Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zunächst einmal zum Grundsatz der Debatte. Ich habe den Eindruck, ich werde es nie schaffen, was auch das ganze Verfahren zeigen wird,
(Mertes, SPD: Wenn die CDU zufrieden ist, wird Herr Schmitt noch unzufrieden bleiben! Verlassen wir uns darauf!)
Herr Abgeordneter Mertes, das könnte sogar sein. Ich glaube sogar, wenn die CDU zufrieden ist, wären Sie immer noch unzufrieden, Herr Schmitt. Es reizt mich aber, ein paar Sätze zu dem zu sagen, was Sie hier nicht nur einmal, sondern zweimal wiederholt haben.
Zunächst einmal danke ich Herrn Fuhr, Herrn Dr. Braun sowie Herrn Hohn, die noch einmal darauf verwiesen haben, wie breit das Beteiligungsverfahren war. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob es jemals ein Verfahren gegeben hat, das so ausführlich und so breit und intensiv unter Beteiligung von Kommunen, von betroffenen Verbänden, von Bürgern und von Einzelpersonen stattgefunden hat.
Ich komme nun noch einmal auf das Verfahren zurück, Herr Schmitt. Das war noch vor meiner Zeit. Wir haben eine ganz offene Gebietskulisse von etwas über 20 % als potenziell geeignete Flächen vor Ort zur Diskussion aufgestellt, auch mit dem Sinn der Überprüfung, ob die Vögel auch tatsächlich vorhanden sind, die man angenommen hat. Heute liegt ein Vorschlag vor, der auch in unserem Haus abgestimmt worden ist, der eine deutliche Reduktion erfahren hat und zunächst einmal davon ausgeht, dass es 8,8 % der Flächen sein können. Dies ist dann noch nicht ein endgültiger Vorschlag, sondern einer, der auf der Grundlage von rein sachlichen Kriterien erarbeitet worden ist.
Er ist nach einer Beteiligung und Gewichtung der Argumente vor Ort aufgestellt worden, die durchaus von Relevanz sind. Ich sage auch, warum. Wir haben den Auftrag, nach der Vogelschutzrichtlinie national bedeutende – dies weist darauf hin, dass die Vögel in einer bestimmten Zahl und tatsächlich auch vorkommen müssen – und auch geeignete Gebiete auszuweisen. Deswegen sind zum Beispiel Gewerbegebiete, Entwicklungsgebiete für die Gemeinden oder auch der Nürburgring nicht geeignet. Sie können sie gar nicht ausweisen. Insofern hat dies schon an verschiedenen Stellen eine Korrektur bedeutet.
Natürlich hat dies auch eine Korrektur aus fachlichen Gründen bedeutet. Ich komme noch einmal zur Frage von Herrn Dr. Braun und spreche das Dahner Felsenland an. Natürlich ist es ein interessantes Gebiet. Es liegt mitten in einem Naturpark und einem Biosphärenreservat. Wir siedeln dort mit sehr viel Engagement den
Wanderfalken an. Er ist geschützt. Zum Bestand braucht er die Freiheit der Lüfte und die Felsen. Er ist überhaupt nicht gefährdet. Insofern haben wir gesagt, der Lebensraum, den er braucht, ist geschützt, diesen brauche ich nicht noch einmal durch ein besonderes Vogelschutzgebiet auszuweisen.
Dr. Braun, ich kann nicht das ganze Land unter Schutz stellen. Der Neuntöter ist ein typischer Heckenvogel. Von Natur her ist er ein Raubvogel. Er kommt fast überall dort vor, wo wir Dornen haben. Auch dort geht es nicht darum, was Sie gesagt haben.
Entschuldigen Sie, Frau Staatsministerin. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt?
Herr Schmitt, Sie haben zweimal interveniert, aber ich bin noch nicht mit Ihnen fertig. Sie können es vielleicht nachher noch machen.
