Gernot Mittler
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich ein paar Anmerkungen zum Jahresabschluss 2005 machen; denn wir befinden uns noch am frühen Beginn des Jahres. Die heutige Landtagssitzung verschafft uns daher auch die komfortable Situation, dass wir den Haushaltsabschluss nicht zuerst über die Presse kommunizieren, sondern im Landtag vorstellen können. Dazu zwei wesentliche Feststellungen:
1. Die Ausgaben wurden gegenüber dem Haushaltsansatz deutlich gesenkt.
2. Die Kreditaufnahme war niedriger als geplant. Das gilt sowohl für den Kernhaushalt als auch unter Einbeziehung der Landesbetriebe.
Damit haben wir sowohl im Kernhaushalt als auch insbesondere bei den Landesbetrieben einen deutlichen Abstand der Nettokreditaufnahme von den Investitionen. Im Kernhaushalt sind das 27 Millionen Euro insgesamt, bei der Konzernbetrachtung 69 Millionen Euro. Die Verfassungsgrenze wurde auch im Vollzug deutlich unterschritten.
Gegenüber dem Vorjahr wurde die Nettokreditaufnahme um 264 Millionen Euro unterschritten.
Frau Thomas, ich komme gleich mit ein paar Bemerkungen auf das zurück, was Sie in Bezug auf die Vermögensveräußerungen gesagt haben.
Die Steuereinnahmen lagen um 28 Millionen Euro niedriger als geplant. Sie erinnern sich, dass wir noch im Mai nach der Steuerschätzung davon ausgehen mussten, dass wir dort einen erheblich deutlicheren Einbruch haben würden. Gegenüber dem Vorjahr haben wir 120 Millionen Euro weniger Steuern eingenommen. Das hängt damit zusammen, dass im Jahr 2005 die letzte Stufe der Steuerreform des Jahres 2000 in Kraft getreten ist.
Ich komme nun zur Ausgabenseite. Wir haben 167 Millionen Euro weniger ausgegeben als veranschlagt.
Wir haben 213 Millionen Euro weniger als im Vorjahr ausgegeben. Woran liegt das? Ich will mich auf einige wesentliche Positionen beziehen. Das eine hängt mit den Personalausgaben zusammen. Dort haben wir 52 Millionen Euro weniger ausgeben müssen. Dafür gibt es zwei wesentliche Feststellungen.
Erstens ist es im Jahr 2005 entgegen der ursprünglichen Einschätzung im Angestelltenbereich nicht zu einem neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst gekommen. Folglich ist es auch nicht zu einer Anhebung der Bezüge und Versorgungsbezüge im Beamtenbereich gekommen. Das ist die eine Feststellung, die uns geholfen hat.
Ich komme zu der zweiten Feststellung. Natürlich greift unser Instrument der Budgetierung. Ich nehme die Gelegenheit auch gern wahr, in der Öffentlichkeit festzustellen, dass das Bemühen, mit den vorgegebenen Budgets zu wirtschaften und zurechtzukommen, mittlerweile von allen Ressorts mit Strenge exekutiert wird. Das ist eine wichtige Feststellung.
Ich räume auch ein, dass es in dieser Frage einen wichtigen Lernprozess gegeben hat. Ich will auch nicht übersehen und nicht unerwähnt lassen, dass wir bei den Zinsausgaben 30 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsansatz eingespart haben. Das hängt mit dem nach wie vor günstigen Zinsniveau, aber auch mit einem Zinsmanagement und einem Schuldenmanagement zusammen, das sich sehen lassen kann.
Meine Damen und Herren, wir haben die Investitionsquote auch im Kernhaushalt und unter Einbeziehung der Landesbetriebe ohnehin hoch gehalten. Nicht zuletzt will ich einen Hinweis auf den kommunalen Finanzausgleich geben. Wir haben die Ausgaben im kommunalen Finanzausgleich bei rückläufigen Steuereinnahmen um ein 1 % gesteigert.
Wir haben damit das, was wir zuerst den Beistandspakt genannt haben und was dann im Stabilitätspakt auf gesetzliche Grundlage gestellt wurde, im Interesse der Stabilisierung der kommunalen Haushalte und der Investitionstätigkeit der öffentlichen Haushalte angewendet, und zwar zulasten des Landeshaushalts.
Meine Damen und Herren, ich will in diesem Zusammenhang eine letzte Anmerkung machen, was die Vermögensveräußerungen angeht. Es hat doch kein Mensch behauptet – es zu behaupten, wäre töricht –, unsere öffentlichen Haushalte und auch der rheinlandpfälzische Haushalt seien, wie dieser Jahresabschluss zeigt, in Ordnung. Wir haben nach wie vor eine beträchtliche Kreditaufnahme und beträchtliche Vermögensveräußerungen.
Meine Damen und Herren, das bestreitet doch niemand. Das ist ein Fakt, über den wir auch bei der Haushaltsverabschiedung breit diskutiert haben.
Das ist doch nichts anderes als das, was bundesweit praktiziert wird, und nicht weil die Finanzminister bundesweit nichts taugen oder die Regierungen ihren Aufgaben nicht gerecht würden, sondern weil wir ein Steuerentlastungspaket über die Stufen hinweg durchgeführt haben. Der Kollege Ramsauer hat die Zahl genannt. Nahezu 700 Millionen Euro hat der rheinland-pfälzische Finanzminister im vergangenen Jahr weniger eingenommen als im Jahr 2000, und zwar mit all den Zwängen, die es gegenläufig auf der Ausgabenseite dazu gegeben hat.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang ein paar letzte Anmerkungen machen, die natürlich mit unserer Steuerquote zu tun haben. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat wiederholt darüber gesprochen, dass wir nicht nur den schlanken Staat auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte gestalten können, sondern wir auch fragen müssen, was an adäquaten Strukturen auf der Einnahmenseite gestaltet werden muss, wenn wir auf der Ausgabenseite handlungsfähig bleiben wollen.
Ich will nur ein paar Hinweise geben: Eine Steuerquote um die 20 %, die niedrigste seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, die niedrigste nach der Slowakei im europäischen Vergleich der 25 Mitgliedsländer. Deswegen bin ich froh, dass die neue Regierung zu Festlegungen gekommen ist, auch im Hinblick auf Steuerquoten, was mit der Mehrwertsteuererhöhung im kommenden Jahr zu tun hat.
Meine Damen und Herren, zwei Einzelanmerkungen noch. Bei der Körperschaftsteuer haben wir eine beträchtlich positive Entwicklung im letzten Jahr festzustellen. Die bundesweiten Zahlen kennen wir noch nicht. Man wird sehen. Allerdings will ich einen Hinweis geben, und zwar an die Adresse derer, die die Unternehmensteuerreform des Jahres 2000 immer negativ bewertet haben. Vorgesehen sind nach der Mai-Steuerschätzung für das Jahr 2005 Körperschaftsteuereinnahmen von nahezu 19 Millionen Euro, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe. Ich zitiere sie jedenfalls frei. Wenn dies einträte, das wäre beträchtlich mehr, als der Fiskus im alten Körperschaftsteuerregime im Jahr 2000 eingenommen hat, nämlich mit 25 Millionen Euro, weil die auf die Einkommensteuer angerechnet wurden.
