Herr Abgeordneter Dr. Braun, wir bauen keinen Popanz auf, sondern wir gehen in Rheinland-Pfalz einen Weg, den wir zugegebenermaßen sehr frühzeitig gegangen sind, der übrigens in vielen anderen Ländern, in vielen anderen Regierungen mit den unterschiedlichsten Beteiligungen auch Nachahmerinnen und Nachahmer findet. So völlig isoliert können wir insofern nicht dastehen. Gerade weil ich keinen Popanz aufbauen will, lege ich nicht die Messlatte an, ob diese Vergleichsarbeiten alle Probleme lösen, sondern ich lege die Messlatte an, ob sie einen Beitrag zu einer besseren Grundschulentwicklung leisten können. Das können sie. Davon bin ich fest überzeugt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP, Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik an rheinland-pfälzischen Grundschulen – Drucksache 14/618 – betreffend, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/409 –
Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/433 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU und der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP wurden am 24. Januar 2002 in erster Beratung im Plenum beraten und dann an den Ausschuss für Umwelt und Forsten überwiesen.
Dieser Ausschuss hat beide Anträge in seiner 6. Sitzung am 5. März 2002 beraten. Der Ausschuss hat empfohlen, den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP „Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie“ anzunehmen.
Der Ausschuss hat gleichzeitig empfohlen, den Antrag der Fraktion der CDU „Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz“ abzulehnen.
Die Fraktionen haben sich, wenn ich dies richtig sehe, auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer würde nicht in diesem Hause dem Ziel des Vogelschutzes vollen Herzens zustimmen? Wir sind sicherlich einer Meinung, dass es zwingend notwendig ist, dass Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Außerdem haben Deutschland und Rheinland-Pfalz einen großen Nachholbedarf. Das ist unbestritten. Das sind die Fakten, die keiner Diskussion bedürfen.
Wie gehen wir aber gemeinsam mit dem Thema um? Ich will das Thema bewusst sachlich angehen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, weil ich unmittelbar mit meiner Ortsgemeinde betroffen bin und somit mitreden kann. Insofern weiß ich, wie die Informationsstränge waren. Es gibt zwei Beispiele in Rheinland-Pfalz, wie man nicht etwas gegen den Willen der Bürger und über die Köpfe der Betroffenen hinweg umsetzt. Es war dilettantisch, was bei FFH geschehen ist.
Ich gestehe jedem und auch dieser Landesregierung zu, Fehler zu machen. Wer aber nicht bereit ist, aus den Fehlern zu lernen und beim nächsten Mal, wenn es um genau das gleiche Thema geht, die Konsequenzen daraus zu ziehen, dem muss man Fahrlässigkeit oder Dilettantismus unterstellen oder unterstellen, dass es bewusst gemacht worden ist. Eines davon muss es sein.
Ich möchte zwei Sachen deutlich machen. Außerdem geht es um die Frage des Politikstils. Wie gehen wir im Plenum miteinander um, und wie gehen wir vor Ort vor? Ist es eine Bringschuld der Landesregierung oder eine Holschuld der Betroffenen?
Im Jahr 1997 wies die regionale Planungsgemeinschaft Trier gewisse Gebiete als vorrangige Entwicklungsgebiete für die Windkraft aus. Das hat unmittelbar damit zu tun. Im Jahr 2001 – genau vor einem Jahr, und damals hat niemand Widerspruch eingelegt – kommt plötzlich eine Landesstelle und sagt, dass exakt aus diesem ausgewiesenen Gebiet ein Vogelschutzgebiet gemacht wird, ohne dass es vorher gesagt worden ist. Die linke Hand weiß also nicht, was die rechte tut, und kein Mensch weiß, woran er ist.
Das hat mit Rechts- und Planungssicherheit nichts mehr zu tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch eine Frage der Transparenz und der Offenheit. Gerade dann, wenn es um Eigentum und um die Betroffenheit von Bauern und Winzern geht, muss man es sehr offen, ausführlich und transparent machen und kann es nicht den Kreisverwaltungen überlassen.
Das war eine Politik – die Bauernverbände haben sie so benannt, und Herr Bauckhage hat nicht widersprochen – nach Gutsherrenart.
Ich lobe die Initiative des Landwirtschaftsministeriums. Bei FFH hat man Großes angekündigt, später aber festgestellt, dass man zurückrudern sollte. Herr Minister Bauckhage hat sich standhaft hinter seine Bauern gestellt. Hinterher wurde FFH erheblich reduziert und dies als Erfolg verkauft.
Nach dem gleichen Schema läuft das jetzt ab. Zunächst einmal werden riesige Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Herr Minister, Sie kämpfen zurzeit einen großen Kampf.
Ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, sowohl die Interessen des Vogelschutzes als auch die Interessen der Eigentümer in einer Art von Güterabwägung wahrzunehmen. Betroffen sind nicht nur die Landkreise Cochem-Zell und Ahrweiler. Der Landkreis Trier-Saarburg hat nur eine kleine Fläche. Ich bin leider mit 400 Hektar zu 100 % betroffen. Kein Eigentümer ist bis heute informiert worden.
Wenn das Landeskabinett im Juni darüber beschließt, werden dann erst die Bauern nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ informiert? Was ist das für eine Politik?
Wenn ich die betroffenen Eigentümer mitnehmen will, dann muss ich sie vorher informieren. Dann muss ich darum werben. Ich halte etwas vom Vogelschutz, aber ich kann nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg
entscheiden, dass sie das tun müssen. Dann gehe ich offensiv auf sie zu. Das machen Sie als Ortsbürgermeister genauso wie ich, indem Sie sagen, dass aus den und den Gründen ein Vogelschutzgebiet geschaffen werden muss.
Ich habe vier Fragen gestellt, die bis heute nicht beantwortet worden sind. Deshalb stelle ich sie heute erneut. Es gab einmal ein Gutachten darüber, ob sich Vogelschutz mit landwirtschaftlicher Nutzung und mit Windenergienutzung verträgt. Alle Fragen sind nicht beantwortet worden.
Herr Kollege Mertes, was ist mit dem so genannten Managementplan? Ist eine Ausgleichspflicht möglich? Ich kenne mich in der Sache sehr wahrscheinlich so gut aus wie nur wenige andere. Das behaupte ich in diesem Fall,
weil ich unmittelbar von der Vorgehensweise betroffen war. Wir sind das bedeutendste Gebiet in RheinlandPfalz in Bezug auf den Mornell-Regenpfeifer.
Wir werden noch einen entsprechenden Panoramaweg ausweisen. Wir gewähren dem Vogel ein Gastrecht, obwohl ihn bisher kein Mensch gesehen hat. Das versteht sich von selbst. Ich halte das für notwendig und richtig.
Ich halte es aber nicht für notwendig und richtig, dass wir den Beweis erbringen mussten. Ich bin ohne Wenn und Aber für das Vogelschutzgebiet, allerdings so, wie es notwendig ist, auch in Verbindung mit Landwirtschaft und Weinbau sowie mit der Frage, ob es sich mit Windenergie oder Ähnlichem verbinden lässt.
Wir als Kommune mussten den gutachterlichen Nachweis erbringen, dass es ein Vogelschutzgebiet ist oder nicht. Wer muss aber die Beweispflicht erfüllen? Doch wohl derjenige, der behauptet, dass es ein Vogelschutzgebiet ist, woran ich nicht zweifle. Wir mussten mit viel Geld diesen Nachweis erbringen. Die Umkehr der Beweispflicht kann aber nicht sein, meine Damen und Herren.
Außerdem ist eine Frage nicht beantwortet worden, die unsere Bauern gestellt haben. Wir hatten eine gute Informationsveranstaltung. Ich lobe die Ornithologen der SGD-Nord. Das Ministerium für Umwelt und Forsten war abgetaucht und bei den bisherigen Kreisveranstaltungen nicht dabei. Sie konnten nicht die Fragen beantworten, ob die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt wird, ob der betroffene Bauer noch Mais anbauen darf und ob es einen Ausgleich gibt. Sie waren nicht in der Lage, Auskunft über den künftigen Managementplan zu geben, wer ihn organisiert und wer ihn finanziert. Es sind keine Antworten auf viele dieser Fragen gegeben worden. Darüber hinaus gab es keine Antwort darauf, ob auf diesem Entwicklungsgebiet, das vorher da war, unter gewissen Umständen – jetzt kommt der persönliche Konflikt noch stärker als bei mir heraus – Windenergie
und Vogelschutz möglich sind. Isselbächer hat Gutachten entwickelt. Bisher ist keine einzige Auskunft darüber gegeben worden. Ich habe das mehrfach im Landtag reklamiert.
Ich hoffe, dass Sie heute klare Auskünfte darüber geben. Wenn der Kreisbauernverband Cochem-Zell eindeutig die weinbauliche Nutzung fordert, wenn die Hubschrauberspritzung nicht mehr möglich ist, wenn ein Kreis wie Ahrweiler mit vielen landwirtschaftlichen und weinbaulichen Flächen nachher betroffen ist und wenn Kommunen in ihrer Entwicklung durch die Baulandplanung betroffen sind, dann gehört das zur Transparenz. Ich kritisiere nicht die Ausweisung von Vogelschutzgebieten, sondern ich kritisiere die Art und Weise, wie Sie mit Eigentümern, Bauern, Winzern und Kommunen umgehen, indem Sie sie nicht informieren, sodass heute keiner weiß, woran er ist. So kann man Vogelschutz in der heutigen Zeit nicht gestalten. Wir brauchen Klarheit.