass es dazu gekommen ist,
dass es zu einem Urteil kommen musste. Eigentlich war klar, wie wir, das Parlament, und die Regierung die Sache – so gehe ich zumindest davon aus – vorher haben wollten und betrachtet hatten. Es war eine missverständliche Formulierung. Derjenige, der investiert, der vorsorgt für den Umweltschutz, für die Reinigung bzw. die Rückhaltung von Abwasser und Oberflächenwasser, soll belohnt werden. Der, der nicht dafür sorgt, soll die Nachteile haben, er soll mehr zahlen müssen. Bisher war es so, dass die, die an einem Strang sind, sozusagen alle mitgefangen, mitgehangen sind. Das kann keine gerechte Betrachtung sein. Deswegen halten wir es durchaus für sinnvoll und richtig, das Gesetz zu ändern.
Wahrscheinlich problematisch ist es, im Rückgriff auf den 1. Januar 2003 zu handeln, weil die Kommunen im Moment verunsichert waren. Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Wir wollen dem aber keinen Stein in den Weg legen. Es ist, wie gesagt, eine Frage der Gerechtigkeit für die Kommunen und eine inhaltlich durchaus unstrittige Frage, dass das Oberflächenwasser zurückgehalten werden soll.
Es wäre uns allerdings recht, wenn man auf die, die es noch nicht gemacht haben, mehr politischen Druck ausüben könnte, und zwar nicht nur vom Gesetz her, sondern auch von der Überzeugung her, dass jeder vor Ort auch noch einmal die Überzeugungsmöglichkeit hat. Wir haben nachher auch noch einmal die Hochwassersituation und den Hochwasserschutz zu behandeln. Auch dafür ist die Regenrückhaltung bzw. die Oberflächenrückhaltung durchaus sinnvoll.
Wir werden dem Gesetz zustimmen und das Gesetz entsprechend in die Beratungen kritisch mit einbeziehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal ganz herzlich bei den Fraktionen der SPD und FDP bedanken, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben und damit einen Zustand wiederherstellen, den in der Tat Parlament und auch die Landesregierung haben wollten. Wir haben bis zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, nämlich genau im Sinne einer kommunalfeundlichen Lösung und Regelung gehandelt.
Das Gesetz ist in diesem Punkt hinlänglich in seiner Wirkung und in seinen Zusammenhängen geschildert worden.
Ich will noch auf eine zweite Regelung ganz kurz eingehen, die auch enorme Auswirkungen für die Kommunen und auch für die Gebührenbescheide der Bürgerinnen und Bürger hat. Wir verzichten jetzt im Abwasserabga
bengesetz auf die Anforderungen der Fernhaltung von Wasser aus der Außengebietsentwässerung und haben in Zukunft eine größere Flexibilität in den Gebührenbescheiden, die die Kommunen erhalten, was die Festsetzung von Abwasserabgaben betrifft.
Dies wird in Zukunft dazu führen, dass die Kommunen und damit die Bürgerinnen und Bürger noch einmal um schätzungsweise 1 Million Euro entlastet werden, sodass wir heute insgesamt eine doppelt kommunalfreundliche Lösung verabschieden, die eine Entlastung von ca. 2,5 Millionen Euro für die Menschen in unserem Land bedeutet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abwasserabgabe erfüllt ihre Funktion, Anreize dafür zu schaffen, dass wir kostengünstig bauen und Niederschlagswasser von den Kanälen und den Kläranlagen ferngehalten wird. Die Abwasserabgabe erfüllt auch die Funktion, dass wir bereits heute die Forderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllen, nämlich alle Ressourcenkosten, die Umweltkosten in die Abwasserentgelte mit einzubeziehen, sodass wir in RheinlandPfalz nicht erwarten, dass es mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Umsetzung zu Gebührenerhöhungen kommen wird.
Ich darf auch noch hinzufügen, dass das Aufkommen der Abwasserabgabe vor allen Dingen dafür verwendet wird, Investitionen in die Abwasserbehandlung zu fordern. Auch dies führt in unserem Land dazu, dass wir, was die Gebühren betrifft, im Vergleich mit anderen Bundesländern im Mittelfeld liegen und dies, obwohl wir eine Spitzenstellung einnehmen, was die Umsetzung von Kläranlagen und Anschlüsse an Kanalisationen betrifft. Mit einem Anschlussgrad von 97,5 % liegen wir im vorderen Feld im Vergleich mit allen anderen Bundesländern.
Wir haben damit auch ein Instrument, um zu große Entgeltunterschiede in unserem Land, zwischen großen Städten und Ballungsräumen und den ländlichen Räumen zu vermeiden. Wir haben damit insgesamt sozialverträgliche Gebühren, was wichtig für die Menschen, aber auch als Standortfaktor ist.
Ich darf mich herzlich bedanken. Dieses Gesetz, das die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, ist die gute Fortentwicklung einer modernen Abgabenpolitik.
Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4578 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landes- gesetzes zur Weiterführung des Krebsregisters Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4638 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Ersten Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemein- den von Rheinland-Pfalz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und des dazugehörigen Schlussprotokolls Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4676 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 3. Dezember 1999 wurde ein Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Rheinland-Pfalz abgeschlossen, um die finanzielle Förderung der Gemeinden durch das Land rechtlich abzusichern.