Herr Schmitt, ich komme auf das Beteiligungsverfahren zu sprechen. Sie haben gesagt, Sie sind natürlich nicht gegen Vogelschutz. Wenn ich die Debatte verfolge, kommt es mir doch ein bisschen wie Sankt Florian vor. Sie haben bezüglich der Beteiligung gesagt, wir haben nicht mit den Grundstückseigentümern geredet. Wer sind in diesem Land die Grundstückseigentümer? Wir haben ein Beteiligungsverfahren mit allen Kommunen über die Beteiligung der Kreise gehabt. Stellen Sie sich vor, es gab Ortsbürgermeister, die haben eigene Veranstaltungen gemacht und ihre Grundstückseigentümer, die Landwirte, die Verbände und die Bürgerinnen und Bürger informiert. Wenn sie gekommen wären, hätten wir ihnen auch Mitarbeiter des Hauses zur Verfügung gestellt. Sie können das doch immer noch in der Gemeinde Fisch machen.
Herr Schmitt, ich komme zu einem weiteren Punkt von Ihnen. Wenn wir mit den Grundstückseigentümern reden, reden wir auch mit den Verbänden, mit dem Landwirtschafts- und Winzerverband, mit den Kammern, mit
den Verbänden der Wirtschaft und Industrie sowie mit vielen einzelnen betroffenen Betrieben, mit dem privaten Waldbauverein. Zurzeit führt der Staatssekretär solche Gespräche immer noch. Wenn Sie erklären, wir haben die Grundstückseigentümer nicht informiert, verstehe ich eigentlich ein bisschen die Welt nicht mehr.
Das Verfahren war transparent. Ich stehe dazu, dass wir es gewählt haben, obwohl es manche Bedenken dagegen gegeben hat. Warum haben wir das gewählt? Wir haben gesagt, wir haben eine erste Beteiligung gehabt, aus der wir eine Gebietskulisse erstellt haben, die nach unseren Kriterien belastbar ist. Wir haben im Verfahren besprochen, dass selbstverständlich die Kommunen, die Naturschutzverbände, die Kammern, die Verbände der Landwirtschaft und der Winzer, jeder hineinschauen kann, ob er betroffen ist. Das widerlegt ein zweites Mal Ihr Argument, dass die Grundstückseigentümer nicht wüssten, ob sie betroffen sind.
Herr Schmitt, Sie haben bis heute noch nicht in die Internetplattform unseres Hauses hineingeschaut, sonst wüssten Sie das tatsächlich.
Ich zeige es Ihnen, weil Sie vom Saargau sind. Sie bekommen genau die Flächen gezeigt. Sie bekommen gezeigt, welche Vögel betroffen sind. Ich komme zu den Managementplänen.
Sie bekommen gezeigt, welche Schutzziele dabei verfolgt werden. Beim Saargau steht: Fortführen der landwirtschaftlichen Nutzung in der seitherigen Art und Weise, Vermeidung der Neuaufbringung erschließender und gegliederter vertikaler Strukturen, die zur Beeinträchtigung des Fraßgeschehens führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin den Abgeordneten dankbar, dass sie deutlich gemacht haben, dass es nicht gegen die Landwirtschaft und gegen die die Flächen Nutzenden geht. Es geht mit ihnen. Ich glaube, ich habe das durch meine bisherige Politik deutlich gemacht, dass ich die Naturschutzpolitik in einem Bündnis zwischen Landwirtschaft, Winzern, der Forstwirtschaft und natürlich dem Naturschutz in der Fläche verstehe, weil ich davon überzeugt bin, dass es anders nicht geht.
Natürlich werden die Managementpläne vor Ort abzustimmen sein. Diese Gespräche werden auf Augenhöhe zwischen Landespflege und Naturschutz zu führen sein.
