3. Die Landesregierung wird mit der Bildungs- und Qualifikationsoffensive „Internet lernen – Wir tun’s“ die Medienkompetenz des Landes im Bereich Schulen und Hochschulen stärken.
5. Schließlich werden wir eine umfassende Unters uchung zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau des Medienstandorts Rheinland-Pfalz in Auftrag geben.
Diese Maßnahmen insgesamt sichern das zukünftige Wachstum des Medienlandes Rheinland-Pfalz im Interesse von Innovation und Beschäftigung.
In der Kulturpolitik wird die Landesregierung auch weiterhin Akzente setzen und damit die Kultur des Zusammenlebens, den Umgang mit Traditionen und kulturellem Erbe vor allem mit Blick auf künftige Generationen pflegen.
Im Mittelrheintal werden zahlreiche Kulturdenkmäler besonders betreut, und die Bemühungen um seine An
Mit dem Ausbau des Landesmuseums in Mainz unterstreicht das Land die Bedeutung des Kulturstandorts Mainz. Das Landesmuseum Koblenz und das Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein werden ebenfalls weiterentwickelt.
Der Kultursommer Rheinland-Pfalz, ein Markenzeichen unserer Kulturpolitik, wird auch in den kommenden Jahren den Reichtum und die Vielfalt des Kulturlandes Rheinland-Pfalz widerspiegeln.
Meine Damen und Herren! Die Situation der kommunalen Haushalte ist schwierig, mehr noch: Sie hat sich deutlich verschlechtert. Genauso wie im Landeshaushalt haben die Steuerreform und die momentane konjunkturelle Schwäche auch bei den Kommunen zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt.
Hinter dieser generellen Feststellung verbirgt sich allerdings im Einzelnen ein sehr differenziertes Bild. Ich will es an einem Beispiel deutlich m achen:
Im Jahr 2000 erwirtschafteten 1.144 kommunale Haushalte einen Überschuss in Höhe von 595 Millionen DM; 1.350 Haushalte wiesen Defizite in Höhe von 924 Millionen DM aus. Die Differenz bedeutet also ein Minus von 329 Millionen DM. Die globale Botschaft lautete nun: Die rheinland-pfälzischen Kommunen machen ein Minus von 329 Millionen DM. Unabhängig davon hatte das Land Rheinland-Pfalz im gleichen Jahr ein Defizit von 936 Millionen DM.
Schon der Vergleich der Werte macht deutlich, dass wir uns nicht zulasten der Kommunen schadlos halten.
Allerdings will ich darauf aufmerksam machen, dass es „die“ kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz nicht gibt. Ich erwähne den Anteil derer – im letzten Jahr immerhin deutlich mehr als 40 % –, die einen Überschuss erwirtschaftet haben, nicht um sagen zu können, den Kommunen gehe es gut, aber ich will schon darauf hinweisen, dass es nicht allen gleich schlecht geht. Dies hängt zum Teil auch mit dem eigenen Verhalten zusammen.
Einnahmen ausgleichen. Oftmals existiert jedoch ein erhebliches ungenutztes oder nur niedrig verzinslich angelegtes Vermögen.
Es ist offensichtlich, dass insbesondere in den Bereichen der Vermögensverwaltung und der Vermögensmobilisierung in vielen Kommunen beträchtliche Potenziale schlummern. An dieser Stelle sind die Kommunen mit ihrer eigenen Initiative gefordert.
Das Land, dessen sind wir uns bewusst, hat für die Finanzausstattung seiner Kommunen eine besondere Verantwortung. Es ist dieser Verantwortung in der Vergangenheit stets gerecht geworden.
Das gilt auch für diesen Doppelhaushalt. Bei einem Vergleich der Leistungen des Landes Rheinland-Pfalz an seine Kommunen mit denen anderer Länder an ihre Kommunen zeigt sich über Jahre, dass Rheinland-Pfalz eine deutlich höhere Leistung erbringt als andere westliche Flächenländer.