Die zweite Feststellung: Nach unseren Zahlen ist das Umsatzsteueraufkommen auch im Jahr 2005 nach einer leichten Besserung im Jahr 2004 erneut rückläufig, nämlich um 3,8 %. Man wird schauen, wie die bundesweite Entwicklung ist.
Nur soviel als Resümee dazu: Ich denke, dass wir als rheinland-pfälzische Landesregierung auch mit dem, was wir in den bundesweiten steuerpolitischen Diskurs einbringen, durchaus auf dem richtigen Weg sind.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thomas und des Herrn Abgeordneten Marz wurde bereits am 18. März 2004 nahezu wortgleich gestellt und beantwortet.
Gute Fragen kann man aber nicht oft genug beantworten. Deswegen beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gewerbesteuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 906 Millionen Euro. Da die Gewerbesteuereinnahmen vom Statistischen Landesamt quartalsweise erhoben werden, bezieht sich der aktuellste Aufkommensstand 2005 auf das erste Halbjahr. In diesem Zeitraum betrug die Gewerbesteuereinnahme 485 Millionen Euro.
Zu Frage 2: Die Finanzminister des Bundes und aller Länder sind im vergangenen Jahr bei einer Bewertung der vorliegenden Steuerreformmodelle zu dem Ergebnis gelangt, dass die Realisierung des so genannten Kirchhof-Modells im Jahr des In-Kraft-Tretens einen Steuerausfall von rund 42 Milliarden Euro verursachen würde.
Die Belastungswirkung für einzelne Personengruppen, die sich für den Fall ergäbe, dass der bei Wegfall der Gewerbesteuer ausfallende Betrag durch einen Zuschlag zur Einkommensteuer kompensiert werden würde, war nicht Gegenstand der erwähnten Berechnung.
Zu Frage 3: Die Abschaffung der Gewerbesteuer und die Erhebung eines quantitativ gleichwertigen Zuschlags auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer schafft selbstredend eine Veränderung in der Steuerschuldnerschaft. Die Auswirkungen auf einzelne Einkommensgruppen wären zu untersuchen. Erkenntnisse darüber liegen derzeit nicht vor.
Zu Frage 4: Es gibt keinen Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Gewerbesteuer und einen entsprechenden Gegenfinanzierungsvorschlag zum Inhalt hat. Folglich hat sich die Landesregierung mit der Frage auch nicht befasst.
So weit die Beantwortung, Herr Präsident.
Wir gehen davon aus, dass die Gewerbesteuer in diesem Jahr bundesweit einen erneuten Höchststand erreichen wird. Wie das in der regionalen Differenzierung aussieht, kann zurzeit noch nicht bewertet werden. Das wird man sehen.
Maßgeblich dafür sind zwei Faktoren. Was das Gewerbesteueraufkommen als Ganzes angeht, ist es die gestiegene Ertragskraft der Unternehmen. Was die Verbesserung der kommunalen Haushalte aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen angeht, so kommt noch eine weitere Komponente zum Tragen, nämlich die Absenkung der Gewerbesteuerumlage.
Diese ist im vergangenen Jahr wirksam geworden. Dadurch wird sich die Nettoeinnahme der Kommunen im Jahr 2005 weiterhin erhöhen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen:
„Was ist los mit unserem Land? - Im Klartext: Der Verlust wirtschaftlicher Dynamik, die Erstarrung der Gesellschaft, eine unglaubliche mentale Depression – das sind die Stichworte der Krise. Sie bilden einen allgegenwärtigen Dreiklang, aber einen Dreiklang in Moll.“ – Das ist ein Zitat aus der Ruck-Rede von Roman Herzog, gehalten am 26. April 1997 im 15. Amtsjahr der Regierung Kohl.
Er sagt weiter: „Der Weg in die von mir skizzierte Gesellschaft beginnt mit dem Nachholen all der Reformen, die bislang liegen geblieben sind.“
„Wir müssen endlich die Reformhausaufgaben machen, über die wir schon so lange reden.“
Bei dem Nachholen der Reformen auf den Feldern der Gesundheitspolitik, der Rentenpolitik, des Arbeitsmarktes und vor allen Dingen der Steuern sind wir nun unterwegs.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben, nach langen Monaten der Abstinenz über Finanzen und Finanzpolitik zu reden. Deswegen möchte ich zuerst mit einem sehr aktuellen Ereignis beginnen, da wir seit heute Morgen auch die Einnahmen des ersten Halbjahres auf dem Tisch haben.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres hat das Land Rheinland-Pfalz 113,5 Millionen Euro Steuern mehr als im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres eingenommen. Das ist ein Zuwachs von 3 %. Geplant ist für das Gesamtjahr ein Minus von 1,2 % oder von
92 Millionen Euro. Was also die Steuereinnahmenentwicklung unter Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen angeht, ist es eine durchaus positive Entwicklung.
Ich sage es auch, weil die Entwicklung des Landeshaushalts in den vergangen Wochen von der CDU mit Presseerklärungen begleitet wurde. Herr Bracht hat am 6. Juni Folgendes gesagt: Ohne Nachtragshaushalt für die Jahre 2005/2006 läuft der Landeshaushalt völlig aus dem Ruder. – Er weist darauf hin, dass die Steuereinnahmen des Landes bis Ende April um 406 Millionen Euro unter dem Vorjahresbetrag liegen.
Unvermeidlich hat dann natürlich Herr Jullien am 14. Juni Folgendes gesagt – ich zitiere –: „Der im letzten Dezember verabschiedete Landeshaushalt 2005 steht nur noch auf dem Papier. Es ist Zeit, einen Nachtragshaushalt vorzulegen und dabei den Menschen reinen Wein einzuschenken.“ – Meine Damen und Herren, ich schenke heute reinen Wein ein. Die Herren Jullien und Bracht, die Finanzpolitiker der Union, haben nicht nur eine Fehlprognose abgegeben, sondern sich obendrein auch noch blamiert.
Ich möchte das auch begründen. Dass wir in den ersten fünf Monaten deutlich weniger Steuereinnahmen als in den ersten fünf Monaten des vergangenen Jahres haben würden, wusste jeder, weil wir nämlich im vergangenen Jahr einen dicken Erbschaftssteuerfall hatten, der zu entsprechend hohen Einnahmen geführt hat und der dann im zweiten Quartal, im Juni des Vorjahres, die Abrechnung nach unten gezogen hat.
Wir haben auch im Haushalts- und Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass diese außerordentliche Entwicklung im zweiten Halbjahr, also im Juni, korrigiert werden würde. Jeder, der also etwas von Finanzen versteht, wusste, dass sich dies im Juni korrigieren würde.
Das hätten Sie vorher schon wissen können. Darüber haben wir mehrmals im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen.
Es war auch spätestens mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Herrn Bracht bekannt, als wir gesagt haben, im Juni werden unsere Steuereinnahmen zwischen 400 und 450 Millionen Euro höher als im Vorjahr liegen. Tatsächlich sind es 482 Millionen Euro mehr gegenüber dem Juni des vorangegangen Jahres. Ich lege nur deswegen Wert auf diese Feststellung, um erneut den Nachweis zu führen, meine Herren: Ein et
was seriöserer Umgang mit Zahlen und Fakten könnte so verkehrt nicht sein.
