Jetzt hoffe ich darauf, dass Herr Bauckhage und nicht nur der Ausputzer, Herr Staatssekretär Dr. Deubel, zu dieser Position der Landesregierung Position nimmt.
Meine Damen und besonders meine Herren, bitte. Herr Mertes, bitte diskutieren Sie das draußen weiter, dann können wir fortfahren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht sollten wir dieses Thema mit weniger Emotion diskutieren. (Zuruf von der CDU: Das geht aber nicht!)
Vermögensteuer oder Besteuerung von Vermögen bedeutet nicht nur, dass das über die Vermögensteuer geschieht, sondern auch die Grundsteuer, die die Gemeinden erheben, ist eine Vermögensteuer.
Es wird die Quelle besteuert und nicht der Ausfluss aus der Quelle. Wer dabei verfassungsrechtliche Bedenken hat, muss natürlich so etwas auch ins Auge fassen.
Wir werden mittel- und langfristig nicht daran vorbeikommen, entweder auch die Grundsteuer abzuschaffen – dann will ich einmal alle jammern hören, die kommunalen Finanzen darstellen – oder sagen, in Ordnung, wir geben der Grundsteuer eine neue Grundlage, das heißt, ich muss den Wert von Gebäuden und Grundstücken nach dem Verkehrswert ermitteln.
Man stellt einen Wert nach dem 1. Januar 1964 in der Fortentwicklung der Werte fest, die sich daraus ergeben. Dann ermittelt man die Grundsteuer, die zu unterschiedlichen Beträgen kommen kann, obwohl ganz andere Summen an Mieteinkünften erzielt werden und die Werte der Gebäude enorm differenzieren können.
Das eine Haus hat einen Verkehrswert von mehreren Millionen DM, das andere Haus nur von 500.000 DM. Es kann trotzdem sein, dass der Besitzer des Hauses mit einem Verkehrswert von 500.000 DM mehr Grundsteuer zahlt als derjenige mit dem Haus im Wert von mehreren Millionen DM.
Das heißt, wir sollten viel offener an die Sache herangehen. Eins hat Frau Thomas richtig dargestellt: Andere Länder gehen wesentlich freier damit um.
Wenn ich steuerpolitisch diskutiere, muss ich auch die Frage stellen, ob es allein richtig ist, wenn ich nur Einkünfte besteure oder es auch die Möglichkeit gibt zu sagen – auch vom Gerechtigkeitsempfinden heraus –: Warum soll ich nicht auch Vermögen in der Substanz besteuern, weil es vielleicht sonst nirgendwo erfasst wird? (Zuruf von der FDP: Richtig!)
Das Dilemma der Vermögensbesteuerung ist in erster Linie die Unterbewertung des Sachvermögens. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Das gilt sowohl für Immobilienvermögen als auch für die Betriebsvermögen, weil ich nicht den echten Wert des Betriebsvermögens ermittelt habe, weil viele Faktoren – zum Beispiel stille Reserven – beim Betriebsvermögen ebenfalls nicht erfasst worden sind.
Beim Aktienpaket habe ich es leicht. Ich habe den Kurswert, der angesetzt wird. Das hat damals der Vermögensbesteuerung unterlegen und stellt kein Problem dar.
Die Frage ist – das ist nur in einem Halbsatz geschehen; das sollte man bei einer solchen Diskussion nicht vergessen –: Darf die Gesamtbesteuerung mehr als 50 % betragen?
Schauen wir uns doch einmal die Spitzensteuersätze der letzten Jahre an. Die Spitzensteuersätze wurden bei der Einkommensteuer nicht erhöht, sondern reduziert. Das heißt, wenn man ganz ehrlich ist – mir soll einmal jemand an einem Modell vorrechnen, dass ich über 50 % komme –,
weil ich auch berücksichtigen muss, dass teilweise Vermögensbereiche nicht vollständig erfasst werden. Es gibt Freibeträge. Es gibt andere Besteuerungen. Es gibt sicherlich Grenzfälle, aber die sind so gering, dass es zu vernachlässigen gilt, darüber zu diskutieren.
Ich sage es noch einmal. Andere Länder gehen damit freier um. Die Amerikaner, die immer so hoch gelobt werden,
Im Vereinigten Königreich liegen sie über 3,4 %. Ich glaube, wir sollten die ganze Debatte über Vermögensteuer ja oder nein grundsätzlicher diskutieren