Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

„Responsible care“ ist in der Chemischen Industrie nicht nur eine Philosophie, sondern wird auch praktiziert. Deswegen meine herzliche Bitte, es bringt uns doch nicht weiter, dass Sie immer wieder den Versuch unternehmen, als würde die Chemische Industrie den Verbraucherschutz oder die Gesundheit vernachlässigen. Wir haben ganz hohe Anforderungen von den Berufsgenossenschaften an die Chemische Industrie. Wenn die Chemische Industrie produziert, hat sie sehr, sehr hohe Auflagen für die Menschen, die die Produktion durchführen. Deswegen ist sie natürlich auch in der Folge daran interessiert, dass die Produkte, die sie auf den Markt bringt, umweltverträglich sind und von den Menschen vertragen werden.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Lassen Sie doch diese Vergleiche. Diese 1 Milliarde hat die BASF sehr geschmerzt. Das war viel, viel Geld. Deswegen sollte man einen solchen Vergleich hier nicht bringen. Das ist unfair. Die Auflagen, die durch das Chemikalienweißbuch allen Unternehmen gemacht werden, werden eingehalten und begrüßt. Gerade diese Passage, die Sie eben angeführt haben mit den ein bis zehn Jahrestonnen, ist natürlich ein Vorteil, weil es diese Datenblätter in Deutschland gibt.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat er doch alles schon in seinen Redebeiträgen gesagt!)

Frau Thomas, Sie müssen auch schon einmal vertragen, wenn man das hier sagt. Er hat Herrn Kollegen Schmitz polemisch angegriffen, nachdem er dies gesagt hat. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.

Es ist ein Vorteil für Deutschland. Deswegen wird das jetzt im Positionspapier der Bundesregierung und der IG BCE gefordert. Das ist doch ganz klar.

Meine Damen und Herren, das Entscheidende sind nicht die Großunternehmen, da diese durchaus die Möglichkeit haben, ins Ausland auszuweichen. Rheinland-Pfalz ist in der Chemieindustrie mittelständisch strukturiert. Sehr viele Produkte müssten vom Markt genommen werden, wenn das, was die EU jetzt will, kommen würde. Dann streiten wir nicht über ein paar hundert Arbeitsplätze mehr oder weniger.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Braun, noch einmal zum Thema „Chlorchemie“. Unmittelbar sind es natürlich weniger Menschen, aber die Folgen, die aus einem Verbot der Chlorchemie entstehen würden, sind in der Tat – das sind keine Zahlen der BASF, sondern der IG BCE – 20.000

Arbeitsplätze allein am Standort Ludwigshafen. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis.

Danke. (Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile noch einmal Herrn Abgeordneten Franz Schwarz das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eben dazwischen gerufen: „Jetzt ist Schluss!“

Herr Dr. Braun, ich habe das Gefühl, dass das Papier, das jetzt gemeinsam verabschiedet wird, für Sie etwas ist, gegen das wir uns wenden. Dieses Papier ist die Grundlage um das, was jetzt im Weißbuch steht, zu verändern. Darin steht jetzt 100 Kilo!

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Staatsminister Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, eines hat mich jetzt gerade nachdenklich gestimmt. Ich will das noch einmal sagen, damit wir wissen, wie hier diskutiert wird und wie man mit manchen Problemen, auch mit Einzelschicksalen, umgehen kann.

Ich begrüße noch einmal, dass wir heute diese Problematik diskutieren, und zwar vor dem Hintergrund, dass damit natürlicherweise der Umweltschutz, der Verbraucherschutz, aber auch die Arbeitsplätze eine Rolle spielten.

Wenn man hier sagt, wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, nach dieser Studie bedeutet das den Verlust von 5.000 Arbeitsplätzen, dann ist das die eine Seite. Wir wollen aber jetzt diese Konversion nicht sofort betreiben, sondern fließend weich betreiben. Sie müssen wissen: Diese 5.000 Arbeitsplätze sind für immer verloren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der wichtige Punkt.

Im Übrigen, wenn man einen Vergleich führt, die Frage der 1 Milliarde Strafgelder, dann zeigt dies die wahre Geisteshaltung, die dahinter steckt.

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/953 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/1188 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Grützmacher, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/953 – wurde durch Beschluss des Landtags am 24. April an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 2. Mai darüber beraten. Eine Entscheidung wurde damals vertagt, weil sich die CDU noch ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags zur Frage der Gewährung von Beihilfen bei Wahlleistungen erstellen ließ. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf noch einmal in der 12. Sitzung am 14. Juni beraten.

