Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1123 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 14/1191 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Rüddel, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Ersten Landesgesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes befasst. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass aus Gründen der Wildseuchenbekäm pfung für bestimmte Jagdbezirke zugelassen werden kann, dass Schwarzwild unter Verwendung künstlicher Lichtquellen erlegt werden darf.

(Vizepräsidentin Frau Hammer übernimmt den Vorsitz)

Die Frage war, ob diese nicht unbedingt waidgerechte Bejagung von Schwarzwild in Kauf genommen werden kann oder muss, um das Ziel der Seuchenbekämpfung und Vorsorge zu erreichen. Der Ausschuss sieht dies als gerechtfertigt an und bittet den Landtag um Zustimmung.

Vielen Dank.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Billen.

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der wahre Grund für diesen Gesetzentwurf ist, dass Bauern und Jäger nicht getrennt werden. In der Jägerschaft wird eine große Diskussion darüber geführt, ob das waidgerecht ist und ob dadurch Methoden der Jagd legalisiert werden, die man eigentlich nicht will, wenn man künstliche Lichtquellen – wie im Gesetzentwurf für meine Begriffe richtig formuliert – zulässt, die nicht fest installiert sind. Es soll also keine Flutlichtanlage auf dem Hochsitz erlaubt sein. Darüber hinaus soll es nicht erlaubt sein, eine Flutlichtanlage auf das Auto zu setzen und dann durch die Gegend zu fahren und Wildschweine abzuschießen.

Meine Damen und Herren, wir – die Jäger in RheinlandPfalz und die nicht wenigen Gastjäger aus anderen Ländern – haben im vergangenen Jahr knapp 60.000 Wildschweine geschossen. Der Einsatz eines Nachtsichtgeräts – eine derartige Forderung ist von der Landwirtschaft in einem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten erhoben worden, und der Ministerpräsident hat eine entsprechende Prüfung zugesagt – erfordert eine Änderung des Bundeswaffenrechts. Das ist aber nicht durchsetzbar, weil man mit Nachtsichtgeräten auf eine recht große Entfernung fast bei Dunkelheit schießen kann.

Insofern ist sachgerecht, dass – jetzt wird Herr Mertes sagen, dass ich schon wieder „zu spät“ sage – etwas zu spät – die Anregung war früh genug da, und es ist problemlos machbar; wir haben die Fristen verkürzt, damit das machbar ist – die Jäger die Möglichkeit erhalten, bei der Ansitzjagd Wildschweine zu schießen, wenn der Mond nicht klar da ist.

(Dr. Schiffmann, SPD: Sehr gut!)

Insofern ist der Gesetzentwurf richtig, obwohl er von Jägern zum Teil – auch vom Jagdverband – abgelehnt wird. Er ist richtig, weil wir im Rahmen der Seuchenbekämpfung alles unternehmen müssen, um uns dem Ziel von zwei Wildschweinen je 100 Hektar Wald zu nähern. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Staatsministerin Frau Conrad: Aha!)

Frau Conrad, das „Aha“ habe ich verstanden. Sie müssen verstehen, dass in der CDU-Fraktion länger über solche Dinge diskutiert wird. Ich weiß nicht, ob es in der SPD-Fraktion so ist, dass alles abgenickt wird, was kommt. Bei uns wird darüber diskutiert. Es gibt nämlich auch gute Gründe gegen das „Taschenlampenjagen“. Es gibt auch polemische Argumente wie zum Beispiel: „Wer hält mir die Taschenlampe, damit ich schießen kann.“

(Zurufe aus dem Hause)

Die CDU-Fraktion hat sich Gedanken darüber gemacht und wird dem Gesetzentwurf zustimmen, zumal er auch von mir gefordert worden ist.

Insofern werden wir hoffentlich eine Einigkeit erzielen, und zwar mit dem Ziel, Seuchen zu bekämpfen. Wenn ein Jäger argumentiert, dass dies nicht waidgerecht ist, sage ich Ihnen, dass es nicht tiergerecht ist, wenn wir eine ferkelnde und hochtragende Sau, weil sie im 1.000Meter-Radius eines Seuchenbetriebs liegt, mit der Zange keulen. Es gehört aber zur Seuchenbekäm pfung.

Insofern müssen wir alles tun, um diese Seuchenbekämpfung durchzusetzen. Ich hoffe, dass wir das schnell umsetzen und die Jäger diese Möglichkeit nutzen, um das eine oder andere Wildschwein mehr zu schießen.

(Mertes, SPD: Haben wir denn über- haupt nichts falsch gemacht? – Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kiltz, Wildschweine müssen zuerst einmal geschossen werden. Setzen Sie sich einmal auf den Ansitz

und schauen Sie, ob Sie einen Schwarzkittel, am besten 10 Kilo bis 12 Kilo, nachts finden, schießen und auch treffen.

