Was kritisiert wurde und auch weiterhin kritisiert wird, sind die Privilegien der Abgeordneten. Dies hat das öffentliche Echo auf unseren Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht. Ich glaube, dies müssen wir als Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen.
Wir haben mit unseren Forderungen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes immer zwei Ziele verfolgt: zum einen die Normalisierung und zum anderen mehr Transparenz.
Unter Normalisierung fällt die Abschaffung der steuerfreien Pauschalen, also die Gleichsetzung der Abgeordneten mit den normalen Steuerbürgerinnen. Aber unter Normalisierung fällt eben auch, dass Abgeordnete für ihre Altersversorgung, wie fast die meisten Bürgerinnen und Bürger, selbst Beiträge zahlen müssen.
Transparenz bedeutet, dass die steuerfreien Pauschalen nun auf die Abgeordnetenbezüge aufgeschlagen werden. Dadurch wird auf den ersten Blick klar, was Abgeordnete verdienen. Das bedeutet aber auch, dass erkennbar wird, welche Belastung auf die zukünftigen Steuerzahlerinnen durch die Altersversorgung der Abgeordneten zukommt. Meine Damen und Herren, der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass wir im Durchschnitt einen monatlichen Beitrag von 3.300 Euro in eine Versicherung einzahlen müssten, wenn wir unsere Altersversorgung auf dem heutigen Niveau halten wollten. Dies sind versteckte Kosten, die irgendwann in geballter Form auf die zukünftigen Generationen zukommen. Ich denke, das können wir uns nicht mehr leisten.
Meine Damen und Herren, die Wählerinnen und Wähler können mit Recht von uns Abgeordneten erwarten, dass wir bei der Abrechnung unseres arbeitsbedingten Auf
wands nicht privilegiert behandelt werden. Sie können auch von uns erwarten, dass wir, so wie sie, unsere Altersversorgung durch eigene Beiträge erwerben müssen. Dies sind klare Grundsätze.
Wir können den Kolleginnen und Kollegen aus allen vier Fraktionen in Nordrhein-Westfalen – dies betone ich ganz deutlich – nur dankbar sein, dass sie nach einem sehr langwierigen und aufwändigen und sicherlich auch für sie sehr schwierigen Prozess den Mut gehabt haben, diese Grundsätze in einer umfangreichen und wegweisenden Änderung des Abgeordnetengesetzes umzusetzen.
Da es zwischen dem rheinland-pfälzischen Gesetz in der jetzigen Form und dem alten Abgeordnetengesetz in Nordrhein-Westfalen keine großen Unterschiede gab, haben wir die Änderungen aus Nordrhein-Westfalen, die von allen vier Fraktionen unterstützt wurden, wo dies möglich war übernommen. Ich finde, man muss das Rad nicht zweimal erfinden. Ich denke, daher ist dies ein guter Weg. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, glauben Sie mir, es gibt sicher kaum ein Gesetz, das so genau und akribisch auf seine Folgen untersucht wurde wie dieses nordrhein-westfälische Abgeordnetengesetz.
Herr Hartloff, Sie haben beispielsweise gesagt, dass die finanziellen Folgen gar nicht durchgerechnet würden. – Doch, die finanziellen Folgen sind in NordrheinWestfalen, aber wenigstens auch in Rheinland-Pfalz geprüft und durchgerechnet; denn es leuchtet doch sofort jedem ein, dass ein Versorgungswerk die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Zukunft sehr viel weniger belasten wird als eine Abgeordnetenversorgung á la Beamtenpension. Daran kann man wirklich nichts deuteln.
Dass es dabei – dies wurde von den Präsidenten in Berlin gesagt – durch die großzügigen Übergangsregelungen erst in 15 bis 20 Jahren zu einer spürbaren Entlastung kommt, ist natürlich bedauerlich; denn ohne die großzügigen Übergangsregelungen würde sich ein Versorgungswerk natürlich sehr schnell rechnen. Aber wir haben dies im Hinblick auf den Vertrauensschutz, den natürlich auch Abgeordnete genießen, so wie in Nordrhein-Westfalen belassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNEN sind der Meinung, dass wir uns keine weiteren fünf Jahre des Abwartens leisten können. Das können wir politisch nicht, nachdem im Juni letzten Jahres alle vier Fraktionsvorsitzenden einhellig erklärt haben, dass sie das Abgeordnetengesetz noch in dieser Legislaturperiode nach dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen ändern wollen, und wir können es uns auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung nicht leisten. Wir wissen alle, dass in Zukunft immer weniger Berufstätige immer mehr Pensionäre und mehr Rentnerinnen und Rentner unterhalten müssen. Darum sollte uns wirklich dringend daran gelegen sein, dass wir die zukünftigen Generationen so effektiv und so schnell wie möglich bei der Versorgung von ehemaligen Abgeordneten entlasten. Damit
Herr Böhr, der leider im Moment nicht anwesend ist, hat vor einigen Tagen so schön gesagt: Nicht reden und palavern, sondern handeln. – Meine Damen und Herren, hier können Sie handeln und eine wichtige Entlastung für die zukünftigen Generationen auf den Weg bringen.
