Meine Damen und Herren, die FDP-Landtagsfraktion ist sich bewusst, dass gerade im Bereich der Windenergie ein großes Potenzial zur Energieerzeugung schlummert, welches insbesondere wegen der sich immer weiter verbessernden technischen Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen zwangsläufig ergibt.
Sie wissen, dass heute die neuen Anlagen 1,5 Megawatt leisten können und somit tausend Haushalte mit Strom versorgen können. Ich denke, dass hier mit Sicherheit ein großes Potenzial liegt. Deshalb gilt es, die Windenergie auch in Zukunft weiter zu nutzen. Insbesondere die rheinland-pfälzischen Mittelgebirgslagen bieten hierfür gute Voraussetzungen.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz sind nach dem aktuellen Stand ca. 500 Windenergieanlagen installiert, die gemeinsam mit anderen regenerativen Energien etwa 2 % des Stromverbrauchs der rheinland-pfälzischen Bevölkerung absichern. Der Betrieb dieser Anlagen schafft Arbeitsplätze sowie Steuereinnahmen. Damit stellt die Windenergie ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial für Rheinland-Pfalz dar.
Dieses wird durch die vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Auftrag gegebene Kosten-Nutzen-Analyse mehr als deutlich belegt. So konnten der Analyse zufolge allein durch die in den Jahren 1990 bis 1997 vom Land Rheinland-Pfalz geförderten 142 Projekte rund 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, wenn ich von knapp 500 Windenergieanlagen sprach, die in Betrieb sind, darf nicht unerwähnt bleiben, dass in der raumordnerischen Planung bis zu 1.500 Anlagen in Rheinland-Pfalz vorgesehen sind. Herr Dr. Gölter sprach von über 2.000.
Berücksichtigt man dabei, dass bereits die bestehenden 500 Anlagen im Einzelnen Proteste in der Bevölkerung hervorrufen, muss bei der weiteren Planung von Windenergieanlagen unbedingt die Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet werden.
Bei der Standortfrage von Windenergieanlagen ist eine natur- und umweltverträgliche Einbindung sicherzustellen. Die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie in der Regionalplanung kann in diesem Zusammenhang maßgeblich zur geordneten Entwicklung im Hinblick auf die Errichtung von Windenergieanlagen beitragen und sicherstellen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie langfristig aufrechterhalten bleibt. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Faktor.
Meine Damen und Herren, trotzdem kann die Errichtung von Windenergieanlagen in Einzelfällen zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen. Dies gilt vor allem im so genannten Außenbereich, wo die Errichtung von Windkraftanlagen bedingt durch die bundesgesetzlichen Regelungen privilegiert, das heißt, grundsätzlich zulässig ist, es sei denn, öffentliche Belange stünden der Errichtung entgegen. Meine Damen und Herren, genau an dieser Stelle liegt der Knackpunkt.
Die Kommunen haben die Möglichkeit, im Vorgriff ihre Interessen wahrzunehmen. Sie können dies in Form von Flächennutzungsplänen tun. Sie können den Schutz des Landschaftsbildes sichern. Sie können den Natur- oder Artenbestand sichern.
Meine Damen und Herren, aber jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, wird mir Recht geben: Welche Gemeinde tut dies? – Dies tun die wenigsten. Wenn sie es nicht tun und solche Anträge aufgrund der Privilegierung nach § 35 des Bundesbaugesetzbuches gestellt werden, hat die Genehmigungsbehörde so gut wie keinen Zugriff.
Meine Damen und Herren, aus dieser Rechtslage resultiert der Wildwuchs von Windenergieanlagen in einigen Regionen mit der Folge der regionalen Widerstände in der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, ich gestehe zu, dass nach Auffassung der FDP-Fraktion Diskussionsbedarf dahin gehend besteht, inwiefern unter dem Zielkonflikt zwischen der Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Primärenergie bis 2010 auf der einen Seite und der Verhinderung der Gefahr des Wildwuchses auf der anderen Seite an dieser gegenwärtigen bundesgesetzlichen Regelung fes tgehalten wird.