Ich will Ihnen noch etwas zu der Frage sagen, was erlaubt sein wird. Es ist immer wieder gegen besseres Wissen diskutiert worden. Es war nicht Informationspolitik, sondern Desinformationspolitik. Es wird in Zukunft auch das Spritzen mit dem Hubschrauber insbesondere in den Steillagen, wo es anders gar nicht möglich ist, erlaubt sein. Das gilt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Es wird in Zukunft ein Bodenordnungsverfahren in den Gebieten, in denen Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, möglich sein. Das sage ich, um diese Fragen an dieser Stelle noch einmal deutlich zu beantworten.
Wir sind dabei bzw. haben eine Gebietskulisse erstellt, von der wir glauben, dass sie belastbar ist. Wir stellen sie noch einmal mit denjenigen vor Ort und in der Ressortabstimmung zur Diskussion. Es geht mir dabei nicht um Prozente. Es geht darum, gegenüber der Europäischen Union belastbare Gebietskulissen und einen Vorschlag zu haben, der endlich einen unsäglichen Zustand dauerhaft beendet. Das ist der Zustand, dass wir fast überall De-facto-Vogelschutzgebiete haben und keine Planungssicherheit in den Gebieten haben. Das behindert die Entwicklung dieses Landes und nicht die Ausweisung von Vogelschutzgebieten, meine Damen und Herren.
Aus diesem Grund sage ich noch einmal Folgendes: Diejenigen, die wesentlich weniger als wir haben, haben alle ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Das betrifft Nordrhein-Westfalen mit 2,6 % der Fläche genauso wie Frankreich mit 1,2 % der Fläche. Dazu hat sich der Europäische Gerichtshof auch zur Stadt Poitou geäußert. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat sich relativ eindeutig auch zu uns geäußert. Diesen Zustand möchte ich beenden.
Ich komme zum Schluss. Ich glaube, wir haben im Interesse des Vogel- und Artenschutzes gehandelt. In diesem Jahr sind wir im zehnten Jahr der Artenschutzkonvention von Rio de Janeiro. Ich möchte die Fensterredner hören, wenn wir dann über Artenschutz reden. Hier können wir den Artenschutz faktisch und praktisch betreiben, meine Damen und Herren.
Von den Rückmeldungen wird reger Gebrauch gemacht. Die Gespräche sind so konstruktiv, dass ich glaube, mich hier gar nicht mehr wiederzufinden. Wir reden vernünftig miteinander. In Kürze könnten wir dann zu einer Entscheidung im Kabinett kommen, die uns Rechtssicherheit gibt und die ein großes Maß an Vogelschutz in diesem Land umsetzt. Das gilt nicht nur für die ausgewiesenen Schutzflächen. Dies stößt auf breite Akzeptanz, weil wir den Dialog gesucht und ein ausgesprochen transparentes Verfahren gewählt haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie hätten es einfacher haben können, wenn Sie die beiden Fragen zugelassen hätten.
Ich brauche nicht ins Internet zu gehen. Wir hatten die Karten des Entwurfs, weil wir mehrere Gespräche bei der SGD Nord geführt haben. Diese lobe ich ausdrücklich. Das habe ich mehrfach in der Diskussion gesagt. Ich habe lediglich kritisiert, dass bei der Veranstaltung des Kreises im Juli 2001 auf Anforderung kein politischer Vertreter des Umweltministeriums vorhanden war,
der auf die Frage, die ich noch einmal wiederhole, Auskunft geben konnte. Ich erkläre es noch einmal. Wenn Sie es wiederholen, reden Sie mit den betroffenen Bauern. Es ist die Frage, ist es eine Bring- oder eine Holschuld. Wenn Sie etwas umsetzen müssen, müssen Sie die Betroffenen über die Fragen informieren. Es hat bis heute von Ihnen und Ihrem Ministerium keine Informationsveranstaltung für Bauern und Winzer im Kreis TrierSaarburg stattgefunden; nur für die rede ich. Es gab nur das, was die Ortsverbände und Gemeinden getan haben. Ich komme auf die drei Fragen zu sprechen: Das ist erstens nicht die Frage der Abgrenzung. Es gehört ein bisschen Mut dazu. Das werden Ihre Herren bestätigen können. Dazu stehe ich.