Zu Frage 4: Nach Auffassung der Verbraucherschutzbeauftragten haben die Verbraucherinnen und Verbraucher noch großen Informationsbedarf zum Thema „Altersvorsorge“. Einerseits sei die Materie selbst sehr komplex, andererseits gebe es eine Vielzahl von Anbietern und Angeboten. Die Verbraucherschutzbeauftragte empfiehlt deshalb eine unabhängige Beratung vor Abschluss von Verträgen. Zu diesem Thema bieten die Verbraucherzentralen empfehlenswerte Seminare an.
Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Kritik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach Ihren Worten als nicht sachgerecht zu bezeichnen ist und sie Verwirrung gestiftet hätte. Die elementare Kritik, so wie sie auch in der Presse nachzulesen ist, der Verbraucherzentrale bestand doch darin, dass festgestellt wurde, dass die so genannte Riester-Rente an den Wünschen der Menschen vorbei gehe und das Modell falsch konzipiert sei.
Teilen Sie diese Kritik nicht, bzw. bleiben Sie bei der von Ihnen eben vertretenen Auffassung, dass diese Feststellung der Verbraucherzentrale nicht sachgerecht sei und einfach nur Verwirrung stifte?
Herr Abgeordneter Jullien, ich teile diese Kritik gerade nicht. Ich habe auch versucht, dies unter Frage eins auszuführen.
Es gab drei konkrete Punkte, die von der Verbraucherzentrale bezogen auf die angebliche Nichterfüllung von Wünschen der Verbraucher und Verbraucherinnen aufgegriffen wurden. Der eine Punkt betraf das Thema „Vererbbarkeit“. Der zweite Punkt betraf die monatliche Auszahlung im Alter und nicht die Auszahlung des insgesamt angesparten Kapitals. Der dritte Punkt betraf das Thema der komplexen Handhabung der „Riester-Rente“.
Ich teile sie nicht. Ich habe es ausführlich dargestellt. Ich denke, dass es sehr gute Gründe dafür gibt, warum die „Riester-Rente“ genau so angelegt ist. Man muss Verständnis dafür haben, dass dann, wenn der Staat eine solche private Altersvorsorge fördert, auch darauf besteht, dass tatsächlich eine lebenslange Alterssicherung damit verbunden wird und das Kapital gerade nicht im Ganzen ausbezahlt wird.
Darüber hinaus ist eigentlich alles gesagt. Insofern ist diese Sache einfach nicht sachgerecht seitens der Verbraucherzentrale. Man muss auch beachten, dass die Verbraucherzentrale selbst in späteren Monaten eines ihrer Hefte zurückgezogen hat.
Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die ehrenamtlich bei der Staatskanzlei angesiedelte Verbraucher
Teilen Sie die Auffassung, dass es durchaus in den Aufgabenbereich dieser Verbraucherschutzbeauftragten gehören könnte, auch zu derartigen Vorgängen Stellung zu beziehen?
Herr Abgeordneter Jullien, rein theoretisch könnte es auch zu den Aufgaben der Verbraucherschutzbeauftragten gehören. Vom Grundsatz her ist das Sozialministerium für die Rente zuständig. Es ist selbstverständlich, dass wir uns zu Dingen positionieren, die in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Es ist keine zwingende Vorgabe, dass die Verbraucherschutzbeauftragte bei der Staatskanzlei sich um dieses Thema kümmert. Ich habe es bereits gesagt, es war in dem Fall auch überhaupt nicht erforderlich.
Frau Ministerin, zu welchen Ihr Ressort betreffenden Fragen äußert sich oder um welche Ihr Ressort betreffenden Fragen kümmert sich die Verbraucherschutzbeauftragte in der Staatskanzlei überhaupt?
Herr Abgeordneter, es ist sehr unterschiedlich. Die Verbraucherschutzbeauftragte hat die Aufgabe, politisch interessante Themen für Verbraucher und Verbraucherinnen aufzugreifen und die Politik somit auch ein Stück weit zu beraten. Wir sind in engem Kontakt, zum Beispiel bei dem gesamten Thema „Pflege“.
Frau Ministerin, halten Sie das Angebot der „RiesterRente“ für ein für die Verbraucher interessantes Thema?
Selbstverständlich ist die „Riester-Rente“ ein die Verbraucher sehr interessierendes Thema. Man sieht es auch an der Entwicklung der Zahlen. Die Nachfrage nach Beratung ist sehr groß, da Verbraucher und Verbraucherinnen sich natürlich ausgiebig überlegen müssen, wie sie ihre Privatvorsorge in Zukunft sichern.