Mit diesen Überlegungen stehen wir im Übrigen auch nicht allein. Selbst das rotgrün geführte NordrheinWestfalen prüft derzeit, wie der Wildwuchs bei Windkraftanlagen eingedämmt werden kann. Herr Licht, nicht nur Herr Möllemann tut dies, sondern auch die Fraktionen, die die Regierung in Nordrhein-Westfalen tragen.
Die FDP-Fraktion könnte sich durchaus vorstellen, die bauplanungsrechtlichen Privilegierungen für Windkraftanlagen im Außenbreich von einem Zustimmungsvorbehalt der höheren Verwaltungsbehörde abhängig zu machen, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung an der Nutzung der Windenergie langfristig aufrechterhalten bleibt und eine unkoordinierte Entwicklung im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen vermieden wird. Ich denke, dies ist ein ganz wichtiger Faktor. (Glocke der Präsidentin)
Gleichzeitig könnte man in Erwägung ziehen, die Ausgleichszahlungen nach dem Landespflegegesetz für die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich zu prüfen.
Meine Damen und Herren, auch unsere Fraktion spricht sich dafür aus, dass diese Diskussion in den Ausschüssen weitergeführt wird und wir zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Ich denke, wir sollten diese Dinge auf diese wenigen Punkte, die verbesserungswürdig sind, beschränken. Dann hat auch die Windenergie mit der fortschreitenden Technik in Rheinland-Pfalz eine Zukunft.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Licht, ich war vorhin nicht erleuchtet.
Sie haben vorhin bei den beiden Tagesordnungspunkten ein flammendes Plädoyer für erneuerbare und regenerative Energien gehalten und haben gleichzeitig gesagt, es fehle eine entsprechende Konzeption. Nun sagen Sie, aber bei dieser erneuerbaren Energie solle man es bitte schön nicht tun. Man muss sich schon irgendwie entscheiden, was man wie und wann möchte.
Meine Damen und Herren, ich möchte das alles nicht bewerten. Wir wissen natürlich, dass die betriebswirtschaftliche, die volkswirtschaftliche und die Wettbewerbskomponente in einer Wirtschaft eine Rolle spielen. Herr Dr. Braun, Sie sagen, natürlich müsse die Umweltbelastung eine entscheidende Rolle spielen. Das möchte ich jetzt nicht werten. Das ist auch gar keine Frage.
Aber im Verhältnis zu den bestehenden Arbeitsplätzen muss man eine Gesamtrechnung aufmachen. Ich sage dies ohne Kritik und ohne Wertung. Wir wissen, es gibt knapp 18 Pfennig Einspeisevergütung bei der Windenergie. Wir wissen, dass sich dadurch die Energiekosten insgesamt um 0,3 Pfennig pro Kilowatt erhöhen. Ich kritisiere das nicht. Ich sage es jedoch vor dem Hintergrund, wir schaffen nur dann Arbeitsplätze und nicht anders. Herr Dr. Braun, man muss wissen, dass dies mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun hat und auch damit, was Herr Monti dazu sagen wird. Dies muss man in die Überlegungen mit einbeziehen. Ich kritisiere es nicht, es ist derzeit Geschäftsgrundlage.
Ich möchte nun zu der Problematik der Privilegierung etwas sagen. Man muss wissen, früher gab es sie nicht. Sie ist 1996 aus guten Gründen einstimmig vom Bun
Meine Damen und Herren, der Grund dafür war, dass manchmal die Partikularinteressen einen anderen Stellenwert hatten als die Gesamtinteressen.
Man hat diese Privilegierung wiederhergestellt. Auf dieser Grundlage muss man natürlich eine gesellschaftspolitische Akzeptanz für eine Energieform – gleich, welcher Art – finden.
Ich möchte nun nicht bewerten, inwieweit die gesellschaftspolitische Akzeptanz für andere Energieformen gegeben war. Ich möchte auch nicht bewerten, inwieweit schon über Jahrzehnte hinweg hohe Strommasten in der Landschaft stehen.
Diese Strommasten stören mich nicht, und mich stören auch die Windkraftanlagen nicht, wenn sie planerisch vernünftig realisiert werden.
Es stellt sich die Frage, wie man ästhetisch dazu steht. Es stellt sich auch die Frage, wie es aussieht, wenn ein Müllheizkraftwerk in Pirmasens am höchsten Berg steht.
