Protokoll der Sitzung vom 29.08.2002

Aufgrund einer ausgesprochen hohen Flexibilität bei der Schulaufsicht und beim Ministerium bezieht sich die Personalzuweisung auf die erhöhte Zahl der Schülerinnen und Schüler. Insofern ist es uns durch eine hohe

Flexibilität gelungen, weitere Schülerinnen und Schüler aufzunehmen und die Schulen trotzdem entsprechend der neuen höheren Zahl auszustatten. Auch das ist meiner Meinung nach ein Beleg dafür, dass die Attraktivität groß ist und wir gerade in der Anlaufphase Eltern etwas länger die Möglichkeit einräumen wollten, ihr Kind für die Ganztagsschule anzumelden.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Keller für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, mindestens 50 % und höchstens 66 % Lehreranteil. Wir sind bei 52 %. Jeder, der rechnen kann, sieht, dass jetzt gerade die Hürde übersprungen wurde. (Mertes, SPD: Lehrer sind doch keine Hürden!)

Dies vorausgeschickt stelle ich folgende Fragen:

1. Haben Sie Informationen oder Rückmeldungen von Schulen bekommen, denen es schwer gefallen ist, die Minimalquote von 50 % Lehreranteil zu erfüllen?

2. Gibt es Schulen, die unter diesem Lehreranteil von 50 % liegen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Keller, Ihre Nachfrage stimmt mich hoffnungsfroh, weil Ihre Position bisher die war – zumindest konnte ich das zu Schuljahresbeginn lesen –, dass Sie noch immer nicht davon überzeugt sind, dass die Ganztagsschule ein bildungspolitisches Angebot ist. (Keller, CDU: Wir reden nachher drüber!)

Ihr Insistieren auf die Lehrerquote, dem ich völlig zustimme, stimmt mich insofern hoffnungsfroh, dass Sie jetzt auch die bildungspolitischen Möglichkeiten der Ganztagsschule erkannt haben.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir haben diese von Anfang an betont und deshalb auch diesen hohen Anteil an hauptamtlichem Personal vorausgesetzt. Sie wissen, dass wir uns damit nachdrücklich von benachbarten Bundesländern unterscheiden, die nach wie vor meinen, man könne eine Ganztagsschule ohne Lehrkräfte organisieren. Dann gilt das, was ich eben gesagt habe.

(Lelle, CDU: Wir sprechen nicht von Ganztagsschule, sondern von Ganztagsbetreuung!Das ist schon ein Unterschied in den Ansprüchen!)

Ja, dann sollten wir aber auch betonen, dass wir höhere Ansprüche haben und in Rheinland-Pfalz ein bildungspolitisches Angebot unterbreiten.

(Beifall der SPD und der FDP)

Dann sollten Sie auch die Debatte so führen.

Die Schulen haben die Möglichkeit gehabt zu wählen. Natürlich kann ich nicht ausschließen, dass Schulen zum Beispiel gesagt haben: Uns ist es zu mühsam oder zu schwierig, eine zusätzliche Lehrkraft zu bekommen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit pädagogischen Fachkräften gemacht. Deshalb gehen wir diesen Weg. – Wir haben uns in dem, was wir gemacht haben, entsprechend an den Wünschen der Schulen orientiert. Die 52 %, die ich genannt habe, ist die Zahl über alles. Es gibt zum Beispiel auch ein Gymnasium, das gesagt hat, es möchte das Angebot zu 100 % mit Lehrkräften abdecken und tut dies auch. Die Abweichungen von um die 50 % sind in der Regel aber nicht sehr groß. Ich habe mir alle 81 Schulen angesehen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Frau Ministerin, wenn ich das richtig verstehe, liegt eine ganze Menge – Sie haben gesagt, ein Gymnasium hat eine Lehrerversorgung von 100 % – an Schulen unter den Maßgaben, die von Ihrem Ministerium aufgestellt wurden. Ist das richtig?

