Protokoll der Sitzung vom 07.11.2002

Wir werden uns auch mit dem Vorwurf, der zum Beispiel aus der Schweiz kam, dass in diesem Gesetz unter Umständen ein gewisses Stück Heuchelei innezuwohnen scheint, auseinander setzen müssen; denn der Vorwurf ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass wir mit unterschiedlicher ethischer Elle messen, wenn wir sagen, Stammzelllinien, die aus Embryonen im Ausland gewonnen werden, dürfen bei uns eingeführt werden, aber so genannte überzählige Embryonen bei uns dürfen zur Gewinnung solcher Stammzelllinien nicht genutzt werden.

Es wird auch problematisiert werden, ob die Strafvorschriften, so, wie sie heute gestaltet sind, nicht den Forschungsstandort Bundesrepublik Deutschland abkoppeln.

Weil diese Diskussion nochmals auf uns zukommen wird, möchte ich die rechtliche Lage noch einmal kurz aus meiner Sicht darlegen und dabei schon von Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes ausgehen, der sich mit der Forschungsfreiheit befasst und lautet „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Dieses Grundrecht wird in unserer Verfassung, im Grundgesetz nicht wie andere Grundrechte unter Gesetzesvorbehalt gestellt, also im Grundgesetz selbst bereits relativiert, wie es zum Beispiel bei Artikel 2 Abs. 2 Sätze 1 und 3 des Grundgesetzes geschieht, wo es heißt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das heißt, die Forschungsfreiheit ist schon ein sehr hohes Gut in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt aber nicht, dass sie schrankenlos wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen ausgeurteilt, dass sich selbstverständlich auch die Forschung und die Forschungsfreiheit gewissen Grenzen stellen müssen. Das sind aber Grenzen, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Bei dem Problem der Stammzellenforschung kommen insoweit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem Schutz der Menschenwürde in Betracht.

Ich habe eben dargelegt, dass der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit bereits im Grundgesetz selbst unter Gesetzesvorbehalt gestellt wird und das Grundgesetz deshalb davon ausgeht, dass Leben und körperliche Unversehrtheit in einem sehr schwierigen Abwägungsprozess, aber doch unter Umständen, zur Disposition gestellt werden können. Hinzu kommt aber der nicht unter Gesetzesvorbehalt gestellte und, wie Sie, Frau Thomas, es zu Recht ausgeführt haben, auch nicht veränderbare Artikel 1 des Grundgesetzes, nämlich die Würde des Menschen.

Es stellt sich dann die Frage, ob so wie die Kommission, der ich vorgestanden habe, die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz, gemeint hat, man vielleicht doch in der Bundesrepublik Deutschland die Forschung an Stammzelllinien, die aus in Deutschland überzähligen Embryonen gewonnen werden, zulassen könnte. Hier stellt sich dann die Frage: Weshalb will die Kommission es zulassen? – Wir gehen dann davon aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland diese so genannten überzähligen Embryonen nicht zu Forschungszwecken hergestellt worden sind. Das wollen wir auch nicht. Das würden wir auch nicht mit der Würde des Menschen für vereinbar halten. Aber wir sehen natürlich, dass in der Bundesrepublik Deutschland trotzdem so genannte überzählige Embryonen entstehen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr implantiert werden können.

Hier ist es auch so, und insoweit herrscht wohl auch Einigkeit, dass diese überzähligen Embryonen nicht ewig aufbewahrt werden, sondern irgendwann einmal absterben. An dieser Stelle waren wir der Meinung, dass es der Würde des Menschen nicht widerspricht, wenn aus den Embryonen, die sowieso absterben werden, vorher Stammzelllinien gewonnen werden, die zur Forschung genutzt werden, um sehr hohe Rechtsgüter zu schützen, vielleicht das Leben anderer Menschen durch diese Forschungsergebnisse zu sichern und am Leben zu erhalten.

Mir ist durchaus bewusst, dass dies eine sehr schwierige, eine sehr höchstpersönliche Entscheidung ist, die jeder für sich selbst treffen muss. Aber ich meine, Artikel 1 des Grundgesetzes lässt diese Auslegung durchaus zu, wenn man verhindert, dass nur zum Zweck der Forschung solche überzähligen Embryonen erstellt werden. Das wäre aus meiner Sicht mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Ich glaube, das will aber in der Bundesrepublik Deutschland, auch bei den Befürwortern, niemand.

