Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg, – –
die Voraussetzungen für das Engagement der ehrenamtlich Tätigen kontinuierlich zu verbessern und damit zeitgemäße Rahmenbedingungen für eine starke Bürgergesellschaft zu schaffen. Gestützt wird dies durch die Empfehlungen der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“, die vor wenigen Wochen ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.
Sie hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und Bewertung der gegenwärtigen Situation von Ehrenamt und Freiwilligenengagement Entwicklungsperspektiven aufgezeigt und maßgebliche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement erarbeitet. Als wichtige Hand
lungsfelder wurden dabei die Förderung von lokalen und regionalen Infrastruktureinrichtungen wie Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen und Ähnliches herausgestellt, deren Vernetzung untereinander und auf Landesebene, Überprüfung von Landesgesetzen auf Ehrenamtsfreundlichkeit, die stärkere Öffnung von Institutionen, beispielsweise von Schulen für Beiträge gesellschaftlicher Gruppen und Akteure, die Ehrenamtsförderung als landespolitische Querschnittsaufgabe durch ressortübergreifende Koordination und deren institutionelle Verankerung, die Entwicklung von landesweiten Netzwerken, die das gemeinsame Handeln von Politik und gesellschaftlichen Akteuren ermöglichen, sowie die Durchführung eines finanzwirtschaftlichen Controlling mit dem Ziel der Transparenz der Fördermittel auf Landesebene.
Meine Damen und Herren, all diese Handlungsfelder – Herr Abgeordneter Marz und die Kollegen der CDU, die Ihnen applaudiert haben, deshalb habe ich sie aufgeführt – mit Ausnahme des letzten werden in Rheinland-Pfalz entweder bereits bearbeitet oder sie sind bereits umgesetzt.
Diesen eingeschlagenen Weg gilt es nun konsequent weiterzugehen. Mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 wurde die Grundlage für die weitere nachhaltige Förderung und den Ausbau der Förderstrukturen in RheinlandPfalz gelegt. Die Regierungsparteien haben dankenswerterweise einen zusätzlichen Haushaltstitel zur Verfügung gestellt, mithilfe dessen über die Förderung von Ehrenamtsbörsen hinaus ehrenamtsfreundliche Strukturen auf kommunaler Ebene wirkungsvoll unterstützt werden können. Dies deckt sich im Übrigen auch mit den Ergebnissen der Landesstudie „Freiwilliges Engagement in Rheinland-Pfalz“, die ich im letzten Jahr vorgestellt habe.
Sie hat uns wichtige Hinweise für unsere politische Arbeit in den Bereichen der bedarfsgerechten Ehrenamtsangebote, der Beratungs- und Informationsangebote und des Ausschöpfens des Potenzials an Ehrenamtsbereitschaft gegeben.
Ein weiterer Mosaikstein in der Arbeit der Landesregierung ist die neue Zeitung für Ehrenamt und Freiwilligenengagement „wir tun `was“, mit der neben der Zurverfügungstellung von Berichten, Service und Information auch für die gesellschaftliche Anerkennung der vielfältigen Leistungen der Ehrenamtlichen für die Gemeinschaft geworben werden soll. Dafür darf ich bei dieser Gelegenheit auch herzlich Dank sagen.
Meine Damen und Herren, aber auch auf Bundesebene wurden zahlreiche Regelungen umgesetzt, die Ehrenamtlichen individuell zugute kommen und damit das Ehrenamt stärken. Ich brauche sie nicht aufzuzählen; denn sie sind im Antrag der Regierungsfraktionen enthalten.
Diese positive Entwicklung gilt es nun, konsequent gemeinsam mit den Kommunen, Organisationen, Verbänden und Initiativen weiterzuführen. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission gibt dazu grundlegende Em pfehlungen. Sie sind in dem Antrag der Regierungsfraktionen ebenfalls enthalten.
Die Landesregierung begrüßt diese Vorschläge. Sie wird die Bundesregierung im Interesse des Ehrenamts bei der Umsetzung weiterer Verbesserungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachhaltig unterstützen.
Meine Damen und Herren, es liegen zu diesem Punkt der Tagesordnung keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Innenausschuss beantragt.
Gut. Dann machen wir das umgekehrt, wenn dies allgemein Konsens ist: Innenausschuss federführend und mitberatend Haushalts- und Finanzausschuss. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann machen wir das so.
