Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

(Beifall der SPD und der FDP)

Das ist für mich absolut unerklärlich. Zur Frage, ob jedes Jahr oder nur alle zwei Jahre ein Bericht erstattet werden soll, kann ich nur sagen, der Bericht wird von denen erstellt, die die Aufgabe haben, Beteiligungen zu steuern. Sie sollen vor allem Beteiligungen steuern. Sie sollen möglichst den größten Teil ihrer Arbeitszeit dazu verwenden können, um ihrer Hauptaufgabe nachzukommen. Einen gewissen Teil ihrer Arbeitszeit sollten sie natürlich auch für die Informationsvorstellung verwenden, aber bitte nicht den größeren Teil ihrer Arbeitszeit.

(Kuhn, FDP: Richtig! Irgendwo ist eine Grenze!)

Frau Thomas, Ihr umfangreicher Zwischenbericht, den Sie neulich erfragt haben, hat keine Begeisterung her

vorgerufen, hat nur zu Überstunden geführt und dazu, dass das eine oder andere in der Zeit nicht ordentlich geregelt werden konnte.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von der Antwort war ich auch nicht begeistert!)

Zusammengefasst: Es ist schön, wenn wir im Haushaltsund Finanzausschuss über diesen und andere Berichte diskutieren,

(Dr. Schiffmann, SPD: Zeitnah!)

zeitnah diskutieren und dabei der Landesregierung Anregungen für Verbesserungen gegeben werden. Wir werden dem folgen. Ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung ist hierfür nicht notwendig.

Schönen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen erkennbar nicht vor. Damit haben wir die erste Beratung des Landesgesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (Erhöhung der Transparenz der Beteiligungen und Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des Parlaments), Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1650 –, durchgeführt. Der Überweisungsvorschlag lautet: Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann ist dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:

„Schule für kranke Schülerinnen und Schüler“ Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1554 –

dazu: Unterricht für kranke Kinder und Jugendliche Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1649 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von je fünf Minuten beantragt.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Wiechmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erziehung und Unterricht sind für kranke Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung. Das stellt die Kultusministerkonferenz in ihren Empfehlungen zum Förderschwerpunkt „Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ zu Recht fest. Einerseits wird nämlich dadurch

den betroffenen Kindern ein erfolgreiches Lernen trotz ihrer Krankheit ermöglicht, wobei Ängste, den Anschluss an den schulischen Alltag zu verpassen, vermindert werden, und gleichzeitig erleichtert dieser Unterricht den kranken Kindern und Jugendlichen den Umgang mit ihrer physischen und psychischen Situation.

Die gegenwärtigen Regelungen zum Krankenhaus- und Hausunterricht in Rheinland-Pfalz entsprechen leider diesen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz in keiner Weise. So besagt zum Beispiel § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes, dass nichtschulische Erziehung und Unterrichtung, insbesondere Krankenhausunterricht für auf längere Zeit erkrankte Schüler in besonderen Fällen mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig sind. Diese Formulierung beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf Krankenhausunterricht. Deshalb sagen wir, das muss sich ändern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bisher muss der Hausunterricht auch erst von den Eltern beantragt und dann von einer Schule der jeweiligen Schulart des Kindes von der Schulbehörde organisiert und durchgeführt werden. Es stellt sich die Frage, wie die Schule das bei dem strukturellen und temporären Unterrichtsausfall auch noch bewältigen soll.

(Lelle, CDU: Genauso ist es!)

Auch hier gibt es leider keine zielgerichtete Ausbildung und Auswahl der Lehrkräfte. Sie werden von den jeweiligen Schulen einfach abgeordnet. Die pädagogisch schwierigen und psychisch belastenden Umstände eines solchen Einsatzes der Lehrkräfte bleiben leider unberücksichtigt.

Im Sinn der betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, aber auch im Sinn der Lehrerinnen und Lehrer, die eine solch verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, fordern wir deshalb die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, den Rechtsanspruch auf Unterrichtung im Krankenhaus bzw. zu Hause für kranke Schülerinnen und Schüler im Schulgesetz zu verankern. Verbunden damit muss die Schaffung klarer und transparenter Regelungen über den Einsatz von Lehrkräften im Krankenhaus und beim Hausunterricht sein, um betroffenen Eltern und den Krankenhäusern ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Um diesen Rechtsanspruch, wie wir ihn formuliert haben und wie wir ihn fordern, zu realisieren und eine kompetente Anlaufstelle zu schaffen, soll nach dem Vorbild der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg auch in Rheinland-Pfalz eine zentrale Schule zur Organisation und Koordination des Unterrichts in Krankenhäusern und eben auch des Hausunterrichts installiert werden. Zu diesen Aufgaben dieser Krankenhausschule, die zu schaffen ist, soll gehören, dass Eltern, Schulen und Krankenhäuser, aber auch die Kinder über die Möglichkeiten eines speziellen Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler informiert werden.

