Wenn wir ein wissenschaftlich begründetes Gutachten vorliegen haben, in dem ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit vorgeschlagener Regelungen erhoben werden, dann muss es bitte schön zumindest im parlamentarischen Raum als zwingende Notwendigkeit angesehen werden, diese Bedenken näher zu untersuchen. (Beifall der CDU – Schweitzer, SPD: Das machen wir doch!)
Niemand soll uns als Parlament den Vorwurf machen, als gesamtes Parlament, wir würden leichtfertig auf eine solche Prüfung verzichten.
Insofern ist es richtig, dass wir das durchführen. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Haus Gelegenheit sein, auf die speziellen Probleme, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind, einzugehen.
Meine Damen und Herren, die weitere Debatte später. Die CDU-Fraktion unterstützt den jetzt abgespeckten Gesetzesvorschlag und ist bereit, ihm zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich begrüße auf der Zuschauertribüne Mitglieder des Bundes der Ruhestandsbeamten. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesgesetzgeber hat im letzten Jahr auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst in die Altersteilzeit einbezogen werden können. Diese Regelung gilt es nun, mit dem Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften umzusetzen. Damit dies bald erfolgen kann, wird die FDP-Fraktion – das kann ich in meiner Rede schon vorweg ankündigen – diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Die FDP-Fraktion unterstützt mit Nachdruck das Bestreben der rheinland-pfälzischen Landesregierung, auch den in Teilzeit Beschäftigten die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Altersteilzeit zu geben. Während in der Industrie und insbesondere in der Chemischen Industrie die Altersteilzeit ein Renner ist, stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst etwas differenzierter dar.
Herr Kollege Bischel, ich möchte näher darauf eingehen. Ich bin derjenige gewesen, der intern darauf gedrängt hat, die Altersteilzeit auch im öffentlichen Dienst einzuführen. Wir haben beispielsweise in der BASF über 4.000 Altersteilzeitbeschäftigte. Aber natürlich wurde ich darüber belehrt, dass die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst völlig anders funktioniert als in der freien Wirtschaft. Dort werden nämlich sofort mit steuerlicher Wirkung Rückstellungen gebildet. Jemand, der mit hohem Einkommen ausscheidet, wird durch jemanden mit niedrigem Einkommen ersetzt. Die Differenz rechnet sich, und deshalb ist die Altersteilzeit in der Privatwirtschaft ein Renner. Früher wurde noch die Bundesanstalt für Arbeit an den Kosten beteiligt.
Meine Damen und Herren, im öffentlichen Bereich sieht dies natürlich völlig anders aus. Ich kann die Altersteilzeit dazu benutzen, um Arbeitsplätze abzubauen. Das wäre auch im öffentlichen Bereich ein adäquates Mittel. Aber wenn wir erklären, bei der Polizei nicht und bei den Lehrern nicht, sieht es natürlich anders aus. Auch bei den Beschäftigten in der Justiz ist dies ähnlich.
Natürlich ist es auch nicht so, dass man die Altersteilzeit über die Differenzen, die in der Besoldung entstehen, finanzieren könnte. Das heißt, die Altersteilzeit geht voll zulasten des Haushalts. Das muss man schlicht und einfach wissen. Insofern stellt sich die Altersteilzeit zu meinem großen Bedauern im öffentlichen Dienst völlig anders dar als in der freien Wirtschaft. Das möchte ich ausdrücklich betonen.
Das Instrument der Altersteilzeit ist ein arbeitsmarktpolitischer Beitrag des öffentlichen Dienstes. Meine Damen
und Herren, sie hat sich bewährt. Aber wenn sich die demographische Entwicklung in den nächsten Jahren ändert, kann ich Ihnen nur sagen, die Altersteilzeit wird in der Arbeitsmarktpolitik keinen Beitrag mehr leisten können. Im Gegenteil, es werden bereits Überlegungen angestellt, die Arbeitszeit nicht bereits mit dem 65. Lebensjahr enden zu lassen, sondern sie auszuweiten. Die demographische Entwicklung wird dies teilweise erfordern.
