Ganz ernsthaft. Natürlich bin ich einer der oberen Verbraucherschützer; denn ich produziere Nahrungsmittel, saubere Nahrungsmittel, und zwar unter hoher Kontrolle. Ich sorge dafür, dass ich selbst saubere Nahrungsmittel zu essen bekomme und die Verbraucher auch saubere Nahrungsmittel zu essen bekommen.
Natürlich habe ich ein Interesse am Verbraucher. Ich brauche ihn lebend. Ich will weiter erzeugen und überleben. Insofern muss man Ihnen deutlich machen, dass Sie von einer Landwirtschaft reden, die es in dieser Welt überhaupt nicht gibt.
Meine Damen und Herren! Frau Kiltz, es kann doch nicht sein, dass man sich politisch dadurch profilieren will oder
kann, indem man dort neue Gesetze und Regelungen fordert, wo dies nicht nötig ist. Das kann doch nicht sein.
Ich sage Ihnen, unsere Lebensmittel waren grundsätzlich noch nie so sicher wie in den vergangenen Jahrzehnten. Sie waren qualitativ noch nie so hochwertig wie in den vergangenen Jahrzehnten. Sie sind aufgrund von Skandalen grundsätzlich schlechtgeredet worden.
Das kann so nicht weitergehen. Wir müssen alle dazu beitragen, dass eine Imageverbesserung auch für die Landwirte, egal ob ökologische oder konventionelle Erzeugung, wiederhergestellt wird.
Wir brauchen keine weiteren Qualitätssicherungsmöglichkeiten, wenn wir alle unsere Kontrollmöglichkeiten voll ausschöpfen. Wir haben Möglichkeiten genug. Unser System gibt genug Möglichkeiten her. Deshalb ist es falsch, zusätzliche Institutionen zu fordern, die noch mehr Geld kosten und auf keinen Fall bessere Lebensmittel zulassen werden. Das ist genau der Punkt.
Meine Damen und Herren, helfen Sie mit, eine Kampagne für die Imageverbesserung der Lebensmittel durchzuführen. Das Image unserer Nahrungsmittel muss verbessert werden. Dazu tragen unsere Beratungsstellen, jedenfall die, die das Feld und das Fach beherrschen, im ernährungswirtschaftlichen Bereich sehr stark bei. Ich sage Ihnen, diese Beratungssdienste, die in Ökotrophologie und Landwirtschaft fachkompetent sind, müssen Sie noch mehr abfragen.
Ich bitte alle, auch die Regierung, sie noch mehr in unsere Verbraucherberatungen zum Wohl des Verbraucherschutzes mit einzubinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Beratung dieses Antrags. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Der Ausschuss em pfiehlt die Ablehnung.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist gegen den Antrag? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1146 – Zweite Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat kann dies ohne Aussprache behandelt werden. Wir kommen damit zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer diesem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Landesgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich danke Ihnen. Damit ist dieses Landesgesetz auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1151 – Zweite Beratung
Wir befinden uns ebenfalls in zweiter Beratung. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, über diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache abzustimmen. Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung. Wer diesem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Landesgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist dieses Gesetz auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1223 – Zweite Beratung
Der Ältestenrat hat auch hier vereinbart, dies ohne Aussprache zur Abstimmung zu bringen. Es gibt keinen Widerspruch. Wir verfahren so. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Landesgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben! – Ich danke Ihnen. Damit ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Gesetz so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Tagesordnung heute mittag noch ergänzt, deshalb rufe ich noch zwei Punkte auf. Es handelt sich um Anträge der Landesregierung.
Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/1440 –
Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucks ache 14/1442 –
Ich empfehle die Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. Gibt es weitergehende Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Wir werden so verfahren.
Ich bedanke mich und beschließe die heutige Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtags RheinlandPfalz für morgen früh um 9:30 Uhr ein.