Entscheidend ist, dass die Jäger nicht verärgert werden sollen und die Bauern nicht gegen die Jäger kämpfen. Zur Bekämpfung der Seuche gehören beide in ein Boot. Wenn die Seuche vorbei ist, werden wir keine Taschenlampenjagd mehr erlauben; denn es ist ausdrücklich festgeschrieben, dass diese nur zur Seuchenbekäm pfung benutzt werden dürfen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Fuhr das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben gehört, dass es sich bei der Verwendung künstlicher Lichtquellen um Taschenlampen handelt. Mit diesem Gesetz soll der unteren Jagdbehörde in Ausnahmefällen gestattet werden, bei der Bekämpfung von Wildseuchen diese Taschenlampen zur Jagd zuzulassen, wie es momentan bei der Schweinepest der Fall ist.

Meine Damen und Herren, das Thema ist vielleicht ein bisschen lustig, wenn man sich vorstellt, dass jemand mit der Taschenlampe durch den Wald geht und jagt. Anlass für diese Änderung ist die Bekämpfung der Schweinepest. Die weit überhöhte Population soll drastisch verringert werden.

Diese Änderung ist ein Beitrag zur Unterstützung der Schweine haltenden Betriebe und entspricht auch deren Wunsch. Die Schweinepest sprang in der Vergangenheit immer wieder auf die Hausschweinbestände über. Die große Zahl der Keulungen war für viele Betriebe ein Problem und eine Betriebsgefährdung. Dahinter stehen familiäre und betriebliche Schicksale.

Meine Damen und Herren, ich habe diese trockene Einleitung gebracht, weil mir noch die hehren Worte in Erinnerung sind, die hier im Haus in der letzten oder vorletzten Plenarsitzung vorgebracht wurden: Wir wollen die in Not geratenen Schweine haltenden Betriebe unterstützen. – Diese Unterstützung wurde von allen Seiten gefordert.

(Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Mit dieser Gesetzesänderung handelt die Landesregierung erneut und leistet einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen und der Folgen dieser Seuche.

(Beifall der SPD und der FDP)

Deswegen stimmt die SPD-Fraktion diesem Gesetz zu.

Was bei der CDU geschieht – Herr Billen, Sie können sich nicht so leicht herausreden, wie Sie es versucht haben –, verschlägt einem wirklich die Sprache.

Herr Billen, Sie laufen, was die Jagd betrifft, mit sehr weitgehenden Forderungen durch das Land. Sie fordern den Einsatz von Nachtsichtgeräten.

(Billen, CDU: Nein, nein!)

Sie haben die Zulassung von Nachtsichtgeräten gefordert. Sie haben gefordert, gleiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen zuzulassen, das heißt, die Wildschweine an den Kirrstellen zu betäuben und dort zu töten.

(Billen, CDU: Auch das habe ich nicht gefordert!)

Natürlich haben Sie es gefordert. Ich habe den Presseartikel. Sie laufen heute hier herum, erzählen das auch in der Zeitung und rühmen sich, ein Gesetz angestoßen zu haben. Es ist noch erträglich, dass Sie sich rühmen, ein Gesetz angestoßen zu haben, das schon lang auf dem Weg war.

Wenn man gestern im Umweltausschuss war und ges ehen hat, wie sich Ihre Vertreter unter der Führung von Frau Weinandy aus Prüm mit dem Hinweis auf jagdethische Gründe enthalten haben, weil sich die Verbände kritisch geäußert haben, frage ich mich, wie das in Übereinstimmung zu bringen ist.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Wenn man dann noch hört, dass sich gestern im Rechtsausschuss Teile Ihrer Vertreter enthalten und andere Teile zugestimmt haben, frage ich mich, wie das in Übereinstimmung zu bringen ist.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren von der CDU, so geht das nicht. Wo ist die Jagdethik bei den Vorschlägen des Herrn Billen, wenn die Jäger in der CDU gegen diese Vorschläge sind? Wo kann man noch von Jagd sprechen, wenn die Wildschweine an den Kirrstellen betäubt werden sollen? Das ist keine Jagd mehr.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Jäger in Rheinland-Pfalz mit diesem Thema verantwortlich umgehen. Es zeigt, dass sie bereit waren, höhere Bestände abzuschießen. Ich glaube, dass sie auch mit diesem neuen Instrument verantwortlich umgehen werden.

Meine Damen und Herren, es geht nicht, dass Sie hier so reden und dort so reden und ganz anders abstimmen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir werden es nicht zulassen, dass Sie heute aus dem Saal gehen und der eine sagt: Das ist mein Gesetz –, und der andere sagt: Ich habe mich enthalten.

(Dr. Schiffmann, SPD: Sehr gut!)