Dann wird von einigen Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass ein rheinland-pfälzisches Versorgungswerk für sich allein nicht rentabel ist. Natürlich nicht, das sagen wir auch. Darum wollen wir, dass sich unser Versorgungswerk mit dem von Nordrhein-Westfalen zusammentut. Vielleicht gibt es noch weitere Versorgungswerke, die sich dem anschließen wollen. Das ist auch ausdrücklich in dem Gesetz von Nordrhein-Westfalen so vorgesehen. Das ist auch etwas ganz Normales.
Gerade in der Plenarsitzung im Dezember haben sich mehrere Versorgungswerke, unter anderem zum Beispiel das der Apotheker von Rheinland-Pfalz, dem bayerischen anschließen lassen. Das ist etwas ganz Normales. Davor braucht man auch keine Angst zu haben, wie man dies hier immer wieder sieht.
Meine Damen und Herren, wir hören jetzt auch auf Bundesebene – so war es zumindest in der Zeitung zu lesen –, dass CDU und SPD eine Änderung des Abgeordnetengesetzes nach dem Vorbild von NordrheinWestfalen anstreben. Das wurde nach dem Gespräch von Bundestagspräsident Lammert mit den fünf Fraktionsvorsitzenden so erklärt.
Ich möchte noch einmal wiederholen, wenn der Wille zur Änderung vorhanden ist, dann könnte das auch noch in dieser Legislaturperiode klappen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lesen Sie darum den wirklich profunden Bericht der Kommission aus Nordrhein-Westfalen. Fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen, aus der SPD, aus der CDU und aus der FDP in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren aus den anderen Fraktionen, haben Sie dann den Mut und stimmen Sie dieser grundsätzlichen und wegweisenden Änderung des rheinlandpfälzischen Abgeordnetengesetzes zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, dass Sie im Januar-Plenum dann, wenn wir im Februar nur noch eine Plenarsitzung haben,
Es ist so, dass sie jahrzehntelang für Veränderungen in dem Bereich gestritten haben und wir mit unserem gemeinsamen Beschluss eine Regelung finden wollen, die sich an Nordrhein-Westfalen anlehnt. Wir haben den Aufschlag in diesem Parlament im März des vergangenen Jahres getroffen, als Nordrhein-Westfalen dies beschlossen hat. Wir haben im Ältestenrat eine Kommission eingesetzt,
eine Arbeitsgruppe –, die Sachverständige hinzugezogen hat. Sie hat rechnen lassen. Sie hat sehr ausführliches Material eingebracht.
Wie das so oft ist, der Teufel steckt im Detail. Es macht die Situation nicht so leicht, wie Sie uns eben erklärt haben, dass es nämlich einfach sei, einfach nur die Regelung von Nordrhein-Westfalen nachzumachen und sie in Rheinland-Pfalz zu beschließen.
(Widerspruch des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geduld! Die haben Sie mehr als auf die Probe gestellt!)
und das jetzt auch noch ein wenig wahlkämpfend machen wollten, haben Sie das als Gesetzentwurf eingebracht, sehr wohl wissend, dass die Absprachen unter den Fraktionen noch nicht so weit gediehen sind, sehr wohl wissend, dass zwischenzeitlich im Bundestag dazu Bestrebungen im Gange sind, dass man auf der Bundesebene die gesetzlichen Regelungen verändern möchte, auch wissend, dass es in anderen Ländern zu anderen Beschlüssen dazu gekommen ist.
Ich möchte einige kurze Anmerkungen machen, in welchem Rahmen der Gesetzentwurf steht, weil sich eine Diätendiskussion natürlich auch immer darin spiegelt, ob die Abgeordneten eine angemessene Entschädigung bekommen oder nicht. Bedienen Sie sich selbst? Haben Sie sich Privilegien erarbeitet?
Natürlich ist es so, dass Abgeordnete nicht ungerechtfertigte Privilegien haben sollten, sondern das, was wir an Einkommen erzielen und was wir an weiteren Möglichkeiten haben, muss transparent und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Es muss in den Gesetzen stehen. Das ist in Rheinland-Pfalz so.