Der Innenausschuss ist in seiner 12. Sitzung am 14. Juni zu folgendem Beschluss gekommen: Da die CDU zur Gewährung von Beihilfen von Wahlleistungen eine Anhörung beantragt hatte, wurde dieser Punkt aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert. Es handelt sich um Artikel I Nr. 17. Mit der Ausklammerung dieses Artikels I Nr. 17 wurde der Gesetzentwurf einstimmig im Innenausschuss angenommen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 18. Juni ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird unter Ausklammerung des Artikels I Nr. 17 angenommen.

Über den ausgeklammerten Teil des Gesetzentwurfs – Artikel I Nr. 17 – wird die Beratung im Ausschuss mit einer Anhörung fortgesetzt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Klöckner von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregie

rung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist aus zweierlei Gründen erforderlich. Neben der notwendigen Angleichung des Landesbeamtengesetzes an das geänderte Bundesrecht reagiert die Landesregierung zugleich auf die gesellschaftlichen Veränderungen und setzt eigene Akzente durch gesetzliche Neuregelungen.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig! – Beifall bei der SPD)

Dadurch wird ein zeitgemäßes öffentliches Dienstrecht gewährleistet. Zwar ist es nicht galaktisch, aber praktisch. Es ist schließlich nicht für Captain Kirk – Herr Kollege Hörter ist nicht anwesend – und seine Crew bestimmt, sondern für beamtete Erdbewohner im Landesdienst.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle auf einige wesentliche Änderungen etwas näher eingehen. Die Öffnung der Altersteilzeit für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte wird nunmehr aus dem Bundesrecht in das Landesrecht übernommen. Somit wird die seit 1999 bereits aufgrund einer Verwaltungsvorschrift angewandte Vorgriffsregelung nun durch eine gesetzliche Bestimmung im Landesbeamtengesetz verankert. So besteht in dieser Frage ab sofort Rechtssicherheit.

Besonders begrüßen wir, dass die Altersgrenze für alle Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in der Feuerwehr und in den Leitstellen einheitlich auf das vollendete 60. Lebensjahr festgelegt wird.

(Beifall bei SPD und FDP)

Bisher war das Personal in den Leitstellen von der vorgezogenen Altersgrenze ausgeschlossen. Dies wurde, wie ich meine, zutreffend als Ungerechtigkeit anges ehen. In den Leitstellen arbeiten vorwiegend Personen, die vor dieser Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst unter gleich harten Bedingungen gearbeitet haben wie ihre Kollegen im Außendienst.

(Beifall bei der SPD)

Gerade für diese neue gesetzliche Regelung hat sich die SPD-Fraktion stark gemacht. Die Versorgungsausgaben aufgrund der großen Zahl von Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit steigen stetig von Jahr zu Jahr.

Ein Beispiel aus dem Bildungsbereich zeigt diese Entwicklung drastisch auf. Von den im Jahr 2000 in den Ruhestand getretenen Lehrerinnen und Lehrer sind nur 6,3 % aufgrund des Erreichens des Rentenalters aus dem Dienst ausgeschieden.

(Lelle, CDU: Was besagt das?)

Sage und schreibe 64,2 % wurden wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

29,5 % fallen unter besondere Altersgrenzen, zum Beispiel bei Schwerbehinderung.

Diese Entwicklung, die auch in anderen Bereichen fes tzustellen ist, rechtfertigt die beabsichtigte Regelung im Landesbeamtengesetz auf obligatorische Mitwirkung der zentralmedizinischen Verbindungsstelle, die seinerzeit aufgrund eines Ministerratsbeschlusses eingerichtet worden ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf sie bisher nur mit Zustimmung der Betroffenen tätig werden. Nach derzeitiger Praxis verweigert ungefähr ein Drittel dieses Einverständnis.

Eine effiziente Qualitätssicherung der Beurteilung der Dienstfähigkeit der Landesbeamtinnen und -beamten ist so natürlich nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Durch die vorgesehene verpflichtende Beteiligung können Mängel des amtsärztlichen Untersuchungsverfahrens aufgedeckt und bereinigt werden. Die hiermit erreichte höhere Qualität der Entscheidungen über die Versetzung in den Ruhestand ist sicherlich im Interesse sowohl der Betroffenen als auch des Arbeitgebers.