So wurde es 1999 vertraglich vereinbart und vom Landtag als Gesetz verabschiedet. Der Vertrag wurde ausdrücklich auf der Grundlage der damaligen Verhältnisse mit der Maßgabe geschlossen, den Vertrag bei wesentlichen Veränderungen auch anzupassen.
Nach fünf Jahren beraten wir diese Veränderung. Von der Landesregierung ist eine Anhebung der finanziellen Zuwendung um 20.000 Euro jährlich vorgesehen. In diesen Jahren – ich sagte es schon – hat sich die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder weiter erhöht.
Wir wissen natürlich auch, dass die jüdischen Gemeinden vielfältige Hilfen zur Integration ankommender Immigranten leisten. Sie bieten Religionsunterricht, Sprachkurse, Hilfe beim Umgang mit Behörden. Es gibt vielfältige kulturelle Darbietungen und Veranstaltungen.
Besonders schwierig gestaltet sich für die Gemeinden das religiöse Leben. Von den jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat zum Beispiel nur die jüdische Gemeinde in Mainz einen eigenen Rabbiner.
Wir sehen, es gibt vielfältige Probleme, die wir weiterhin beraten werden. Wir freuen uns auf weitere Beratungen im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und sehen dem mit Interesse entgegen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die deutsch-jüdische Geschichte ist so alt wie die deutsche Geschichte selbst. In Rheinland-Pfalz zeugen insbesondere die mittelalterlichen Schumstädte Worms, Speyer und Mainz von der jüdischen Kultur, ebenso die zahlreichen Friedhöfe und an wenigen Orten erhaltene Synagogen, wie zum Beispiel in Wittlich.
Über 400 Synagogengemeinden gab es in RheinlandPfalz bis 1938. Heute hat eine deutsch-jüdische Zukunft gerade in den letzten zehn Jahren durch die Zuwanderung wieder einen positiven Schub bekommen. Es gibt wieder einige wenige lebendige Kultusgemeinden.
Im Jahr 2000 hatte der Landesverband der Jüdischen Gemeinden 2.044 Mitglieder. Heute sind es 3.078, also weiter steigende Tendenz. Es sind so viele, also 3.078, wie es 1933 jüdische Bürger im Regierungsbezirk Trier gab.
Um diese Entwicklung nachhaltig zu unterstützen, stimmte am 20. Februar 2000 der rheinland-pfälzische Landtag einstimmig einer stetigen Förderung in der Größe von 500.000 DM, also 255.700 Euro, zu. Damit wurden die sporadischen Förderungen von einigen 10.000 Euro wesentlich erhöht.
Soziale Arbeit und die kulturelle Entwicklung wurden seit 2000 in den jüdischen Gemeinden nachhaltig gefördert. Die Integration von Aussiedlern in die Gemeinden durch soziale Arbeit und Bildung sowie – auch schon genannt – Sprachkurse ist nicht ohne Probleme. Es bedarf auch weiterhin unserer Unterstützung.
So soll mit der vorliegenden Vertragsänderung der jährliche feste Förderbetrag um rund 8 % ansteigen. Sicherlich hat das eine oder andere Mitglied des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden mehr erwartet. Doch wir müssen sehen, dass sich Rheinland-Pfalz darüber hinaus bei Baumaßnahmen wie der Sanierung von Synagogen, wie zum Beispiel in Deidesheim, oder auch beim Bau der Trauerhalle in Worms engagierte.
Projekte wie der Neubau der Synagoge in Mainz begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich und sieht auch Möglichkeiten der Unterstützung von Landesseite. Die bedeu
tende Ausstellung „Europas Juden im Mittelalter“ in Speyer wurde mit 766.000 Euro Landesförderung stark gefördert, ebenso das Raschi-Jahr in Worms.
Im Februar dieses Jahres stellte Minister Professor Dr. Jürgen Zöllner die erste vollständige Dokumentation über rheinland-pfälzische Synagogen vor. Das umfassende Werk mit dem Titel „…und dies ist die Pforte des Himmels“ informiert über 400 Seiten über alle jüdischen Gotteshäuser in Rheinland-Pfalz.
Auch dies ist ein Werk, das von Landesseite erst ermöglicht wurde. Der Europäische Tag der Jüdischen Kultur, der seit vier Jahren, im September auch in RheinlandPfalz, von der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten durchgeführt wird – so 2005 in 26 Orten –, hat eine finanzielle Unterstützung von Landesseite erfahren.
Die Mitglieder der jüdischen Gemeinden sollen wissen, dass wir in Rheinland-Pfalz wieder lebendige jüdische Gemeinden wollen und auch mit Blick auf unsere Geschichte um unsere Verantwortung wissen.
Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Änderungsvertrag. Auch in Zukunft stehen wir den Bürgern jüdischen Glaubens zur Seite. „Deutschland ohne Juden“ – so lautete ein Buchtitel von Bernt Engelmann. Deutschland, Rheinland-Pfalz ohne Juden darf nie mehr Wirklichkeit werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen ausdrücklich diesen Staatsvertrag, der zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz geschlossen wurde. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger und ein sehr notwendiger Staatsvertrag. Wir haben in diesem Bereich aus unserer Geschichte eine ganz besondere Verpflichtung den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegenüber.
Es ist auch wichtig, was wir auch machen und was in anderen Reden schon angesprochen wurde, dass wir Gedenkstätten erhalten, die uns an die Zeit erinnern, als es hier noch ein sehr lebendiges jüdisches Leben gab, wir jüdische Friedhöfe erhalten und wir immer wieder auch die Zeugen aus der Vergangenheit erhalten.