Ich möchte an der Stelle auch noch einmal betonen, dass wir in Deutschland 34 Millionen Erwerbstätige haben. Im Juni 2002 haben bereits 2,34 Millionen Verträge bestanden. Es ist damit zu rechnen, dass im Restjahr erheblich mehr dazu gekommen sind. Sie können sich ausrechnen, wenn das Wachstum in diesem Bereich so weitergeht, dann brauchen wir sechs bis sieben Jahre und jeder Erwerbstätige hat eine private Altersvorsorge für sich abgeschlossen.
Frau Ministerin, wenn dies alles so ist und die Fragen von so hohem Interesse für die Verbraucher sind, können Sie sich und dann auch uns erklären, warum die Verbraucherschutzbeauftragte in der Staatskanzlei sich noch nicht damit beschäftigt hat?
Herr Abgeordneter, ich stehe nicht hier, um die Tätigkeit der Verbraucherschutzbeauftragten der Staatskanzlei zu erklären oder zu rechtfertigen. Aber es ist selbstverständlich, dass sie sich nicht um jede Frage, die Verbraucher und Verbraucherinnen tangiert, kümmern kann,
zumal wenn sie bei anderen in guten Händen ist. Die Stellen der Verbraucherzentrale haben Seminare angeboten, die auch nachhaltig positiv bewertet wurden, auch von der Verbraucherschutzbeauftragten der Staatskanzlei. Insofern gibt es keinen zusätzlichen Bedarf, warum sie dieses Thema aufgreifen müsste.
Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es für die Verbraucherschutzbeauftragte kein Weisungsrecht gibt und sie sehr unabhängig ihrer Aufgabe, wo sie es für notwendig hält, nachkommt?
Frau Abgeordnete, selbstverständlich gibt es kein Weisungsrecht. Die Verbraucherschutzbeauftragte greift die Themen von sich aus auf, auch in Absprache mit der Staatskanzlei.
Frau Ministerin, ist es eine unzutreffende Wahrnehmung, wenn in der Öffentlichkeit die Annahme vorhanden ist, dass die „Riester-Rente“, wenn überhaupt, nur schwer vermittelbar – wie eben schon einmal gesagt –, kompliziert und mehr oder weniger falsch konzipiert ist? Ist dies eine falsche Wahrnehmung in der Öffentlichkeit?
Aus meiner Sicht: Ja. Die „Riester-Rente“ ist in der Tat nicht unkompliziert. Das sage ich auch. Aber der Verbraucher und die Verbraucherin müssen sich eigentlich mit den Details nicht auseinander setzen, weil die Regelung so ist, dass von denjenigen, die Produkte anbieten, zum Beispiel Investmentfonds, Lebensversicherungen, die Abwicklung der „Riester-Rente“ komplett aus einer Hand vollzogen wird. Insofern sind der Verbraucher und die Verbraucherin an sich überhaupt nicht von der Komplexität der „Riester-Rente“ tangiert. Es war wichtig, sie so zu konzipieren, weil viele Details berücksichtigt werden sollten, und diese wurden auch berücksichtigt.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hohn (FDP), Cäsium-belastetes Wild in rheinland-pfälzischen Wäldern – Nummer 5 der Drucksache 14/1581 – betreffend, auf.
Die Landesregierung hat mit der Presseerklärung vom 31. Oktober 2002 dargelegt, dass erlegtes Schwarzwild in rheinland-pfälzischen Wäldern, insbesondere im Pfälzer Wald und im Hochwald lückenlos auf Cäsiumbelastung untersucht wird; in anderen Waldgebieten erfolgen stichprobenartige Kontrollen.
1. Geht die Landesregierung davon aus, dass Rotwild, Rehwild und auch im Wald vorkommendes Niederwild, wie zum Beispiel Hase und Fasan, keine Cäsiumbelastungen aufweisen oder ist auch bei diesen Wildarten in bestimmten Schwerpunktgebieten eine Cäsiumbelastung nicht vollständig auszuschließen?
2. Wird zur Strecke gekommenes Wild der unter Nummer 1 genannten Wildarten auf Cäsiumbelastung untersucht? Wenn ja, wo und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
3. Umfassen gegebenenfalls erfolgende Untersuchungen Rot-, Reh- und Niederwild aus allen Waldbesitzarten?