Ich sage nicht, damit ist die Einnahmenseite schon bis zum Jahresende in Ordnung. Wir haben noch ein halbes Jahr vor uns. Aber dieses Zwischenergebnis, das im Juni auch von einer Sonderentwicklung geprägt ist – erheblich schwächer als im vergangenen Jahr –, stimmt uns doch zuversichtlich, dass wir jedenfalls in der Bandbreite dessen liegen, was unsere Schätzung war.
Nun lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zur Steuerpolitik machen. Was die Reichensteuer angeht, so steht dies übrigens nicht im Programm der SPD. Das ist eine Erfindung der Presse.
Ja, das ist eine Erfindung der Presse.
Hören Sie doch einmal zu. Ich will Ihnen jetzt etwas sagen. Hören Sie bitte einmal zu.
Ich erinnere mich sehr gut daran, es war im Juli 2000, als wir die Steuerreform gemacht haben. Da hat es eine Gemengelage gegeben, die es notwendig machte, den Spitzensatz auf 42 % abzusenken.
Im Bundesrat. Dies hat auch mit der rheinlandpfälzischen Landesregierung und dem liberalen Koalitionspartner zu tun. Warum sollte ich das hier nicht sagen? Ich erinnere mich sehr lebhaft an die Gespräche.
Nunmehr bleibt nach dem Vorschlag der SPD – und zwar nicht durchgehend, der Tarif bleibt unverändert – auch über alles, was über die bisherige Schwelle geht, wo der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt, dieser zunächst erhalten, und dann beginnt ein Sprung für die steuerpflichtigen Einkommen ab 250.000 bis 500.000 Euro auf 45 %. Sie haben zutreffend zitiert, dass ich gesagt habe, das sei ein Schönheitsfehler, aber mehr auch nicht.
Ich möchte Ihnen einmal sagen, wo wir mit unseren 45 % für Spitzenverdiener dann in Europa angesiedelt sind: Die Österreicher haben 50 %, die Japaner ebenfalls 50 %, die Niederlande 52 %, Finnland 52,2 %, Belgien 54 %, Frankreich 56,1 %, Schweden 56,5 %, Dänemark 59 %. Meine Damen und Herren, das sind alles Länder, die keine außerordentlichen Lasten wie die deutsche Einheit zu finanzieren haben, die in Höhe von 4 % unseres Bruttoinlandsprodukts unsere öffentlichen Haushalte, zwischen 80 und 90 Milliarden Euro, belastet. Das haben sie alles nicht zu leisten. Vor diesem Hintergrund für die wenigen Spitzenverdiener oberhalb von 250.000 bzw. 500.000 Euro „Gott sei bei uns“ auszuru
fen, damit kann man sich doch allenfalls lächerlich machen.
Im Übrigen sind Österreich, die Niederlande, Finnland, Schweden und Dänemark alles Staaten, die uns als Reformvorbilder vorgestellt werden mit Spitzensätzen bis zu 59 %.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat Recht, warten wir den 11. Juli ab.
Dann schauen wir einmal. Dann werden interessante Sachen zutage kommen. Das konnte man diese Woche schon in der Bild-Zeitung lesen, wie Stoiber, Koch, Merz und Frau Merkel sich in den vergangenen Monaten noch zur Ökosteuer verhalten haben. Warten wir einmal ab.
Herr Dr. Böhr ohnehin; zu dem komme ich noch. Ich komme insbesondere zu Herrn Bracht, der jetzt die Mühe hat, seinen Internetauftritt noch zu ändern.
Ich zitiere: „Es gibt keine Mehrwertsteuererhöhung“. – So Frau Merkel am 19. Mai. Herr Dr. Böhr sagt in einem Interview auf eine Frage der „Mainzer Rheinzeitung“: „Die Bürger fürchten aber eine Mehrwertsteuererhöhung, wie sie einige Unionspolitiker schon ankündigen“.
Herr Böhr sagt dann, diese sei von der Hoffnung getragen, dass mehr Geld in die öffentlichen Kassen fließe, was aber nicht passieren werde, genau wie es ein Fehler gewesen sei, dass Eichel die Tabaksteuer und die Mineralölsteuer angehoben habe.
An anderer Stelle heißt es: „Es macht überhaupt keinen Sinn, über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nachzudenken“. – Also warten wir das ab. Herr Dr. Böhr, ich bin ganz sicher, dass diese Argumentation von Ihnen in Ihrer eigenen Partei folgenlos bleiben wird.
Nun haben Sie heute etwas zu den Kapitalgesellschaften gesagt, die dick gefüttert worden seien, Herr Dr. Böhr. Ich mache es Ihnen nicht zum Vorwurf; denn wahrscheinlich wissen Sie es auch nicht besser. Aber wenn es so wäre, dass die Kapitalgesellschaften dick gefüttert worden wären, obwohl man im Sachverständigengutachten nachlesen kann, dass die Personengesellschaften in Deutschland besser, günstiger besteuert werden als Kapitalgesellschaften; – – –
Dies ist auch das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, dass die Kapitalgesellschaften ungünstiger als Personengesellschaften besteuert werden. Ich kann Ihnen die Zahlen nennen. Im Jahr 2000 hatten wir ein Körperschaftssteueraufkommen von 25 Milliarden Euro. Im
vergangenen Jahr hatten wir 13 Milliarden Euro, und zwar mit einem wichtigen Unterschied: Die 25 Milliarden Euro des Jahres 2000 konnten als Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die 13 Milliarden im letzten Jahr und die für das nächste Jahr prognostizierten knapp 17 Milliarden sind Definitivsteuern. Da gibt es nichts anzurechnen, sondern die bleiben in der Logik der Steuerreform des Jahres 2000 definitiv in der Kasse des Fiskus.
Wenn es richtig wäre, was Sie sagen, warum haben dann Angela Merkel und Edmund Stoiber beim JobGipfel im März aus gutem Grund dafür plädiert, den Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 19 % abzusenken? Warum wohl? Herr Dr. Böhr, ich bin ganz sicher, dass Ihre Betrachtung auch an der Stelle einer seriösen Bewertung nicht Stand hält.
Jetzt wird gesagt, wir brauchen die höhere Mehrwertsteuer. Ob die Union die Gelegenheit dazu bekommt, das ist noch abzuwarten. Aber dass sie erhöht werden würde, wenn sie die Gelegenheit bekommt, das steht nicht mehr zur Diskussion. Es geht nur noch darum, in welcher Höhe und für welchen Zweck. Da wird gesagt, damit die Lohnkosten gesenkt werden können.
Es spricht in der Tat etwas dafür, die Lohnnebenkosten abzusenken.
Meine Damen und Herren, eine Partei, die von 1990 bis zum Ende ihrer Amtszeit die Sozialversicherungsbeiträge von 35,6 % auf 42,1 % wider alle wirtschaftliche Vernunft hochgejagt hat, hat natürlich einen besonderen Grund, darüber nachzudenken, wie man von diesem Gipfel wieder herunterkommt.
Ein Teil dessen ist geschafft. Wir haben heute Sozialversicherungsbeiträge, die niedriger liegen, als es 1998 der Fall war.
