Ich möchte aufklären über viele Gegner des Polderbaus. Das gilt auch für Altrip, weil ich da vor Ort in der Diskussion mit dabei bin. Es geht einerseits um die Deichrückverlegung. Es geht darum, noch einmal zu überlegen, wo jetzt mehr Deichrückverlegungen stattfinden können. Als die Pläne vor über zehn Jahren erstellt wurden, hat
sich die Landwirtschaft in diesen Gebieten anders gelohnt, als das derzeit der Fall ist. Inzwischen werden landwirtschaftliche Flächen aufgegeben. Im Rahmen der Diskussion, die wir derzeit führen, gibt es Möglichkeiten, weitere Flächen für eine Deichrückverlegung zu gewinnen. Da ist die Situation anders als bei einem Polder, der nur bei bestimmten Wasserhöhen geflutet werden soll.
Die vergangene Hochwassersituation hatte mit dem Oberrheinwasser überhaupt nichts zu tun. Wir hatten Glück, dass kein Hochwasser am Oberrhein war. Durch eine Flutung hätten wir das Hochwasser weder am Mittel- noch am Niederrhein reduzieren können und natürlich erst recht nicht an der Mosel. Wichtig ist es, die Hochwasserspitzen nicht zusammenfließen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, die Abflussgeschwindigkeit des Wassers am Oberrhein zu verringern. Das gelingt nicht über gesteuerte Polder, sondern das gelingt über Deichrückverlegungen. Um diese Konzeption geht es uns auch in der Diskussion vor Ort.
Meine Damen und Herren, da die FDP-Fraktion von ihrem Recht zu sprechen, keinen Gebrauch macht, aber noch vier Minuten Redezeit für den Landtag zur Verfügung stehen und eine Wortmeldung vorliegt, kann Herrn Anheuser das Wort gegeben werden.
Herr Ministerpräsident, ich möchte nicht im falschen Licht erscheinen. Die Stadt Bad Kreuznach und auch ich sind dankbar für die Maßnahmen, die im Rahmen des Hochwasserschutzes am Gewässer erster Ordnung durchgeführt werden konnten. Das ist gar keine Frage. Ich habe Tag und Nacht bei dieser Flutwassergeschichte gearbeitet, damit dieses System funktionierte. Da gibt es keine Diskussion.
Die Probleme lagen an anderer Stelle. Ich sage das sehr deutlich. Das wird aufgearbeitet. Da gibt es überhaupt keine Probleme. Ich habe nur deshalb gelächelt, weil die Probleme an ganz anderer Stelle lagen. Die Probleme lagen, so wie Sie gemeint haben, bei den kleinen Bächen. Herr Kollege Dr. Braun hat darauf hingewiesen.
Deshalb sage ich sehr deutlich, speziell an die Adresse des Herrn Kollegen Pörksen gerichtet: Hier ist abgelehnt worden, dass die Gewässer gepflegt werden. Das hat dazu geführt, dass ein hoher Treibholzanteil zu enormen Schäden und großen Gefahren geführt hat, weil der
Höchststand des Wassers mit orkanartigen Winden zusammengetroffen ist. Das hat zu einer Gefährdung der Bevölkerung geführt, die sich gewaschen hat.
Wir haben – ich bin Vorsitzender von mehreren Flurbereinigungen – Rückhaltungen angelegt. Das ist zum Teil gegen den Willen des Landes geschehen. Das haben wir vor dem OVG erstritten. Wir ziehen das durch. Das Naheprogramm und die Aktion „Blau“ fußen auf den Ideen, die ich entwickelt habe.
Herr Ministerpräsident, den Hochwasserschutz in Bad Kreuznach hat die Landesregierung in Karlsruhe überprüfen lassen. Die Grundidee stammt nicht von irgendwo her, sondern ist bei mir in der Rübe gegoren.
Herr Ministerpräsident, wenn die von Ihnen propagierte Idee von der EU nicht akzeptiert wird, bitte ich mitzuteilen, was dann passiert; denn auf jeden Fall ist es Aufgabe eines Parlaments und einer Regierung, dass sie den Bürgern helfen. Das ist die gravierende Frage.
Früher war ich etwas fitter und habe bis zum Bauchnabel in der Soße gestanden. Nach meinem Schlaganfall ist das nicht mehr möglich, aber ich war Tag und Nacht in dieser Zeit unterwegs. Da unsere amerikanischen Freunde nicht mehr in Bad Kreuznach sind, konnten wir das in zwei ausstehenden Abschnitten nicht mehr durchziehen und keinen provisorischen Hochwasserschutz schaffen. Jetzt geht es darum, dass auch die letzten Auabschnitte noch durchgezogen werden.
