immer sagt: Ich bekenne mich. – Alles, was man konkret tut, beweist genau das Gegenteil. Von daher kann ich dieses Bekenntnis zur Kenntnis nehmen. Es fehlt mir jedoch die Überzeugung, dass es ernst gemeint ist.
Das beweist auch der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, dass die Betroffenen nicht mitgenommen werden. Wir sind der Überzeugung, dass durch das bisherige Verfahren die Betroffenen mitgenommen wurden.
Sie rennen seit dem letzten Jahr durch das Land und wollen jedem erzählen, sie werden nicht mitgenommen. Sie schaffen ein Problem, um es erst dann lösen zu wollen. Das ist natürlich auch eine Art und Weise, wie man damit umgehen kann.
Herr Kollege Licht, ich möchte etwas zu der Verbindlichkeit der Pläne sagen. Sie selbst haben gesagt, dass aus der bisherigen Vorschlagsliste Gebiete herausgenommen wurden. In dem Verfahren wurden auch Vorschläge gemacht, die gar nicht in der bisherigen Vorschlagsliste drin waren und trotzdem nicht hineingekommen sind. Wir können als verbindlich für uns nur das ansehen, was das Kabinett entscheidet.
Ein Anhörungsverfahren muss auch ein Ergebnis haben. Sie müssen auch einmal entscheiden. Das Kabinett wird die verbindliche Gebietskulisse sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch drei Besuchergruppen im Landtag begrüßen. Ich begrüße sehr herzlich die Mitglieder der AG 60 Plus aus Kaiserslautern und Bürgerinnen und Bürger aus Hohenecken. Herzlich willkommen im Landtag!
Ebenso herzlich begrüße ich die Mitglieder des Verbands Standortgruppe Koblenz und Schülerlotsen aus dem Kreis Altenkirchen. Herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU! Wir müssten zu dem Thema „EU-Vogelschutzrichtline“ eine Diskussion führen, die fachlich begründet ist, die ein Für und Wider im Sinn des Naturschutzes, des Artenschutzes darstellt. Leider haben Sie hier nur eine Diskussion geführt über das Verfahren einerseits und andererseits eine Diskussion im Land geführt, die eher so aussieht, als würden Sie voll und ganz gegen jede Art von Artenschutz und Naturschutz argumentieren. Das sah letztes Mal so aus, das sah im Ausschuss so aus, und das sieht heute wieder so aus. Dann können Sie sich dreißig Mal zum Mornell-Regenpfeifer bekennen, es ist so, dass Sie keinen blassen Schimmer haben. Das ist das Traurige, weil Sie intensiv mit den Leuten vor Ort diskutieren. Sie haben keinen blassen Schimmer davon, was Naturschutz, was Artenschutz eigentlich sein soll.
Herr Schmitt, deswegen glaube ich, wir brauchen die Diskussion: Wie ist es zu dieser Richtlinie überhaupt gekommen? Im Jahr 1979 hat die EU schon die Vorschläge zur Vogelschutzrichtlinie erarbeitet.
Die Frage ist, wenn wir seit 23 Jahren wissen, dass es die EU-Vogelschutzrichtlinie gibt, wenn wir wissen, wie sie aussieht, wenn wir wissen, was sie beinhaltet, dass sie nach rein fachlichen Kriterien, auch quantitative und qualitative Angaben – Vorkommen von seltenen Vogelarten, Vorkommen von Vogelarten, die nur in der Region vorkommen oder hauptsächlich in der Region vorkommen – verfährt, dann könnten wir sagen: Wir lassen diese Diskussion zu und fragen vor Ort mit den Naturschutzverbänden, mit den Besitzern natürlich auch, die ihre Flächen kennen: Wie ist der Wert von Artenschutz, von Naturschutz? Was ist er im Land und in der EU wert? – Genau darum geht es und nicht, wie Sie es machen, dass Sie mit einem Wanderzirkus von einem Ort zum anderen ziehen, überall die Leute erschrecken und hinterher sagen: Mensch, die Leute sind alle aufgeschreckt und wissen nicht, wo es lang geht. – Das ist doch Ihr Werk gewesen. Das haben Sie doch angefangen, nicht Sie als CDU allein, sondern die Kreisbauernverbände und die Bauernfunktionäre haben das doch die ganze Zeit unterstützt. Sie hätten doch aufklären können statt aufzuhetzen.
