Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

Die Dienststrafe, wenn man sie so bezeichnen will, ist eine Konsequenz aus dem Fehlverhalten arbeitsvertragsrechtlicher Art, dienstrechtlicher Art, beamtenrechtlicher Art. Es ist eine Disziplinierung. Der Zweck ist allerdings niemals Vergeltung oder Sühne. Deshalb ist die Konsequenz aus dem rheinland-pfälzischen und jetzt auch dem bundesrechtlichen Disziplinargesetz, dass man vom zweistufigen vorgeschalteten Ermittlungsverfahren, Vorermittlung, Untersuchungsverfahren, weggeht. Man hat ein verwaltungsrechtliches Verfahren, in dem der Dienstvorgesetzte die Vorwürfe prüft. Es sind die gerichtlichen Verfahren, die neu geregelt werden. Es gibt in Zukunft kein Bundesdisziplinargericht und keinen Bundesdisziplinaranwalt mehr.

Wir haben mit diesem Änderungsgesetz im Grunde genommen nur eine Grundlage zu vollziehen, die es

ermöglicht, beim Verwaltungsgericht die Kammern und beim Oberverwaltungsgericht den Senat zu bilden, indem wir den Weg für die Wahl von Beamtenbeisitzern frei machen.

Wir schaffen mit diesem Änderungsgesetz Vorschriften, die es ermöglichen, dass das Bundesgesetz zum 1. Januar 2002 in Kraft treten kann.

Dabei wird die Gelegenheit genutzt, wenige Vorschriften im Landesdisziplinargesetz mit Blick auf das Bundesgesetz zu ändern, anzupassen. Von daher gibt es keine Veranlassung, diesem Änderungsgesetz seine Zustimmung zu verweigern.

Ich möchte auch nicht in eine Diskussion eintreten, die andernorts geführt wird, die ich im Rechtsausschuss kurz angerissen habe, ob die drei Instanzen im Bundesbereich im Vergleich zu den zweien auf Landesebene der Diskussion oder der Beobachtung würdig sind. Ich denke, der Beobachtung. Vielleicht kann man im Laufe der Legislaturperiode auch im Rechtsausschuss Erfahrungen über den Weg eines Berichts mitteilen.

Ich glaube aber, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zutreffend und richtig ist, in dem Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Bundesdisziplinargesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten kann.

Deshalb werden wir diesem Änderungsgesetz unsere Zustimmung geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Redmer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen der wenigen Texte, in denen eigentlich all das drin steht, was man in der Debatte sagen könnte.

(Beifall bei der SPD)

Weil das so ist, werde ich dem Gesetzentwurf nichts anfügen, außer der Feststellung, dass die SPD-Fraktion diesem zustimmen wird.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir begrüßen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Mitglieder des

Männergesangvereins Dudenhofen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Darüber hinaus begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus den Verbandsgemeinden Alsenz, Obermoschel und der Gemeinde Niedermoschel. Seien Sie alle herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Auch wir – wie der Berichterstatter ausgeführt hat – werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Es ist sehr deutlich geworden – Herr Schneiders hat dies erzählt –, dass es vom rheinland-pfälzischen Disziplinargesetz ausging, es aber auf Bundesebene noch einige Änderungen gegeben hat, zum Beispiel Änderungen über die Höhe der Unterhaltsbeiträge, über die Möglichkeit des Ausschlusses des Beamten oder der Beamtin von der Teilnahme an einer Beweisaufnahme, die Bestimmung der Widerspruchsbehörde sowie die Anforderung an die Berufungseinlegung und -begründung.

Ich denke, das sind notwendige und richtige Veränderungen. Darum werden wir dieser Änderung landesdisziplinarrechtlicher Vorschriften zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und des Abg. Dr. Geisen, FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Mertes fordert mich auf, mich kurz zu fassen. Jetzt sitzt allerdings gerade eine Besuchergruppe aus Dudenhofen auf der Besuchertribüne. Meine Gäste erwarten vielleicht, dass ich etwas sage.

(Mertes, SPD: Er kann das!)

Wenn es auch schwer fällt, aber auch ich kann mich disziplinieren, auch beim Landesdisziplinarrecht.

(Ministerpräsident Beck: Wegen der Disziplin!)

Da der Gesetzentwurf aus dem Hause des Justizministers stammt,

(Kuhn, FDP: Kann er nur gut sein!)

kann ich mit einem Satz sagen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich verzichte auf eine Rede, die mir ein Mitarbeiter juristisch ausgefeilt mit allen Nuancen aufgeschrieben hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Creutzmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Mertin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Dass das Gesetz bis zum Jahresende in Kraft treten muss, liegt daran, dass der Bund die Disziplinargerichtsbarkeit abschafft und diesen Zweig auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit überträgt und sich bei seinem Gesetz an unserem Gesetz orientiert hat.

Deshalb nehmen wir jetzt Anpassungen vor, damit beide Gesetze deckungsgleich sind und die Handhabbarkeit der Gesetze einfacher zu gewährleisten ist.

Des Weiteren müssen wir regeln, wie die Besetzung der Kammern und Senate durch die Beamtenbeisitzer zustande kommt. Im Bundesgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass wir das durch Landesgesetz zu regeln haben. Das geschieht, sodass wir zum Jahresende in die Lage versetzt werden, die Kammern und Senate bei den Verwaltungsgerichten und beim Oberverwaltungsgericht entsprechend zu besetzen.

Darüber hinaus werden wir deklaratorisch in diesem Gesetzentwurf festlegen, dass zentral das Verwaltungsgericht in Trier zuständig ist, das heute schon zentral für die Disziplinarverfahren gegen Landesbeamte zuständig ist und damit künftig auch Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte in erster Instanz verhandeln wird.

Ich danke Ihnen nochmals, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen werden.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/479 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das ist einstimmig. Damit ist das Landesgesetz zur Änderung disziplinar

rechtlicher Vorschriften mit den Stimmen aller Fraktionen des Parlaments verabschiedet.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/436 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von jeweils fünf Minuten vereinbart.

Wird die Berichterstattung gewünscht?

(Mertes, SPD: Erste Beratung!)