Ich möchte auch sagen, wir haben in der Vergangenheit im System immer schon Anpassungen vorgenommen, die den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen haben.
Wir haben bei uns zum Beispiel das, was an maximaler Altersversorgung kommt, auf 68,5 % nach 20 Jahren
herabgesetzt. Im Saarland wurden im letzten Jahr unter Applaus der Öffentlichkeit rund 71 % beschlossen, so wie bei der Beamtenversorgung. Bei uns kommen solche Regelungen traditionell von der Beamtenversorgung her.
Bei dem, was absolut verdient wird, darf ich kurz einfach ein paar Beispiele nennen, auf die wir uns beziehen. Bei uns sind es zurzeit 5.146,35 Euro brutto zwölfmal im Jahr und zu versteuern. Das ist in aller Offenheit im Gesetz nachzulesen. Ein Lehrer nach A 16, also ein Oberstudiendirektor, Altersstufe 11, Besoldung A 16, hat 5.488 Euro. Ein Verbandsbürgermeister mit B 2 oder B 3 bei einer Einwohnerzahl von 15.000 bis 20.000, von denen es etwa 100 bis 120 im Land Rheinland-Pfalz gibt, verdient 5.716 Euro oder 6.056 Euro mit weiteren Leistungen und Aufwandspauschalen.
Sie haben natürlich auch dort andere Altersversorgungsregelungen. Das muss man einfach einmal so in Relation sehen, bei aller Trefflichkeit der Argumente über die absolute Höhe von Abgeordnetengehälter, über die man streiten kann.
Durch die Arbeit an dem Thema haben wir gesehen, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich sind. Die Diskussion, die wir in Rheinland-Pfalz angestoßen haben, hat Herr Professor von Arnim aufgenommen, indem er gesagt hat: Der Landtag ist in Wahrheit ein Teilzeitparlament.
Ich muss dem deutlich widersprechen. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist kein Teilzeitparlament. Er ist ein Vollzeitparlament.
Es kommt darauf an, welches Bild Herr von Arnim von einem Parlamentarier hat. Vorgeblich sei die Arbeit zurückgegangen. In der Praxis ist es so, dass unsere Ebene diejenige ist, die für die Bevölkerung noch als Abgeordneter greifbar ist. Es landen viele Probleme vor Ort an, die eigentlich in die Bundespolitik hineingreifen und die Kollegen im Bundestag oder im Europaparlament betreffen würden. Wenn man sich die Größe dieser Wahlkreise anschaut, dann können auch bei guter Arbeit die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr greifbar sein. Das ist eine ganz andere Arbeitsweise.
Wenn Herr von Arnim sagt, man könnte die Plenarsitzungen straffen, dann gewiss, aber wie klein ist der Anteil der Arbeit, der Kür hier in Plenarsitzungen? Die eigentliche Arbeit findet im Wahlkreis, in Arbeitsgruppen und in der Vorbereitung statt. Das weiß jeder der Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage deutlich – das hat etwas mit der Angemessenheit zu tun, die Herr von Arnim dann gleich anzweifelt, wenn man solche Erhöhungen vornimmt –, dass wir ein Vollzeitparlament sind und Abgeordnete auch vernünftig bezahlt sein müssen.
Wie sieht das dann mit den Altersregelungen aus, die sich bei uns bislang an dem Status des öffentlichen
Dienstes orientierten, wie im Übrigen auch Herr von Arnim als Professor seine Pension bezieht, wenn ich das richtig sehe, der uns schreibt, der Steuerbürger könnte das nur anders nachvollziehen. Es ist so wie bei Millionen anderer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im öffentlichen Dienst. Dies sei im Übrigen nur einmal angemerkt, wenn man mit Vergleichen von Bürgerinnen und Bürgern arbeitet.
Es wird vorgeschlagen, dass das Versorgungswerk von Rheinland-Pfalz zu dem Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen kommt. Schon das Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen hat Probleme mit der Finanzierung, um langfristig diese Altersversorgung aufzubauen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass das Land einen Batzen Geld, das es hatte, genommen und herein gegeben hat, damit zunächst einmal eine Grundstruktur hineinkommt. Den Batzen Geld sehe ich nicht. Das ist ein Problem, das geregelt sein muss.
Auch die Anlagemöglichkeiten im ersten Jahr sind nicht geklärt gewesen. Das Land steht dafür, dass eine Mindestrendite erwirtschaftet wird. Ich möchte nur einmal ein paar Sachen aus dem Nähkästchen plaudern. Sie wollen zwar die über 3 % erzielen, wenn es aber nicht gelingt, dann gibt das Land diese Mittel im ersten Jahr hinein, weil sich die Bildung eines Grundstocks viel länger hinauszieht.