Die Bauern sind nicht schuld, sondern die Bauernfunktionäre. Es gibt Bauern, die sind für Arten- und Naturschutz. Es gibt Bauern, die sind sogar SPD-Wähler, vielleicht sogar FDP-Wähler – das weiß ich nicht –, und natürlich auch GRÜNE-Wähler. Aber Bauernfunktionäre sind normalerweise CDUler, die durchs Land gehen und Feuer legen und dann hinterher „Feuer“ schreien.
Das ist der Unterschied zwischen den Funktionären und den Leuten, die sich ehrlich um die Anliegen kümmern.
Wir haben diese Diskussion, die tatsächlich fachgerecht geführt wird. Man könnte nun sagen: Das ist natürlich Pech, wenn im Landkreis Ahrweiler nun ein Ausbreitungsgebiet des Rauhfußkauzes oder des Uhus vorkommt. Nur, wenn diese Vögel gefährdet sind, wenn das seltene Vogelarten sind, dann müssen sie unter Schutz gestellt werden, das heißt, man muss die Gegend dort entsprechend vor einer negativen Entwicklung schützen. Das bedeutet, dass die Bauern genau das, was sie im Moment schon tun, weiterhin tun können. In jedem Acker, in jedem Weinberg würde eine Verwilderung, ein Brachliegenlassen dazu führen, dass sich das Biotop, das Habitat verändert, und das will die EU-Vogelschutzrichtlinie nicht. Also, wo Landwirtschaft betrieben wird, kann auch weiterhin Landwirtschaft betrieben werden. Das ist so, und das bleibt so, und das ist erklärter Wille. Das müssen Sie aber zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, wenn das nun 20 % des Landes sind, die fachlich anerkannt sind, dann geht diese Liste zunächst einmal in eine fachliche Diskussion. Am Schluss kam jetzt als Vorschlag des Kabinetts 8,9 % heraus. Herr Licht hat vollkommen Recht, auch die anderen Gebiete der 20 % stehen natürlich unter einem Schutzstatus. Sie müssen zuerst einmal überprüft werden. In der Zeit der Überprüfung hat die EU sogar einen schärferen Schutzstatus für die nicht vorgeschlagenen Gebiete, für die, die ursprünglich einmal diskutiert waren, eingerichtet. Da haben Sie vollkommen Recht, dann kann man nicht sagen, das ist eine ungefähre Liste, sondern das ist eine Liste, die auf fachlichen Kriterien beruht, eine Liste, die eingereicht wurde, weil diese Vogelarten dort vorkommen. Deswegen, weil diese Vögel dort vorkommen, muss der Schutzstatus erhalten bleiben. Das ist einfach so. Aber das ist nicht durch die Debatte auszuhebeln. Das ist eine EU-Richtlinie, und diese EU-Richtlinie ist seit 23 Jahren bekannt. Sie können jetzt nicht so tun, als könnte man im Landtag durch die Debatte irgendwie politisch entscheiden, welche Gebiete hineinkommen oder nicht. Das ist eine fachliche Liste.
