Günter Rösch
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, das bisherige Landesgesetz für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen, mit dem unser Land im Jahr 1995 als erstes Bundesland seiner Verpflichtung nachkam, hat sich bewährt. So ist die Zahl der Pflegedienste von 189 auf 413 und der Beratungs- und Koordinierungsstellen von 0 auf 135 gestiegen. Diese Fakten bei der teilstationären und stationären Pflege sind beeindruckend. 34.000 Plätze garantieren in unserem Land eine flächendeckende Versorgung.
Diese positive Entwicklung war Land und Kommunen im Zeitraum von 1995 bis 2005 knapp 190 Millionen Euro wert. Zudem fördert das Land zusätzlich die Beratungs- und Koordinierungsstellen mit rund 36 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir heute dieses Gesetz novellieren, weil aufgrund von Klagen ambulanter Pflegedienste sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden haben, dass eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Vor diesem Hintergrund konnte die bisherige Praxis der Landesförderung nicht mehr fortgeführt werden. Das ist der Grund, warum die Fraktionen der SPD und FDP diesen Gesetzentwurf vorlegen, der auch weiterhin für eine Gleichbehandlung der sozia
len Dienste sorgt, die ambulante Pflege fördert und das ehrenamtliche Engagement unterstützt.
Wir sorgen darüber hinaus im Hinblick auf die demografische Entwicklung auch für die Verbesserung der Struktur besonders im ambulanten Bereich. In diesem Zusammenhang bin ich für die Initiative „Menschen pflegen“ unserer Sozialministerin Malu Dreyer dankbar, weil sie zukunftsgerichtete Ansätze aufgreift und Erkenntnisse daraus in das Gesetz einfließen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP wurde intensiv und ausreichend beraten. Sowohl bei einer eigenen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion als auch bei einer Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss haben die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Bundesverband privater Anbieter den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt. Ein Blick auf die Eckpunkte zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. So werden künftig die Kommunen eine Pflegestrukturplanung durchführen. So werden die Beratungs- und Koordinierungsstellen erhalten und ausgebaut.
Die Förderung hierfür soll 80 % der angemessenen Personalkosten betragen. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale, sodass insgesamt keine Verschlechterung eintreten wird. So werden zusätzlich komplementäre Angebote ohne bürokratischen Aufwand entwickelt, und wir wissen, dass künftig der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen besondere Bedeutung zukommt.
So ist zum Beispiel die bisherige Pflegeüberleitung nicht immer reibungslos und im Interesse der pflegebedürftigen Menschen verlaufen. Daher wird durch einen Rahmenvertrag deren Situation verbessert.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vor, in dem wir dem Wunsch des Landkreistags und des Städtetags nachkommen, die in der Arbeitsgruppe „Regionale Pflegekonferenzen“ nicht, wie bisher vorgeschlagen, mit beratender Stimme, sondern mit vollem Stimmrecht vertreten sein werden.
Zudem wollen wir, dass sowohl die Kommunen als auch die Landeskrankenhausgesellschaft in den Kreis der Vereinbarungspartner aufgenommen werden.
Über Ihren Änderungs- und Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bin ich einigermaßen erstaunt. Es muss wohl an der Hitze der vergange
nen Tage gelegen haben, wenn Sie vom Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen, obwohl Sie doch wissen, dass dieser Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP eingebracht wurde.
Wenn Herr Jullien hier wäre, würde ich ihm sagen: Bitte erst lesen und dann unterschreiben. –
Zum Inhalt Ihres Änderungsvorschlags zwei Anmerkungen, meine Damen und Herren von der CDU.
1. Ihr Änderungsvorschlag in § 5 Buchst. a legt fest: „Beratungs- und Koordinierungsstellen haben ihre Aufgaben mit geeigneten Fachkräften neutral, trägerunabhängig und trägerübergreifend wahrzunehmen.“
Warum verlangen Sie eine Änderung, die bereits im Gesetzentwurf enthalten ist?
2. Ihr Änderungsvorschlag § 5 Buchst. b Buchst. aa hätte riesige Zuschnitte benachbarter Landkreise zur Folge.
Sie wissen doch, dass es bereits jetzt in unseren Landkreisen und Städten mindestens zwei bis drei BeKoStellen gibt, völlig ausreichend. Eine Zusammenführung, wie Sie sie wollen, halte ich für überflüssig.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit Ihrer Forderung, das Gesetz Ende 2006 überprüfen zu lassen, sind wir grundsätzlich einverstanden, allerdings ist meines Erachtens ein Vorlauf von mindestens einem Jahr nötig, damit wirkliche und konkrete Erfahrungswerte vorliegen. Kurz, diese Landesregierung wird nach dem 27. März 2006 einen entsprechenden Termin vorschlagen.
Lassen Sie mich abschließend sagen, mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Träger Sicherheit haben.
Wir sorgen dafür, dass die erstklassigen rheinlandpfälzischen Pflegestrukturen im Interesse unserer pflegebedürftigen Menschen fortgesetzt werden.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, sind Ihnen unterschiedliche Schwierigkeiten bezüglich der Widersprüche und bezüglich des Wohnraums zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Kreisen, die optiert haben, bekannt?
Presseberichten zufolge beabsichtigt die AOK Rheinland-Pfalz, ihren Beitragssatz zum 1. Juli 2005 von 14,2 % auf 13,3 % zu senken.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beitragssatzsenkung der AOK Rheinland-Pfalz und der anderen Krankenkassen in RheinlandPfalz?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge in Rheinland-Pfalz im Vergleich zur Entwicklung auf Bundesebene?
3. Werden aus Sicht der Landesregierung die Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) umgesetzt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Malu Dreyer hat soeben darauf hingewiesen, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vernichten reguläre Arbeitsplätze und schädigen unsere Sozialsysteme.
Deshalb stehen alle gesellschaftlichen Kräfte in der Verantwortung. Um es auf den Punkt zu bringen: Illegal ist unsozial.
Während zum Beispiel Herr Böhr in seinen Pressemeldungen gebetsmühlenartig die Kombination Arbeitslosengeld und Schwarzarbeit beklagt, aber ansonsten keine Antworten zur Lösung gibt, haben wir gehandelt.
Herr Kollege Wirz, so stellt die bundesweite Ermittlungs- und Verfolgungsbehörde im Februar 2005 in einer Pressemeldung fest: Der Zuwachs bei der Schwarzarbeit ist nicht nur gestoppt worden, sondern erstmalig rückläufig. – Die Gründe hierfür sieht Herr Professor Dr. Schneider in seiner neuesten Untersuchung zur Schattenwirtschaft in den Minijobs-Regelungen, den Gesetzen zur Reform am Arbeitsmarkt, den beschlossenen Steuersenkungen und der Neuregelung der Handwerksordnung. Dies ist übrigens nachzulesen in der Drucksache 14/3650, einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Grosse.
Meine Damen und Herren, Schwarzarbeit ist insbesondere im Baubereich immer noch zu hoch. Deshalb bleiben wir weiterhin am Ball. Herr Kollege Wirz, Wehklagen und Schwarzmalen hilft bei der Schwarzarbeit nicht weiter.
Frau Ministerin, welche rechtlichen Folgen hat es, wenn durch das Kernkraftwerk Cattenom die Werte, die die
Genehmigungsbehörde in Frankreich vorgegeben hat, überschritten werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen geht dem Ende zu. Ein guter Grund, Bilanz zu ziehen, aber auch eine gute Gelegenheit, nach vorn zu schauen.
Ziel war es, die Öffentlichkeit über Rechte von behinderten Menschen zu sensibilisieren sowie die Verbesserung der Chancengleichheit zu thematisieren. Die Grundlage, sozusagen das Fundament für das Europäische Jahr für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz, war das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen, das wir am 4. Dezember 2002 verabschiedet haben und das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen, Projektgruppen, Konferenzen und Veranstaltungen über das gesamte Jahr 2003 hinweg haben wir sichergestellt, dass dieses neue Gesetz die notwendigen Wirkungen entfalten konnte. Uns war von Anfang an klar, dass erst die Herstellung gleicher Chancen in den grundlegenden Lebensbereichen Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit eine wirkliche Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Für viele in der Politik, aber auch bei den Trägern der Hilfen, war ein neues Denken und Handeln notwendig.
Lassen Sie mich einige Schwerpunkt einer zukunftsweisenden Behindertenpolitik nennen.
1. Arbeitsmarktpolitik. Es geht darum, behinderten Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Daher hat das Land Integrationsbetriebe unterstützt, Modellprojekte entwickelt und den Übergang von Beschäftigten in Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. In diesem Zusammenhang erwähne ich ausdrücklich den erfolgreichen Einsatz von Arbeitsassistenzen am Arbeitsplatz.
2. Wohnen. Hierbei steht die Integration im Vordergrund. Mit dem Projekt „Selbst bestimmen – Hilfe nach Maß für Behinderte“ werden neue Wege mit dem Ziel beschritten, das Wohnen in selbstgewählten Wohnformen zu ermöglichen.
3. Barrierefreiheit. Das große Hindernis für behinderte Menschen sind nach wie vor Barrieren zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder in den Informations- und Kommunikationsbereichen. Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, wenn ich sage, dass der Nahverkehr, Straßen, aber auch Plätze nur dann auf der Höhe der Zeit sind, wenn sie auch von behinderten Menschen benutzt werden können.
4. Werkstätten für Behinderte. In diesem Zusammenhang wird landauf, landab wichtige und gute Arbeit geleistet. In diesem Bereich wird aber auch zunehmend über Alternativen nachgedacht, zum Beispiel darüber, wie der Übergang von in Werkstätten Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert werden kann. Das ist meines Erachtens eine Zukunftsaufgabe von zentraler Bedeutung.
Meine Damen und Herren, Sie erkennen an den wenigen Beispielen, dass sich in der Behindertenpolitik unglaublich viel getan hat. Dafür ist ein aufrichtiges Dankeschön längst überfällig. Stellvertretend erwähne ich namentlich Frau Sozialministerin Malu Dreyer und den Behindertenbeauftragten Dr. Richard Auernheimer.
Im Übrigen haben sich alle Ministerien im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ eingebracht und vorbildliche Arbeit geleistet.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir die Behindertenpolitik weiterentwickeln. Es freut mich besonders, dass in unserem Land zunehmend Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Politikern, Anbietern und Kostenträgern an einem Tisch sitzen – sozusagen in eigener Sache –, um die Zukunft zu gestalten. Allein dieses Beispiel zeigt, dass sich das öffentliche Bewusstsein gerade im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ verbessert hat.
Lassen Sie mich beispielhaft benennen, wie ich mir die Zukunft von Behinderten vorstelle. Derzeit leben noch viele behinderte Menschen in Einrichtungen, die von Betreuungs- und Hilfesystemen geprägt sind. Mehr und
mehr erhalten ambulante Hilfen Vorrang. Das ist ein guter und wichtiger Weg hin zu mehr Integration behinderter Menschen.
Ich will noch einen Aspekt ansprechen, der in den kommenden Jahren für behinderte Menschen – – –
Bitte noch einen Satz, der von großer Wichtigkeit ist.
Gerade jetzt, da überall im Land Haushaltsberatungen stattfinden, sind die Kommunen aufgefordert, die Angebote für die Beteiligung behinderter Menschen weiter zu entwickeln – natürlich auf freiwilliger Basis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Marz, Ihre Besserwisserei ist manchmal unerträglich.
Ich kann aus Zeitgründen nur auf einen Kritikpunkt von Ihnen eingehen. Sie haben die Schulen genannt. Ich habe vor kurzem mit den Eltern eines behinderten Kindes gesprochen. Sie begrüßen ausdrücklich den Ausbau von Schulen zur Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen. Landesweit ein Netz von Schwerpunktgrundschulen zu schaffen, ist ein lohnendes Ziel. Im Übrigen ist es auch erfreulich, dass der Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung“ fortgesetzt wird.
Herr Kollege Marz, Sie sehen, wir sind auch hier auf einem guten Weg.
Verehrte Frau Thelen, ich will noch kurz auf das Thema „Beschäftigung von Schwerbehinderten im Landesdienst“ eingehen, weil Sie dies immer wieder zum Thema gemacht haben. Wichtig ist, dass es seit 1991 eine stetige Aufwärtsentwicklung gab.
Richtig ist aber auch, dass seit 1997 die Beschäftigung leider zurückgegangen ist. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass das Land hierbei eine gewisse Vorbildfunktion hat. Wie ich weiß, hat auch der Behindertenbeauftragte mit allen Ministerien Gespräche geführt, um die Beschäftigungsquote zu verbessern. Es ist erfreulich, weil nunmehr der Trend wieder in eine positive Richtung verändert wurde. Im Jahr 2002 ist die Beschäftigtenquote wieder leicht angestiegen. Konkret arbeiten 2002 44 schwerbehinderte Menschen mehr im Landesdienst als im Jahr 2001.