An dieser Schule kann dann gezielte pädagogische und psychologische Aus-, Fort- und Weiterbildung der eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Forderungen, die die Kultusministerkonferenz aufgestellt hat, stattfinden, um tatsächlich sachgerecht und sachgemäß die Lehrerinnen und Lehrer qualifizieren und einsetzen zu können.

Nur Lehrerinnen und Lehrer, die tatsächlich die nötigen Kenntnisse haben, langzeiterkrankte Kinder zu unterrichten und sich dieser sicherlich sehr schwierigen Aufgabe tatsächlich stellen sollen, sollen für diese Aufgaben eingesetzt werden. Dazu ist es nötig, dass landesweit die Stellen ausgeschrieben werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um es den betroffenen Kindern zu erleichtern, einen Rückstand in ihren schulischen Leistungen zu vermeiden und ihre psychische und physische Situation zu stabilisieren und zu verbessern, sollte auch in Rheinland-Pfalz den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz gefolgt werden.

Nun haben in der vergangenen Woche erfreulicherweise auch die Regierungsfraktionen einen Alternativantrag in die Beratungen eingebracht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass auch Sie diese Problematik nun erkannt haben. Die Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag formulieren, sind fast exakt diejenigen, die wir aufgestellt haben, ein bisschen verwässert. Aber das können wir sicherlich in den Beratungen im Ausschuss noch hinbekommen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluss.

Wenn Sie zum Beispiel die Landesregierung auffordern, die Organisationsstruktur des Krankenhausunterrichts zu überprüfen, dann zeigt sich, dass eben auch die Regierungsfraktionen gemerkt haben, dass im Bereich der Landesregierung noch Nachholbedarf besteht.

(Glocke des Präsidenten)

Letzter Satz.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion greift einmal mehr eine richtige und dringend notwendige Initiative auf und macht der Landesregierung – mit Verlaub gesagt – „Feuer unter dem Hintern“.

(Zurufe aus dem Hause)

Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Heinrich das Wort.

Wir sind richtig froh, dass es die GRÜNEN gibt, die uns immer „Feuer unter dem Hintern“ machen.

(Beifall der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erweckt den Eindruck, als ob die Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler in unserem Land überhaupt nicht umgesetzt seien. In den KMK-Empfehlungen ist eindeutig festgestellt, dass der Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler in drei Formen erteilt werden kann: als Krankenhausunterricht, in der Schule für Kranke oder als Hausunterricht. Form und Organisation – so steht es in den KMK-Empfehlungen – regeln die Länder in eigener Verantwortung. Das haben wir in Rheinland-Pfalz getan.

Mit der Verwaltungsvorschrift vom 4. April 2000 hat man sich dafür entschieden, dass die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Erkrankung längere Zeit keine Schule besuchen können, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterricht bekommen, und zwar in Form von Krankenhausunterricht und Hausunterricht. Hierfür ist an all den Kliniken, in denen regelmäßig Kinder und Jugendliche mit einer Verweildauer von sechs Wochen und mehr im Schuljahr aufgenommen werden, Krankenhausunterricht eingerichtet worden.

Der Krankenhausunterricht wird derzeit an 15 Akutkliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken und Kurkliniken erteilt.

Die Schulbehörde verfügt über ein Stellenkontingent für Krankenhausunterricht, das auf diese Kliniken verteilt ist, sodass eine stabile Lehrerwochenstundenzuweisung zugesichert ist, mit der ein kontinuierliches Unterrichtsangebot organisiert werden kann.

(Beifall bei SPD und FDP)

Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird gefordert, dass die Eltern über die Schulen sofort über die Möglichkeit des Krankenhausunterrichts zu informieren sind.

Wir sind der Auffassung, dass den Eltern, insbesondere bei planbaren Krankenhausaufenthalten, frühzeitig ein Informationsblatt an die Hand gegeben werden muss, um eventuell den günstigsten Zeitpunkt für eine medizinische Behandlung zu finden. Bei einer Akutaufnahme haben die Eltern zunächst sicherlich andere Sorgen. Für die Eltern steht dann sicher die Sorge um ihr krankes Kind im Vordergrund.

(Beifall bei der SPD)