Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Keller, in unserer Enquete-Kommission haben wir
uns vor allen Dingen auch damit beschäftigt, ob Politikerinnen und Politiker sich lächerlich machen sollen, und empfohlen, es besser nicht zu tun.
Das, was wir gehört haben, würde man – vor Gericht behandelt – als Verleumdung und üble Nachrede bezeichnen. Sie haben nicht an einer Stelle für irgendetwas dieser wirklich grotesken Vorwürfe einen Beleg gegeben.
Die „Rheinpfalz“ hat irgendeine Form von Kommentierung von sich gegeben. Das reicht im Zweifelsfall für Sie aus, um Beleg zu sein und solche Formen von Verleumdung und übler Nachrede gegen Landesregierung, Schulaufsicht und Lehrerinnen und Lehrer zu äußern.
Es ist erneut ein Fall, bei dem Sie in den Schulen Unruhe und Zwietracht sähen und dann noch unseren Lehrerinnen und Lehrern unterstellen, sie würden unsere Schülerinnen und Schüler in Angst und Schrecken versetzen.
Ich sage Ihnen, ich finde das ungeheuerlich. Ich weiß, was Lehrerinnen und Lehrer, ich weiß aber auch, was die Schulaufsicht und das Ministerium zum Guten der Schülerinnen und Schüler tun.
Ich finde es eine ungeheure Unterstellung, zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrern zu unterstellen, sie würden Furcht und Schrecken in unseren Schulen verbreiten.
Jetzt noch kurz zum Kollegen Wiechmann, der meint, die Regelung wäre ganz einfach: Wir bräuchten einfach nur ein Bonus-Modell.
Es gibt eine KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. Die hat Gültigkeit in all unseren Bundesländern. Diese regelt die Berechnung von Abiturnoten.
Danach ist das, was Sie sich vorstellen – wir lassen es alles beim Alten, wie es bis 2004 war, und geben einfach denen, die eine Facharbeit geschrieben haben, die Punkte obendrauf –, rechtlich nicht möglich.
Das Ministerium kann so nicht agieren. Damit ist der Vorschlag von Ihnen letztlich nur als ein Vorschlag zu sehen, der 2.000 Schülerinnen und Schüler, die sich die Mühe gemacht haben, zwölf Wochen eine – wie Sie gehört haben – wahrscheinlich von uns allen überhaupt nicht verstandene Thematik zu bearbeiten – – – Diese Arbeit dieser 2.000 Schülerinnen und Schüler wird im
Gegensatz zu den Leistungen der 8.000 Schülerinnen und Schüler, die diese Arbeit nicht gemacht haben, mit absoluter Wertlosigkeit ins Abitur eingeführt werden.
Wir wollen das nicht. Wir glauben nämlich, dass diese Entscheidung der neuen Abiturprüfungsordnung – übrigens die, die es bis 1999 auch war – pädagogisch richtig ist. Sie legt nämlich Wert auf und betont ein leistungsorientiertes hoch qualifiziertes Abitur, das unsere Schülerinnen und Schüler im bundesweiten Vergleich gut dastehen lässt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese lebhafte Debatte am heutigen Morgen zeigt, dass die Landesregierung und insbesondere auch die regierungstragenden Fraktionen durchaus getroffen sind, weil sie wissen, dass es Versäumnisse in der Zuständigkeit dieser Landesregierung und in der Zuständigkeit des Bildungsministeriums gegeben hat.
Wer ist denn dafür verantwortlich? Wer trägt Verantwortung für die Schulen in unserem Land? Wer trägt dafür Verantwortung? Das ist die Bildungsministerin Frau Ahnen. Ganz genau darum geht es.
(Zuruf von der SPD: Zum Glück! Stellen Sie sich einmal vor, Herr Keller wäre es! – Hartloff, SPD: Demnächst wird eine falsche Note gegeben!)
Meine Damen und Herren, uns als GRÜNE geht es um die Schülerinnen und Schüler in diesem Land, in Rheinland-Pfalz. Es geht uns um Gerechtigkeit.
Deshalb ergibt sich für uns aus der Debatte, dass die Abiturprüfungsordnung geändert werden muss. Eine Facharbeit muss wieder ein echter Bonus sein.
Eine freiwillig vorgelegte Arbeit, die ein Schüler selbstständig und neben der regulären Unterrichtszeit anfertigt, soll in Zukunft tatsächlich nur noch zur Verbesserung der Note beitragen können. Dies kann sowohl für die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler einen zusätzlichen Anreiz schaffen, als auch für die schwächeren Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eröffnen, ihre Abiturdurchschnittsnote zu verbessern.
Darum muss es uns gehen. Schülerinnen und Schülern, die keine Facharbeit anfertigen, dürfen keine Nachteile erwachsen.
Meine Damen und Herren, einen anderen Aspekt, der heute noch nicht beleuchtet wurde, möchte ich kurz noch anreißen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Studiengänge durch die Einführung des Numerus clausus beschränkt werden, dürfen unsere rheinland-pfälzischen Abiturientinnen und Abiturienten im Vergleich zu den anderen Abiturientinnen und Abiturienten der anderen Bundesländer nicht benachteiligt werden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4860 – Zweite Beratung
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4861 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat wird der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt. Somit können wir gleich über Punkt 28 abstimmen.
Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/4860 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das
Wir stimmen nun über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4861 – ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.