Ach Gott, Sie haben gut abgeschnitten, da gratuliere ich ganz herzlich. Vielen Dank. Das haben wir jetzt genau noch gewusst. Das ist wunderbar, wenn Sie einmal nach Hessen schauen, warum die abgewählt worden sind, dann wissen Sie, warum das gut ist, dass Sie hier auf die CDU haben aufbauen können. Ich lasse es jetzt einfach einmal.
Frau Kollegin, ich weiß gar nicht, wie viel man falsch verstehen kann. Die Struktur des Vorschlags, über den wir diskutieren, ist Ihnen bekannt. Es ist ein Bachelorund Master-Studiengang, der dadurch dual wird, dass vom frühesten Studienzeitpunkt an berufsbegleitend berufspraktische Anteile in diesem Studium stattfinden sollen und vermittelt über Zentren für Lehrerinnen- und Lehrerbildung eine permanente Reflexion zwischen dem fachlich theoretischen Erlernen und dem Berufspraktischen gewährleistet werden soll. Das eine findet statt und das andere auch. Ich denke, Sie hatten das bis jetzt auch begriffen. Es war ein bisschen Rhetorik.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem sagen, was Sie vorhin, wie ich finde, für unsere Universitäten geradezu niederschmetternd erläutert haben, dass Sie nämlich der Meinung sind, dass ein Studiengang, wie von Herrn Minister Zöllner vorgeschlagen, der sieben bis acht Semester Fachstudium enthält, dann so schlecht wäre, dass die Lehrerinnen und Lehrer zum Schluss
Ich finde, das tritt der Fachlichkeit unserer Universitäten so nah, dass es einfach noch einmal zurückgewiesen werden muss. Wenn heute Einigkeit über etwas besteht, dann über das, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in der Breite berufsfachlich hoch qualifiziert sind und fachlich, inhaltlich, einen ausgesprochen guten Unterricht erteilen, aber methodisch und didaktisch die ganze Angelegenheit etwas mangelt und man versuchen muss, durch eine gute Verbesserung der Ausbildung diese beiden Punkte näher zusammenzubringen. Dass Sie jetzt plötzlich anfangen, unseren Universitäten die Qualitäten der fachlichen Ausbildung abzustreiten, das finde ich ganz schön happig.
Im Ausschuss übrigens hat es der Kollege Schreiner gemacht, indem er die Promotionsfähigkeit nach einem achtsemestrigen Studium angezweifelt hat. Dann könnten heute alle Magisterstudiengänge, die an den Universitäten statfinden, nie in eine Promotion münden. Auch dort wird drei-Fächer-weit studiert, ein Magister in drei Fächern abgelegt. Jetzt wollen wir zwei Fachstudien und das Fach Bildungswissenschaften. Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso auch nur der Zweifel aufkommen könnte, dass nach einem Drei-Fach-Studium – zwei Fächer, die dann hinterher gelehrt werden, und das Fach Bildungswissenschaften – nicht am Ende dieses achtsemestrigen Studiums auch die Qualität für ein aufbauendes Promotionsstudium gegeben werden soll. Ich habe tiefes Vertrauen in die fachliche Qualität uns erer Universitäten, aber ich weiß, dass wir deutlich form ulieren müssen, was unsere Universitäten zusammen mit den Studienseminaren ergänzend dazu in einem veränderten Lehramtsstudiengang leisten müssen: Didaktik, Methodik, Pädagogik. – Das ist heute noch nicht verknüpft genug.
Frau Brede-Hoffmann, worum es uns geht, ist, wir wollen an der fachlichen Qualität unserer Lehrer nicht rütteln. Da sind wir uns rhetorisch völlig einig.
Meine Frage, die ich auch jetzt wiederhole, ist folgende: Wenn wir einen konsekutiven Studiengang machen – ich stehe mit meiner Meinung nicht allein da; das ist, wenn man die Stellungnahmen in der Anhörung liest, auch
das, was zum Beispiel der Philologenverband formuliert –, dann frage ich mich: Wie soll ich denn zum Beispiel als Lehrer, der Pädagogik, Physik und Chemie studiert, danach im Fach Physik eine Promotion ablegen? – Die Studenten, die im Moment Physik auf Lehramt studieren, haben einfach, wenn man sich die Studienanteile anschaut, die sie in ihren Fächern haben, eine Voraussetzung, die ihnen das ermöglicht. Wir befürchten nur, dass so etwas in Zukunft zu kurz kommt. Damit stehen wir nicht allein da, weil wir wollen, dass die Lehrer, die in Rheinland-Pfalz unterrichten, auch hervorragende Qualifikationen in ihren Fächern haben. Unbestritten, sie müssen auch pädagogisch sehr gut sein, aber auch fachlich.