Meine Damen und Herren, diese Überlegungen sind auch im Gesetz enthalten. Damit wird aber auch auf freiwilliger Basis eine Verschiebung der Versetzung in den Ruhestand über die Altersgrenze von 65 Jahren hinaus erreicht. Das geschieht natürlich freiwillig; das möchte ich betonen. Niemand, dem es Spaß macht, soll daran gehindert werden, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Wir wollen keine Beschäftigungsbarriere einführen.
Ich sage noch einmal, dies ist momentan, in der jetzigen Arbeitsmarktsituation, kein Thema. Aber man muss wissen, wir werden im Jahr 2040 etwa 6 Millionen Beschäftigte weniger haben mit allen Folgen, die wir für unsere Einkünfte, die Steuereinnahmen, aber auch für unsere Sozialsysteme haben werden. Deswegen ist die Öffnung, die wir heute schon vorsehen, richtig.
Meine Damen und Herren, durch die Gewährung von Altersteilzeit wird der Weg frei gemacht für verstärkte Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, da diese dort nicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument gesehen wird. Vielmehr werden die Stellen der ausscheidenden Bediensteten im öffentlichen Dienst wieder besetzt. Daher ist die Altersteilzeit aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation nur begrenzt durchzuführen.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit ist auch ein Gebot sozialpolitischer Vernunft. Ältere Jahrgänge können in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Herr Kollege Bischel hat soeben darauf hingewiesen, durch Arbeitsverdichtungen stellen wir immer wieder fest, dass die tatsächliche Altersgrenze gar nicht erreicht wird, sondern die Arbeitskräfte schon viel früher in Pension gehen. Deswegen kann die Altersteilzeit auch einen Beitrag dazu leisten, die Frühpensionierungen zu vermindern. Ich denke dabei gerade an die Bediensteten der Polizei, aber auch im schulischen Bereich.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, der vor uns liegt, beinhaltet einige sehr wichtige Punkte, die einige Veränderungen für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land mit sich bringen. Ich möchte insbesondere auf drei Punkte eingehen.
Wir begrüßen, dass die Möglichkeit zur frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand auch in Rheinland-Pfalz geschaffen wird. Dies gibt es bereits auf Bundesebene, ist also keine Neuerfindung von Rheinland-Pfalz. Aber das soll nicht dagegen sprechen, im Gegenteil.
Bisher ist es leider wahr, dass in anderen europäischen Staaten das Wissen und das Know-how älterer Menschen viel besser genutzt wird als bei uns in Deutschland. Darum halten wir es für richtig, denjenigen, die dies wünschen, die Möglichkeit zu geben, noch länger als bis zu ihrem 64. oder 65. Lebensjahr zu arbeiten. Diese Verschiebung ist bis auf das 68. Lebensjahr begrenzt, sodass man keine Angst vor einer Überalterung haben muss. Allerdings glaube ich auch, dass gar nicht so sehr viele davon Gebrauch machen werden, sondern nur diejenigen, die Spaß an ihrem Beruf haben und für ihren Bereich wichtig sind.
Gerade im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer gibt es immer wieder einige, die sich sozusagen zwangspensioniert fühlen und die gern noch ein oder zwei Jahre länger unterrichtet hätten, besonders im Hinblick auf die Altersteilzeit. Das ist auch eine Erleichterung, die in diesem Fall gewährt wird.
In einem Fall, den ich kenne, hat dies sogar dazu geführt, dass ein Lehrer, nachdem er sozusagen zwangspensioniert wurde, stundenweise an einer anderen Schule weiter unterrichtet. Wir begrüßen es, eine Flexibilisierung herbeizuführen und die Möglichkeit zu schaffen, auf die einzelnen Bedürfnisse einzugehen, und dem stimmen wir natürlich zu.
Herr Klöckner ist schon sehr ausführlich auf die Möglichkeit eingegangen, die Dienstfähigkeit eines Beamten nicht nur durch den Amtsarzt, sondern auch durch andere Ärzte beurteilen zu lassen. Deswegen möchte ich dies nicht mehr so ausführlich tun.