Das hängt mit den notwendigen Reformen zusammen, von denen Roman Herzog gesprochen hat. Sie werden noch nasse Füße bekommen, wenn es ernst wird. Das hängt auch mit dem Rentenbeitrag zusammen, der im Jahr 1998 noch 20,3 % betragen hat und nunmehr 19,5 % beträgt.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Böhr, Sie haben heute Morgen während der Rede des Ministerpräsidenten bestritten, dass Sie die Beitragsfreistellung in der Sozialversicherung gefordert hätten. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Ich beziehe mich auf die Broschüre „Kirche und Gesellschaft“, Nummer 320, herausgegeben von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, erschienen im Jahr 2005. Das Datum steht nicht dabei. Es muss aber im Mai gewesen
sein. Sie haben dort einen großen Aufsatz geschrieben: „Arbeit für alle – kein leeres Versprechen“. – Sie beschreiben dort, drei Schritte seien vor allem notwendig, um dieses Ziel zu erreichen, wie Sie sagen. Ich darf Sie daraus zitieren: „Deshalb sollte bis 1.300 Euro im Monat der Lohn frei von Steuern und Abgaben ausgezahlt werden. Die Sozialbeiträge kann gegebenenfalls der Staat übernehmen.“
„Für ihn ist das eine lohnende Investition, da er so in den allermeisten Fällen die Kosten der Sozialleistungen einspart und Wachstum ermöglicht, das die Steuereinnahmen steigen lässt.“ –
Jetzt will ich Ihnen einmal vorrechnen, wie der Ministerpräsident auf die 86 oder 87 Milliarden Euro kommt, die eine Freistellung bis 1.300 Euro verursachen würde. Steuer- und abgabenfrei heißt in der Steuerpolitik, dass der Steuerfreibetrag jährlich 15.600 Euro ausmacht. Das ist eine Verdopplung gegenüber heute, 8.000 Euro mehr. Wir haben in diesem Bereich eine durchschnittliche Steuerbelastung von 17,6 %. Von 8.000 Euro macht das 1.408 Euro pro Lohnsteuerzahler aus. Nun haben wir in der Einkommensteuer rund zehn Millionen Fälle, wo es Alleinveranlagung gibt. 10.000.000 mal 1.408 macht 14 Milliarden aus. Dann haben wir noch 13,4 Millionen Fälle, die zusammen veranlagt werden. Da haben wir es natürlich mit den doppelten Beträgen zu tun. Wir kommen unterm Strich auf Folgendes: 14 plus 37 sind 51 Milliarden Euro Steuerausfälle.
Bei der Sozialversicherung sieht die Rechnung wie folgt aus: 1.300 Euro werden monatlich freigestellt, mal zwölf Monate, sind 15.600, davon 20,3 %, das Ganze mal 26 Millionen Beitragszahler, macht zusammen 86 Milliarden Euro.
Das gesamte Spiel, von dem Herr Dr. Böhr spricht, kostet den Staat rund 137 Milliarden Euro.
Seriöse Politik á la Böhr.
Nun sagt Herr Böhr in seinem bereits erwähnten Aufsatz unter der Zwischenüberschrift „Einwände und Bedenken“; ich zitiere: „Gegen diese Vorschläge wird immer wieder, meist von den Finanzministern aller Parteien, eingewandt, sie seien nicht bezahlbar, weil die Einnahmenverluste des Staates zu hoch zu veranschlagen sind.“
Meine Damen und Herren, die Finanzminister aus allen Parteien wissen wohl, warum sie sich darauf nicht ein
lassen. Weil sie diese Phantastereien nicht mitzumachen gewillt sind.
Das hat noch eine andere Seite. Herr Böhr sagt nämlich, das könne man aus der Sozialhilfe, die der Staat erspart, einsparen.
Meine Damen und Herren, im letzten Jahr, für das die Statistik vorliegt, 2003, hat der gesamte Sozialhilfeaufwand für die Hilfe zum Lebensunterhalt – die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann ich nicht sehen; denn das ist die Heimunterbringung –, die Herr Böhr – teilweise jedenfalls – zur Gegenfinanzierung heranziehen will für seine – ich beziehe es jetzt nur auf den Beitragssatz in der Sozialversicherung – 86 Milliarden Euro ein Potenzial von 9,8 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle wird deutlich – Herr Böhr, Sie wissen, dass ich Sie persönlich sehr schätze, und ich habe auch Anlass anzunehmen, dass das auf Gegenseitigkeit beruht, ich kann Ihnen nur sagen, ich lese auch manche Aufsätze, die Sie schreiben, gern –, in Bezug auf Finanzpolitik sollten Sie sich wirklich zurückhalten. Da kommt in aller Regel, wenn Sie zur Feder greifen, nichts Vernünftiges heraus. Ich bin sicher, dass auch dieser Vorschlag, den Sie hier gemacht haben, folgenlos bleiben wird. Kein Unionspolitiker – weder im Regierungsamt noch im Parteiamt – wird diesen Vorschlag aufnehmen. Da bin ich ganz sicher.
Aber nun sagt Herr Böhr, es gibt einen Vorschlag von Herrn Professor Kirchhof, den man nur aufgreifen und realisieren müsse, dann kämen die Dinge ins Lot. Ich will das nicht verkürzen, sondern durchaus sagen, dass Professor Kirchhof, den ich persönlich sehr schätze, wichtige Anstöße in Richtung Vereinfachung des Steuerrechts gegeben hat. In der Veranstaltung in der vergangenen Woche hier bei der Commerzbank, als wir gemeinsam miteinander gestritten haben, habe ich dies auch zum Ausdruck gebracht. Allerdings bitte ich Folgendes nicht zu übersehen: Die Steuerabteilungsleiter aller Länder, auch der unionsgeführten Länder, unter Einschluss des FDP-Kollegen in Sachsen-Anhalt, des Kollegen Paqué, haben ermittelt, und die Finanzministerkonferenz hat sich diese Berechnung ausdrücklich zu Eigen gemacht, dass der Vorschlag von Herrn Professor Kirchhof im ersten Jahr zu Steuerausfällen von 42 Milliarden Euro führen würde, im zweiten Jahr zu 31 Milliarden Euro und im dritten Jahr zu 21 Milliarden Euro; alsodegressiv gestaltet.
Professor Kirchhof hat sich gegen diese Berechnung gewehrt. Aber ich will Ihnen ein kleines Beispiel geben, wenn Sie sich hinter den Vorschlag von Herrn Professor Kirchhof stellen: Zwei Familien, beide mit zwei Kindern. In dem einen Fall gibt es ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro Arbeitslohn. Die Steuerbelastung
beträgt heute 7.900 Euro. Nach Professor Kirchhof wären es 4.800 Euro, also eine steuerliche Entlastung von 3.100 Euro.
Nebendran wohnt eine Familie mit ebenfalls zwei Kindern, die 1 Million Euro versteuert. Die bisherige Steuerbelastung betrug 463.000 Euro, künftig 242.000 Euro, eine Ersparnis von 221.000 Euro.