Leider – da ist der Einfluss auch geltend gemacht worden – ist diese fachliche Liste nicht anerkannt worden, sondern es wurde über die entsprechenden Lobbyisten und natürlich auch über das Landwirtschaftsministerium versucht, diese Liste zu kürzen. Wir wissen von den Naturschutzverbänden, dass Gebiete herausgefallen sind, beispielsweise das Dahner Felsenland, das Brutvorkommen des Wanderfalken, ist völlig herausgefallen, das Nordpfälzer Bergland ist völlig herausgefallen, die Schneifel, das Schwarzstorchvorkommen ist herausgefallen, Oberwesterwald, Rotmilan- und Neuntöterbestände, die größten des Bundeslandes, sind auch herausgefallen. Man muss sich also eher darüber unterhalten, wieso eine Liste, die fachlich festgelegt wird, politisch so massakriert werden kann, wie das im Verfahren geschehen ist, und zwar massakriert von der CDU gemeinsam mit der FDP gegenüber den fachlichen Anliegen des Natur- und Artenschutzes, meine Damen und Herren.
Jetzt kommt – Sie müssten jetzt als Bauernverbandsvertreter noch einmal zuhören – eine entscheidende Wendung. Wenn wir diese Vogelschutzgebiete ausweisen, wenn wir daraus entsprechende Fördergebiete für Artenschutz machen, dann haben wir die Chance – das haben wir schon oftmals erklärt – auf zusätzliche Fördermittel. Es gibt Gelder für Entschädigung, es gibt Gelder für bestimmte Projekte, beispielsweise die LIFEProjekte der EU.
Wir waren mit dem Umweltausschuss vor kurzem in Brüssel. Siehe da, wir kamen in der Kommission, die sich um Natur- und Artenschutz kümmert, an einer Landkarte vorbei. Wir hatten dort einen Termin, um über FFH und über die Vogelschutzrichtlinie zu reden. Diese Landkarte war voller Punkte. Ein Gebiet war frei, das war Rheinland-Pfalz. Diese Punkte zeigten die Fördergebiete, für die die EU Fördermittel für Vogelschutzprojekte zahlt. Überall in ganz Europa wird massiv gefördert. Dort werden die Gelder abgerufen.
In Rheinland-Pfalz gibt es ein Projekt, wurde uns gesagt, das im Moment noch gefördert wird. Aber wenn wir so weiter machen, dann wird es auch nicht mehr in die Förderung fallen. Dann geht es als nächstes an die Strukturfördergelder. Dann geht es an die Gelder, von denen Sie leben, meine Damen und Herren Funktionäre. Dann müssen Sie doch sehen, dass es so nicht weitergeht. Sie können Ihre Leute, die mit dabei waren, befragen. Es war ganz eindeutig: Deutschland und auch Rheinland-Pfalz ist nicht führend in der Sache, sondern andere Länder sind führend. Wir hinken hinterher. Das bedeutet auch, dass wir entsprechend weniger Fördergelder erhalten. Geben Sie Ihren Widerstand auf, arbeiten Sie konstruktiv mit, schaffen Sie Fördergelder auch der EU heran, machen Sie mit und blockieren Sie nicht immer alles und schreien hinterher: Es läuft nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Braun, gehen Sie doch nicht mit einer Heckenschere hin und verteufeln Sie alles. Sie haben hier die Bauernfunktionäre alle in die CDU gesetzt. Fragen Sie einmal Herrn Blum, wie er Präsident geworden ist, dann werden Sie etwas vorsichtiger in dieser Frage. Aber das ist nicht die entscheidende Frage. Ich nenne Ihnen ein Beispiel:
In der Verbandsgemeinde Kyllburg soll ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Bauern vor Ort haben dies erfahren und haben sich kundig gemacht. Es gab einen Termin in der Kreisverwaltung, bei dem die Fachleute anwesend waren. Was Dieter Schmitt gesagt hat, ist richtig: Die politische Auskunft wurde nicht gegeben.
Herr Dr. Braun, ich komme nun zu den Bauern, die angeblich die Feuer legen. Dann hat man nachgefragt, und im gleichen Zeitraum hat sich ein Betrieb in Orsfeld entschieden, eine Aussiedlung zu bauen, weil er sich im Ort nicht mehr erweitern kann. Der Förderantrag ist vor der Haushaltssperre bewilligt worden. Alles bestens.