Ich möchte in diesem Bereich noch einen weiteren Schwerpunkt mit einer anderen Perspektive setzen; denn die Einführung der Altersteilzeit für Teilzeitbeschäftigte, wie sie im Vorgriff schon vorhanden war, hat sich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in der gesamten Bundesrepublik sehr bewährt. Nach einer dpa-Meldung vom 4. Juni zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes, dass im vergangenen Jahr sehr viel weniger Beamte in den Vorruhestand gegangen sind als in den Vorjahren. So gab es beispielsweise im Jahr 2001 einen Rückgang von 26 % – ich finde, das ist sehr viel – gegenüber dem Jahr 2000. Im Jahr 2001 haben 8 % mehr Beamte die Altersgrenze in ihrer Funktion erreicht als im Jahr 2000.
In diesem Bereich sehen wir bereits eine Besserung, und dies zeigt sehr deutlich, dass die meisten Beamtinnen und Beamten vorzeitig in den Ruhestand gehen, da sie durch ihre Arbeit und die damit verbundene Anstrengung krank gemacht wurden. Meiner Meinung nach zeigt dies sehr deutlich, dass sich die Altersteilzeit bewährt hat. Darum sollte sie in möglichst vielen Bereichen – als Nächstes ist die Justiz an der Reihe – eingeführt werden.
Zum Schluss möchte ich noch einmal kurz auf das eingehen, was im Ausschuss bisher am kontroversesten diskutiert wurde, nämlich auf die Frage der Beihilfe für Wahlleistungen. Dieser Punkt wurde aus dem Gesetzentwurf ausgeklammert, damit man die anderen Änderungen nicht noch weiter auf die lange Bank schiebt. Aber das Problem besteht natürlich auch weiterhin. Wir werden dazu eine Anhörung durchführen.
Herr Zuber, aber meine Frage an Sie lautet: Wie sieht es eigentlich mit den Haushaltsmitteln aus? – Damit waren natürlich Einsparungen verbunden. Sind diese Mittel bereits im Haushalt eingeplant, und in welcher Form oder in welcher Höhe haben Sie sie im laufenden Haushalt veranschlagt? – Dies würde mich vor dem Hintergrund der Debatte, die wir morgen führen, interessieren.
Ich möchte deutlich sagen, damit die Positionen klar werden: Wir stimmen nicht mit der CDU-Fraktion überein, dass die Kopplung von Beihilfen an die Zahlung eines monatlichen Beitrags gegen die Grundsätze des hergebrachten Beamtentums verstößt.
Meine Damen und Herren, ich finde, auch die Beamten leisten mit dieser Regelung einen Beitrag zum Sparen, und das wird sicher auch allgemein anerkannt. Herr Bischel, wie wollen Sie den Menschen im Lande sonst erklären, dass zwar gespart werden muss, aber bitte nicht bei uns, bei den Beamtinnen und Beamten?
Letztendlich geht es auch um eine Gleichbehandlung mit den sozialversicherungspflichtigen Angestellten.
Ich komme zum Schluss. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt. Wir werden zu diesem Passus noch eine Anhörung durchführen und beim nächsten Mal ausführlich darüber reden. Dem Gesetzentwurf stimmen wir so, wie er vorliegt, zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen in der Gesellschaft zwingen Regierung und Gesetzgeber
dazu, auf diesen fortdauernden Wandel schnell und flexibel zu reagieren. Es kann daher nicht überraschen, dass seit September 2000 erneut ein Dienstrechtsänderungsgesetzentwurf eingebracht wurde.
Der Gesetzentwurf hat zum einen die Angleichung des Landesbeamtengesetzes an das durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 und das Versorgungsänderungsgesetz 2001 geänderte Bundesrecht zur Folge. Darüber hinaus sind Neuregelungen vorgesehen, in denen der Gestaltungsspielraum der Länder zur Verwirklichung eigener Ideen genutzt werden kann, wovon wir auch Gebrauch machen.
Hinsichtlich der Umsetzung des Bundesrechts in Landesrecht ist insbesondere die Ausdehnung der Altersteilzeit mit ihren besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vergünstigungen auf teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte zu nennen. Die bisherige Praxis wird damit auf eine solide und formell gesetzliche Grundlage gestellt.
Rheinland-Pfalz ist im Übrigen das erste Bundesland, das die drei Änderungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 umgehend vollzieht.