Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Ja.

Danke sehr.

Damit ist der Antrag zur Geschäftsordnung erledigt.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schmitt das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Vogelschutzes hat sicherlich das Land Rheinland-Pfalz und viele berührt. Die meisten von uns wissen, worum es geht. Wer in diesem Hause wäre nicht für Vogelschutz? Wer in diesem Hause wäre nicht für die Ausweisung sinnvoller Vogelschutzgebiete?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur wie es diesmal erneut gemacht wurde, ist nicht so, wie ich mir Politik vorstelle. Wer für Politik und die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ist, muss es mit den Leuten machen, offensiv in Gesprächen mit den Betroffenen und nicht über deren Köpfe hinweg. Es kann nicht so sein wie schon bei der FFH-Richtlinie, dass man nach Gutsherrenart von oben herab Vorschläge macht, die nachher vom Kabinett wie auch immer reduziert werden. Dann wird gesagt, Leute, sind wir nicht gut. Es ist nicht so schlimm gekommen wie vorgesehen. Wir haben es wesentlich reduziert.

(Frau Ebli, SPD: War das wirklich so?)

Frau Kollegin, bei der FFH-Richtlinie war es so. Sie wissen ganz genau, wie diskutiert wurde, nämlich dass die Eigentümer, die betroffenen Bauern und die Kommunen Sturm laufen mussten, sonst wären sie nicht informiert worden.

(Zuruf der Abg. Frau Ebli, SPD)

Wie ist es in diesem Fall abgelaufen? – Damit dies nicht missverstanden wird: Ich bin sehr dafür, dass Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Ich bin dafür, wo es sinnvoll und notwendig ist. Ich bin aber nicht dafür, dass eine Beweispflicht umgekehrt wird. Jeder kann am besten davon reden, wo er zu Hause ist. Ich nenne ein Beispiel unmittelbar bei mir aus dem Saargau. Sie können das bezeichnen, wie Sie wollen.

Wir haben 1996/97 geplant. Die regionale Planungsgemeinschaft Trier hat Vorschläge für die Windenergie unterbreitet, und zwar als Entwicklungs- und Vorranggebiet. Wir haben munter drei Jahre geplant. Plötzlich im April 2001, mitten in einer Ausschusssitzung, kam die Nachricht, Moment einmal, da, wo ihr Windräder hinstellen wollt, kommt ein Vogelschutzgebiet hin. Keine Behörde im Rahmen des regionalen Entwicklungsplans hatte vorher die Möglichkeit gehabt, Einspruch einzulegen oder zu sagen, Leute, das könnt ihr nicht machen, es ist ein Vorranggebiet für Vogelschutz. Dass sich dann betroffene Eigentümer oder Kommunen auf Deutsch gesagt verschaukelt vorkommen, kann wohl jeder nachvollziehen ebenso wie die Schwierigkeiten der Eigentümer zu sagen, dann bringt doch einmal den Beweis, ob es die Qualität eines Vogelschutzgebiets hat.

Wenn ein Kreis wie Ahrweiler zu zwei Dritteln mit einem Vogelschutzgebiet belegt wird, dann war das nicht mit Augenmaß und auch nicht mit Sachverstand gemacht worden. Dann muss man den Leuten das Wieso und Warum erklären.

(Beifall bei der CDU)

Nachdem wir Sturm gelaufen sind, wurde plötzlich eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese sollten die Kreise durchführen. Es war die SGD-Nord vertreten, die ich lobe. Wohlgemerkt: Die Leute, die dort waren, haben ihr Bestes gegeben.

Herr Staatssekretär, aber es waren politische Fragen, die die Bauern gestellt haben. Sie haben gefragt, was passiert denn jetzt mit meiner Fläche? Erfolgt eine Entschädigung, wenn ein Vogelschutzgebiet hinkommt? Darf ich weiterhin Mais und Ähnliches anbauen? Dann sind die Kommunen aufgefordert worden, bis zur Sommerpause eine Stellungnahme abzugeben. Mein Gemeinderat, alle miteinander bedeutende Ornithologen, hat ein qualifiziertes Gutachten von der Gemeinde abgegeben und musste dann beweisen, es ist kein Vogelschutzgebiet. Entschuldigung, so kann die Umkehrpflicht des Gutachtens nicht sein.

(Beifall bei der CDU)

Die Beweispflicht muss zunächst durch den erfolgen, der das Vogelschutzgebiet ausweist. Dasselbe ist bei uns in der Verbandsgemeinde passiert. Wohlgemerkt: Mir geht es um das Verfahren, dass man die Leute mitnimmt und nicht den Leuten über den Kopf hinweg bestimmt und sagt, macht, was ihr wollt. Bis heute ist keinem einzigen Bauer erklärt worden, was er mit seinen Flächen machen darf oder nicht.

Herr Staatssekretär, die Leute, die von Ihrem Haus anwesend waren, haben gesagt, bei uns ist ein qualifi

ziertes Vogelschutzgebiet. Ab da habe ich den Regenpfeifer.

(Zurufe aus dem Hause)

Ich bin inzwischen absoluter Spezialist auf diesem Gebiet. Sie können Rückfragen stellen. Man befasst sich damit.

Wir haben auf Kosten der Träger der Windkraftanlagen und auf Kosten der Gemeinden für teures Geld ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein Vogelschutzgebiet gibt oder nicht. Das Ergebnis war: Jawohl, es hat die Qualität. Das muss ich akzeptieren. Aber weiterhin zu sagen, was darf der Eigentümer, wie gehen wir mit Bauern, Eigentümern und Kommunen um, – – – Es kann nicht sein, dass wir es zunächst planen, dann unseren Einspruch einlegen, und irgendwann entscheidet die Landesregierung. Ich hätte gern gewusst, wie und wann die Landesregierung entscheidet.

Wenn Staatsminister Bauckhage, den ich in dem Fall lobe, bei Bauernversammlungen erklärt, Leute, es kommt alles nicht so schlimm, wie es aussieht, ich werde mich machtvoll dafür einsetzen, dass es reduziert, halbiert wird, dann muss ich sagen, Entschuldigung, entweder war der Vorschlag falsch – denn sonst kann ich hinterher nicht sagen, ich muss es reduzieren, eines von beidem kann nicht stimmen –, oder es ist der politische alte Trick, zunächst weise ich relativ groß aus, großes Erschrecken bei den Leuten, und hinterher reduziere ich es und sage, schaut einmal, eure Einwendungen sind alle zur Geltung gekommen, ihr könnt doch froh sein, die Landesregierung erkennt die Sorgen der Bauern und der Kommunen als solche an.

(Beifall der CDU)

So können wir nicht vorgehen.

Ich fordere im Moment drei Punkte. Ich gehe davon aus, dass Sie bis April die Entscheidung im Kabinett treffen werden. Ich hätte gern gewusst, wie Sie die betroffenen Eigentümer im weiteren Verfahren informieren. Ich möchte, dass Sie die Beweispflicht der Qualität des Vogelschutzgebiets vorlegen, für das ich im begrenzten Maß bin, und gleichzeitig den betroffenen Bauern sagen, was sie dürfen und was sie nicht mehr dürfen.

Ich habe bewusst den Mais erwähnt. Der MornellRegenpfeifer hat nun einmal seine Eigenarten, sofern Sie es nicht wissen sollten. Er mag große Ackerflächen. Er mag weder Wald noch Wiesen noch Hecken. Er mag auch keinen Mais. Infolgedessen sagt man den Bauern: Ihr dürft künftig keinen zusätzlichen Mais anbauen, sonst wird er dort nicht mehr rasten und nisten.

Wenn das der Fall ist, muss es eine klare Aussage geben. Womit kann der Bauer rechnen? Sonst ist es eine kalte Enteignung. Das ist eine Art und Weise, in der man nicht mit Eigentümern umgeht.