Meine Damen und Herren, ich bin kein Mensch, der neidisch ist. Ich habe weder Sozialneid noch bin ich auf sonst jemanden neidisch. Ich bin froh, dass bei mir alles so ist, wie es ist, ohne selbstgefällig zu sein. Das hat nichts mit Sozialneid zu tun, ich sage nur, wer obere Einkommen in dieser Quantität entlastet, der muss sich fragen, wie er es langfristig mit der Qualität des Sozialstaats und einem gerechten Steuersystem hält.
Ich sage – das habe ich auch in der vergangenen Woche Herrn Professor Kirchhof coram publico gesagt –: Ich glaube nicht, dass die Flattax kommt, und deswegen wird es die Union auch nicht machen, die Union wird den Stufentarif nicht einführen und auch kein Bierdeckelrecht in Bezug auf das Steuerwesen, sondern es wird beim linear-progressiven Tarif bleiben, den ich im Übrigen auch für den gerechteren halte.
Ich komme zum Abschluss und sage, mit der Steuerreform, die wir im Jahr 2000 gemacht haben, haben wir die Steuern nachhaltig gesenkt. Wir hatten im Jahr 2000 noch eine Steuerquote von 23 %. Sie liegt jetzt bei 20 %.
Diese Differenz von 3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt macht eine steuerliche Entlastung von 60 Milliarden Euro plus aus, um die Unternehmen, Familien, Arbeitnehmer – alle Steuerzahler – mit einem Einkommensteuertarif entlastet wurden, der wettbewerbsfähig ist, auch im internationalen Vergleich. Die Steuerquote ist so niedrig wie noch nie in Deutschland, in der Alt-EU auch die niedrigste. Nach Hinzukommen der zehn neuen Beitrittsländer hat nur die Slowakei eine Steuerquote, die niedriger ist als die unsrige.
Aber wir haben auch die Abgabenquote gesenkt. Erstmals seit 1990 liegt die Abgabenquote im Jahr 2004 wieder unter 40 %. Vor allen Dingen die Staatsquote wurde gesenkt. Diese hatte im Jahr 1996 den Höchststand mit 49,3 % und im vergangenen Jahr einen Stand von 46,9 % erreicht.
Jetzt wird es darum gehen, das Steuerrecht zu verschlanken und verständlicher zu machen. Vor allen Dingen wird es darum gehen, steuerliche Subventionen abzubauen. Aber wir werden dabei darauf zu achten haben, dass die Symmetrie nicht verloren geht. Wer generell die Abschaffung von steuerlichen Subventionen fordert – ich bin ohnehin misstrauisch als gebranntes Kind aus dem Vermittlungsausschuss, weil dort nämlich von den Subventionsbekämpfern jede einzelne Subvention mit Klauen und Zähnen verteidigt wurde in den
vergangenen Jahren –, und wer beispielhaft für den Abbau steuerlicher Subventionen nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie die Pendlerpauschale aufzählt, der ist kein guter Hüter der sozialen Symmetrie.
Ich weiß auch, dass 5 % der höchsten Einkommensbezieher mehr als 41 % des gesamten Steuerertrags bringen
und die unteren 50 % der Einkommensbezieher nur 8,3 % bringen. Das weiß ich auch. Ich weiß auch, dass derjenige, der nur wenig zahlt, nur gering entlastet werden kann, und der, der überhaupt nichts zahlt, auch nicht entlastet werden kann. Das weiß ich sehr wohl. Aber dennoch gilt es darauf zu achten, dass die soziale Symmetrie bei dem, was steuerpolitisch geschieht, gewahrt bleibt und vor allen Dingen ein Weiteres gewahrt bleibt. Ich wiederhole es immer wieder, wie Gerhard Stoltenberg es einmal formuliert hat: das Gleichgewicht von Etatpolitik, von Haushaltspolitik und Steuerpolitik.
Insoweit bleibt die Diskussion der kommenden Jahre spannend.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viel interessanter als das, was Herr Kollege Böhr gesagt hat, ist das, was er nicht gesagt hat.
Ich versuche, es kurz zu machen. Ich will fair sein. Ich mache es in Schlagzeilen. Sie sind mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen, wie die grandiose Rechnung, bis 1.300 Euro alles steuer- und beitragsfrei zu stellen, mit fiskalischen Auswirkungen in den öffentlichen Haushalten und in den Sozialversicherungssystemen – das ist von mir mit nachvollziehbaren Zahlen, und zwar 137 Milliarden Euro vorgerechnet worden – mit dem Vorhaben, die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungssysteme zu sanieren, zusammengehen soll.
Herr Kollege Böhr, das lohnt sich auch nicht; denn ich bin ganz sicher, dass Ihre Überlegungen über Ihren eigenen Kopf und über den Artikel in der Zeitung, die ihn veröffentlicht, nicht hinaus kommt und nicht zum Gegenstand irgendeiner Beratung auf Bundesebene werden wird.
Was wir Ihnen vorwerfen, hat nichts mit Majestätsbeleidigung zu tun, sondern das ist das negative Bild des Landes, das Sie immer wieder erneut beschreiben und beschwören und das nicht einmal annähernd etwas mit dem Blick derer zu tun hat, die von außen auf unser Land schauen.
Herr Böhr, es stimmt nicht, wenn Sie sagen, das ist die höchste Arbeitslosenzahl, die wir jemals hatten.
Das will ich Ihnen vorlesen. Ich lese Ihnen aus dem Sachverständigengutachten 2004/2005, Seite 651 – Quelle: Für den Sachverständigenrat, Bundesanstalt für Arbeit – vor. Danach betrug die registrierte Arbeitslosenzahl im Jahr 1997 in Gesamtdeutschland 4.384.000. Im vergangenen Jahr – sie war zwischenzeitlich deutlich gesunken – lag sie darunter, zwar nur um 3.000, sie lag aber tiefer.
Brüllen Sie hier nicht herum.
Die 9 Millionen, die Herr Böhr landauf und landab beschwört, und die auch Herr Jullien genannt hat, gibt es in keiner Veröffentlichung.
Ich räume ein, es gibt eine offene und eine verdeckte Arbeitslosigkeit. Diese wird auch veröffentlicht. Das ist im Sachverständigengutachten nachzulesen. Die offene und die verdeckte Arbeitslosigkeit betrug zusammengerechnet im Jahr 1997 6.315.000. Im Jahr 2003 – für 2004 liegt die Zahl noch nicht vor – lag sie um 300.000 Stellen niedriger.
Ich glaube, das, was bei Ihnen am besten funktioniert – ohne intim zu werden –, ist wahrscheinlich die Stimme.
Schauen Sie es sich doch einmal an. Die höchste Jugendarbeitslosenquote hatten wir im Jahr 1997 mit 11,4 %. Sie betrug im letzten Jahr 7,0 %.
Herr Böhr, ich sage das deshalb, weil auch Ihre noch so temperamentvollen Auftritte nicht darüber hinwegtäuschen können, dass immer dann, wenn bei Ihnen Zahlen im Spiel sind, die höchste Alarmstufe geboten ist, weil die Zahlen in aller Regel nicht stimmen.
Ich will eine letzte Anmerkung machen.
Herr Böhr, ich bin bereit, mit Ihnen eine Wette für den Fall einzugehen, dass
wir Neuwahlen bekommen und es im Ergebnis der Neuwahl zu einer unionsgeführten Bundesregierung kommen sollte, in welcher Konstellation auch immer. Darauf schließe ich eine Wette ab. Sie können das Maß bestimmen.
