Es ist aber klar, dass die jährliche Einspeisevergütung überprüft werden muss. Dies ist aber auch bereits im EEG abgedeckt.
In Rheinland-Pfalz können wir ein dynamisches Wachstum an Windkraftanlagen und ein Wachstum der Strommenge aus diesen Anlagen feststellen. Dabei wird eine Verdoppelung des derzeitigen Beitrags der regenerativen Energien am Nettostromverbrauch von heute 7 % angestrebt. Aber leider treibt das Thema „Windkraft“ noch immer Medien und Menschen im ländlichen Raum um.
Für uns ist es selbstverständlich, dass beim Bau von Windkraftanlagen unterschiedliche Interessen und Gesichtspunkte abzuwägen sind und der Einklang mit dem Tier- und Landschaftsschutz hergestellt werden muss. Auch soll eine Konzentration der Anlagen angestrebt werden.
Zurzeit stehen bei uns in Rheinland-Pfalz 517 Anlagen im Land mit einer Nennleistung von 422 Megawatt.
Herr Licht, in der Anhörung kam klar zum Ausdruck, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente grundsätzlich ausreichend sind, auch wenn Sie das immer noch nicht wahrhaben wollen.
(Licht, CDU: Das haben einige gesagt, und andere haben es bestritten! Das ist immer so bei Anhörungen! Man darf sich nicht nur das heraus- nehmen, was man hören will!)
Schauen Sie doch einmal in die Realität, dann finden Sie es genauso umgesetzt. Man muss es nur wollen, und man muss sich der Instrumente bedienen, Herr Licht. Wenn man das nicht kann, geht es auch nicht.
Herr Licht, über die entsprechenden Vorgaben der Regional- und der Bauleitplanung kann grundsätzlich eine Regelung in Bezug auf die infrage kommenden Standorte getroffen werden. Wir haben es in unserer Verbandsgemeinde par Excellence praktiziert. Von einem vielzitierten Wildwuchs, wie Sie immer sagen, kann also überhaupt nicht die Rede sein. Das habe ich Ihnen schon einmal gesagt. Man muss es aber wollen.
Es soll im Land noch Gemeinden geben, die keinen ordentlichen Flächennutzungsplan ausgewiesen haben. Da frage ich mich wirklich als Kommunalpolitikerin, wie so etwas möglich ist.
Auch die Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Privilegierung ist dabei überhaupt nicht nötig. Die Ausweisung von Nutzflächen oder auch Konzentrationen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ist ein wichtiger Schritt zur geordneten Nutzung des vorhandenen Potenzials, und dieser Schritt funktioniert auch.
Zur Zeit – das wissen Sie genauso gut wie ich – befinden sich alle fünf regionalen Raumordnungspläne in der Teilfortschreibung. Diese Fortschreibung darf natürlich nicht restriktiv sein, sondern muss sich an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans orientieren. Der Landesentwicklungsplan gibt genau vor, wie das für die regenerativen Energien geschehen soll.
Herr Licht, in dieser Fortschreibungsphase müssen die Kommunen – das muss nur umgesetzt werden – ihre Planungsinteressen im Sinn des Ausbaus der regenerativen Energien einbringen.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, die rechtlichen Grundlagen für eine gesicherte Entsorgung und eine Befristung der Baugenehmigungen von Windkraftanlagen zu schaffen; denn auch Windkraftanlagen altern oder entsprechen nach ihrer Laufzeit nicht mehr unbedingt dem technischen Stand. Man könnte also sagen, auch Windkraftanlagen haben ein Verfallsdatum. Deshalb fordern wir eine Änderung der Landesbauordnung, die eine Abrissverfügung, ihre Erfüllung durch eine Bankbürgschaft und die Erteilung einer befristeten Baugenehmigung beinhaltet.
Die heutigen Verträge zwischen Grundstücksbesitzern und Betreibern sind rein privatrechtlicher Art. Ihre Laufzeiten betragen in der Regel 25 Jahre mit der Option einer Verlängerung um 10 Jahre. Ich meine, in dieser Zeit kann sich vieles ändern.
Deshalb brauchen wir eine Verankerung in der Landesbauordnung. Dadurch bekommt der Tatbestand eine andere rechtliche Bewertung; er wird Bestandteil des öffentlichen Rechts. Die Baubehörde ist dann verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten.
Wir wissen alle, wie es im ländlichen Raum aussieht. Die Grundstücke werden heute meist an Erbengemeinschaften veräußert oder übergeben.
Dies ist bei uns in der Kommune ein großes Problem; denn wenn es einmal in die Umlegung geht, weiß man nie, mit wem man zu verhandeln hat. Bei der momentanen Situation der Verträge ist es dann sehr schwierig, überhaupt noch eine Verpflichtung zu bekommen, da man es mit vielen Verhandlungspartnern zu tun hat. Deshalb meinen wir, eine Änderung im Baugenehmigungsverfahren muss Bestandteil werden. Deshalb sprechen wir uns für die Befristung der Baugenehmigungen aus, nach deren Erlöschen eine Abrissverfügung mit gesicherter finanzieller Absicherung greift, um Bauruinen zu vermeiden.
