Natürlich ist es ein Fehler. Wenn Sie jetzt sagen, das wäre kein Fehler, ist das wunderbar. Herr Schmitt, machen wir es so. Dann werde ich der EU ganz lapidar sagen, bitte, lasst zurückfordern. So einfach ist das ganze Spiel.
Wer begrüßt denn nicht Maßnahmen? Sie müssen jedoch notifiziert werden. Das ist doch alles ganz einfach. Das muss notifiziert werden. Es wird nicht notifiziert, ein Hauptverfahren ist eingeleitet. Dann können wir sagen, wir machen unser Programm separat und lassen dies zurückfordern. So einfach ist das Spiel.
(Schmitt, CDU: Sie haben es schriftlich den Kreisen mitgeteilt! Ich bin froh, dass sie es machen und umsetzen!)
Es geht um die Notifizierung, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir in Ruhe ein komplett genehmigtes
Das müssen sie erst einmal umsetzen. Schön, ich sage Ihnen eins. Wir hatten gesagt, wir wollen bei der Aufnahme der Mitglieder in Genossenschaften diese wie Altmitglieder behandeln lassen. Das wollten die Genossenschaften übrigens auch nicht.
Die EU sagt ganz klar, mindestens die Hälfte der Kosten muss von der Wirtschaft aufgebracht werden. Das muss erst geklärt werden. Wenn das geklärt ist, dann werden wir das Programm komplett notifiziert vorlegen und sind dann in der Lage, die Aufgabe der Kellerwirtschaft entsprechend zu finanzieren, meine Damen und Herren.
Es hat keinen Sinn, dass man ein Programm strickt, welches zum Schluss nicht notifiziert werden kann, wie es die Landkreise getan haben. Wir wollten jetzt versuchen, dass diese Landkreisprogramme mit unserem Programm kompatibel werden, um sie überhaupt rechtlich gültig zu machen. Das war der Grund dafür.
Deshalb haben wir heute das Programm angemeldet und werden es auch in Brüssel durchsetzen, meine Damen und Herren.
Eines muss man wissen: Wer so tut und uns glauben machen will, man könnte so einfach Programme aufstellen und die Winzer und die Betriebe einfach auszahlen, der irrt sich. Die EU ist enorm restriktiv. Selbst beim Destillationsprogramm mussten wir den Bundeskanzler einschalten, um über die Hürde zu kommen. Das war der Grund. Selbst das hätten wir ansonsten nicht genehmigt bekommen. Vor diesem Hintergrund muss Weinbaupolitik gemacht werden. Nur das ist seriös, und nur das ist glaubwürdig. Es ist nicht glaubwürdig, Programme zu finanzieren, die hinterher mit dem EU-Recht nicht kompatibel sind und keinen Bestand haben. Dann muss man nämlich zurückfordern. Das ist der Punkt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich kann daher die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt schließen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Seit 1993 nehme ich an den Konferenzen der europäischen Wein
regionen teil. Ich habe 1999 erklärt, dass die Konferenz zwei Maßnahmen beschlossen hatte, nämlich zum einen die Umstrukturierungsmaßnahme und zum anderen die kellerwirtschaftliche Maßnahme.
Ich bin verlacht worden und niedergeschrien worden. Aber die EU hat die Umstrukturierung umgesetzt und die kellerwirtschaftliche Maßnahme, die heute in Rede steht, abgelehnt. Nur so viel zur Klarstellung.
„Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz – Konsequenzen aus der aktuellen Überschwemmungskatastrophe“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1338 –
„Katastrophen- und Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz – zu ziehende Konsequenzen aus der aktuellen Überschwemmungskatastrophe“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1352 –
Es liegen zwei Anträge zum selben Thema vor. Wir beraten die beiden Themen in einer Aktuellen Stunde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle kennen noch die Bilder von der Elbe, die in den letzten Tagen in unseren Wohnzimmern zu sehen waren. Es war eine Katastrophe eines Ausmaßes, das wir bisher in Deutschland noch nicht gekannt haben. Es war ein Hochwasser, das es so in Deutschland noch nie gab. Deswegen glaube ich, dass es richtig ist, wenn wir uns im Parlament von Rheinland-Pfalz ernsthaft über die Zukunft des Hochwasserschutzes in unserem Land unterhalten.
