Protokoll der Sitzung vom 04.12.2002

Wer hat für die FDP-Fraktion das Wort?

(Creutzmann, FDP: Erst die Kollegin, dann komme ich! – Staatsminister Bauckhage: Im Zweifel Creutzmann!)

Entschuldigung. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren! Wenn das Gesetz, das jetzt vorliegt, Wirklichkeit wird – davon kann man ausgehen –, dann wird es in Rheinland-Pfalz zwei Sorten von

Altersteilzeit geben: Das Modell 1, so wie wir das bisher immer gewöhnt sind,

(Pörksen, SPD: Jammer, Jammer!)

und eine ganz spezielle Variante – nennen wir das einmal Modell 2 – für Richterinnen und Richter. Wir sind uns alle einig, das Modell 1 der Altersteilzeit ist ein sehr gutes Instrument. Das haben wir auch immer wieder von unserer Fraktion aus dargestellt. Wir wollen, dass das auch für die Richterinnen und Richter gelten soll.

Meine Damen und Herren, in Modell 1 ist eine der wichtigen Möglichkeiten, dass man die Altersteilzeit auch benutzt, um gleitend, wenn man älter wird, mit weniger Arbeitszeit und weniger Arbeitskraft in den Ruhestand zu gehen. Das ist eine Sache, die hier zum Beispiel nicht möglich ist. Das geht natürlich auch nicht. Man kann natürlich in der Form, wie hier die Altersteilzeit in Modell 2 angesehen wird, diesen gleitenden Übergang in den Ruhestand gar nicht machen; denn es soll – wie es ausdrücklich drinsteht – die Altersteilzeit für Richterinnen und Richter nach dem Modell 2 vorrangig als Personalsteuerungselement zur Erfüllung der Einsparauflagen umgesetzt werden.

Dann geht es natürlich nur, dass man jetzt für zweieinhalb Jahre die Richterinnen und Richter zu 100 %, also mit voller Arbeitslast, arbeiten lässt, sie aber nur für 80 % bezahlt. Das ist zweieinhalb Jahre lang so. Man spart dadurch, je nachdem wie viele Richterinnen und Richter das machen, allerhand. Aber was passiert dann nach den zweieinhalb Jahren? Dann gehen die Richter und Richterinnen, die das in Anspruch genommen haben, in ihren Ruhestand, der zwar nur nominell ein Ruhestand ist – in Wirklichkeit sind sie noch zweieinhalb Jahre angestellt, – –

(Itzek, SPD: Vorruhestand!)

Vorruhestand, danke schön.

sie haben dann aber weiterhin zweieinhalb Jahre lang Anspruch auf 80 % ihrer Bezüge. Ihre Arbeitskraft ist dann aber natürlich null, weil das so vorgesehen ist.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das ist in der Schule auch nicht anders!)

Nein, das ist in der Schule wohl anders, Frau BredeHoffmann; denn in der Schule werden zusätzlich für die ausscheidenden Lehrerinnen und Lehrer oder für die, die in Teilzeit gehen, Nachwuchskräfte eingestellt. Das ist hier bei den Richtern ausdrücklich nicht vorgesehen; denn sonst kann es kein Sparmodell sein. Das ist natürlich auch der große Nachteil, der für die jungen Rechtsreferendarinnen schade ist; denn hier beginnt die Arbeitslosigkeit schon jetzt um sich zu greifen. Somit werden diesen jungen Menschen auch weiterhin die Möglichkeiten genommen, in den Richterdienst einzutreten. Auch das ist ein großer Nachteil.

Meine Damen und Herren, ich habe es am Anfang schon einmal gesagt, wir finden Altersteilzeit an sich gut, und wir finden es auch richtig, dass es den Richterinnen und Richtern jetzt zugestanden wird. Man hat auch

schon bei den Lehrerinnen und Lehrern gesehen, seit die Altersteilzeit eingerichtet ist, gehen weniger Lehrerinnen und Lehrer vorzeitig in den Ruhestand. Das ist also ein gutes Instrument.

(Itzek, SPD: Das ist aber ein teures Instrument!)

Hier wird es leider dadurch pervertiert, dass es als Einsparmodell genutzt wird.

(Pörksen, SPD: Da stürzt der Himmel schon wieder ein!)

Dafür war Altersteilzeit nicht gedacht. Darum werden wir dem Antrag nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Itzek, SPD: Das hätte uns gewundert!)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Creutzmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Grützmacher, welche Unkenntnis hier immer wieder auf dem Podium herrscht. Die Funktionsstellen, wenn jemand in Altersteilzeit geht, müssen wieder besetzt werden. Das ist schlicht und einfach falsch.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie ist das Einsparmodell?)

Auch das Blockmodell wird in der Regel deshalb gemacht, weil es funktionstüchtiger ist. Es ist heute fast überall so, dass man zum Blockmodell hingeht. Selbst, wenn Sie das Blockmodell nicht machen würden, hätten Sie das gleiche Verfahren, Frau Kollegin Grützmacher. Ob Sie nun Blockmodell machen oder ob Sie jemand nur halbtags arbeiten lassen und dem Mitarbeiter 80 % geben und ihn dafür fünf Jahre lang arbeiten lassen, das ist für die Kosten im öffentlichen Dienst völlig identisch. Das ist nur eine Frage der Praktikabilität.

