Herr Finanzminister, das ist der höchste Schuldenberg, den es je in Rheinland-Pfalz gegeben hat. Für diesen Schuldenberg sind Sie und dieser Ministerpräsident verantwortlich.
Herr Finanzminister, lassen Sie mich noch eines sagen. Ihr früherer Staatssekretär, Herr Sarrazin, in Berlin hat sich auch diesem von Ihnen immer wieder gern gebrauchten Wort des Einnahmenproblems angenommen. Sie sollten noch einmal die Gelegenheit suchen, sich mit ihm auszutauschen. Thilo Sarrazin hat nämlich in Berlin gesagt: Nur diejenigen haben ein Einnahmenproblem, die ihre Ausgaben nicht im Griff haben.
Herr Ministerpräsident, auch wenn Sie es nicht hören wollen, sage ich es trotzdem zum Abschluss noch einmal. Unter Ihrer Ägide hat Rheinland-Pfalz den höchsten Schuldenstand, den es jemals in der Geschichte dieses Landes gegeben hat.
(Ministerpräsident Beck: Es ging jedem früheren Ministerpräsidenten genauso! – Glocke des Präsidenten)
Mit diesem Haushalt, den Sie vorlegen, wird der Weg in die Schuldenfalle ungebremst fortgesetzt. Der Raubzug durch die Kommunen geht ungehemmt weiter. Sie sind, bleiben es und werden auch in Zukunft die größten
Herr Minister, meine Damen und Herren! Ich will auf zwei Aspekte der Rede des Herrn Finanzministers noch einmal eingehen. Er hat die Kreditfinanzierungsquoten der 80er- und 90er-Jahre angesprochen – das Gleiche hat der Ministerpräsident am letzten Mittwoch getan – und diese miteinander verglichen.
Herr Ministerpräsident und Herr Finanzminister, ich finde es beschämend – ich habe das in der Einbringungsdebatte des Landtags im Dezember schon sehr eindeutig erläutert –, dass Sie erneut nicht Vergleichbares miteinander vergleichen und damit die Öffentlichkeit täuschen wollen.
Herr Ministerpräsident, hören Sie doch bitte einmal zu. Weshalb kann man das nicht vergleichen? Vielleicht behalten Sie es sich dieses Mal. In den 90er-Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz eine völlig andere Ausgangsposition zur Berechnung der Kreditfinanzierungsquote als in den 80er-Jahren gehabt;
und zwar sind die Regionalisierungsmittel im Zuge der Bahnreform in diesen Landeshaushalt eingeflossen
und waren Basis für die Berechnung, die Sie angestellt haben. Das waren immerhin zu Beginn 600 Millionen DM. Mittlerweile sind es fast 700 Millionen DM.
Herr Finanzminister, ich glaube, 1994 wurde beschlossen, dass die Länder einen massiv gesteigerten Anteil an den Umsatzsteuern bekommen. Dies ist ebenfalls in die Basis der Berechnung eingegangen.
Die Quote der 90er-Jahre läge, wenn man diese beiden Faktoren herausnähme, noch erheblich über der der 80er-Jahre. (Beifall der CDU)
Meine Damen und Herren, hören Sie deshalb bitte auf, unsere Bürger mit solchen falschen Angaben zu täuschen.
Herr Finanzminister, Sie haben erneut den Ausgabenzuwachs angesprochen, und zwar 0,9 % auf der Basis des Soll-Ergebnisses 2001. Nachdem Sie ein vorläufiges Ist-Ergebnis für das Jahr 2001 haben, soll die Steigerung nach Ihren Angaben jetzt 0,7 % sein.
Wir haben behauptet, Sie täuschen auch damit die Öffentlichkeit, weil Sie die Ausgaben der Nebenhaushalte, die jetzt neu eingeführt wurden, nicht mehr mitberechnen. Diese waren vorher enthalten und sind jetzt aber nicht mehr drin. Es sind immerhin Ausgaben von 290 Millionen Euro in diesem Jahr. Diese haben Sie nicht in den Ausgabenzuwachs einbezogen.
Herr Minister, wenn das falsch ist, sagen Sie es. Geben Sie eine klare Antwort und Auskunft auf die Frage, ob die Nebenhaushalte in der Steigerung von 0,7 % enthalten sind oder nicht. Ich behaupte, sie sind nicht enthalten.
Herr Bracht, unter Einbeziehung der Nebenhaushalte – das haben Sie eben und der Kollege Böhr vorgestern gesagt – beträgt die Zuwachsrate in diesem Jahr 3,5 %. Ich kann Ihnen sagen: Das ist falsch. – Sie ist höher als 0,7 %. (Bracht, CDU: Erheblich höher!)
Herr Kollege Böhr hat vorgestern gesagt, das Land Rheinland-Pfalz sei Spitzenempfäger bei den Bundesergänzungszuweisungen. Herr Kollege Dr. Böhr, 11 von 16 Ländern bekommen Bundesergänzungszuweisungen. Wir liegen an zehnter Stelle. Weniger als wir bekommt nur noch Schleswig-Holstein. Auch diese Aussage von vorgestern war unzutreffend. Sie sollten Ihr Büro bitten, Ihnen richtige Zahlen aufzuschreiben.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache und weise darauf hin, dass die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Ausführung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und die Beratung über den Antrag zur Senkung der Gewerbesteuerumlage bis nach den Abstimmungen zum LHG 2002/2003 unterbrochen ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung über das Landeshaushaltsgesetz 2002/2003 in zweiter Beratung. Gestatten Sie mir einige wenige Hinweise.
Der Ältestenrat hat sich erneut auf das vereinfachte und gestraffte Abstimmungsverhalten geeinigt, das bereits bei den letzten beiden Haushaltsberatungen zur Anwendung kam.
Zunächst werden die Änderungsanträge der Fraktionen aufgerufen und abgestimmt. Dabei werden die Änderungsanträge einer Fraktion grundsätzlich gebündelt zur Abstimmung gestellt, es sei denn, es wird zu einem Punkt Einzelabstimmung beantragt. In diesem Fall wird die Einzelabstimmung vor der zusammengefassten Abstimmung der übrigen Änderungsanträge dieser Fraktion durchgeführt.
Nach der Abstimmung über die Änderungsanträge wird die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses insgesamt zur Abstimmung gestellt.
Im Anschluss daran wird über die Einzelpläne und dann über den Entwurf des Haushaltsgesetzes in zweiter Beratung abgestimmt, jeweils unter Berücksichtigung gegebenenfalls beschlossener Änderungen.
Sodann erfolgt die Schlussabstimmung über das Landeshaushaltsgesetz, und schließlich wird über die Entschließungsanträge in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs abgestimmt. Zum Schluss stimmen wir dann über die Punkte 3 bis 8 und 10 und 11 der Tagesordnung ab.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wir stimmen zunächst über die Änderungsanträge ab.