Winzersekt. Ich wette, dass unter einer unionsgeführten Regierung die volkswirtschaftliche Steuerquote und auch die Abgabenquote nicht gegenüber dem Wert des Jahres 2005 sinken werden. Hier bin ich ganz sicher. Die Steuererhöhungspläne der Union sind fertig geschneidert. Man muss nur hinschauen, um sie zu sehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tagesordnungspunkt geht auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurück. Ihm liegt die bereits erwähnte Umfrage des Betriebswirtschaftlichen Instituts der Bauindustrie (BWI) und eine entsprechende Pressekonferenz des Sprechers der rheinland-pfälzischen Bauwirtschaftsverbände am 31. Januar 2005 zugrunde.
Zunächst ist die Frage zu stellen, inwieweit die Unters uchung, die das BWI durchgeführt hat, repräsentativ ist. Insgesamt wurden 565 Unternehmen befragt, davon 55 in Rheinland-Pfalz. Das entspricht gerade einmal 1,5 % aller rheinland-pfälzischen Unternehmen.
Zur Repräsentationskraft, zur Aussagekraft ist zu bemerken, dass in Rheinland-Pfalz 55 Unternehmen untersucht wurden. Im Land Nordrhein-Westfalen, das viereinhalbmal so groß ist wie Rheinland-Pfalz, waren es 93 Unternehmen. In Bayern, das dreimal so groß ist wie Rheinland-Pfalz, waren es 41 Unternehmen. In Hessen, das eineinhalbmal so groß ist wie Rheinland-Pfalz, wurden 33 Unternehmen untersucht. Repräsentativ kann die Aussage also nicht sein, und das ist sie auch nicht.
Zum Zweiten will ich darauf hinweisen, dass der Präs ident der Bauwirtschaft in Rheinland-Pfalz in der besagten Pressekonferenz deutlich gemacht hat, dass in Rheinland-Pfalz 40 % der Aufträge der Bauwirtschaft von der öffentlichen Hand kommen. Rund 54 % gehen an Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Meine Damen und Herren, statt bei 40 % und 54 % liegt dieser Wert bundesweit nur bei 31 %. Er sagte dann – ich zitiere –: „Rheinland-Pfalz weist somit eine wesentlich höhere Quote des öffentlichen Bauens aus.“
Damit bin ich bei einem ganz wichtigen Punkt angekommen. In Rheinland-Pfalz sind die Ausgaben für den öffentlichen Hochbau durch Bund, Land und Gemeinden im vergangenen Jahr um 12,1 % gewachsen. Bundesweit waren sie um 7,6 % rückläufig. Im Straßenbau ist in Rheinland-Pfalz das Auftragsvolumen um 3,3 % gewachsen, während es bundesweit um 4,7 % rückläufig war.
Meine Damen und Herren, damit wird deutlich, dass Rheinland-Pfalz ein in Bezug auf die Bauwirtschaft vergabefreundliches Land ist.
Das ist die erste Feststellung.
Ich weiß auch aus meiner früheren Tätigkeit, dass die Unternehmen, insbesondere die mittelständischen – je kleiner, umso mehr –, nicht selten über die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand Klage führen.
Jedes Mal, wenn ich einen solchen Hinweis erhalten habe, bekomme ich ganz lange Ohren, weil ich weiß, dass wir dieses Problem sehr ernst nehmen müssen. Allerdings ist der Zahlungsvorgang nur ein Aspekt in der Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Ich will beispielsweise darauf hinweisen, dass Rheinland-Pfalz ein mittelstandsfreundliches Land ist. Seit mehr als zehn Jahren werden bei uns alle Aufträge gewerkeweise und fachlosbezogen und nicht an Generalunternehmer und an Generalübernehmer vergeben. Diese mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe bringt uns seit vielen Jahren insbesondere den Applaus der Baugewerbeverbände in unserem Land ein.
Das ist zum Teil bei der Auftragsvergabe für den Bund anders; dies insbesondere dann, wenn wir für die amerikanischen Militärstreitkräfte tätig sind, weil dort der Auftraggeber, also der Zahlmeister, über die Form der Auftragsvergabe entscheidet. In den Vereinigten Staaten kennt man die Fachlosvergabe nicht. Dort wird nur mit Generalunternehmern und Generalübernehmern zusammengearbeitet. Deshalb sind wir diesbezüglich dazu übergegangen, bei den Streitkräften überall dort, wo das toleriert wurde, zumindest gebündelte Fachlose zu vergeben.
Diesbezüglich stehen wir in einer ständigen Abstimmung insbesondere mit den Handwerkskammern und auch mit den Gewerbeverbänden. Aufgrund eines Gesprächs mit den Handwerkskammern hatte ich im vergangenen Jahr veranlasst, dass wir im LBB eine lückenlose Unters uchung hinsichtlich der Zahlungsdauer vom 1. Januar bis 30. September des vergangenen Jahres durchführen. Die Untersuchung hat Folgendes zutage gefördert: In diesen neun Monaten sind 27.245 Zahlungen geleistet worden. 21.984 Zahlungen – das sind exakt 80,7 % – sind innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen oder der vertraglich vereinbarten Frist geleistet worden.
Das waren also rund 81 %. In weiteren zehn Tagen sind 5,6 % der Zahlungen geleistet worden, und in noch einmal weiteren zehn Tagen sind 3,3 % der Zahlungen geleistet worden. Mit anderen Worten, bis zu einer Verzögerung von 20 Tagen sind 90 % aller fälligen Zahlungen geleistet worden.
Meine Damen und Herren, deshalb sage ich, die 102 Tage hat mir bis heute noch niemand nachgewiesen. Es handelt sich um eine Fantasiezahl.
Ich bitte, dass man mir diese Zahl belegt.
Im Übrigen steht in der Erklärung des Fraktionsvorsitzenden der CDU: „Danach dauert es bei den rheinlandpfälzischen Gemeinden durchschnittlich 71 Tage und beim Land 102 Tage vom Rechnungseingang bis zum Geldeingang.“ Meine Damen und Herren, das hat niemand behauptet. Das steht auch nicht in der Unters uchung. In der Untersuchung ist von 102 Tagen – diese Zahl halte ich für falsch – in Bezug auf die Bezahlung der Schlussrechnung die Rede. Diese macht aber in der Regel nur 5 % des gesamten Zahlungsvolumens aus. Nicht einmal zu dieser Differenzierung sind Sie fähig.
Das gilt übrigens nicht nur für den LBB.
Das konzediere ich ausdrücklich. In dem Horrorszenario, in dem der rheinland-pfälzischen Landesregierung die eigentliche Schuld für den Bankrott von Firmen und den Verlust von Arbeitsplätzen zugewiesen wird – in diesem Pamphlet –, wird diese Differenzierung aber nicht vorgenommen, sondern es werden Behauptungen aufgestellt und es wird sich auf eine Quelle bezogen, die es an keiner Stelle gibt. Das halte ich für mies.