Man geht immer mehr – – –

(Zuruf aus dem Hause)

Natürlich, es ist eine Frage der Praktikabilität Aber in der Regel nimmt man das Blockmodell.

Wenn die Frau Kollegin, Ihre Fraktionsvorsitzende Thomas, vorhin in der Aktuellen Stunde Herrn Kollegen Itzek wieder einmal „beschimpft“, weil das Land zu hohe Schulden macht und das alles ganz schlimm ist, dann würde man, wenn man Ihnen folgen würde, noch mehr Schulden machen müssen, weil ihr Vorschlag schlicht und einfach – das ist unser Problem – nicht bezahlbar ist. Deswegen haben wir bei der Justiz die zweigeteilte

Altersteilzeit. Wir wissen doch alle, dass wir jetzt im Richterbereich nachziehen, weil ein Bundesgesetz uns das vorschreibt. Deswegen müssen wir das Gesetz so machen, dass es wenigstens die öffentlichen Kassen schont. Ich will es dabei bewenden lassen. Ich habe auch ein vorbereitetes Redemanuskript.

(Staatsminister Bauckhage: Das würde ich vorlesen!)

Wir haben doch alle schon alles gesagt. Herr Kollege Baldauf hat sich auch im Ausschuss schon darüber beschwert, dass der Minister oder sein Haus böse Briefe schreibt. (Zuruf aus dem Hause)

Nicht er, aber aus seinem Haus. Dazu wird der Herr Minister sicher etwas sagen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Frau Grützmacher, wir stimmen dem Gesetz zu, weil es dazu keine Alternative gibt. Wenn das Geld, das Füllhorn, vorhanden wäre, könnte man durchaus überlegen, es so zu machen, wie es in anderen Bereichen ist. Das ist nicht der Fall. Wir müssen auch den Mut haben, dies den Menschen draußen zu sagen.

Meine Damen und Herren, wir Liberale und diese Landesregierung haben diesen Mut. Deswegen ist das Modell genau richtig.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und SPD)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Mertin das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Baldauf, ich habe bereits im Rechtsausschuss darauf hingewiesen, dass das Schreiben meines Hauses lediglich den Sinn hatte, die nachgeordneten Behörden darüber zu informieren, dass es gegebenenfalls im Fahrplan zur Verabschiedung des Gesetzes zu Verzögerungen kommen kann, weil Sie, Ihre Fraktion, eine Anhörung beantragt haben. Damit war keine Kritik und sollte auch keine Kritik verbunden sein. Es ist das unbenommene Recht des Parlaments, dies zu tun.

Wenn wir es neutral formuliert hätten, dann hätte es trotzdem die Nachfragen gegeben, wer die Anhörung beantragt hat. Es war eine ganz sachliche Information. Sie enthielt keinerlei Kritik und sollte auch keinerlei Kritik enthalten.

Ich glaube, ich habe das im Ausschuss hinreichend klargestellt und tue es heute hier, wie Sie sagten, in der Öffentlichkeit, wo es Zuhörer gibt, nochmals.

Es ist selbstverständlich Ihr Recht, diese Anhörung zu beantragen. Ich finde es auch gut, dass der Landtag diese schriftliche Anhörung beschlossen hat und damit der Fahrplan auch halbwegs eingehalten werden kann, sodass das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Grützmacher, hier werden nicht gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Selbstverständlich weiß ich, dass im Beamtenbereich, der außer den Richtern im Übrigen auch in der Justiz gelten könnte, wenn wir sie nicht durch Kabinettsbeschluss ausgenommen hätten, etwas anderes gilt. Nur der Tatbestand so, wie er dort geregelt ist, wird jetzt bei den Richtern anders geregelt.

Bei den Richtern haben wir wegen der richterlichen Unabhängigkeit kein Ermessen bei der Gewährung der Altersteilzeit. Wir müssen es als Anspruch ausformulieren. Das bedeutet, jeder Richter kann einen Anspruch erheben und diesen auch durchsetzen. Im Bereich der Beamten kann ich durch Verwaltungsentscheidung sagen, aus haushaltsrechtlichen Gründen kann ich dem Antrag nicht stattgeben. Das kann ich bei Richtern nicht.

Da ich aber nicht möchte, dass in meinem Ressort die Richter und die anderen nachgeordneten Bereiche anders behandelt werden, kann ich es unter Berücksichtigung des Personalbudgets innerhalb der Justiz nur so, wie hier vorgeschlagen, durchführen, ohne Haushaltsrisiken einzugehen, die ich nicht überschauen kann, sowohl was den Planungszeitraum angeht als auch das vorgegebene Budget. Deswegen kann ich innerhalb der Justiz auch für die anderen Bereiche nur das hier für die Richter vorgesehene Altersteilzeitmodell einführen. Deswegen haben wir den Vorschlag gemacht.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß auch, dass die Richter es sich anders wünschen. Das kann ich persönlich auch sehr gut nachvollziehen. Nur haushaltsrechtlich leben wir heute in Zeiten, wo nicht das Wünschbare das Maß aller Dinge ist, sondern nur das Machbare ausschlaggebend sein kann. Das Machbare ist vorgeschlagen worden, und für dieses Machbare bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/1343 – ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält