Protokoll der Sitzung vom 16.01.2003

(Jullien, CDU: Als Staatssekretär im Finanzministerium muss man auch dazu geeignet sein! – Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meldet sich zu einer Zusatzfrage)

Frau Thomas, Sie haben bereits drei Fragen gestellt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Herr Staatssekretär, können Sie vielleicht noch einmal ausführen, welche Bedingungen neben dem Stadionausbau noch erfüllt werden müssen, damit das FritzWalter-Stadion Austragungsort für die WM 2006 wird, weil das eine Triebfeder für die finanzielle Unterstützung durch das Land ist.

Das müssen Sie den DFB fragen. Der DFB hat zusammen mit der FIFA die Entscheidung über die Austragungsstätten getroffen. Sie müssen den DFB fragen, ob

es Umstände gibt, die dazu führen, dass er einzelne Austragungsstätten nicht mehr aufrechterhält, sondern sich anders entscheidet.

Die Landesregierung geht davon aus, dass in Kaiserslautern die Fußballweltmeisterschaft 2006 stattfindet. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln. Der Zuschlag ist erteilt. Der für das Land relevante Teil dieser Auflage ist der Ausbau des Stadions nach den vorgelegten Plänen. Das Land hat in Form des Haushalts seine Voraussetzungen geschaffen. Die Umsetzung wird dann stattfinden, wenn sich an der Sachlage WM 2006 in Kaiserslautern nichts ändert.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass die vorschnelle Forderung des SPD-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Herrn Schermer bezüglich der Rückzahlung sowohl der städtischen Mittel als auch der Landesmittel in dem jetzigen Stadium der Verhandlung wenig hilfreich ist?

Erstens weiß ich nicht, ob das die Vorstellungen sind. So etwas lese ich auch nur in der Zeitung. Von daher kann ich nicht verifizieren, ob die Grundlage richtig ist.

Zweitens ist die Stadt im Zweifelsfall allein gefordert, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Das, was an Zuschüssen gegeben worden ist, sind Zuschüsse der Stadt an den Verein.

Das Land hat der Stadt wiederum Zuschüsse gegeben, aber nach unserem Haushaltsrechts bedeutet das, dass die Stadt allein zuständig ist für die Frage, wie mit solchen Zuschüssen umzugehen ist. Das muss in der Stadt entschieden werden. Das ist keine Angelegenheit, die beim Land entschieden wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Staatssekretär, das ist jetzt soweit in Ordnung. Aber die Presseberichterstattung als richtig voraussetzend frage ich Sie nochmals: Sind Sie mit mir der Meinung, dass Herr Schermer dann bezüglich der Rückforderung der Landesmittel seine Kompetenz überschritten hat?

Wie gesagt, es gibt wenig Grund, dass die Landesregierung kommunalpolitische Aussagen kommentiert.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP – Mertes, SPD: So ist das! Macht den FCK nur ordentlich platt!)

Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Altherr.

Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Sie sind ausgewichen. Es geht nicht darum, ob die Landesregierung kommunalpolitische Dinge kommentiert, sondern es geht darum, dass ein Kommunalpolitiker Forderungen gestellt hat, die seinen Kompetenzbereich übersteigen. Das heißt, er hat gefordert, auch Landesmittel müssten zurückgezahlt werden. Darum geht es. Sind Sie mit mir der Meinung, dass Herr Schermer in diesem Fall seine Kompetenz überschritten hat?

Für die Rückforderung von Landeszuschüssen ist allein das Land zuständig und nicht die Öffentlichkeit, die veröffentlichte Meinung, ein Kommunalpolitiker, sondern allein das Land. Die Frage stellt sich zur Zeit nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr Staatssekretär, zunächst einmal vielen Dank für die ausführlichen Belehrungen hinsichtlich der formalen Abläufe, mit denen sich die Landesregierung bei Anträgen usw. beschäftigt.

(Staatsminister Bauckhage: Fragen!)

Ich habe nun aber eine Frage, bei der ich bitte, jetzt nicht Abläufe zu schildern, sondern die Haltung der Landesregierung, und zwar ist möglicherweise auch eine Cross-Border-Leasing-Lösung für das Stadion am Betzenberg im Gespräch. Wie steht die Landesregierung zu einer solchen möglichen Lösung?

Ich habe die Frage bereits beantwortet, nämlich, dass der Verein zur Zeit in der Vorhand ist. Der Verein hat öffentlich erklärt, ein Sanierungskonzept entwickeln zu wollen. Der Verein wird dabei professionell beraten. Ich

gehe deshalb davon aus, dass der Verein alle möglichen Varianten zur Sanierung durchprüfen wird, dann eine wirtschaftliche Bewertung erfolgt, zunächst einmal vom Verein bzw. den Beratern des Vereins, und dann wird ein Vorschlag auf den Tisch gelegt. Dieser wird dann genau in Pro und Kontra abzuwägen sein. Es wäre mehr als fahrlässig, nur weil jemand ein Stichwort in den Raum ruft, dazu eine abschließende Bewertung abgeben zu wollen.