Meine Damen und Herren, in der Untersuchung des BWI gibt es auch einen Anhang. In dem werden zwölf Gründe
dafür genannt, weshalb es zu Verzögerungen kommt. Die liegen immer beim Auftraggeber. Es gibt nicht einen Hinweis darauf, dass es möglicherweise auch am Auftragnehmer liegen könnte, weil beispielsweise Begründungen für Nachträge nicht geliefert werden
und weil es Ungereimtheiten hier und dort gibt. Es ist doch allgemeine Lebenserfahrung, dass insoweit auch der Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht hat, damit gezahlt werden kann.
Von all dem ist in Selbstgerechtigkeit bei dieser als Untersuchung bezeichneten Übersicht keine Rede.
Meine Damen und Herren, das ist unterste Schublade. Ich kann dies für Rheinland-Pfalz in aller Strenge zurückweisen. Eine solche Anweisung gibt es nicht.
Meine Damen und Herren, das Grundproblem, nämlich die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand, müssen wir ernst nehmen. Wir nehmen es auch ernst. Wir haben, und zwar die Lehre ziehend aus der Untersuchung der 27.245 Zahlungsvorgänge, im Hinblick auf die geringfügigen Überschreitungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Handlungsanleitung abgeleitet, wie in jedem Einzelfall bei drohenden Verzögerungen zu reagieren ist. Dies müssen wir ernst nehmen. Wie gesagt, ich kann es nur wiederholen: Das habe ich immer sehr ernst genommen. – Um den Firmen Liquiditätsentlastung anzubieten, haben wir das Förderprogramm ins Leben gerufen, das von der Bauwirtschaft begrüßt worden ist.
Es wird doch niemand gezwungen, es anzunehmen.
Herr Wirz, ich verstehe überhaupt nicht, dass Sie sich an dieser Stelle aufregen. Es geht doch gar nicht um die Landesaufträge. Es geht um die Aufträge der Kommunen, damit dort keine Verzögerungen in der Zahlung eintreten können.
Meine Damen und Herren, ich bin der CDU dafür dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde beantragt hat, weil sie mir Gelegenheit gegeben hat, in Breite darzustellen, wie unternehmerfreundlich in Rheinland-Pfalz die Auftragsvergabe in Bezug auf den Bau erfolgt.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Argumente sind ausgetauscht. Wir haben darüber auch im Ausschuss miteinander diskutiert. Es handelt sich bei dem, was heute zur Beschlussfassung ansteht, um eine maßvolle Fortentwicklung des Landesbaurechts. Zum Teil vollziehen wir Rechtsprechung und geändertes Bundesrecht nach. Wir setzen aber auch einige eigene Akzente, zum Beispiel durch die Bestellung eines Prüfsachverständigen für die Standsicherheit. Das gilt auch für die Genehmigung von Garagen, soweit sie bisher genehmigungspflichtig waren. Das ist meiner Meinung nach insgesamt eine unspektakuläre Fortentwicklung des Baurechts.
Im Hinblick auf das zuletzt diskutierte Thema sind wir der festen Überzeugung, dass wir damit Rechtssicherheit und nicht Rechtsunsicherheit schaffen. Im Übrigen habe ich auch den Eindruck, dass die diesbezügliche Diskussion von anderen sachfremden Erwägungen weitgehend überlagert wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen, Ende gut, alles gut. Mit dieser Ergänzungsvereinbarung wird ein zusätzlich entstandener Kostenrahmen von 42,4 Millionen Euro in die endgültige Finanzierungsverantwortung gebracht.
Dafür möchte ich mich bei den Vertragspartnern bedanken. Das sind in erster Linie die Amerikaner, die immerhin die Hälfte des gesamten Kostenvolumens schultern. Das war nicht selbstverständlich.
Deswegen möchte ich dem Verhandlungsführer des Landes Rheinland-Pfalz, dem Unterhändler der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Professor Dr. Deubel, ein ausdrückliches Wort des Dankes und des Respektes für dieses Verhandlungsergebnis sagen.
Wir können mit diesem Resultat, mit diesem Ergebnis der Verhandlungen aus finanzwirtschaftlicher Sicht gut leben. Es ist wahr, dass wir ein zusätzliches Kostenvolumen von 8,64 Millionen Euro zu tragen haben, aber im Hinblick auf das Finanzierungssujet, um es so zu sagen – nämlich in erster Linie ist das der Schallschutz und was den Finanzierungsanteil der deutschen Seite angeht, ohne Abstriche und ausnahmslos der Schallschutz –, ist dies eine sinnvolle Investition.
Wir wollen nicht daran vorbeisehen, dass das Land, das heißt, der Landesbetrieb (LBB), im Zuge dieses Gesamtverfahrens ein wesentlicher Auftragnehmer geworden ist. Auch das wollen wir nicht übersehen.
Die haushaltstechnische Abwicklung ist sichergestellt. Die Finanzierung steht und ist im Doppelhaushalt 2005/2006 im Wesentlichen durch den Ansatz von Barmitteln, insgesamt mit 6 Millionen Euro, enthalten. Der Rest ist durch Verpflichtungsermächtigungen abges ichert. Insoweit ist nunmehr das Gesamtprojekt in jedweder Hinsicht in trockenen Tüchern.
Ich freue mich darüber, dass wir heute dafür eine breite Zustimmung bekommen werden.
Frau Thomas, eine letzte Anmerkung: Einen Staatsvertrag zu diesem Projekt, der Ihre Zustimmung finden wird,
den möchte ich sehen. Den kann man allenfalls im Traum erreichen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich bitte, sich mit mir zu begnügen.
Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Doppelhaushalt 2005/2006 war sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vorsichtig kalkuliert. Nachdem inzwischen der Bundesgesetzgeber das Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet hat, hält es die Landesregierung für geboten, die Verbesserung der vorschulischen Betreuung verstärkt in den Kanon der politischen Prioritäten aufzunehmen. Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit den Haushaltsberatungen lässt dies zu. Die hinter der Finanzierungsfrage stehende Sachfrage macht diese Prioritätensetzung notwendig.
Im Übrigen wird im Zuge der Gesetzesberatung über die Finanzierung zu reden sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird alsbald eingeleitet werden.
Zu Frage 2: Das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ konnte im Doppelhaushalt 2005/2006 nicht veranschlagt werden, weil es zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht veranschlagungsreif war. Die Finanzierung des Programms erfolgte im Rahmen der vom Parlament erteilten haushaltsgesetzli
chen Kreditermächtigung unbeschadet der Finanzierung im Detail.
Zu Frage 3: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Finanzierung ihres Vorschlags im Zuge der Haushaltsberatungen keinen konkreten Deckungsvorschlag gemacht.
Die Deckung war vorgesehen im Rahmen des Gesam tdeckungsvorschlags. Die Mehrheit dieses Hauses hat diese Vorschläge abgelehnt, insbesondere weil sie einseitig, nämlich in beiden Haushaltsjahren zusammengerechnet mit rund 60 Millionen Euro zulasten des Straßenbaus und mit rund 50 Millionen Euro zulasten der Zuführung zum Pensionsfonds gegangen wären. Dies hat die Mehrheit dieses Hauses für nicht akzeptabel gehalten. Die Landesregierung sieht das auch so.