(Beifall bei der CDU)

Sie sollten versuchen, das heute klar auszusagen. Dann will ich alles andere – – – Alle Gutachten aus Ahrweiler,

aus Ingelheim und aus dem Saargau haben bewiesen, dass das, was Sie vorher geplant haben, nicht nur überzogen war, sondern es war zum Teil auch an der falschen Stelle. Dass die Bürger dann keinen Glauben mehr daran haben, ist verständlich.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Fuhr das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Immer dann, wenn man denkt, dass es nicht mehr weiter abwärts gehen kann, dann kommt die rheinland-pfälzische CDU und erreicht einen neuen Tiefstand.

(Beifall bei der SPD)

Das, was Sie in den vergangenen Monaten und heute an Theater veranstaltet haben, ist wie das Pfeifen im Walde. Wenn man schwach ist, versucht man, sich an jedem Thema hochzuziehen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich mir Ihren Antrag und Ihre Große Anfrage ansehe, kann ich mir vorstellen, was passiert ist. Im Hasenstall hat ein Oberhase das Wort „Vogelschutzrichtlinie“ gehört

(Beifall bei SPD und FDP)

und sich gedacht: Das ist doch Umweltpolitik. Dann können wir doch die alten Schreckgespenster wieder auspacken. War da nicht einmal etwas mit der FFHRichtlinie? Damals ist es uns doch auch gelungen, ganz schön Rambazamba zu veranstalten. Also lasst es uns doch noch einmal versuchen.

Meine Damen und Herren, die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz ist nun wirklich nicht das Thema, mit dem Sie Ihren müden Hasenstall munter machen werden. Die europäische Vorgeschichte kennen Sie sicher. Davon muss ich Ihnen nicht berichten. Sie wissen von der europäischen Vereinbarung und von der Gesetzgebung seit dem Jahr 1979.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Bei Ihnen hat man den Eindruck, dass man manche Fakten einmal wiederholen müsste.

Was ist in Rheinland-Pfalz passiert? Sie reden davon, es gebe eine Liste des Umweltministeriums. Von Ornithologen ist in Rheinland-Pfalz eine unverbindliche Materialsammlung erstellt worden.

Wenn Sie nicht nur Große Anfragen stellen, sondern auch die Antworten darauf lesen würden, hätten Sie das auch gewusst.

(Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Das hat er vorher schon gemacht!)

Vielleicht wollte er es nicht mehr wissen.

Ich muss Ihnen diese Schritte leider Punkt für Punkt vortragen. Diese Materialsammlung wurde im April 2001 allen Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte zur Stellungnahme zugeleitet. Mit Schreiben vom 30. Mai 2001 hat das zuständige Ressort die Struktur- und Genehmigungsdirektionen beauftragt, die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte zu einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit über die Materialsammlung aufzufordern. Hierfür wurde alles erforderliche Material zur Verfügung gestellt.

An den öffentlichen Informationsveranstaltungen nahmen jeweils Vertreter des Landesamts für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und der betroffenen Struktur- und Genehmigungsdirektionen bzw. des Ministeriums teil.

Da sich die europäische Fachkonferenz um mehrere Monate verschob und es den Wunsch nach zusätzlicher Diskussionszeit gab, wurde die Frist für die Abgabe der Empfehlungen der Kreise vom 10. Juli 2001 auf den 15. September 2001 verlängert. Wer von „Gutsherrenart“ redet, sollte sich diese einzelnen Schritte noch einmal anhören. Zurzeit werden die eingegangenen Anregungen bewertet, und es läuft das Abstimmungsverfahren.

Herr Schmitt, die hohe Zahl der eingegangenen Anregungen – Herr Schmitt, vielleicht können Sie kurz zuhören – zeigt doch, dass eine breite öffentliche Diskussion stattgefunden hat und die Information vor Ort gegeben war, um diese Diskussion überhaupt führen zu können. Was an diesem Verfahren mit dem Wort "Gutsherrenart“ kritisiert werden kann, das kann ich nun wirklich nicht verstehen. Vielmehr muss man doch sagen, dass vonseiten des Umweltministeriums alles unternommen wurde, um vollständig zu informieren und eine rechtzeitige öffentliche Beteiligung zu gewährleisten.