Gestatten sie mir aber zunächst, dass ich Gäste im Landtag begrüße, und zwar Mitglieder der Katholischen Gehörlosengemeinde im Bistum Trier. Herzlich willkommen! (Beifall des Hauses)
„Auswirkungen des Hartz-II-Konzeptes für Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/1810 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sie mich mit einer allgemeinen Bemerkung beginnen: Wir Sozialdemokraten sind überzeugt, dass mit dem Hartz-Konzept ein nachhaltiger Abbau der Arbeitslosigkeit erreicht werden kann. So werden zum Beispiel die Lösungen, die zu Hartz II gemeinsam und erfreulicherweise mit der Union gefunden wurden, zu mehr Beschäftigung und zu mehr Dynamik am Arbeitsmarkt führen.
Das ist gut so; denn die bundesweit über 4 Millionen arbeitslosen Menschen haben es verdient, dass trotz unterschiedlicher Bewertungen und Konzepte nicht alles zerredet wird, sondern es wie bei Hartz II spätestens im Vermittlungsausschuss zu guten, vernünftigen und tragfähigen Entscheidungen gekommen ist.
Wie sehen die Veränderungen aus? Im Bereich der Minijobs – Beschäftigung bis 400 Euro monatlich – hat sich die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses auf ein von Rheinland-Pfalz entwickeltes Modell verständigt. Dieser Vorschlag, von Bundeswirtschaftsminister Clement im Bundesrat vertreten, fand letztlich – ich sollte besser Gott sei Dank sagen – auch die Zustimmung der Union.
Kern des Kompromisses ist, dass in allen Wirtschaftszweigen die Regelungen für Minijobs vereinfacht wurden. Künftig sind Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei, übrigens auch dann, wenn eine Hauptbeschäftigung besteht. Arbeitgeber, die bisher 12 % des Bruttoeinkommens an die Rente und 10 % an die Krankenversicherung abgeführt haben, zahlen nunmehr 25 % an eine zentrale Einzugsstelle.
Die geringfügigen Mehrbelastungen von 3 % werden durch den Abbau von Bürokratie kompensiert. Diese Meinung wird auch von maßgeblichen Vertretern der Arbeitgeber geteilt. So entfallen zum Beispiel die bisher notwendigen Beitragsabführungen an die verschiedenen Krankenkassen, aber auch die Vorlage von Freistellungsbescheinigungen ist mit der jetzigen Gesetzesneuregelung hinfällig. Dennoch – darüber freue ich mich für die Betroffenen – kann der Arbeitnehmer auch mit Minijobs dann Rentenansprüche erwerben, wenn er freiwillig zusätzlich 7,5 % abführt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung machen. Es ist unbestreitbar, dass sich das 630-Mark-Gesetz von 1999, für das ich mich auch persönlich von dieser Stelle aus engagiert habe, an mancher Stelle als zu kompliziert und zu bürokratisch herausgestellt hat.
Tatsache ist – das war damals unser entscheidendes Argument –, dass durch die Neuregelung der 630-MarkJobs unsere Renten- und Krankenversicherungssysteme gestärkt würden. Dies war und ist auch heute der Fall. Man darf nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, dass die jetzt gefundene Regelung eine Entwicklung in
Gang setzen wird, die zu weniger Schwarzarbeit und zu mehr Arbeitsplätzen und damit auch zu höheren Steuereinnahmen führen wird.
Meine Damen und Herren, auch die so genannten Midijobs beruhen auf einem rheinland-pfälzischen Konzept, nämlich des „Mainzer Modells“. Nach diesem Konzept im Niedriglohnbereich werden bei einem Verdienst von 400 bis 800 Euro pro Monat die Sozialabgaben gleitend an die Belastungen eines normalen Jobs herangeführt. Jeder Euro brutto, der mehr verdient wird, erhöht auch das Nettoeinkommen.
Damit wird die Attraktivität gesteigert, auch weil die Kluft zwischen Mini- und normalen Jobs überwunden wird. Ich bin überzeugt, dieser Niedriglohnsektor wird sich als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt erweisen.
Wie sieht diese Regelung aus? Künftig werden vom Arbeitnehmer reduzierte Beiträge an die Sozialversicherung überwiesen, die gestaffelt zwischen 16 Euro bei 400 Euro Verdienst und 168 Euro bei 800 Euro Verdienst liegen. Der Rentenanspruch richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Arbeitgeber zahlen 21 %, das heißt den vollen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.
Meine Damen und Herren, ich denke, sowohl die neuen Minijobs als auch die so genannten Midijobs sind Regelungen, die uns auf dem Arbeitsmarkt weiterbringen werden. (Glocke des Präsidenten)
Ich bleibe dabei: Der gefundene Konsens bei Hartz II zeigt, dass über die Parteigrenzen hinweg Gemeinsamkeiten möglich sind. Ich hoffe, dass dieser Weg fortgesetzt wird. Über die neuen Fördermöglichkeiten von Dienstleistungen in Privathaushalten werde ich in meinem zweiten Redebeitrag gesondert eingehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich die Ankündigung der Aktuellen Stunde mit dem Thema „Auswirkungen des Hartz-II-Konzeptes für Rheinland-Pfalz“ für heute in meinem Postfach gefunden habe, – –
soll dieses Thema heute, gerade einmal 13 Arbeitstage nach dem Beschluss des Bundesrats am 20. Dezember?