Meine Damen und Herren, im Übrigen hat das Land Rheinland-Pfalz auch beim Abbau der Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen die Nase vorn. Immerhin sind wir auf Bundesebene auf Platz zwei.
Ich will nicht nur zurückblicken, sondern auch nach vorn schauen. Trotz dieser äußerst positiven Bilanz gibt es keinen Abschluss, sondern es muss vielmehr um die Fortsetzung einer Politik für behinderte Menschen nach der Devise „nicht aufhören, sondern weitermachen“ gehen. Es bleibt auch in der Behindertenpolitik trotz der vielen guten Erfolge noch viel zu tun.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze ist und bleibt die zentrale Zukunftsaufgabe. Es führt kein Weg daran vorbei: Wir brauchen mutige und durchgreifende Reformen, wenn wir erfolgreich sein wollen.
Das gilt auch und gerade für die Personal-ServiceAgenturen. Ziel ist es, dass Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das Arbeitsamt kann für die Tätigkeit einer Personal-Service-Agentur auch pauschalierte Honorare vereinbaren. Diese Honorarvereinbarung muss im Übrigen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen. So soll das Honorar erfolgsbezogen gestaltet sein und einen wirtschaftlichen Anreiz bieten, damit Beschäftigte einer Personal-Service-Agentur bald bei einem endgültigen Arbeitgeber untergebracht werden können.
Wie sehen die konkreten Ergebnisse aus?
Die Antwort auf die Große Anfrage belegt, dass in Rheinland-Pfalz 730 arbeitslose Frauen und Männer in Personal-Service-Agenturen beschäftigt sind. Insgesamt hat die Arbeitsverwaltung 58 Verträge mit PersonalService-Agenturen abgeschlossen. Wenn man die Vorgaben des Bundesgesetzgebers zugrunde legt, so sollen bis zum Jahresende etwa 1 % der arbeitslosen Erwachsenen und 2 % der arbeitslosen Jugendlichen in solchen Personal-Service-Agenturen eingegliedert sein. Dies entspricht in unserem Land einer Zahl von etwa 2.000.
Frau Thelen, in der Tat haben wir diese Zielvorgabe noch nicht erreicht. Aber, verehrte Frau Thelen, es ist schon erstaunlich, wenn Sie in einer Pressemitteilung bezüglich der Personal-Service-Agenturen von blanker Sinnlosigkeit reden. Sie sollten wissen, das Jahr ist noch nicht zu Ende. Auch erinnere ich daran, dass für den Vorschlag, Personal-Service-Agenturen einzurichten, die Zeitarbeit Pate gestanden hat. Diese Zeitarbeit – dies ist unbestreitbar – hat sich in den vergangenen Jahren geradezu zu einem Jobmotor entwickelt,
hat sich doch die Zahl der Zeitarbeitnehmer innerhalb von zehn Jahren fast verdreifacht.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der Erfolg der Personal-Service-Agenturen auch vom wirtschaftlichen Aufschwung abhängt. Mit anderen Worten, wenn die Konjunktur wieder anspringt, dann erst können die PersonalService-Agenturen ihre volle Wirkung entfalten.
Ein bisschen mehr Objektivität, ein bisschen mehr Geduld und ein bisschen mehr Optimismus wären angebracht, Frau Thelen. Aber – dies wissen wir bereits aus den vergangenen Debatten – aktive Arbeitsmarktpolitik scheint bei Ihnen immer noch ein Dorn im Auge zu sein.
Ihrer Logik kann man nur schwer folgen. Wenn Sie einerseits sagen, bisher seien zu wenig Arbeitslose in den Personal-Service-Agenturen untergebracht worden, gleichzeitig aber, da die Menschen in Personal-ServiceAgenturen zu Recht nicht mehr als Arbeitslose geführt werden, von einem „plumpen Versuch einer statistischen Schönfärberei“ reden, so hat dies mehr mit Zerreden als mit einer objektiven Betrachtung zu tun.
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Die Wirkung könnte besser sein. Aber gut Ding braucht seine Zeit. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Ich bin sicher, dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. Dann werden wir sehen, dass Schwarz-in-schwarzMalen nichts mit Arbeitsmartktpolitik, sondern bestenfalls mit Parteipolitik zu tun hat.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Thelen, über Kündigungsschutz können ehemalige Beamte gut reden.
Noch einmal, so ist das.
Verehrte Damen und Herren von der CDU, jede Idee und Maßnahme, die eine Chance hat, Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, muss genutzt werden. Im Übrigen kann jeder gute und sinnvolle Ideen einbringen.
Herr Marz hat Recht, bei der CDU steht unter Alternativen „Fehlanzeige“.
Meine Damen und Herren von der CDU, nachdenken ist allemal besser als Ihre nörglerische Kritik.
Diese nörglerische Kritik nutzt weder den Arbeitslosen noch der Gesellschaft.
Sie nutzt langfristig noch nicht einmal der CDU.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, wie ist der derzeitige Stand der Bewertung unserer Nachbarn und des Bundes? Gibt es unterschiedliche Bewertungen bzw. Vorgehensweisen?
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, die ganze Region, aber auch der Flughafenbetreiber warten auf die Bahn, warten auf die schnelle Anbindung Hahn – Frankfurt. Herr Minister Bauckhage, sie haben immer wieder öffentlich signalisiert, dass ein Bahnanschluss realisiert würde. Die Gründe dafür haben Sie aus meiner Sicht ausführlich beschrieben. Auch Bahnchef Mehdorn hat in einem Interview mit der „Rheinzeitung“ gesagt – ich zitiere –, „dass bis Ende 2006 Züge zum Hahn rollen könnten.“ Grundsätzlich ist diese Aussage erfreulich.
Ich zitiere Landrat Fleck: „Dieser Zeitplan wäre fatal.“ In der Tat muss angesichts steigender Passagierzahlen etwas geschehen. Nachdem erstmals im Bundesverkehrswegeplan auch Flughäfen aufgeführt sind, ist dort auch zu lesen, oberstes Ziel ist, bestehende Verkehrswege zu integrieren. Ich werte vor diesem Hintergrund den Kabinettsbeschluss dieser Landesregierung, finanzielle Ressourcen, die vom Bund bereitgestellt werden, für dieses Projekt einzusetzen, als positiv und als einen konkreten Schritt in die richtige Richtung. Herr Minister, dafür herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, die Region wartet auf den Start.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sie mich mit einer allgemeinen Bemerkung beginnen: Wir Sozialdemokraten sind überzeugt, dass mit dem Hartz-Konzept ein nachhaltiger Abbau der Arbeitslosigkeit erreicht werden kann. So werden zum Beispiel die Lösungen, die zu Hartz II gemeinsam und erfreulicherweise mit der Union gefunden wurden, zu mehr Beschäftigung und zu mehr Dynamik am Arbeitsmarkt führen.