Mehr noch: Es wird auch deutlich, dass wir in den vergangenen zehn Jahren den höchsten Zuwachs bezüglich des Transfers an die Kommunen aufweisen können.
Hinzu kommt, dass der Anteil der Kommunen an den vom Land und den Kommunen gemeinsam oder in Arbeitsteilung mit den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben, was wir als Kommunalisierungsgrad bezeichnen, in Rheinland-Pfalz besonders niedrig ist und weit unter dem Durchschnitt liegt.
Schließlich hat das Land Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland die Grunderwerbsteuer in Höhe der ursprünglichen 2 Prozentpunkte den Kreisen und kreisfreien Städten zufließen lassen, obwohl es sich nach dem Grundgesetz um eine Landessteuer handelt.
Das damit insgesamt entstandene Ungleichgewicht zulasten des Landes weist eine Größenordnung von jährlich rund 250 Millionen Euro aus. Eine maßvolle Korrektur dieses Ungleichgewichts ist nunmehr unvermeidlich.
Die Grunderwerbsteuer wird deshalb ab dem Jahr 2002 entsprechend der grundgesetzlich geregelten Zuordnung wie in allen Ländern vollständig im Landeshaushalt vereinnahmt. (Jullien, CDU: So wie sich das gehört!)
Im Gegenzug wird der Verbundsatz für die Beteiligung der Kommunen an den Landessteuern von 20,25 % auf
21 % erhöht. Unter Einbeziehung einiger weiterer Belastungen im kommunalen Finanzausgleich verringern sich die Zuweisungen an die Kommunen in beiden Haushaltsjahren um jeweils rund 56,8 Millionen Euro bzw. 111 Millionen DM, aber nicht, wie allerorts behauptet wird, um rund 140 Millionen DM.
Trotz dieser Maßnahmen ergibt sich im Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 immer noch ein leichter Anstieg der Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Eine Länderumfrage zeigt, dass ein solcher Zuwachs eher die Ausnahme ist.
Meine Damen und Herren, eine Korrektur, das heißt, eine Kürzung um 15 %, wird auch im Bereich der Zuweisungen für die ehemals staatlichen Gesundheitsämter, die vom Land auf die Landkreise übertragen wurden, erforderlich; denn es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen deren tatsächliche Kosten um rund 30 % übersteigt.
Im Gegenzug zu den Veränderungen im Finanzausgleichssystem wird das Land den Kommunen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Haushaltsprobleme soweit wie möglich behilflich sein und entgegenkommen.
Zum Ersten werden die im Landesrecht verankerten Standards soweit wie möglich flexibilisiert, um Kosten zu senken.
Zum Zweiten lässt das Land zur Minderung der so genannten Bugwellenproblematik, die insbesondere die großen kreisfreien Städte drückt, eine Nachfinanzierung von Investitionen der vergangenen zehn Jahre durch fundierte Schulden zu.
Zum Dritten werden die Kommunen im Zeitraum des Doppelhaushalts nicht an den Steuermindereinnahmen des Landes aus der vergangenen Steuerschätzung beteiligt, sondern erst bei der Abrechnung in den Jahren 2005 und 2006. Durch diese Operation werden sie vorübergehend im Jahr 2002 um 31 Millionen Euro und im Jahr 2003 um 32 Millionen Euro entlastet.
Natürlich vorübergehend. Oder gibt es jemanden in diesem Saal, der das Finanzausgleichsgesetz außer Kraft setzen möchte?
Schließlich wird der Grad der Vorfinanzierung durch die Kommunen im Schulbau durch eine Anhebung der Schulbaumittel um rund 30 % deutlich reduziert.
Trotz dieser Entlastungen werden die Kommunen genauso wie das Land in den Jahren 2002 und 2003 alle Anstrengungen zur Verbesserung ihrer eigenen Haus
haltssituation unternehmen müssen; denn die Situation der öffentlichen Haushalte insgesamt – nicht nur die der Gemeinden – bleibt weiter angespannt.