Ich stelle lediglich einmal die Fragen in den Raum, damit wir wieder eine vernünftige Diskussion in Bezug auf erneuerbare Energien führen können, meine Damen und Herren. Zu dieser Thematik müssen wir eine vernünftige und sachliche Diskussion führen.
Ich möchte klar festhalten, wenn wir die Privilegierung nicht hätten, wären in vielen Fällen die Partikularinteressen so groß, dass dort, wo Wind ist, eine Windkraftanlage unter Umständen nicht errichtet werden könnte und dort errichtet würde, wo weniger Wind ist. Das spielt sich ab wie im ganz normalen Leben.
Ich möchte einige Worte dazu sagen, wie wir bislang in Rheinland-Pfalz mit Windkraftanlagen umgegangen sind, einmal ganz abgesehen von der planungsrechtlichen Grundlage. Herr Kollege Zuber, im Übrigen spielen die Planungsgemeinschaft sowie die Planungshoheit der Kommunen eine Rolle, die ich überhaupt nicht kritisieren und auch nicht unterminieren will. Die Kommunen haben verfassungsrechtlich die Planungshoheit inne, und ich will sie ihnen auch nicht nehmen. Ich möchte auch nicht oberschlau sein und sagen: Du darfst nur links, aber nicht rechts planen.
Bis Ende 1997 haben wir in Rheinland-Pfalz die Errichtung von 142 Windkraftanlagen mit 24 Millionen DM an Landesmitteln gefördert. Danach erfolgte durch das Land keine weitere Förderung mehr, da sie nicht mehr notwendig war. Die Windkraftanlagen finanzierten sich selbst, auch aufgrund des Energieeinspeisegesetzes. Wir haben unter meiner Ägide die Förderung sofort zurückgenommen, um diese Mittel wiederum in die Förderung anderer regenerativer Energien einzusetzen, weil wir dies für vernünftiger hielten.
Meine Damen und Herren, es existiert eine Studie, Stand Juli dieses Jahres, wonach in Rheinland-Pfalz mittlerweile 454 Windkraftanlagen in Betrieb sind, wobei 142 Anlagen durch Landesmittel gefördert wurden.
Nach der Errichtung bereits weiterer genehmigter Anlagen wird von einer Nennleistung von insgesamt ca. 400 Megawatt ausgegangen. Der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung konnte damit von 0,8 % im Jahr 1996 auf fast 3 % im Jahr 2000 gesteigert werden. Auch das muss man einmal zur Kenntnis nehmen, nur, damit wir wissen, über welche Größenordnungen wir reden und wissen, inwieweit das im Verhältnis insgesamt zum Energieverbrauch in diesem Staat steht, Herr Kollege Dr. Braun.
Richtig ist, dass die Energieeinsparung verständlicherweise nach wie vor die oberste Priorität behalten muss.
Meine Damen und Herren, der Anteil des durch Windenergie erzeugten Stroms im Stromverbrauch entsprach im Jahr 2000 insgesamt dem Anteil von 0,7 %. Wir liegen also darüber. Das ist zugegebenermaßen nicht sonderlich viel, aber es kann sich sehen lassen.
Die Universität Kaiserslautern kommt jedoch in ihrer Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit von Fördermaßnahmen des Landes im Bereich der Windenergie zu dem Ergebnis, dass bei maximaler Ausnutzung des in den regionalen Raumordnungsplänen zur Nutzung der Windenergie ausgewiesenen Vorrangs von Vorbehaltsflächen bis zu 12 % des Stromverbrauchs in Höhe von 25 Milliarden Kilowattstunden aus Windenergie erzeugt werden könnten, also ein Datum. Dazu wäre allerdings die Errichtung von rund 1.500 Anlagen mit einer Nennleistung von je 1,5 Megawatt erforderlich. Meine Damen und Herren, obwohl mögliche Restriktionen wie zum Beispiel der Bestand an Altanlagen auf ausgewiesenen Flächen nicht berücksichtigt worden sind, geben die vorgenannten Zahlen eine Vorstellung von der Größenordnung der derzeit vorhandenen Potenziale.