Das ist gut so; denn die bundesweit über 4 Millionen arbeitslosen Menschen haben es verdient, dass trotz unterschiedlicher Bewertungen und Konzepte nicht alles zerredet wird, sondern es wie bei Hartz II spätestens im Vermittlungsausschuss zu guten, vernünftigen und tragfähigen Entscheidungen gekommen ist.
Wie sehen die Veränderungen aus? Im Bereich der Minijobs – Beschäftigung bis 400 Euro monatlich – hat sich die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses auf ein von Rheinland-Pfalz entwickeltes Modell verständigt. Dieser Vorschlag, von Bundeswirtschaftsminister Clement im Bundesrat vertreten, fand letztlich – ich sollte besser Gott sei Dank sagen – auch die Zustimmung der Union.
Kern des Kompromisses ist, dass in allen Wirtschaftszweigen die Regelungen für Minijobs vereinfacht wurden. Künftig sind Minijobs bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei, übrigens auch dann, wenn eine Hauptbeschäftigung besteht. Arbeitgeber, die bisher 12 % des Bruttoeinkommens an die Rente und 10 % an die Krankenversicherung abgeführt haben, zahlen nunmehr 25 % an eine zentrale Einzugsstelle.
Die geringfügigen Mehrbelastungen von 3 % werden durch den Abbau von Bürokratie kompensiert. Diese Meinung wird auch von maßgeblichen Vertretern der Arbeitgeber geteilt. So entfallen zum Beispiel die bisher notwendigen Beitragsabführungen an die verschiedenen Krankenkassen, aber auch die Vorlage von Freistellungsbescheinigungen ist mit der jetzigen Gesetzesneuregelung hinfällig. Dennoch – darüber freue ich mich für die Betroffenen – kann der Arbeitnehmer auch mit Minijobs dann Rentenansprüche erwerben, wenn er freiwillig zusätzlich 7,5 % abführt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung machen. Es ist unbestreitbar, dass sich das 630-Mark-Gesetz von 1999, für das ich mich auch persönlich von dieser Stelle aus engagiert habe, an mancher Stelle als zu kompliziert und zu bürokratisch herausgestellt hat.
Tatsache ist – das war damals unser entscheidendes Argument –, dass durch die Neuregelung der 630-MarkJobs unsere Renten- und Krankenversicherungssysteme gestärkt würden. Dies war und ist auch heute der Fall. Man darf nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, dass die jetzt gefundene Regelung eine Entwicklung in
Gang setzen wird, die zu weniger Schwarzarbeit und zu mehr Arbeitsplätzen und damit auch zu höheren Steuereinnahmen führen wird.
Meine Damen und Herren, auch die so genannten Midijobs beruhen auf einem rheinland-pfälzischen Konzept, nämlich des „Mainzer Modells“. Nach diesem Konzept im Niedriglohnbereich werden bei einem Verdienst von 400 bis 800 Euro pro Monat die Sozialabgaben gleitend an die Belastungen eines normalen Jobs herangeführt. Jeder Euro brutto, der mehr verdient wird, erhöht auch das Nettoeinkommen.
Damit wird die Attraktivität gesteigert, auch weil die Kluft zwischen Mini- und normalen Jobs überwunden wird. Ich bin überzeugt, dieser Niedriglohnsektor wird sich als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt erweisen.
Wie sieht diese Regelung aus? Künftig werden vom Arbeitnehmer reduzierte Beiträge an die Sozialversicherung überwiesen, die gestaffelt zwischen 16 Euro bei 400 Euro Verdienst und 168 Euro bei 800 Euro Verdienst liegen. Der Rentenanspruch richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Arbeitgeber zahlen 21 %, das heißt den vollen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.
Ich bleibe dabei: Der gefundene Konsens bei Hartz II zeigt, dass über die Parteigrenzen hinweg Gemeinsamkeiten möglich sind. Ich hoffe, dass dieser Weg fortgesetzt wird. Über die neuen Fördermöglichkeiten von Dienstleistungen in Privathaushalten werde ich in meinem zweiten Redebeitrag gesondert eingehen.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich, letztes Jahr hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung im Bundesrat die Gesetzesinitiative für mehr Beschäftigung im haushaltsnahen Bereich eingebracht.
Wer die vorliegende neue Regelung unter die Lupe nimmt, erkennt sehr schnell, auch diese Regelung ist ein Konzept aus Rheinland-Pfalz.
Wie sieht die bisherige Praxis aus? Weil bisher die Kosten für Dienstleistungen nicht von den Steuern abgesetzt werden können, war infolge dessen Schwarzarbeit an der Tagesordnung.
Nunmehr sind Minidienstleistungsjobs in Privathaushalten bis 500 Euro monatlich steuerfrei. Die privaten Arbeitgeber zahlen eine 12%ige Sozialversicherungspauschale und können die Aufwendungen von der Steuer absetzen. Durch diese Regelungen werden viele neue Jobs entstehen. Davon bin ich fest überzeugt.
Ich komme nun zu Ihnen, Frau Thelen. Ihre Warnungen vor zu viel Optimismus teile ich. Im „Handelsblatt“ vom 18. Dezember steht: „Politiker hoffen auf Mini-JobWunder“. Dort nennen auch Bundespolitiker Zahlen.
Der Bundesminister Wolfgang Clement nennt die Zahl 300.000. Der CDU-Abgeordnete und Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, hatte vor einigen Tagen sogar die Hoffnung auf 800.000 neue Jobs geäußert. Frau Thelen, wer glaubt also wirklich an Wunder? – Ich jedenfalls nicht. Von mir kommt, wie auch schon damals an dieser Stelle gesagt, keine Euphorie, aber realistischer Optimismus ist angesagt.
Meine Damen und Herren, wer bis heute Zweifel an der Umsetzung des Hartz-Konzepts hatte, der muss angesichts der Ergebnisse zugeben, dass in diesem Land gute Ideen immer noch durchgesetzt werden können.