Zu Frage 4: Die Landesregierung hält den Betrag von 25 Millionen Euro für ausreichend. Sie hat die erwarteten Beitragsausfälle hochgerechnet auf der Grundlage der erwarteten Kinderzahl, einer Besuchsquote von 100 % und der aktuell entrichteten Elternbeiträge. Wie bereits betont, wird das Konnexitätsprinzip vollumfänglich berücksichtigt werden.
So weit zur Beantwortung.
Ich habe es bereits gesagt, wiederhole es aber gern: Im Rahmen der gegebenen Kreditermächtigungen unbeschadet der titelscharfen Finanzierung. Die Finanzierung im Einzelnen wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sehr präzise dargestellt werden.
Wir haben den Rahmen der Kreditermächtigung zu keinem Zeitpunkt überschritten.
Sie können ruhig bei Ihrer Argumentation bleiben. Ich erwarte nicht, dass Sie sich meine Argumentation zu Eigen machen. Ich rufe in Erinnerung, dass es einen konkreten Finanzierungsvorschlag für die Verbesserung der vorschulischen Betreuung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gegeben hat. Einen solchen Vorschlag hat es nur im Rahmen Ihrer Gesam tvorschläge gegeben.
Die waren aus den Gründen, die ich vorhin dargelegt und nur beispielhaft erwähnt habe, für die Koalitionsfraktionen und auch für Landesregierung nicht akzeptabel.
Ich meine genau das, was Sie auch meinen.
Weshalb eine Reife nicht gegeben war, spielt doch keine Rolle für den Sachverhalt. Sie war nicht gegeben. Die Veranschlagungsreife war nicht gegeben. Daher ist sie auch nicht erfolgt.
Das genaue Datum kann ich Ihnen nicht sagen, aber das geschah frühzeitig.
Ich habe nicht bestritten, dass Sie im Rahmen Ihrer Gesamtvorschläge eine Deckung dargestellt haben. Ich habe nur gesagt, dieser Vorschlag war nicht akzeptabel. Dabei bleibe ich. Er war aus der Sicht der Landtagsmehrheit und auch aus der Sicht der Landesregierung nicht akzeptabel.
Wenn Sie mangelnde Finanzierungsvorschläge monieren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht begonnen hat. Ich habe vorhin erwähnt – ich wiederhole das –, dass im Zuge der Gesetzesberatung natürlich auch über die Finanzierung zu sprechen sein wird und dann auch entsprechende Vorschläge seitens der Landesregierung gemacht werden.
Ja.
Das tut doch überhaupt nichts zur Sache.
Das tut doch überhaupt nichts zu Sache.
Warten Sie einmal ab. Sie werden die Chance bekommen, den Ankündigungen zuzustimmen.
Ja, in der Größenordnung von zwei Millionen Euro für die Weiterqualifizierung des Kindertagesstättenpers onals.
Ich nehme das Kontrollrecht der Abgeordneten ernst und meine, mich nicht nur heute, sondern auch in den vergangenen Jahren entsprechend verhalten zu haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zusammengefasst drei Einzelpläne, nämlich den des Finanzministers, den Einzelplan 04, den Bauhaushalt, den Einzelplan 12, und den allgemeinen Finanzhaushalt, den Einzelplan 20, der im Mittelpunkt der bisherigen Erörterungen gestanden hat.
Natürlich ist es dem Finanzminister nicht möglich, ohne Bemerkungen über den Einzelplan 04 hinwegzugehen;
denn dort ist die Finanzverwaltung, die Steuerverwaltung, veranschlagt. Sie findet sich im dortigen Zahlenwerk wieder. Mit der Steuerverwaltung, mit der Finanzverwaltung, können wir auf beträchtliche Erfolge, auch was das Reformergebnis der vergangenen Jahre angeht, zurückblicken.
80 % der Gesamtausgaben im Einzelplan 04 sind Personalausgaben. Damit wird auch deutlich, in welchem Umfang von der Fähigkeit, reformerisch in Personal
kostenstrukturen einzugreifen, es abhängt, Einsparmöglichkeiten zu erzielen.
Ich will es anhand weniger Zahlen und Ereignisse und Entwicklungen deutlich machen. Seit 1997 haben wir in der Finanzverwaltung 858 Vollzeitstellen eingespart. Dies nicht als künftig wegfallende Stellen, sondern die Zahlfälle sind weggefallen.
Wir haben uns dennoch den Anforderungen gestellt. Wir haben beispielsweise die Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Finanzämter durchgehend durch das ganze Land von 18 auf 42 Stunden wöchentlich erhöht. Wir haben die Außendienste, insbesondere die Betriebsprüfung und die Fahndung, verstärkt. Wir haben in allen Ämtern Existenzgründerberatungszentren eingerichtet, und wir sind – wie gesagt – in erheblich größerem Maß über erheblich längere Zeit die Woche über für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Dies war nur möglich, weil wir Strukturen verändert haben. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben aus 37 Finanzämtern 26, aus 37 Grunderwerbsteuerstellen 4 und aus 13 Kassen 4 gemacht. Die Einsparungen im Personalkostenbereich waren nur möglich, weil wir die Strukturen in der Organisation, im Aufbau und in den Abläufen entsprechend verändert haben.
Wir haben beträchtlich investiert, und zwar in die Infrastruktur der Ämter, was die Datentechnik angeht, aber auch in die Köpfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben die Haushaltsansätze für die Weiterbildung in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt.
Nun haben wir uns einem neuen Projekt zugewendet, das wir PROFIN nennen. Das ist das wohl anspruchsvollste Reformprojekt, mit dem wir – das ist der eigentliche Kern – das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern, der Steuerzahler, zur Finanzverwaltung unter dem Begriff des „Tax-Compliance“ auf eine neue Grundlage stellen wollen.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir nicht in der Lage sein werden, ohne ein Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverwaltung, die eine Eingriffsverwaltung ist, und auch umgekehrt, ohne ein Grundvertrauen der Finanzverwaltung in die Richtigkeit dessen, was die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahlerinnen und -zahler erklären, den Staat auf Dauer funktionsfähig zu halten.
Das ist ein anspruchsvolles Projekt, das wir unter wissenschaftlicher Begleitung durchführen. Wir sind dabei auf die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern angewiesen. Sie wird auch gegeben. Insgesamt 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich freiwillig für die Durchführung dieses Projekts zur Verfügung gestellt. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, was die Finanzverwaltung angeht. Wir haben uns gut aufgestellt. Wir sind keineswegs am Ende des Reformprozesses, der vor vielen Jahren begonnen hat, aber wir sind an einer wichtigen Zwischenstation angekommen. Das passt auch ganz gut zu dem, was
aktuell im Zuge der Föderalismusdiskussion auf der Agenda steht.
Meine Damen und Herren, natürlich brauchen wir bei aller Notwendigkeit und auch Betonung einer föderalen und dezentral organisierten Finanzverwaltung eine starke zentrale Rolle. Aus mehreren Gründen hat der Bund einen Anspruch darauf; denn die Länder verwalten in ihrer Hoheit auch die Steuergelder des Bundes. Wichtig ist, dass wir zu einer möglichst 100 %ig einheitlichen Rechtsanwendung bundesweit kommen. Wir brauchen für die Stärkung und Ausstattung insbesondere der Außendienste gemeinsame Parameter, damit die Steuerquellen voll ausgeschöpft werden können.