Gemäß Artikel 1 dieses Vertrages beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Gemeinden für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und an den Verwaltungskosten des Landesverbands mit jährlich derzeit 255.700 Euro. Ziele dieser finanziellen Unterstützung sind die Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes und die Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens. Über die Verwendung dieses Zuschusses entscheidet der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in alleiniger Verantwortung.
In Artikel 7 des Staatsvertrags wurde festgelegt, dass sich die vertragschließenden Parteien bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse um eine angemessene Anpassung bemühen werden. Zwar ist die Zahl der jüdischen Gemeinden im Landesverband RheinlandPfalz seit 1999 konstant, allerdings ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz inzwischen ansässigen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gestiegen, und zwar von 1.586 im Jahr 1999 auf derzeit 3.002.
Dieser deutliche Anstieg der Mitgliederzahlen in unseren jüdischen Gemeinden hängt zuallererst mit der Zuwanderung von Menschen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zusammen. Bei der Integration dieser Zuwanderer in unsere Gesellschaft und in die ansässigen jüdischen Gemeinden ergeben sich vielfältige Probleme.
Viele von ihnen beherrschen die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend. Die schwierige und oft erst einmal erfolglose berufliche Integration führt zu sozialen Problemen.
Die jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz und ihr Landesverband haben hier eine wichtige Aufgabe übernommen, indem sie in vielfältiger Weise den zugewanderten Menschen jüdischen Glaubens helfen, bei uns Fuß zu fassen. Diese Leistung wird von der Landesregierung ausdrücklich anerkannt.
Deshalb haben wir auch das Anliegen des Landesverbandes, den Landeszuschuss aufgrund der gestiegenen Mitgliederzahlen zu erhöhen, ernsthaft geprüft und schlagen vor, ab dem Haushaltsjahr 2006 diese Mittel um 20.000 Euro auf nunmehr 275.700 Euro zu erhöhen.
Bei der Entscheidung über das Ausmaß der Erhöhung musste die Landesregierung neben den gestiegenen Mitgliederzahlen in den jüdischen Gemeinden jedoch auch die Haushaltssituation des Landes berücksichtigen.
Dass das Land seine Verpflichtung für die jüdischen Gemeinden im Land ernst nimmt, zeigen die Beteiligungen des Landes zum Beispiel in Höhe von 144.000 Euro für den Umbau der amerikanischen Kapelle zur jüdischen Synagoge in Bad Kreuznach oder die Etatisierung von 400.000 Euro für den Bau eines jüdischen Gemeindezentrums in Mainz im Haushaltsjahr 2006.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass es in den jüdischen Gemeinden Hoffnungen auf eine stärkere Erhöhung gegeben hat. In den konstruktiven Gesprächen mit dem Landesverband im Vorfeld dieses Landesgesetzes haben wir Verständnis für die Position des Landes gefunden, in der aktuellen finanzpolitischen Situation keine größeren Steigerungen als die vorgeschlagenen 7,8 % zu vereinbaren. Ich hoffe, es gibt dieses Verständnis nach wie vor.
Von meiner Sicht gibt es im Hinblick auf die wichtige Arbeit, die der Landesverband und die jüdischen Gemeinden leisten, die feste Absicht, in zwei Jahren auf eine weitere Verbesserung des Landeszuschusses hinzuwirken. Auch dabei werden wir die herrschenden finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen haben.
Ich bin aber sicher, dass wir, die jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz und die Landesregierung unsere gemeinsame wichtige Aufgabe zur Weiterentwicklung des jüdischen Gemeindelebens und zur Pflege und Erhaltung des traditionsreichen gemeinsamen deutschjüdischen Kulturerbes in unserem Land erfüllen werden.
Meine Damen und Herren, ich begrüße auf der Zuschauertribüne eine Besuchergruppe, die nicht ausgedruckt ist, und zwar aus der Pfarrei Sankt Bernhard, Mainz-Bretzenheim. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Viele der einst blühenden jüdischen Gemeinden in unserem Land sind nach der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft verschwunden. Von ihrer Geschichte künden oft nur noch die Grabsteine auf den Friedhöfen.
Nach 1945 wurde zunächst in den größeren Städten wie Mainz, Koblenz und Trier das jüdische Gemeindeleben im bescheidenen Rahmen wieder neu aufgebaut. Auch in Bad Kreuznach und in der Rheinpfalz gibt es heute wieder eine kleine jüdische Gemeinde.
Nach dem Zusammenbruch der DDR und dem Öffnen des Eisernen Vorhangs hatten jüdische Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland zuzuziehen. Dadurch ist die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder in Rheinland-Pfalz von ca. 400 auf heute über 3.000 angestiegen.
Um den so gewachsenen jüdischen Gemeinden die Erhaltung und Pflege ihres kulturellen und religiösen Gemeindelebens zu ermöglichen, beteiligt sich das Land an den entstehenden Kosten – der Herr Minister hat es erwähnt – mit jetzt 255.700 Euro jährlich.
So wurde es 1999 vertraglich vereinbart und vom Landtag als Gesetz verabschiedet. Der Vertrag wurde ausdrücklich auf der Grundlage der damaligen Verhältnisse mit der Maßgabe geschlossen, den Vertrag bei wesentlichen Veränderungen auch anzupassen.