Meine Beiträge haben deutlich gemacht, dass die neuen Regelungen, der gefundene Kompromiss im Bundesrat und Hartz II insbesondere auf der fachlich-fundierten Vorarbeit dieser Landesregierung fußt. Dem ehemaligen Sozialminister Gerster, der dies angestoßen hat, unserer Ministerin Malu Dreyer, die dies erfolgreich fortgesetzt hat, Minister Gernot Mittler und Staatssekretär Dr. Ingolf Deubel, die im Vermittlungsverfahren das „Mainzer Modell“ eingebracht und mit Erfolg durchgesetzt haben, gebühren daher Dank und Respekt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, gleichwertige Lebensbedingungen für behinderte Menschen in unserem Land herzustellen, ist in diesem Haus erfreulicherweise unstrittig. Alle, die wir uns mit der Politik für behinderte Menschen beschäftigen, wissen, dass es immer noch Ungleichbehandlungen von behinderten Menschen gibt und – ich fürchte – noch weiter geben wird. Deshalb sind auch künftig weitere Anstrengungen unerlässlich.
Mit dem vorliegenden Landesgesetz wird ein wichtiger, ja notwendiger Schritt getan, um Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen.
Wenn der Vertreter des Landesverbands Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V., mein Namensvetter Herr Rösch, in der Anhörung darauf hingewiesen hat – ich zitiere – „dass nach der Bundesgleichstellungsgesetzgebung Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, in dem ein Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet wird“, dann ist diese Tatsache erfreulich, gleichzeitig aber auch symptomatisch für die positive Beurteilung des Gesetzes durch die angehörten Fachleute.
Dieses Lob aus dem Kreis der Behinderten hat einen noch höheren Wert, weil behinderte Menschen auch wissen, dass zum Beispiel im Nachbarland Hessen die dortige Regierung – so in einer dpa-Meldung zu lesen – keine Notwendigkeit für ein Gleichstellungsgesetz sieht. Ein Glück, dass wir in Rheinland-Pfalz leben, kann ich da nur s agen.
Auch vor diesem Hintergrund möchte ich an dieser Stelle unserer Landesregierung danken. Dies nicht nur deshalb, weil sie offensichtlich ein anderes Verständnis von einer zeitgemäßen Behindertenpolitik hat, sondern weil die Handelnden, zum Beispiel Ministerin Malu Dreyer und der Behindertenbeauftragte Dr. Auernheimer, auch in schwierigen Zeiten richtige und sozialpolitisch wichtige Zeichen gesetzt haben.
Meine Damen und Herren, in der Tat, „Selbstbestimmung statt Fürsorge“, diese kurze Formel ist der richtige Ansatz einer modernen Politik für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gemeinsam intensiv miteinander diskutiert; wir haben eine Anhörung durchgeführt, und viele von uns haben auch in Einzelgesprächen mit Verbänden und mit Behinderten den Gesetzentwurf diskutiert, aber auch Möglichkeiten erörtert, ob und wie zusätzliche Wünsche und Verbesse
rungen in das Gesetz aufgenommen werden können. Da bekanntlich nichts so gut ist, dass es nicht auch noch verbessert werden kann, haben wir – also SPD und FDP – nach der Auswertung der Anhörung den Gesetzentwurf an einigen Stellen verändert und – wie ich meine – verbessert.
Ich nenne drei Beispiele:
1. Während der Gesetzentwurf insbesondere die mobilitätsbehinderten Menschen im Auge hatte, wird künftig den Belangen von Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung verstärkt Rechnung getragen.
2. Auch die Situation von Blinden und sehbehinderten Menschen wird mit sinnvollen Orientierungssystemen verbessert. Piktogramme oder akustische Signale sind in diesem Zusammenhang zwei Stichworte, die in der Praxis hilfreich sein können.
3. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Landesregierung alle zwei Jahre über die Lage behinderter Menschen berichten soll. Dieser Bericht wird künftig auch die Situation von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt beinhalten. Damit wird einem weiteren Anliegen der Behinderten Rechnung getragen.
Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den Änderungswünschen der Grünen machen. Herr Marz, Sie haben im Ausschuss schlicht und einfach Teile Ihres Gesetzentwurfs als Änderungen eingebracht.
Dem konnten wir nicht zustimmen, weil neben den finanziellen Belastungen der Kommunen sogar Verschlechterungen für Behinderte mit Ihrem Vorschlag verbunden waren. Auch der heute vorgelegte Änderungsantrag und der Entschließungsantrag finden nicht unsere Zustimmung.
Im Übrigen will ich mir erlauben, eine Bemerkung zu Ihrem Beitrag zu machen: Ich finde, er war aggressiv und mehr als dünn.
Jetzt lassen Sie mich wieder zur Ausschusssitzung und zu den Änderungen der CDU zurückkommen, die leider dort nicht eingebracht worden sind, verehrte Frau Thelen. Jetzt, vor einigen Tagen, genau am Freitag, kam wie Ziethen aus dem Busch ein ganzes Bündel von Änderungen auf den Tisch. Bedauerlicherweise haben Sie, wie gesagt, in der dafür vorgesehenen Ausschusssitzung keine Vorschläge vorgelegt. Verehrte Frau Thelen, unabhängig davon, dass Ihre jetzt eingebrachten Vorschläge von uns auch politisch nicht akzeptiert werden können, ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass Sie nunmehr einige Tage vor der heutigen Debatte sozusagen im Schweinsgalopp Veränderungen herbeiführen wollen.
Auch Ihr Entschließungsantrag kann so nicht akzeptiert werden, weil Sie zusätzlich das Land finanziell belasten wollen und weil Sie Erwartungen und Absichten haben,
die wir – also SPD und FDP – in unserem vorliegenden Entschließungsantrag wesentlich besser formuliert haben.
Noch ein Wort zu Ihrer Entschließung: Wer wie Sie in der Frage der Fristen leichtfertig Hoffnungen weckt, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er populistisch redet und handelt.
Meine Damen und Herren, wenn man ernsthaft den vorliegenden Gesetzentwurf sowie die Wünsche der Interessengruppen prüft, bleiben im Wesentlichen zwei Forderungen übrig, für die wir in unserem Entschließungsantrag Lösungswege aufzeigen.
Zum einen geht es um die Forderung einiger Verbände, die wünschen, dass in das Gesetz konkrete Fristen zur barrierefreien Gestaltung von bereits bestehenden Gebäuden und Verkehrsmitteln aufgenommen werden sollen. Ich sage in aller Offenheit: Dem konnten wir nicht zustimmen, weil weitere finanzielle Belastungen der Kommunen unzumutbar sind. Deshalb sagen wir in unserem Entschließungsantrag – davon sind wir fest überzeugt –, dass viele Maßnahmen – allerdings ohne Zwang – zeitnah und ohne besonderen Aufwand durch die Kommunen umgesetzt werden können.
Mit anderen Worten, wir fordern die Kommunen auf, die Angebote für behinderte Menschen schrittweise und zügig weiterzuentwickeln.