Ich habe noch eine Frage an Sie. Herr Kuhn hatte das eben auch noch einmal mit der Mobilität angesprochen. Es klang immer so gut: Wir wollen, dass die Mobilität vorhanden ist. – Dann hatte er sich im Ausschuss auch um die Antwort gedrückt. Vielleicht können Sie mir eine Antwort geben. Sie wollen genauso wie Ihr Koalitionsparter, dass die Mobilität der Lehrerinnen und Lehrer, die in Rheinland-Pfalz ausgebildet werden, weiterhin bestehen bleibt.
Dann erklären Sie mir bitte einmal, wie jemand, der in Rheinland-Pfalz seine Ausbildung in dem Verfahren abschließt, dann Mobilität in der Bundesrepublik Deutschland haben soll. Das ist mir einfach noch nicht klar. Da hatten Sie im Ausschuss auf die Anfrage nicht geantwortet. Sie haben dann immer gesagt: Die Mobilität muss gewahrt bleiben – okay, da sind wir uns einig –, die Mobilität muss gewahrt bleiben.
Ich frage nur: Wie konkret wollen Sie das erreichen? Das wird doch wohl noch einer Opposition erlaubt sein zu fragen, wenn ein neues Konzept der Lehrerbildung dastehen soll, dass man einmal, bevor man mit wehenden Fahnen das voller Begeisterung unterstützt, kritische Fragen stellt, ob die ganzen Worthülsen, die in den Raum geworfen werden, auch mit Fundamenten unterlegt sind.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten beendet. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der SPD „Für gute Schulen Lehrerinnen und Lehrer gut aus- und weiterbilden“ – Drucks ache 14/142 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir stimmen dann über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zukunftsorientierte Lehrerinnenund Lehrerbildung“ – Drucksache 14/382 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu dem Antrag der Fraktion der SPD „Reformkonzept für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung“ – Drucksache 14/1138 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag der Fraktion der CDU „Reform der Lehrerbildung“ – Drucksache 14/1140 –.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Dann müssen wir noch über den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Leitbild für eine zukünftige Lehrerinnen- und Lehrerbildung entwickeln“ – Drucksache 14/1172 – abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, was die Fraktionen für die anderen Tagesordnungspunkte vereinbart haben. Bei Punkt 22 der Tagesordnung „10-PunkteProgramm für mehr Verbraucherschutz und bessere Qualitätskontrolle im Ernährungsbereich“ – Drucksache 14/1156 – wird die Redezeit von zehn Minuten auf fünf Minuten verkürzt.
Punkt 25 der Tagesordnung „Entwicklungen an rheinland-pfälzischen Hochschulen“ – Drucksachen 14/581/701/1046 – soll ohne Aussprache an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung überwiesen werden.
Punkt 26 der Tagesordnung „Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz“ – Drucksachen 14/648/774/1175 – wird von der Tagesordnung heute abgesetzt.
„Best practice“ in der Sozialhilfeverwaltung Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1058 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kerninhalt des gemeinsamen Antrags der SPD und FDP ist die Optimierung der Verwaltungspraxis im Sozialhilfebereich durch Austausch positiver Erfahrungen und Übertragung bereits erfolgreicher Ansätze. Ziele sind neben Einsparungen in den Sozialhilfehaushalten eine höhere soziale Gerechtigkeit und eine Stärkung der Akzeptanz des Sozialhilfesystems in unserer Gesellschaft. Ich werde versuchen aufzuzeigen, dass sich diese Ziele nicht nur nicht gegenseitig ausschließen, sondern sogar bedingen.