Besonders wichtig ist es aber – da stimmen wir alle überein, wenn ich die anderen Rednerinnen und Redner richtig verstanden habe –, dass wir auch das lebendige jüdische Leben, das sich jetzt wieder in der Gegenwart entwickelt, unterstützen. Das hängt natürlich vor allem
Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag wurde 1999 geschlossen. Wie wir schon gehört haben, hat sich in dieser Zeit die Anzahl der jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen in Rheinland-Pfalz mehr als verdoppelt. Ich glaube, dass es deswegen ganz wichtig war, jetzt zu einer Fortschreibung des Staatsvertrags zu kommen.
Wir wissen, dass die jüdischen Gemeinden große Verdienste im Bereich der Integration all dieser Menschen haben, die zusätzlich in der letzten Zeit gekommen sind, also jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der ehemaligen Sowjetunion. Wir wissen aber auch, wie schwierig das ist und welche Probleme die jüdischen Gemeinden in vieler Hinsicht dort haben. Gerade darum glaube ich, dass diese finanzielle Unterstützung eine Möglichkeit ist, einen Teil dieser Schwierigkeiten zu lindern, wenigstens wenn es um die finanzielle Unterstützung geht.
Als ich den Staatsvertrag gelesen und die Erhöhung um 20.000 Euro gesehen habe, habe ich schon gedacht, innerhalb von fünf Jahren und bei einer Verdoppelung der Mitglieder könnten diese 20.000 Euro vielleicht nicht ausreichend sein. Ich bin aber natürlich davon ausgegangen – Herr Minister Zöllner, so haben Sie es auch ausgeführt –, dass diese Veränderung und Erhöhung der Mittel im Konsens mit den jüdischen Gemeinden geschehen ist.
In der letzten Woche haben wir gelesen, dass die jüdischen Gemeinden öffentlich geäußert haben, dass sie mit dieser Erhöhung nicht zufrieden sind, dass es ihrer Meinung nach nicht ausreichend ist. Ich glaube, wir müssen darüber noch einmal im Ausschuss reden. Wir müssen die Gründe dafür hören, warum die Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden der Meinung sind, dass es nicht ausreicht. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, noch einmal darauf einzugehen.
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, einen solchen Staatsvertrag in diesem sensiblen Bereich unserer Geschichte nur im Konsens mit allen Beteiligten zu lösen. Ich denke, darauf sollten wir auch in den folgenden Beratungen hinwirken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklung jüdischer Gemeinden ist für die Gesellschaft ein verpflichtendes Zeichen des Vertrauens der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in das demokratische Deutschland.
Um den jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz eine größere Planungssicherheit zu geben, wurde 1999 als Ablösung der Zuschussregelung der Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden geschlossen.
Nach Artikel 1 dieses Vertrages vom 3. Dezember 1999 beteiligt sich das Land zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch-jüdischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens an den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinden für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und an den Verwaltungskosten des Landesverbandes mit jährlich 255.700 Euro ab dem Jahr 2000, was schon gesagt wurde.
Die Zahl der jüdischen Einwanderer war gerade aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung zur Anwendung der Regelung zur Aufnahme von Kontingentflüchtlingen stark gestiegen. Für kleinere jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz bedeutet dies von 1990 bis 1999 etwa eine Verfünffachung ihrer Mitgliederzahlen.
Der Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz sieht vor – es wurde eben schon erwähnt –, dass der Vertrag zunächst auf fünf Jahre geschlossen wird und die vertragschließenden Parteien gemeinsam überprüfen werden, inwieweit der Vertrag den Verhältnissen noch entspricht, insbesondere, ob der Betrag der Landesleistung nach Artikel 1 zeitgemäß ist.
Bei der Beurteilung, ob eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse gegeben ist, ist insbesondere die zahlenmäßige Entwicklung der in Rheinland-Pfalz ansässigen jüdischen Menschen sowie die Zahl der jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen.
Es wurde eben schon erwähnt, die Personenzahl ist von 1.586 Personen Ende 1999 auf 3.002 zum 30. Juni 2004 gestiegen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, konnte in Verhandlungen – ich betone dies ausdrücklich, Frau Kollegin Grützmacher hat es schon gesagt – im Konsens mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden erreicht werden, dass die Landesleistungen trotz der angespannten Haushaltslage um jährlich 20.000 Euro auf 275.000 Euro erhöht werden. Dies soll ab dem 1. Januar 2006 gelten und soll die Betreuungsarbeit des Landeverbandes der Jüdischen Gemeinden stärken.
Zugleich wurde mit dem Blick auf künftige Neubaumaßnahmen von Synagogen und Gemeindezentren mit Änderung des Vertrags klargestellt, dass sich die Zuschüsse des Landes auf die Investitionskosten, nicht jedoch auf die laufende Erhaltung und den Betrieb von Einrichtungen der jüdischen Gemeinden beziehen.
Es wurde eben vom Herrn Staatsminister und von Herrn Kollegen Burgard schon erwähnt, dass sich das Land sehr stark an Investitionskosten beteiligt. Dies muss auch bei all den Diskussionen erwähnt werden, Frau Kollegin Grützmacher, die Sie eben angeführt haben.
Die FDP begrüßt diese Erhöhung der Landeszuwendungen und wird dem Landesgesetz zum Ersten Vertrag zur
Änderung des Vertrages zwischen dem Land RheinlandPfalz und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und des dazugehörigen Schlussprotokolls zustimmen.
Ich betone nochmals, man sollte solche Dinge möglichst gemeinsam regeln. Dies ist geschehen. Deswegen waren wir über die Pressemitteilungen der letzten Tage überrascht. Wir werden dem Antrag in den Ausschussberatungen zustimmen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4676 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.