Zum anderen geht es um den Wunsch, Behindertenbeiräte bzw. Behindertenbeauftragte bei den Kommunen verbindlich festzuschreiben. Auch in diesem Fall sind wir der Meinung, dass dies nur auf freiwilliger Basis geschehen soll. Tatsache ist, bereits heute leisten landesweit 20 Behindertenbeiräte bzw. -beauftragte in den Kommunen gute Arbeit. Wir vertrauen den Kommunen, dass sie ohne gesetzlichen Druck die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen auf den Weg bringen.
Deshalb sagen wir in unserem Entschließungsantrag, dass die Gemeinden die Möglichkeiten der Teilhabe ausbauen und vor allem künftig die Erfahrungen und Kompetenzen behinderter Menschen nutzen sollen.
Ich meine, nur so geht es, nicht gegeneinander, sondern miteinander.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz in Verbindung mit unserem Entschließungsantrag – davon bin ich fest überzeugt – ist eine gute Grundlage, die Situation behinderter Menschen in unserem Land zu verbessern.
Anders ausgedrückt: Das Gesetz wird die Wirklichkeit für behinderte Menschen völlig verändern. – Sorgen wir gemeinsam in unserer Verantwortung als Abgeordnete, aber auch als Kommunalpolitiker dafür, dass Fortschritte nicht nur im Gesetz stehen, sondern auch und gerade vor Ort ermöglicht und umgesetzt werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichgültigkeit und fehlende Sensibilität gegenüber behinderten Menschen nehmen scheinbar in der Gesellschaft ab. Dennoch, eine Normalität, die Behinderten immer noch nicht zubilligt, was jeder von uns selbstverständlich für sich beansprucht, ist keine Normalität.
Mehr als 697.000 Behinderte in unserem Land, davon 430.000 anerkannte Schwerbehinderte, aber auch die ca. 30.000 behinderten Menschen, die Eingliederungsbeihilfe nach dem BSHG erhalten, machen deutlich, Behindertenpolitik darf kein Randbereich politischen Handelns sein.
Modernes und fortschrittliches Engagement für Behinderte steht daher für uns und diese Landesregierung im Zentrum der Politik.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang die Koalitionsvereinbarung zitieren. Dort steht: Die Landesregierung wird dem Landtag den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes vorlegen. – Meine Damen und Herren, Wort gehalten, kann ich da nur sagen. Dieser Entwurf liegt nunmehr vor.
Wir behandeln heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung. Frau Thelen, damit gehört Rheinland-Pfalz übrigens zu den ersten Bundesländern, die einen eigenen Regierungsentwurf für ein Landesgesetz vorlegen. Verehrte Frau Ministerin Dreyer, dafür darf ich Ihnen namens meiner Fraktion auch an dieser Stelle sehr herzlich danken.
Dieser Dank gilt in gleicher Weise unserem Behindertenbeauftragten, Staatssekretär Dr. Auernheimer, der am Zustandekommen des Bundesgesetzes maßgeblich beteiligt war.
In mehr als 70 Artikeln wurden Grundlagen geschaffen, Benachteiligungen von Behinderten zu beseitigen. Kernstück dieses Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Meine Damen und Herren, was heißt das konkret? Wir wollen, dass behinderte Menschen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und diesen Zugang auch uneingeschränkt nutzen können. Mit Barrierefreiheit ist einerseits die Beseitigung räumlicher Barrieren in öffentlichen Gebäuden, Wohnungen, Straßen oder Gehwegen gemeint. Daher sind künftig Land und Kommunen gehalten, Neubauten barrierefrei zu gestalten. Dies gilt auch für Um- und Erweiterungsbauten.
Dieser Schritt in die richtige Richtung war für Behinderte längst überfällig und notwendig. Im Übrigen kommt diese Barrierefreiheit auch älteren Menschen oder Eltern mit kleinen Kindern zugute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, barrierefrei meint aber noch sehr viel mehr. So sind Behörden künftig verpflichtet, Bescheide und Vordrucke behindertengerecht zu gestalten. Auch die Internetseite der Behörden muss für Sehbehinderte lesbar gestaltet werden. Davon werden insbesondere sehbehinderte Menschen profitieren, ein Ziel, für das ich mich im Übrigen immer wieder persönlich eingesetzt habe.
Erfreulich und, wie ich finde, längst überfällig ist die Regelung im Gesetzentwurf für hörbehinderte Menschen. Sie können künftig zum Beispiel im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden in der Gebärdensprache kommunizieren. Die deutsche Gebärdenspra
che gilt übrigens nunmehr als eigenständige Sprache, die künftig als eine ebenbürtige Form der Verständigung zu respektieren ist.
Meine Damen und Herren, bereits im Sozialgesetzbuch IX war geregelt, dass ein Verband für behinderte Menschen deren Ansprüche gerichtlich geltend machen konnte. Nunmehr sind wir einen Schritt weiter. Anerkannte Verbände können direkt als Verband unabhängig von einem Einzelfall klagen. Dieses so genannte Verbandsklagerecht ist ein weiterer Fortschritt für die behinderten Menschen in uns erem Land.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass mit dem Gesetz eine zweijährliche Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag verbunden ist.
Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dieses Landesgesetz wird für die behinderten Menschen ein wichtiger Markstein – Frau Ministerin sprach von einem wichtigen Meilenstein – sein, weil damit ein weiterer wichtiger Schritt zur Beseitigung von Diskriminierung eingeschlagen wurde. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich und völlig daneben, wenn die CDU diesen Gesetzentwurf als schwere Geburt bezeichnet. Verehrte Frau Thelen, Ihre Presseerklärung geht völlig an der Realität vorbei.
Im Übrigen gab es auch kein Hickhack innerhalb der Landesregierung, wie Sie schreiben. Es gab allerdings ein zielstrebiges Handeln, damit die Grundlagen für behinderte Menschen in unserem Land qualitativ und schnellstmöglich verbessert werden konnten.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. Selbstbestimmung statt Fürsorge ist der Grundsatz unserer Integrationspolitik. Deswegen haben wir dieses Gesetz nicht nur für behinderte Menschen, sondern vor allem auch gemeinsam mit behinderten Menschen und deren Organisationen entwickelt. Das scheint mir besonders wichtig zu sein.
Auch wenn im Regierungsentwurf noch einige Wünsche offen sind, was ich in aller Deutlichkeit sagen möchte, so gibt es doch große Zustimmung in der Öffentlichkeit.