Die öffentliche Diskussion über rechtswidrige Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe – meist Sozialhilfemissbrauch genannt; vielleicht versteht man darunter auch das intelligente Ausschöpfen der Möglichkeiten des sozialen Netzes – beschäftigt uns sehr. Man kann sicher auch zwischen aktivem Missbrauch und passivem Missbrauch unterscheiden. Aktiver Missbrauch ist insofern vorsätzliches Herbeiführen nicht gerechtfertigter Leistungen. Passiver Missbrauch ist auch das mangelnde Bemühen, sich unabhängig von Sozialhilfeleistungen zu machen. Es werden in der Öffentlichkeit krasse Beispiele gehandelt. Es wird viel darüber geredet, aber Umfang und Schadenshöhe sind wenig bekannt. Es gibt Schätzungen zwischen 1 % und 50 %. Ich kann hier auf die Ergebnisse einer Expertenbefragung und einer empirischen Untersuchung in einem Landkreis im Süden Deutschlands, nämlich in Ravensburg, verweisen. Dort hat man qualitative Interviews mit Sachbearbeitern, Sachgebietsleitern und Sozialarbeitern gemacht und die Missbrauchsformen einmal aufgelistet. Schwerpunkt war eindeutig das Verschweigen von Erwerbseinkommen und sonstigen Einkünften. Aber auch andere Missbrauchsformen wurden aufgelistet: Verschweigen von Vermögen, Verschweigen einer eheähnlichen Gemeinschaft, Manipulation von Unterkunftskosten, Mehrfachbezug von Sozialleistungen. – Aber der Schwerpunkt war das Verschweigen von sonstigen Einkünften.
In einer systematischen empirischen Erhebung kam es dann auch zu etwas genaueren Zahlen. Insgesamt waren das in Ravensburg 3,1 % Missbrauchsquote, wenn man dies so nennen mag, mit einer Schadenshöhe, die etwa 1,5 % der gesamten Sozialhilfeleistungen ausmachte, teilweise allerdings durch Rückforderungen ausgeglichen.
Die Gegenmaßnahme, von denen andere Kommunen sicher lernen können, waren einmal eine weit reichende Pauschalierung, die eingeführt wurde, was neben einer Verwaltungsvereinfachung vor allem zu einer eigenen Budgetsouveränität der Hilfeempfänger führt. Die Diskussion wird deshalb auch nicht vor strukturellen Veränderungen des BSHG Halt machen; denn bestimmte Verhaltensformen von Hilfeempfängern, die als Miss
brauch diskutiert werden, sind sicher auch eher systemrational zu werten. In der Pauschalierung wurde dort eine entscheidende Missbrauchsbremse gesehen.
Der zweite Punkt, der sehr wirksam war, war eine Intensivprüfung von Erstanträgen gekoppelt mit intensiver Beratung, auch mit Datenabgleich.
Ich bin mir bewusst, dass es ein Spannungsfeld der sozialen Gerechtigkeit zwischen der lückenlosen Überwachung und der Eigenverantwortlichkeit gibt, wo man sehr aufpassen muss, aber die Chance, von vornherein strafbare Handlungen zu verhindern und hohe Rückzahlungsverpflichtungen ebenfalls gar nicht erst entstehen zu lassen, ist doch sehr groß.
Der dritte für mich auch mit entscheidende Punkt ist die Hilfe zur Arbeit; denn die größtmögliche Entlastung des Sozialhaushalts stellt sich immer dann ein, wenn ein Hilfeempfänger die Sozialhilfe verlassen kann. Arbeitsplatzangebote für jeden arbeitsfähigen Hilfeempfänger sind sehr wichtig, aber mit dem Ziel, ihn letztlich auch unabhängig von der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit oder dem zweiten Arbeitsmarkt zu machen.
Dieses Beispiel aus einem Landkreis zeigt – gemeinsam übrigens mit den Ergebnissen, die wir schon durch Verbesserung insgesamt auch in Rheinland-Pfalz erreichen konnten, ich nehme an, dass darauf nachher noch eingegangen wird –, dass es sich lohnt, hier etwas zu tun. Wir sind überzeugt davon, dass „Best practice“ eine ganze Reihe von notwendigen Anstößen für die Zukunftsfähigkeit des Sozialhilfesystems geben wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz Revue passieren lassen, wo wir eigentlich bei dieser Debatte im Landtag stehen: Vielleicht können Sie sich noch an das Sommertheater erinnern, das wir 2001 aufgrund von Vorschlägen von Rudolf Scharping und Roland Koch zum Thema „Sozialhilfemissbrauch“ hatten, wo die Wogen hochschlugen und wo wir hier zu unserer aller Freude einen sehr sachlichen Ton gefunden haben und meines Erachtens die richtigen Schritte in die Wege geleitet haben, um festzustellen, wie die Sozialhilfe bei uns im Land angewandt und die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden, wo es besonders gut gelingt, Menschen in Arbeit zu vermitteln.