(Beifall der SPD und der FDP – Staatsminister Bauckhage: Richtig!)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Georg Gölter (CDU), Gefährdung des RheinlandPfalz-Taktes durch die Pläne der Landesregierung – Nummer 4 der Drucksache 14/1809 – betreffend, und die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Kiltz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Drohende Aushöhlung des Rheinland-Pfalz-Taktes – Nummer 6 der Drucksache 14/1809 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Gölter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

1. Welche schienengebundenen Nahverkehrs- und Regionalverbindungen im Rahmen des RheinlandPfalz-Taktes beabsichtigt die Landesregierung entweder ganz zu streichen oder aber wesentlich auszudünnen?

2. Welche verkehrspolitischen Gründe sprechen nach Auffassung der Landesregierung dafür, auf diese Weise das bundesweit vorbildliche Modell des Rheinland-Pfalz-Taktes praktisch zu zerschlagen?

3. Welcher Verwendung sollen die durch die Zerschlagung des Rheinland-Pfalz-Taktes frei werdenden Haushaltsmittel nach Absicht der Landesregierung zugeführt werden?

4. Auf welcher Rechtsgrundlage glaubt die Landesregierung ihre Absichten durchführen zu können?

Bitte schön, Frau Abgeordnete Kiltz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Szenarien liegen im Verkehrsministerium für solche Stilllegungen bzw. Ausdünnungen vor?

2. Welche Strecken und Verbindungen wären demnach von Stilllegungen betroffen?

3. Wie viele Mittel sollen durch die oben genannten Szenarien jeweils dem Schienennahverkehr entzogen werden?

4. Für welche anderen Maßnahmen sollen diese Mittel dann eingesetzt werden?

Es antwortet Herr Verkehrsminister Bauckhage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz befindet sich – wie übrigens alle öffentlichen Gebietskörperschaften – in einer schwierigen Haushaltslage. Die jetzt für 2003 zu erwartenden Steuereinnahmen liegen weit unter den ursprünglichen Prognosewerten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung am 26. November 2002 Einsparungen im Umfang von über 1 Milliarde Euro für die Jahre 2003 und 2004 beschließen müssen. Um diese Einsparauflagen umzusetzen, müssen alle Bereiche auf den Prüfstand. Auch mein Haushalt, der Verkehrshaushalt, muss dann im staatspolitischen Interesse auf den Prüfstand gestellt werden.

Da in den vergangenen Tagen einige unzutreffende und schiefe Behauptungen in der Presse zu lesen waren, erlaube ich mir vorab einige Richtigstellungen, die für die Beantwortung der Fragen im Einzelnen aber gleichwohl notwendig sind.

Zunächst will ich darauf hinweisen, dass es im laufenden Fahrplan 2003, das heißt, bis Ende 2003, verständlicherweise überhaupt keine Einschränkungen im Rheinland-Pfalz-Takt geben wird. Zum Dritten weise ich darauf hin, dass mein Haus und ich im Besonderen ein hohes Interesse daran haben, dass der Rheinland-Pfalz-Takt auf Dauer Realität bleibt.

(Beifall der FDP und der SPD)

Deshalb sind bislang auch keine Entscheidungen über die Angebote des Rheinland-Pfalz-Takts im Jahr 2004 getroffen worden. Die finanzielle Grundlage für die Bestellung von Schienenverkehrsleistungen sind bekanntlich die Regionalisierungsmittel. Nach dem Nahverkehrsgesetz stellt das Land diese Mittel den Aufgabenträgern des SPNV, also den Schienenzweckverbänden, und zwar als pflichtigen Anteil im Umfang von 75 % und darüber hinaus als Sonderleistung im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten zur Verfügung. Es sind

also letztlich die Zweckverbände, die im Rahmen der haushaltsmäßigen Vorgaben im Einzelnen über die Gestaltung der Schienenverkehrsangebote ab dem Jahr 2004 zu entscheiden haben. Allerdings muss bei der gegebenen Situation eine Abstimmung mit dem Verkehrsministerium erfolgen, weil es sich dabei um grundlegende Angelegenheiten handelt.

Ob und in welchem Umfang Einschränkungen beispielsweise bei Taktzeiten oder in Tagesrandlagen erforderlich sind, wird im Wesentlichen davon abhängen, welcher Zuschussbedarf in den laufenden Verhandlungen mit der DB AG erreicht werden kann. Bei den in der Presse bekannt gewordenen internen Überlegungen handelt es sich um rein fachliche Überlegungen, die darstellen, welche Wirkungen bestimmte Einsparvorgaben gegebenenfalls haben könnten.

(Kramer, CDU: Verschlechterungen!)

Ein Entscheidungsgehalt kommt ihnen nicht zu.