Verehrte Frau Thelen, wir haben im Ausschuss gemeinsam eine Anhörung beantragt, die stattfinden wird. Sie haben eben an dieser Stelle beklagt, das alles habe zu lange gedauert. Gleichzeitig sagen Sie, Sie bräuchten mehr Zeit, es könnte alles noch herausgeschoben werden. Verehrte Frau Thelen, dieser Meinung sind wir nicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, wie, oder besser gesagt, mit welchen Methoden oder Strategien die Zahl der Sozialhilfeempfänger reduziert werden kann, ist mittlerweile zu einem viel diskutierten Wettbewerb zwischen den Parteien, aber auch zwischen einzelnen Bundesländern geworden. Ich erinnere zum Beispiel an den Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der vor genau einem Jahr glaubte, mit verstärktem Druck auf die Leistungsbezieher die Zahl der Sozialhilfeempfänger halbieren zu können. Der Erfolg in Hessen war und ist mehr als bescheiden. Unser rheinland-pfälzischer Weg, den diese Landesregierung übrigens im Konsens mit den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden geht, hat eine andere Zielsetzung: Sozialhilfeempfänger zu fördern und zu fordern. – Vorurteile schüren und die Betroffenen pauschal zu Sündenböcken zu machen, ist jedenfalls nicht unsere Politik.
Meine Damen und Herren, die vorliegenden Zahlen beweisen, unser Land ist auf dem richtigen Weg. Während im Bundestrend die Zahl der Sozialhilfeempfänger leider steigt, ist sie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2001 erfreulicherweise gesunken. Konkret ist die Zahl von 102.000 auf 100.400 Sozialhilfeempfänger gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, immerhin um 1,8 %. Vergleicht man diesen Rückgang mit allen Flächenländern, so belegen wir bundesweit Platz 1.
Dieser unbestreitbare Erfolg wird auch bei den Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt deutlich. Betrugen die Ausgaben dafür im Jahr 2000 noch 360 Millionen Euro, so waren es im Jahr 2001 nur noch 238 Millionen Euro, ein Rückgang von immerhin 6,3 %. Das ist eine Entlastung für die Kommunen, die niemand in diesem Umfang erwarten konnte. Ich denke, diese Entwicklung ist Grund genug, nicht nur der Landesregierung, sondern auch den Kommunen zu danken, weil – da bin ich mir ganz sicher – viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Sozialämtern diesen positiven Trend mit herbeigeführt haben.
Ursachen für die erfreuliche Entwicklung sind auch die verschiedenen Modelle. Dabei denke ich insbesondere an das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“. Ich denke aber auch an das „Mainzer Modell“, das trotz der Unkenrufe aus den Reihen der CDU unbestreitbar an Fahrt gewonnen hat.
So gab es Ende Juli bereits 2.150 Förderfälle, rund 500 mehr als im Vormonat Juni, Tendenz steigend.
Darüber hinaus hoffe ich auch, dass die Vorschläge der Hartz-Kommission Realität werden, auch mit Blick auf die angestrebte Integration von Arbeits- und Sozialämtern. Ich denke, das ist ein richtiger und guter Weg, weil künftig in so genannten Jobzentren die bisherigen Empfänger von Sozialhilfe Zugang zu den Vermittlungsleistungen erhalten werden.
Auch unser gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und FDP „Best practice“ wird weitere Verbesserungen bringen, weil es hie und da noch Unzulänglichkeiten und Schwachstellen im System, aber auch in einzelnen Ämtern gibt. Sie müssen abgebaut werden.
Sie ist aber auch nicht so gut – dies muss man hinzufügen –, dass sie nicht noch verbessert werden könnte.
Meine Damen und Herren, daran gilt es zu arbeiten.
Die Voraussetzungen für weitere Erfolge unserer gemeinsamen Anstrengungen sind günstig. In der Tat: Rheinland-Pfalz hat auch bei diesem Thema die Poleposition.
Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie verläuft das seit März 2002 gestartete Projekt Homepower als Maßnahme der hauswirtschaftlichen Zeitarbeit in Privathaushalten?
2. Welche Ziele verfolgt das Projekt und welche Konzeption liegt diesem zugrunde?
3. Wie können den Haushalten Möglichkeiten eröffnet werden, hauswirtschaftliche Beschäftigung zu einem erschwinglichen Preis einzukaufen?
Frau Ministerin, welche Möglichkeiten sehen Sie, dieses Programm auch außerhalb von Mainz zu verbreiten?
Frau Ministerin, teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass die Beschwerde, die der Kollege Dr. Rosenbauer offenbar hat, konkretisiert werden sollte, bevor er einzelne Krankenhäuser bewerten lassen möchte?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz so mancher Störfeuer in Sachen Mainzer Modell möchte ich dennoch mit einer erfreulichen Feststellung beginnen: Auch die CDU-Opposition begrüßt jedenfalls grundsätzlich das Mainzer Modell – immerhin. Umso
mehr wundert sich die Öffentlichkeit über die inhaltlich scharfe Kritik. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie fragen – nachzulesen in Ihrer Pressemitteilung vom 9. April –, warum das Mainzer Modell kein Renner ist, und kommen zu der Schlussfolgerung, mehr Sein als Schein. Mit Verlaub, ein wenig voreilig, kann ich da nur sagen. Weder die Regierungsseite noch Vertreter von SPD und FDP, niemand hat dieses Mainzer Modell als Allheilmittel oder gar als arbeitsmarktpolitisches Wundermodell bezeichnet. Richtig ist, dass ich zum Beispiel in der Debatte am 24. Januar wörtlich gesagt habe: An der Diskussion, wie viele Menschen in Deutschland mithilfe dieses Modells vermittelt werden können, will ich mich nicht beteiligen. Euphorie ist ebenso unangebracht wie Pessimismus.
Meine Damen und Herren, das war im Januar richtig und ist heute auch noch richtig. Natürlich hätten wir uns noch schnellere Erfolge und noch mehr Vermittlungen gewünscht.
Frau Thelen, Ihre Zahlenjongliererei zu diesem Zeitpunkt und Ihre Ungeduld sind unangebracht.
Sie sollten wissen, gerade ein zartes Pflänzchen braucht seine Zeit, ehe es in voller Pracht blühen kann. Der Bauer, der gerade neben Ihnen sitzt, wird es Ihnen erklären können.
Nicht zertreten, ist daher unsere Devise. Wenn es vereinzelt Probleme gibt, muss man nach deren Ursachen suchen und diese unverzüglich verändern oder beseitigen.
Die Fakten jedenfalls belegen, das Mainzer Modell hat sich ohne Zweifel schon heute als Erfolg versprechender Ansatz erwiesen. Deshalb wird zu Recht ab März des Jahres dieses Modell bundesweit erprobt. Allein diese Tatsache ist ein großer Erfolg dieser Landesregierung, ein Erfolg, der Ihnen scheinbar schwer am Magen liegt.