Alle Schulen bewegen sich im Rahmen dessen, was das Ministerium aufgestellt hat, weil das Ministerium gesagt hat: In der Regel 50 % bis höchstens zwei Drittel. – Wir haben akzeptiert – das war zum Beispiel eine Diskussion und das habe ich auch persönlich entschieden –, dass dieses Gymnasium gesagt hat, es wolle eine Lehrerversorgung zu 100 %. Wir haben gesagt: Okay, wenn das Gymnasium das so möchte, weichen wir davon ab. – Wenn eine andere Schule gesagt hat, wir möchten, weil es oft um Bruchteile von Stellen geht – das muss man sich auch überlegen –, nur eine Lehrerversorgung mit 45 %, haben wir das auch akzeptiert.

Alle Schulen haben aus meiner Sicht eine wirklich optimale Ausstattung, und Sie haben sie gemessen an dem Programm, das sie vorsehen. Da gibt es eben aus meiner Sicht Unterschiede zwischen einer Grundschule und einem Gymnasium. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Flexibilität ausgesprochen sinnvoll ist. Daher haben wir auf diese Wünsche reagiert.

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau BredeHoffmann.

Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass die allermeisten Schulen im Besonderen in Ihrem Nachmittagsangebot pädagogische Angebote gemacht haben, die lernorientiert, stützorientiert und förderorientiert sind und den Schülerinnen und Schülern zusätzliche pädagogische Angebote gemacht haben, und der freizeitpädagogische Anteil wie Sport und Spiel deutlich geringere Anteile ausmacht?

Frau Abgeordnete, ich kann Ihnen bestätigen, dass alle Ganztagsschulen Elemente aus allen vier Bereichen, die wir in unseren pädagogischen Rahmenbedingungen vorgegeben haben, unterbreiten, das heißt, unterrichtsbezogene Ergänzungen, wie zum Beispiel Hausaufgabenbetreuung, das bedeutet Projekte, bei denen beispielsweise länger an einem Thema gearbeitet wird, das bedeutet Förderangebote, und das bedeutet auch Freizeitgestaltung. Ich sage Ihnen – das ist allerdings mein persönlicher Eindruck, der noch nicht repräsentativ ist, da wir das erst erfahren werden, wenn wir aus allen Schulen sehr differenzierte Rückmeldungen haben werden –, ich war angenehm davon überrascht, wie hoch und wie wichtig der Förderaspekt gesetzt wurde. Das gilt übrigens auch für die Schülerinnen und Schüler, was ich ganz toll finde.

Sie hatten sicherlich auch die Gelegenheit, Zeitung zu lesen und die Fernsehberichterstattung zu verfolgen. Ich fand es geradezu verblüffend, wie sehr auch Schülerinnen und Schüler damit argumentiert haben, indem sie gesagt haben: Ja, wir wollen auch ein gutes Freizeitangebot, aber primär sind wir hier, weil wir mehr lernen wollen und weil wir mehr Möglichkeiten der Förderung nutzen wollen. – Wenn ein komplettes zehntes Schuljahr an einer Hauptschule im Land sagt, wir setzen uns zusammen und entscheiden uns komplett dafür, am Ganztagsschulangebot teilzunehmen, gibt es keinen besseren Beleg für den Fördercharakter dieser Schulen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Frau Ministerin, wenn Ihnen das so wichtig ist – das glaube ich Ihnen –, stellt sich doch die Frage nach der pädagogischen und didaktischen Qualifikation insbesondere bei den außerschulischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. Können Sie vielleicht

schon einen Überblick geben, wie Sie dies überprüft und festgestellt haben?

(Mertes, SPD: Akten anlegen!)

Wir haben entsprechende Festlegungen über die Qualifikation des Personals in den Rahmenvereinbarungen getroffen. Jetzt möchte ich aber doch noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn Sie meinen, außerschulisch sei gleichzusetzen mit nicht qualifiziert, dann halte ich das für ein ausgesprochenes Problem für diejenigen, die dieses Angebot unterbreiten.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich sage auch dazu – es gibt auch Beteiligte im Raum –, dass ein ganz erheblicher Anteil die Musikschulen im Land ausmachen. Dort sind qualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen vorhanden. Sie sind in der Regel aber nicht Lehrerinnen und Lehrer.

