Ich meine, Herr Itzek hat gestern schöne Nebelbomben geworfen, indem er gesagt hat, man müsste einmal ganz grundsätzlich an die Sache herangehen. Herr Creutzmann hat diesbezüglich eher Klartext geredet.
Er hat gesagt, wir machen es auf keinen Fall mit. Was kommt dabei heraus, und wie sieht die Linie dieser Landesregierung aus?
Die Entscheidung zur Vermögensteuer steht nicht in dieser Woche und nicht in der nächsten an, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, wo eine entsprechende Initia
Herr Mittler, es sind doch Ihre Kollegen, die das mit vorbereiten. Da hat nicht Frau Scheel ihre Finger im Spiel, sondern das sind Ihre Kollegen in NordrheinWestfalen und in Niedersachsen.
Ich habe gestern etwas zu Frau Scheel gesagt. Es sind Ihre Kollegen, die das vorbereiten. Sie werden in die Situation kommen und dort eine Entscheidung treffen müssen. Darauf bin ich gespannt.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der SPD-Ortsvereine der Verbandsgemeinde KrövBausendorf und Mitglieder des FDP-Kreisverbands Speyer. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Thomas, Sie haben dem Kollegen Dr. Weiland Krawallmachen vorgeworfen.
(Dr. Weiland, CDU: Ich habe doch keinen Krawall gemacht! – Mertes, SPD: Nein, Sie sind ganz zurückhaltend gewesen! Eine gewisse Spontaneität!)
Herr Kollege Dr. Weiland, wenn es heißt „die Haltung der Landesregierung zu aktuellen steuerrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag“, habe ich dazu von Ihnen noch kein Wort gehört.
Frau Kollegin Thomas, es macht auch keinen Sinn, über Jahrzehnte die Altlasten vorzuwerfen. Ihre Partei ist jetzt vier Jahre in der Bundesregierung vertreten. Der Herr Kollege nickt. Sie müssen auch mit dem umgehen, was gemacht wird.
Ich will noch einmal probieren, mich am Thema, an der Sache zu orientieren, Frau Thomas. Herr Staatsminister Mittler hat genau das Richtige gesagt, das habe ich Ihnen gestern schon vorgehalten. Frau Scheel hat in der Tat erklärt, eine Substanzsteuer mache keinen Sinn. Der Bundeskanzler hat dies erklärt; damit stimmte sie hundertprozentig überein.
Wenn man die Vermögensteuer auf Betriebe nicht erhebt, ist das Aufkommen sehr gering, das dann noch entsteht, und der Aufwand sehr groß. Das habe ich Ihnen gestern schon einmal gesagt. Das muss man einfach sachlich festhalten.
Ich unternehme weiterhin den Versuch einer sachlichen Analyse. Der „Spiegel“ zeigt in dieser Woche sehr interessante Statistiken, meine Damen und Herren.
Dort heißt es, dass das Volumen in der Schattenwirtschaft vom Jahr 1975 von 29,5 Milliarden Euro – das entsprach damals 5,75 % des Bruttoinlandsprodukts – auf 130,5 Milliarden Euro im Jahr 2002 angewachsen ist. Dies entspricht einem Betrag von 16,5 % des Bruttoinlandsprodukts.
Meine Damen und Herren, würde es gelingen, einen Teil dieser Schattenwirtschaft in normale Beschäftigungen umzuwandeln,
Wir hätten nämlich höhere Steuereinnahmen und höhere Sozialversicherungsbeiträge, meine Damen und Herren.
Das ist doch das Thema, über das man reden muss. Dann muss man natürlich auch so ehrlich sein und zugeben, dass weitere Steuern und Abgabebelastungen den Trend zur Schwarzarbeit verschärfen werden. Dies kennen wir.
Deswegen ist es richtig zu sagen, wir müssen den Faktor „Arbeit“ wieder wettbewerbsfähig machen und ihn von Nebenkosten entlasten, meine Damen und Herren.
Ich komme zu einem anderen Problem, das schon mehrfach angesprochen wurde: Dies sind die ausfallenden Einnahmen bei der Körperschaftsteuer. Vor allem die großen Aktiengesellschaften bezahlten in den letzten beiden Jahren keine Körperschaftsteuer. Dies hatte einen Ausfall von 23 Milliarden Euro zur Folge.
Es gibt zwei Gründe für diesen Ausfall. Nach geltendem Recht führt eine Gewinnausschüttung zu einer Minderung der Körperschaftsteuer um ein Sechstel des Ausschüttungsbetrages. Dies ist unabhängig von der Höhe der Steuerschuld. Deshalb kann es auch Erstattungen geben.
Die Bundesregierung will dies durch die Änderung des § 37 des Körperschaftsteuergesetzes dadurch ändern, dass der Minderungsbetrag auf ein Siebtel der Gewinnausschüttung und auf die Hälfte der Körperschaftsteuerschuld begrenzt wird. Erstattungsfälle kann es in Zukunft nicht mehr geben. Das Körperschaftsaufkommen soll dadurch verstetigt werden.
Meine Damen und Herren, dies birgt natürlich die Gefahr in sich – dies erleben wir dieser Tage –, dass die Unternehmen sofort wieder Gegenstrategien entwickeln, bevor das Gesetz unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist das nun einmal! Das machen nicht nur die Unternehmen, das machen auch andere!)
Es bedeutet, dass sehr viele Unternehmen ausschütten, und wir befürchten, dass in diesem Jahr noch weniger Steuern eingehen werden, Herr Mittler. Aber die Hoffnung bleibt natürlich, dass durch die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes im nächsten Jahr mehr Steuereinnahmen erzielt werden.
Ich möchte im zweiten Teil noch auf das eine oder andere eingehen. Das sind die Probleme, die wir sachlich diskutieren sollten. Es macht wenig Sinn, vor diesem Parlament die Polemiken, die wir aus dem Deutschen Bundestag kennen – wie immer man sie auch bewertet, liebe Frau Thomas –, an dieser Stelle fortzuführen.