Sie haben selbst in Ihrer Rede gesagt, dass Sie diesem Punkt unseres Antrags zustimmen. Dann kann ich Ihnen nur empfehlen, für unseren Antrag zu stimmen; denn ich beantrage die Annahme des SPD/FDP-Antrags
und die Ablehnung der Anträge von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich empfehle Ihnen, mit uns zu stimmen.
Ich glaube, das Thema „erneuerbare Energien“ und insbesondere auch das Thema „Windenergie“ ist in den letzten Monaten – man kann fast sagen, in den letzten eineinhalb Jahren – in diesem Haus und auch in den Ausschüssen sehr umfangreich und erschöpfend diskutiert worden. Der Prozess des Ausbaus der Windenergie ist aus unserer Sicht erfolgreich verlaufen. Herr Kollege Dr. Braun, Sie können davon ausgehen, dass die regierungstragenden Fraktionen für das Thema „erneuerbare Energien“ und insbesondere die Windenergie schon eine gute Mehrheit haben. Dazu brauchen Sie keine Angebote zu machen oder über andere Konstellationen nachzudenken.
Unsere Fraktion setzt sich für die weitere Erhöhung des Anteils aller erneuerbaren Energien, also auch des Anteils der Windenergie, ein, allerdings dort, wo Wind vorhanden ist. Wir alle wissen, dass in der Rheinebene drei Meter pro Sekunde Wind zu verzeichnen ist, während dies in den Höhenrücken von Hunsrück und Eifel 6 bis 6,5 Meter pro Sekunde sind. Dort wird es mit Sicherheit machbar sein.
Meine Damen und Herren, die von der CDU geforderte Abschaffung der Privilegierung im Außenbereich und die Abschaffung des Energieeinspeisegesetzes, insbesondere die Abschaffung der Energieeinspeisevergütung, haben wir in diesem Hause schon ausführlich und umfangreich diskutiert.
Herr Kollege Licht, wir alle wissen, dass dies Bundesangelegenheit ist und die Privilegierung im Bundesbaugesetz geregelt ist. Darüber sollten wir uns in diesem Haus nicht unterhalten. Wir sollten vielmehr die Chance und Möglichkeit nutzen, was auch die Beratung in den letzten Monaten ergeben hat, die Kommunen darauf hinzuweisen, welche Möglichkeiten sie haben. Wir können nicht immer wieder auf der einen Seite die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen herausheben und auf der anderen Seite bei der Windenergie den Schwenk plötzlich auf die andere Seite machen, um eine landeseinheitliche Regelung zu haben. Das passt nicht zusammen.
Herr Kollege Licht, die Planungsgemeinschaften haben in den regionalen Raumordnungsplänen ganz klar nach der Vorgabe des Deutschen Wetterdienstes gehandelt.
Herr Kollege Licht, hören Sie doch einmal zu. Bei Ihnen hat sich der Prozess nicht weiterentwickelt und ist so wie vor einem Jahr. Wir haben schon so lange diskutiert, und Sie haben sich bis jetzt noch nicht bewegt.
Rückwärts! Die regionalen Raumordnungspläne sagen ganz klar aufgrund der Messergebnisse des Deutschen Wetterdienstes, wo Windanlagen machbar sind und favorisiert werden und wo dies weniger der Fall ist.
Aufgrund der Diskussionen der letzten Monate haben wir immer wieder erlebt, dass viele Kommunen noch keine Flächennutzungspläne haben, bei denen sie ganz klar sagen können, wo sie es wollen und wo nicht. Wenn die Kommunen auch keine Bebauungspläne aufstellen, dann sage ich Ihnen heute, nach diesen vielen Monaten und fast eineinhalb Jahren der Diskussion ist diesen Kommunen eigentlich nicht mehr zu helfen. Die Kommunen haben es ganz klar selbst in der Hand, etwas gegen die „Verspargelung“ zu machen.
Meine Damen und Herren, das Gleiche trifft für die Einspeisevergütung nach dem Energieeinspeisegesetz zu. Das ist genau das Gleiche. Wir müssen heute regenerativen Energien eine Anschubfinanzierung geben. Dies war bei der Atomkraft so und ist auch bei anderen Energien so. Ich gebe Ihnen allerdings recht, wir müssen diese Einspeisevergütung irgendwann auf ein marktgerechtes Niveau zurückführen. Ich glaube, da gibt es keine Diskussion. Das ist aber auch eine Angelegenheit, die wir hier nicht zu diskutieren haben. Es ist ein Bun