Nun einige Anmerkungen zur PID. Hier ist die Rechtslage strittig. Es gibt Rechtswissenschaftler, die sagen, das Embryonenschutzgesetz, wie es bei uns in Geltung ist, verbietet die PID. Sie leiten dies aufgrund ihrer Auslegung der Vorschriften so ab. Andere sagen, ein ausdrückliches Verbot der PID ist darin nicht enthalten, und damit sei sie rechtlich zulässig.

Ich bin der Meinung, wir sollten uns darüber einig sein, dass dies einer ausdrücklichen gesetzlichen Klärung bedarf. Sie bedarf einer ausdrücklichen Klärung, weil wir die betroffenen Paare und Ärzte nicht in dieser rechtlichen Grauzone lassen und in dieser rechtlichen Grau

zone agieren lassen können. In Übereinstimmung mit dem Bericht der Bioethik-Kommission aus dem Jahr 1999, die damals noch unter dem Vorsitz meines Vorgängers, Herrn Kollegen Caesar, getagt hat, meine ich, dass die PID in Grenzen, so wie es in den Anträgen der Fraktionen der SPD und FDP wiedergegeben worden ist, zulässig sein sollte.

Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik verhindert nämlich, dass der Frau zugemutet wird, erst die Schwangerschaft „über sich ergehen zu lassen“, um dann während der Schwangerschaft durch eine Pränataldiagnostik festzustellen, dass sie doch eine Abtreibung machen könnte und vielleicht aus ihrer Sicht auch machen müsste. Ich meine, dass bei den betroffenen Paaren, wenn denn feststeht, dass bei ihnen eine genetische Disposition besteht, die zu Fehlbildungen führen könnte, die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden sollte, um ihnen diese nur so mögliche und vielleicht später ungewollte Schwangerschaft zu ersparen. Ich meine, das lässt sich gesetzgeberisch in eine handhabbare Formulierung bringen.

Wenn das Kind im Mutterleib ist und – wie es heute schon bei der Abtreibung praktiziert wird – überprüft wird, ob es gesund ist, wird diese Überprüfung – jedenfalls von der Mehrheit – als verfassungsrechtlich zulässig angesehen. Mit der PID würde diese Untersuchung, die also bei der Pränataldiagnostik allgemeine Akzeptenz findet, zeitlich nur einen Schritt nach vorn verlagert.

Wenn wir es in diesen engen Grenzen zulassen würden, würden wir uns nicht auf diese schiefe Ebene begeben, die Sie zu Recht geschildert haben, Frau Kollegin Thomas. Das, was in Großbritannien geschieht und was Sie geschildert haben, möchte ich auch nicht.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Elsner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhr, wenn Sie sagen, das Thema „PID“ sei sehr schwer zugänglich, dann kann ich darauf nur sagen, dass das Thema nicht mehr so schwer zugänglich für Sie wäre, wenn Sie die Anhörung wahrgenommen hätten. Darauf werde ich aber gleich noch zurückkommen.

Zunächst einmal betone ich, wie sachlich und moderat über die Parteigrenzen hinweg in den Ausschüssen und im Plenum die Debatte über die Bioethik, also über die Stammzellenforschung und über die Präimplantationsdiagnostik, geführt worden ist. Das liegt sicherlich auch daran, dass die Zielrichtung, nämlich die Menschenwürde zu wahren, die gleiche ist. Nur über die Definition und den Weg dahin gibt es unterschiedliche Meinungen.

Wir sind der Auffassung, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit es keinen soge

nannten PID-Tourismus in die europäischen Nachbarländer gibt, wie es zurzeit teilweise geschieht.

Die Anhörung, die wir zur Präimplantationsdiagnostik durchgeführt haben, war richtig und wichtig. Sie hat gezeigt, dass Stammzellenforschung und Präimplantationsdiagnostik differenziert gesehen werden müssen. Hierbei wurde deutlich, dass die Entscheidungskriterien für eine PID nicht auf die Attribute „blonde Haare“ und „blaue Augen“ zurückgeführt werden können, was auch – so wie namhafte Wissenschaftler sagen – derzeit und auch künftig wahrscheinlich nie möglich sein wird.