Ein solches Hochwasser wie an der Elbe, ein solches Regenereignis hätte - das sind nicht nur die Befürchtungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern auch die aller Fachleute - in Rheinland-Pfalz am Rhein mindestens ebensolche Verwüstungen verursacht. Man geht davon aus, dass die Verwüstungen noch bedeutend stärker gewesen wären, da der Rhein ein ausgebauter Fluss ist und dort mehr Menschen wohnen und sich mehr Industrieanlagen am Rhein befinden, die von einem solchen Hochwasser betroffen gewesen und weggespült worden wären.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob später noch weiterführende Anträge dazu notwendig sind. Vor zwei Legislaturperioden gab es eine EnqueteKommission. Wir müssen in Rheinland-Pfalz darüber sprechen, wie der Hochwasserschutz in Zukunft gewährleistet werden kann. Ansonsten heißt es auch bei uns: „Land unter“. Wir können nicht sicher sein, dass es in Rheinland-Pfalz in einem solchen Fall keine Toten gäbe, und wir können auch nicht sicher sein, dass diese Katastrophe nicht Umweltschäden verursacht, die nicht wieder gutzumachen sind.
Von daher ist die Debatte absolut angebracht und notwendig. Niemand kann in Rheinland-Pfalz sagen, man könne so weiter machen wie bisher. Vielmehr müssen wir neue Konzepte entwickeln. Die jetzigen Konzepte, die für 200-jährige Hochwasser geplant waren, sind nicht ausreichend. Sie müssen dahin gehend geändert werden, dass wir den Hochwasserschutz dem zukünftigen Klimaereignis anpassen.
Deswegen müssen wir nicht nur über Hochwasserschutz, sondern vor allem über vorsorgenden Hochwasserschutz sprechen. Das heißt, Hochwasserschutz ist auch Klimaschutz, ist Energiepolitik und eine umfassende Maßnahme, die Gegenden an den Flüssen in Rheinland-Pfalz insgesamt zu schützen.
Man mag sich darüber streiten, inwieweit die Klimaveränderungen auf die Hochwasserereignisse eingewirkt haben. Aber die Verursachung solcher Hochwasser – ich glaube, darin sind sich inzwischen alle einig – kann nur durch ein verändertes Klima hervorgerufen werden. An der Elbe war es ein 600-jähriges Hochwasser, und wir sehen an den Regenereignissen in Rheinland-Pfalz immer wieder, dass vom Mittelmeer her ungeheure Feuchtigkeitsmengen nach Mitteleuropa transportiert werden, die entsprechende Auswirkungen haben.
Der Hochwasserschutz ist Schutz vor Hochwasser. Er muss aber auch entsprechend vorbeugen, damit solche Klimaveränderungen nicht beschleunigt weitergehen. Dies sind nur die ersten Auswirkungen. Deswegen ist es wichtig, ein Gesamtpaket Klimaschutz und Hochwasserschutz zu schnüren.
Derzeit findet eine Diskussion über die Bebauung in den Rheinauen und an den Flussufern statt. In Zukunft darf nach unserer Auffassung absolut nicht mehr in die Hochwasserzonen gebaut werden. Es darf nicht wie bisher mit Kompromissen gearbeitet werden. Das ist dringlich, und das muss durchgesetzt werden. Dies ist eine Aufgabe, die sofort umgesetzt werden muss.
Aber nicht nur das Bauverbot muss greifen, sondern es müssen auch Renaturierungsmaßnahmen an den Flüssen selbst ergriffen werden. Auwälder müssen wieder entstehen können. Dabei ist es gleichgültig, was es kostet. Überall dort, wo Platz ist, müssen Deichrückverlegungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Maßnahmen, die derzeit geplant sind, sind ein erster Schritt und zum Teil natürlich auch umstritten, weil es gesteuerte Polder sind. Die jetzigen Hochwasserkatastrophen erfordern andere Maßnahmen als gesteuerte Polder, weil es auch um die Fließgeschwindigkeit der Flüsse geht und weil wir durch eine Verbreiterung der Flussbetten wieder zu einem langsameren Fließen der Flüsse beitragen müssen. Dies ist ein Gesamtpaket,
das Rheinland-Pfalz sehr viel Anstrengung und sehr viel Geld und das vor Ort sehr viel Mühe kosten wird, es durchzusetzen. Aber wir müssen darangehen, diese Maßnahmen jetzt vorzubereiten. Wenn wir keinen weiteren Hochwasserschutz betreiben würden, wären die Katastrophen danach umso schlimmer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Flutszenario mahnt zur Vorsorge“, so titelt die „Mainzer RheinZeitung“ am 24. August, und das Umweltministerium antwortet: „Für eine Katastrophe wie an der Elbe wäre Rheinland-Pfalz besser gerüstet.“
Meine Damen und Herren, diese Aussage ist gewagt, wenn Sie sich einen um ein bis zwei Meter höheren Pegelstand an rheinland-pfälzischen Gewässern überhaupt vorstellen können. Hoffen wir, dass wir diesen Vergleich in natura nie anstellen müssen.