Dann ging es um die Baugenehmigung. Die untere Landespflegebehörde hat gesagt: Er hat keinen anderen Standort. Er kann nur an diesem Standort bauen. Dann hieß es: Es geht nicht, da es ein Vogelschutzgebiet ist. Wir müssen zunächst einmal abwarten, ob es zum Vogelschutzgebiet erklärt wird. Es geht nur dann, wenn er ein Gutachten erstellt und den Nachweis führt, dass sein landwirtschaftlicher Betrieb – Sie sagen, die Bauern sollen weiter bewirtschaften – die Vögel nicht vertreibt. Das ist der entscheidende Punkt.
Wenn Sie Besitzer von Land sind und davon leben wollen, – – – Der Umgang mit dieser Richtlinie wird kritisiert. Diejenigen, die das Land haben, die Kommunen, die die Planungshoheit haben, sind nicht entsprechend eingebunden, um auch ihre Anliegen vorzutragen.
Man kann natürlich mit einer Scheuklappe durch die Welt laufen und sagen: Ich sehe jetzt nur noch Vögel. In der Eifel gibt es ein paar Vögel mehr, und um schräge Vögel zu sehen, brauche ich nur auf die linke Seite zu schauen. Das war eine Bemerkung von Ihnen.
Unsere Bitte ist, dies sachlich durchzuziehen. Herr Dr. Braun, ich kann Ihnen sagen, wie es zum Schluss abläuft: Zum Schluss sagt Minister Bauckhage: Ich habe mich durchgesetzt und habe 12 % der Fläche herausgeholt, und die Bauern vor Ort sitzen weiterhin in der Scheiße. Das wollen wir nicht.
Herr Billen, Sie haben insofern vollkommen Recht, dass die politische Seite in vielen dieser Diskussionen nicht anwesend war. Wenn innerhalb einer solchen Debatte gefragt wird „Kann ich auch weiterhin mit dem Hubschrauber Pestizide über einem Weinberg an der Mosel ausbringen, oder kann ich weiter Aussiedlerhöfe bauen?“, muss dies natürlich geprüft werden. Dass dafür niemand die politische Verantwortung trägt, sondern dass es Jahre dauern kann, bis Fragen beantwortet werden, ist ein bürokratischer Schwachpunkt.
Aber wir müssen und können doch deswegen nicht die grundsätzliche Debatte darüber führen, ob die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie richtig ist. Im Antrag
der CDU steht, es soll nur so weit ausgewiesen werden, wie es naturschutzfachlich notwendig ist. Das wurde doch getan, und Sie sagen, es müsse noch massiv gekürzt werden. Wir befinden uns doch schon unter der naturschutzfachlichen Notwendigkeit, und Sie diskutieren immer noch so, als lägen wir weit darüber. Das ist doch das Problem.
Ich will das Umweltministerium im Verfahren gar nicht verteidigen. Das kennen wir doch schon aus der FFHRichtlinie. (Billen, CDU: So ist es!)
Im Verfahren vor Ort ist es ungeheuer schwierig – eventuell hat man noch den Personalmangel zu berücksichtigen –, jedem Einzelnen zu erklären, wie sein persönlicher Fall ist und wie er sich weiterentwickeln kann. Dass die Politik nicht vor Ort ist und für diese Dinge geradesteht, ist bedauerlich.
Aber wenn wir wollen, dass es den Arten- und den Naturschutz gibt, müssen wir uns an die EU-Richtlinien anlehnen und sehen, wie wir sie am besten umsetzen. Dann ist die Debatte, die Sie führen, dass das, was ausgewiesen worden ist, naturschutzfachlich falsch sei, nicht zielführend. Dann müssen Sie sagen, wir haben Tierarten, die geschützt werden müssen. Das ist auch im Sinn des Tourismus und der Landwirtschaft wichtig. Dann müssen wir aber schauen, wie die konkrete Umsetzung in der Bürokratie verbessert wird.