In der Anhörung wurde deutlich aufgezeigt, welche Prozedur, welche Schmerzen und welche Gefahr es für eine genetisch vorbelastete Frau bedeutet, den Weg zu einem eigenen gesunden Kind über die PID zu gehen. Die Anhörung zeigte aber auch ebenso anschaulich auf, was es bedeutet, ein Kind zur Welt zu bringen, das trotz größtmöglicher ärztlicher Betreuung im Alter von 13 Monaten qualvoll ersticken musste. Wenn in diesem Fall gegebenenfalls die PID angewendet worden wäre – diese Frage wurde von Frau Professorin Dr. Theile gestellt –, wäre dann nicht den Eltern und den Kindern ein ganz großes Leid erspart geblieben?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Menschenwürde. Sie ist unumstritten und ein sehr komplexer Themenbereich. Die Frage muss erlaubt sein, ob es wirklich der Menschenwürde entspricht, wenn – wie es einige Wissenschaftler provokativ formulieren – bei der Frau durch die Pränataldiagnostik eine Schwangerschaft auf Probe erfolgt. Der Herr Justizminister hatte das vorhin deutlich ausgeführt. Hierüber muss einmal nachgedacht werden.

Herr Professor Dr. Feige von der Frauenklinik Nürnberg bezeichnete diese Situation aufgrund seiner praktischen Erfahrungen und des Umgangs mit diesen Frauen – er ist Gynäkologe – als zutiefst inhuman.

Ein sehr ernst zu nehmender Einwand ist die Stellungnahme der Behindertenverbände, die eine Diskriminierung behinderter Menschen befürchten. Hierbei muss die Frage berücksichtigt werden, wie viele genetisch behinderte Menschen unter uns leben. Ihr Anteil ist nämlich äußerst gering. Behinderungen entstehen zu weit über 90 % durch Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfälle. Hinzu kommen krankheitsbedingte Ursachen wie Schlaganfall oder Alterserkrankungen. Eine Diskriminierung von Behinderten kann und wird es aufgrund dieser Fakten nie geben, zumal die Maßnahmen für Behinderte, insbesondere in Rheinland-Pfalz durch Frau Ministerin Malu Dreyer, in einer ausgiebigen Form umgesetzt werden. Ich erinnere an unseren Antrag zur Gleichstellung von Behinderten. Einen ähnlich intensiven Diskurs über dieses Thema hat es noch nie gegeben.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir unterstützen Bestrebungen, Rahmenbedingungen für die PID zu schaffen, die für Paare mit einem hohen genetischen Risiko Anwendung finden. Hierzu gehört auch die Akzeptanz des Wunsches nach einem leiblichen Kind; denn auch das ist ein grundgesetzliches Recht. Hierzu gehört ebenso die Erkenntnis, dass kein Elternpaar

leichtfertig mit dieser Möglichkeit umgeht, sondern sehr verantwortlich handelt.

Wir haben einen Antrag vorgelegt, der neben den Bedenken zur Menschenwürde auch die verbesserten Bedingungen für die betroffenen Paare behandelt. Wir wollen in unserem Antrag den Blick darauf richten, dass Paare bei einer schwer wiegenden Indikation in das benachbarte Ausland fahren müssen. Es wäre vorstellbar, dass Ärztinnen und Ärzte in einigen wenigen Beratungszentren die Elternpaare über die Risiken bei einer PID aufklären und beraten können.

Wir müssen die Realität erkennen und mitgestalten, auch wenn die Problematik sehr vielschichtig ist.

Danke schön.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Hammer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte über bioethische Fragen, über Bio- und Gentechnologie hat uns nicht nur in den vergangenen Monaten und Jahren beschäftigt, sondern wird uns auch in der Zukunft weitaus öfter beschäftigen. Es wäre unehrlich, nicht zuzugeben, dass auch wir hin- und hergerissen sind zwischen den Möglichkeiten, schwere Krankheiten vielleicht in absehbarer Zukunft heilen zu können und dem effektiven Schutz des jungen menschlichen ungeborenen Lebens.

Vom Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion wurde bereits gesagt, dass jeder für sich die Frage entscheiden muss. Ein Sowohl-als-auch kann es in diesem Fall nicht geben. Wir haben uns grundsätzlich gegen die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen entschieden, mit der Ausnahme der stringenten Voraussetzungen, wie sie der Deutsche Bundestag im Januar dieses Jahres beschlossen hat.

Meine liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, wenn man Ihren Antrag zu den Stammzellen liest, dann könnte man meinen, Sie haben einfach nur den Bundestagsantrag vorgelegt.