Im Magen, natürlich.
Verehrte Kollegen von der CDU, wie sieht die Wirklichkeit aus? Das Modell steht allen offen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze aufnehmen. Übrigens bietet dieses Modell auch Beschäftigungsanreize für Menschen, die nicht in unseren Statistiken auftauchen.
Es ist keine Frage, wir Sozialdemokraten begrüßen dieses Modell, weil es geeignet ist, Menschen mit relativ schlechten beruflichen Chancen wieder eine Perspektive zu geben. Das ist übrigens das zentrale Ziel des Modells. Anders ausgedrückt: Arbeit muss sich lohnen. Ja,
Arbeit muss sich mehr lohnen als der Bezug von Sozialhilfeleistungen.
Wir meinen, es macht keinen Sinn, wenn der Staat Kleinverdiener in voller Höhe mit Sozialabgaben belastet, dann aber dem gleichen Personenkreis wegen zu niedriger Nettoeinkommen ergänzende Sozialhilfe gewährt. Deshalb stehen wir hinter diesem Modell, sind aber selbstverständlich bereit, an der Stelle, an der es hapert, Korrekturen anzubringen. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn nach einer gewissen Zeit ein solches Modell der Prüfung unterzogen wird, dass Änderungen vorgenommen werden, wenn sie nötig sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, genau das wurde getan. Sicher ist Ihnen entgangen, dass mit der bundesweiten Einführung des Mainzer Modells die bisherigen Förderkonditionen vereinfacht wurden. So werden zum Beispiel der Sozialversicherungszuschuss sowie der Kinderzuschuss als Stufen pauschaliert.
Sicher ist Ihnen entgangen, dass nunmehr auf eine nachhaltige Bedürftigkeitsprüfung verzichtet wurde. Das macht übrigens Sinn, weil bei Sozialhilfeempfängern bereits anderweitig eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt ist.
Frau Thelen, sicher ist Ihnen entgangen, dass ab sofort Arbeitgeber, die eine geförderte Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer beschäftigen, für eine Einarbeitung einen Eingliederungszuschuss erhalten können.
Sicher ist Ihnen entgangen, dass jetzt auf die so genannte Kofinanzierung der Länder verzichtet wurde. Bisher waren die Länder mit einem Sechstel der Gesamtkosten an der Finanzierung des Mainzer Modells beteiligt.
Ihnen ist auch scheinbar entgangen, dass die Förderung nach dem Mainzer Modell nicht mehr als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird, sondern künftig diese Anrechnung entfällt. Mit anderen Worten: Sozialhilfeempfänger werden sich besser stehen, falls sie eine Arbeit aufnehmen.
Allein diese Änderungen belegen, dass nun die Handhabung vereinfacht, der Aufwand bei den Arbeitsämtern geringer und zeitliche Verzögerungen beseitigt wurden. Dies sind entscheidende Schritte, damit aus dem Mainzer Modell bundesweit ein Erfolgsmodell werden kann. Jetzt liegt es auch an uns allen, dieses Mainzer Modell nicht zu zerreden, sondern für dieses Modell offensiv zu werben. Legen Sie also Ihre parteipolitische Brille beiseite; denn wer auch nur halbwegs die Menschen im Auge hat, sollte gerade in der Einführungsphase des Mainzer Modells dieses Modell nicht mies machen, sondern konstruktiv begleiten. Ich bin mir ganz sicher, dass sich mittlerweile alle Beteiligten bewegen: die Ar
beitsverwaltung, die Sozialverwaltung, aber auch die Kommunen. – Übrigens sparen gerade sie infolge dieses Modells erhebliches Geld. Ich freue mich, dass durch die Motivationskampagnen mehr Bewegung entstanden ist. Betriebe, Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger wissen heute etwas mit diesem Modell anzufangen. Hören Sie also auf, ständig an dem Modell herumzumäkeln, Bundestagswahl hin, Bundestagswahl her.
Arbeit heißt Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb müssen wir Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten ermöglichen. Es geht um jedes einzelne Schicksal und nicht um Rechthaberei. Es gilt, für die betroffenen Menschen wieder eine Perspektive zu schaffen. Zeigen wir also den Bürgerinnen und Bürgern Chancen auf, wie sie mehr Geld erhalten können. So erhalten zum Beispiel Alleinerziehende durch das Mainzer Modell monatlich um die 150 Euro mehr. Familien erhalten monatlich bis zu 250 Euro mehr.
Meine Damen und Herren, allein diese Zahlen belegen: Arbeit kann sich lohnen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was sind aus Sicht der Landesregierung die Hauptgründe für die angespannte Finanzlage vieler Sozialstationen und auch privater Pflegedienste in Rheinland-Pfalz?
2. Welches Ergebnis erbrachten die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen zwischen den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Verbänden der privaten und ambulanten Leistungsanbieter?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhandlungsergebnis?
4. Welche Ziele verfolgt die von der Landesregierung initiierte Projektgruppe „Sozialstationen in Rheinland-Pfalz“?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand kann, will und darf darüber hinwegreden, dass wir insbesondere aufgrund des deutlich gesunkenen Wirtschaftswachstums bundesweit Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben.
Herr Kollege, niemand wird und kann auch bestreiten, dass wegen fehlender Arbeitsplätze die Auswahlprozesse auf dem Arbeitsmarkt zulasten der Schwächeren stattfinden. Anders ausgedrückt: Gerade für gering qualifizierte, aber auch für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen sind seit zwanzig Jahren die Beschäftigungsmöglichkeiten zunehmend weggebrochen.
Kurz: Es mangelt an bezahlbarer Arbeit. – Vor diesem Hintergrund wurde nicht nur im Bündnis für Arbeit nach neuen Ansätzen gesucht, sondern selbstverständlich hat sich auch unsere Landesregierung intensiv mit diesem Problem beschäftigt. Dabei standen zum Beispiel fol
gende Fragen im Vordergrund: Wie können wir Arbeitsmöglichkeiten für gering Qualifizierte schaffen? Wie können wir zusätzliche Arbeitslosenhilfeempfänger und Sozialhilfeempfänger in Arbeit bringen? Was kann getan werden, damit sich Arbeit wieder lohnt?
Mit dem „Mainzer Modell“ wollen wir, dass Arbeitnehmer mit niedrig bezahlten Jobs ein höheres Nettoeinkommen erzielen, ohne dass der Staat in die Tarifautonomie eingreift.