(Beifall der SPD und der FDP)

Diese Beispiele ergeben einen hohen Anteil. Ich bin fest davon überzeugt, dass es Angebote gibt – deshalb haben wir als eines der wenigen Bundesländer eine solch hohe Hürde aufgestellt – bei denen ich dezidiert der Meinung bin, das müssen Lehrkräfte machen. Mich freut zum Beispiel, dass die Hausaufgabenbetreuung ganz überwiegend von Lehrkräften durchgeführt wird. Ich halte das für richtig, weil dadurch auch Wertschätzung zum Ausdruck kommt. Es gibt aber viele gute andere Angebote in der Ganztagsschule, die von anderen Berufsgruppen genauso gut angeboten werden können. Meiner Meinung nach liegt auch eine Chance für die Ganztagsschule darin, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und fachlich qualifizierte außerschuliche Partner zusammenarbeiten. Das gilt zum Beispiel auch für solche aus der Wirtschaft, was gemeinsam immer wieder in Sonntagsreden gefordert wird.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Peter Anheuser, Michael Billen, Dieter Schmitt und Christine Schneider (CDU), Umsetzung des ZwölfPunkte-Programms der Landesregierung – Förderung der Aufgabe der Kellerwirtschaft – Nummer 2 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.

Ich erteile Frau Abgeordneter Schneider das Wort.

Im Rahmen des so genannten Zwölf-PunkteSofortprogramms der Landesregierung aus dem Jahr 2000 sollte bereits für den Weinherbst 2000 bzw. 2001 das Landesprogramm zur Aufgabe der Kellerwirtschaft gefördert werden. Damit und durch die längerfristige Bindung von Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften oder Kellereien kann eine Stabilisierung des Fassweinmarktes erzielt werden. Vor dem bevorstehenden Weinherbst 2002 bleiben viele Winzer weiterhin im Unklaren, ob die Möglichkeit der Umsetzung des Landesprogramms nun gegeben sein wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wann hat die Landesregierung die Maßnahmen, mit denen Weinbaubetriebe bei der Aufgabe ihrer eigenen Kellerwirtschaft und dem Einstieg in eine Erzeugergemeinschaft oder dem Abschluss langfristiger Lieferverträge von Trauben unterstützt werden sollen, zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission angemeldet bzw. wann ist das entsprechende Verfahren eingeleitet worden?

2. Welche konkreten Fördermaßnahmen bzw. -bedingungen sind Gegenstand des geplanten Landesprogramms?

3. Welche Änderungen sind an welchen von der Landesregierung vorgeschlagenen Förderkonditionen des Landesprogramms durch die Vorgaben der Europäischen Kommission notwendig geworden?

4. Ist nach jetzigem Verhandlungsstand sichergestellt, dass zumindest zum Weinherbst 2002 das geplante Landesprogramm von den rheinland-pfälzischen Winzern in Anspruch genommen werden kann?

Es antwortet Herr Weinbauminister Bauckhage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schwierige Situation am Fassweinmarkt wurde in diesem Hause schon häufig erörtert. Aufgrund der Preissituation am Weinmarkt und unter dem Aspekt der Qualitätssicherung ist es das Ziel der Landesregierung, den Anteil der rheinland-pfälzischen Weinernte, der am Fassweinmarkt gehandelt wird, zurückzuführen.

Daher wurde von der Landesregierung im Jahr 2000 im Rahmen des Zwölf-Punkte-Programms für die Weinwirtschaft die Entwicklung eines Landesprogramms zur Förderung von Weinbauunternehmen angekündigt, die die eigene Kellerwirtschaft aufgeben und damit zu einer Verringerung des Fassweinanteils beitragen.

Für dieses Programm mussten zunächst die haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Zusätzlich ist die Genehmigung durch die Europäische Kom

mission einzuholen. Da die EU-Kommission an derartige nationale Programme strengste Maßstäbe anlegt und intensiv prüft, wurde auch kein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahme genannt.