Wenn man ihn aber genauer liest, sieht man, dass sie weit darüber hinausgehen. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Noch stärker als bei der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen trennen sich die Positionen beim Thema „Präimplantationsdiagnostik“. Das haben wir heute schon feststellen können. Bei der Präimplantationsdiagnostik findet durch eine Auswahl von Embryonen nach tauglich und untauglich unweigerlich eine Zuschreibung von Lebenswert statt. Damit etabliert die PID ein neues Prinzip.

Die immer wieder genannte Eingrenzung auf ungefähr 150 Paare im Jahr wird nicht möglich sein. Diese enge Eingrenzung werden Paare nicht akzeptieren und trotzdem in das Ausland gehen, um dort die weitergehenden Regelungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb werden wir diesen Damm nicht halten können, egal was wir an Einschränkungen beschließen.

Auch die Indikationen von schweren Erbkrankheiten werden in Frage gestellt werden. Keiner kann heute wissen, wie viele Erbkrankheiten sich in fünf oder zehn Jahren tatsächlich nachweisen lassen. Außerdem – das muss ich auch einmal sagen – ist für mich sehr fraglich, ob das Selbstbestimmungsrecht der Frauen durch PID stärker eingeräumt wird; denn wer zur PID Ja sagt, hat die Entscheidung schon getroffen. Aus Untersuchungen zur Pränataldiagnostik wissen wir, das Frauen sich massiv unter Druck gesetzt fühlen. Mit der Zulassung der PID wird der Erwartungsdruck verbunden sein, sich ihr zu unterziehen.

(Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für die 162 nach einer PID geborenen Kinder, die die European Society of Human Reproduction erfasst hat, wurden – jetzt kann ich Ihnen einige Zahlen nicht ersparen – 10.220 Eizellen befruchtet und 7.991 Embryonen hergestellt. Das sind fast 50 Embryonen pro geborenem Kind. Der Schwangerschaftserfolg über alle begonnenen Zyklen liegt bei 9,3 %.

Wer nur auf die geborenen Kinder verweist, verschweigt die ungeheuren Belastungen, die damit verbunden sind.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende. Deshalb ein abschließendes Wort: Jede und jeder von uns soll und wird heute nach seinem eigenen Gewissen und nach persönlicher Betroffenheit abstimmen. Ich meine aber, eine Verzwecklichung menschlichen Lebens, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, behindert oder nicht behindert, darf es gerade im Hinblick auf die Erfahrungen im letzten Jahrhundert in unserer nationalen Geschichte nie wieder geben. Wir haben an unser Handeln höhere Maßstäbe anzulegen als andere Länder.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der CDU)

Ich erteile Herrn Staatsminister Professor Dr. Zöllner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Diskussion in einem Parlament über Dinge, deren Setzungen

so stark abhängig sind von individuellen Wertvorstellungen, ist schwierig, interessant und notwendig. Sie wird uns in diesem Zusammenhang noch öfter beschäftigen.

Diese Diskussion ist schon zwischen Einzelpersonen schwierig. Sie ist meiner Meinung nach noch sehr viel schwieriger in einem Parlament, das die Zielrichtung verfolgt, einen Beschluss zu fassen, weil dies in unserer Verantwortung ein Beschluss ist, der letztlich für diese Gesellschaft eine gewisse Norm darstellen soll und der auch die anderen einbinden muss, die möglicherweise in einer respektierten, anderen nuancierten Wertvorstellung auch damit leben können müssen. Deshalb meine ich, dass es bei der Findung einer Position nicht nur um die eigene Position gehen kann, sondern man dabei immer berücksichtigen muss, ob sich darin die anderen mit ihrer Position wiederfinden können und es letztlich einen gemeinsamen Konsens in der zentralen Frage gibt.

Damit bin ich bei dem aus meiner Sicht entscheidenden Punkt, dass ich dem zentralen Satz von Herrn Böhr ohne Wenn und Aber zustimmen kann. Es geht darum, die Würde des Menschen zu schützen, und zwar unabhängig von seiner individuellen genetischen oder sonstigen Ausstattung. Das ist ein zentraler Satz für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Ich will mir nur erlauben, in dieser Diskussion darauf hinzuweisen, dass er so wichtig ist, weil er tagtäglich allein in Deutschland 80 Millionen lebende Menschen jede Minute und jede Sekunde betrifft. Deswegen ist er so wichtig.