Streichung ursprünglich vorgesehener Schutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie – Rechtssicherheit für Planung, Nutzung und die Belange des Naturschutzes Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 14/1155/1272/1344 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie der Titel der Großen Anfrage sagt, wollten wir von der Landesregierung erfragen, welche ursprünglich vorgeschlagenen Vogelschutzgebiete gestrichen worden sind und aufgrund welcher Anlässe diese Vogelschutzgebiete gestrichen worden sind.
einer Richtlinie, die die EU 1979 – ich muss dies noch einmal betonen: 1979; das war im letzten Jahrtausend – erlassen hat. Es ist über 23 Jahre her, dass man weiß, dass man diese Richtlinie umsetzen muss und Gebiete, in denen seltene Vogelarten beheimatet sind, dann insgesamt geschützt werden sollen.
Der Vogelschutz ist ein Teil des Artenschutzes. Auf der Konferenz in Johannesburg wurde betont, dass der Artenschutz eine sehr wichtige Umweltschutzfunktion hat.
ist nicht auf gutem Weg, Herr Schweitzer. Das werden Sie gleich merken, und wenn es das Einzige in Rheinland-Pfalz ist, das nicht auf gutem Weg ist. Der Vogelschutz ist nicht auf einem guten Weg.
Der Vogelschutz in Rheinland-Pfalz wird von Ehrenam tlichen betreut. Ehrenamtliche haben eine Liste zusammengestellt, welche Gebiete sie vorschlagen, die zu Vogelschutzgebieten erklärt werden müssen. Ehrenam tliche Helfer und Vogelschutzwarte haben gemeinsam 452.000 Hektar Fläche in Rheinland-Pfalz vorgeschlagen. Das entspricht rund 23 % der Landesfläche. Das sind die Gebiete, die von den seltenen Vogelarten bevölkert werden.
Es ist eine wissenschaftliche Kategorisierung. Seltene Vogelarten werden auf diese Liste gesetzt und in ihren Habitaten beobachtet. Diese Gebiete wurden vorgeschlagen – genau nach den Richtlinien der Europäischen Union. Es gibt kein Zu und kein Ab, sondern es sind objektive Kriterien, nach denen diese Liste zusammengestellt wurde.
In einer gemeinsamen Besprechung hat man sich darauf verständigt, dass diese Liste auf rund 21,8 % der Landesfläche zusammengestrichen wird. Nachdem das Kabinett die Sache beraten hat, kamen nicht einmal 9 % heraus, sondern nur 8,3 % der Landesfläche. Es kann doch nicht sein, dass eine wissenschaftliche Auflistung von Gebieten, die für den Artenschutz notwendig ist, am Schluss gerade einmal ein Drittel so groß ist wie am Anfang der Diskussion.
Was ist also in dieser Zeit passiert? Das Landwirtschaftsministerium hat Einspruch erhoben und hat die Liste in den Bereichen, in denen das irgendwie möglich war, aus politischem Anlass, aber nicht aus wissenschaftlichem Anlass zusammengekürzt. Herr Landwirtschaftsminister Bauckhage hat sich in seiner Pressemeldung vom 2. Juni 2002 mit den Worten selbst gelobt: „Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrats über die Ausweisung weiterer Vogelschutzgebiete werden in Rheinland-Pfalz sowohl die EU-Vorgaben als auch die
„Gegenüber dem ersten Gebietsvorschlag des Umweltministeriums sei es gelungen, den Umfang der landwirtschaftlich genutzten Fläche von 152.000 Hektar auf weniger als 36.000 Hektar und damit um 75 % zu verringern. Auf die Einbeziehung von Rebflächen wurde vollständig verzichtet, betonte Bauckhage.“ So heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.
Damit ist nachgewiesen, dass in Rheinland-Pfalz aus politischer Motivation Gebiete gestrichen wurden.
Das kann keine Sache sein, die in Brüssel durchgeht. Außerdem kann das auf Dauer keine Rechtssicherheit bieten. Genau das ist das Problem.
Sie haben das an der Diskussion über die B 50 und dem Gerichtsurteil dazu gemerkt. Das war ein Vogelschutzgebiet, das ursprünglich gelistet, aber nicht von der Landesregierung benannt wurde, und nun den Planungen entgegensteht. Das ist nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in anderen Bundesländern so. Sie werden sehr wohl nicht nur über die Gerichtsurteile, sondern auch über die Aktivitäten der Europäischen Union merken, dass nicht ausgewiesene Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz die eine oder andere Planung verhindern können und der Rechtsstatus dieser nicht ausgewiesenen Vogelschutzgebiete eindeutig ist. Bis zur endgültigen Klärung, ob es sich um ein Vogelschutzgebiet handelt oder nicht, kann dort nicht geplant und gebaut werden.