Frau Kollegin Grützmacher, Sie haben Artikel 85 b der Landesverfassung als neues Argument vorgetragen. Wir sind wohl einer Meinung, dass man nicht direkt aus dem Artikel 85 b der Landesverfassung Klagerechte geltend machen kann.
Nein, ich sage nur ein Mal, welche Rechte daraus abzuleiten sind. Das ist ein demokratischer Prozess, um den wir ringen. Dabei haben wir eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rücken, die besagt, es sei zulässig, aus Sacherwägungen heraus Ausschüsse und Kommissionen in einem Parlament sehr klein zu gestalten, damit die Geheimhaltung möglichst gewährleistet sei. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich hier liegen.
Wir sind auch sicher einer Meinung, dass ein Ausschuss sachgerecht besetzt sein muss. Ich könnte jetzt natürlich die Redebeiträge der Kollegen aus dem Jahr 1991 wiederholen, in denen bei uns sogar auf Debatten mit Karl Thorwirth zurückgegriffen wird, in denen es darum ging,
wer an einer solchen Kommission oder einem solchen Ausschuss beteiligt wird und ob das gegen Demokratierechte verstößt oder nicht.
Wir kommen zu dem Schluss: Nein, das verstößt nicht gegen Demokratierechte. – Wir werden den Gesetzentwürfen deshalb nicht zustimmen.
Weshalb verstößt das nicht gegen Demokratierechte? Weil in einem Parlament Mehrheiten gewählt sind und wir dann nach d‘ Hondt entsprechende Besetzungen vornehmen. Zweifel, dass man nach d‘ Hondt besetzen kann, hat auch nicht der Kommentator unserer Landesverfassung geäußert, der die einmalige Gelegenheit hat zuzuhören, wie seine Kommentierung in den Debatten verwendet wird. Es erfolgt also eine Besetzung nach d‘Hondt, wobei natürlich nicht die Fragerechte von Parlamentsmitgliedern im Ausschuss eingeschränkt sind, so wie Sie das vorhin angesprochen haben.
Wenn Sie das wollen, gibt es in allen Ausschüssen vertrauliche und nicht öffentliche Teile. Etwas anders verhält es sich bei der Mitwirkung in der entsprechenden Kommission, die gefragt ist. Die Mitwirkung erfolgt natürlich nicht in anderen Ausschüssen, sondern sie erfolgt in der Kommission. Das ist der Unterschied, den es gibt.
Ich komme aber zu dem Schluss, dass dies kein Verstoß gegen die Verfassung und gegen die Parlamentsgebräuche ist, wenn die Mehrheiten entsprechend berücksichtigt werden.
Die Frage nach einem Grundmandat, die Sie wieder aufgeworfen haben, ist meiner Meinung nach keine Frage, die letztlich über die Verfassung zu beantworten ist. Das führt nämlich dazu, dass die kleinen Parteien gegenüber den großen in erheblichem Maße im Vorteil sind. Überlegen Sie einmal, wie viele Mitglieder die anderen Parteien mehr haben, die in ihren Rechten dann auch berührt werden.
Frau Thomas, die ich gerade ansehe, argumentiert im Haushaltsbereich gerne mit Prozenten. Wenn ich prozentual ausdrücken würde, um wie viel größer die SPD, die CDU oder die FDP ist, erreichen wir prozentual erstaunliche Werte. Dann wären die verfassungsmäßigen Rechte des einzelnen Abgeordneten zu berücksichtigen.
Deshalb werden wir beantragen, die Anträge abzulehnen und werden auch keiner Ausschussüberweisung zustimmen, weil wir die Debatten schon vielfach geführt haben und die Argumente schon vielfach ausgetauscht worden sind.
Herr Hartloff, ich könnte gleich einmal das, was Sie am Anfang zitiert haben, umsetzen. Es handelt sich aber um eine inhaltliche Kurzintervention, da ich etwas klarstellen möchte. Es ist im Innenausschuss mindestens zweimal passiert – das kann man in den Protokollen nachlesen –, dass mir mit dem Hinweis, dass diese Information nur in der G 10-Kommission oder in der Parlamentarischen Kontrollkommission gegeben werden kann, Antworten auf meine Fragen auch in einer vertraulichen Sitzung nicht gegeben wurden. Wir sind von bestimmten Informationen, auch wenn wir nachfragen, ausgeschlossen. Das ist klar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat wird der Landtag mit der Thematik der beiden Gesetzentwürfe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht das erste Mal befasst. Wir haben die Frage immer wieder diskutiert.
Frau Grützmacher, ich möchte aber nicht bei 1987 beginnen oder bei 1991, Herr Kollege Hartloff, sondern ich will beim Ergebnis der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ ansetzen, von der Ende 1998 mit Mehrheit deutlich festgehalten worden ist, dass man eine Em pfehlung, wonach der Landtag die Größe der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission so gestalten solle, dass alle Fraktionen ein Mandat erhalten, ablehne. An den Fakten, die damals die Grundlage für die Entscheidung der Enquete-Kommission bildeten, hat sich nichts geändert, wie Herr Kollege Bischel heute schon betont hat.
Nach Ausweitung der Oppositionsrechte in Bezug auf die Fachausschüsse und die Untersuchungsausschüsse, für die jeweils ein Grundmandat verankert worden ist, verstehe ich den Versuch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dies auch auf andere Kommissionen und Gremien auszuweiten. Nachdem man in der 14. Legislaturperiode des Landtags auch am Präsidium beteiligt ist, ist es durchaus ein legitimer Versuch, das Thema erneut im Plenum diskutieren zu wollen.
Herr Kollege Hartloff hat einige Punkte genannt, die es rechtfertigen, Ihre Gesetzentwürfe abzulehnen. Die Enquete-Kommission war es in der Tat, die die Rechte der Opposition im Wesentlichen gestärkt hat. Herr Kollege Hartloff, ich stimme Ihnen zu, dass der Artikel 85 b der Landesverfassung allerdings keine Anspruchsgrundlage darstellt. Sie stellt allenfalls eine Regelung
dar, mit der die Auslegung von Parlamentsrechten und von Handlungsmaximen konkretisiert werden kann. Danach ist beispielsweise auch bei den verfahrensrechtlichen Ausgestaltungen der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen in Bezug auf das Rederecht, die Beratungen und Abstimmungen sowie die Einbringung von Anträgen und Gesetzentwürfen zu verfahren. In Bezug auf die Besetzung von parlamentarischen Gremien ist aber eine Ausnahme mit Blick auf die Größe, die Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit und die Beratungsgegenstände, die der Geheimhaltung unterliegen, gerechtfertigt, insbesondere wenn es um Gremien wie die Parlamentarische Kontrollkommission und die G 10Kommission geht. Es begegnet keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn für diese Gremien – abweichend von anderen Ausschüssen – an der Zahl von drei Mitgliedern festgehalten wird. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof haben in früheren Entscheidungen bescheinigt, dass dies verfassungsgemäß ist.
Wir sehen es nach wie vor so, dass für diese beiden Gremien eine Ausnahme gerechtfertigt erscheint. Wir werden die Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will mit ihren beiden eingebrachten Gesetzentwürfen erreichen, dass jeder Fraktion sowohl zur Besetzung der G 10Kommission als auch der Parlamentarischen Kontrollkommission ein Grundmandat eingeräumt wird. Dies würde ihr in beiden Kommissionen bislang nicht eingeräumte Kontrollbefugnisse öffnen.
Ich möchte zunächst einmal einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, was die G 10-Kommission anbelangt, machen. Das Landesgesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 des Grundgesetzes bestimmt, dass die parlamentarische Kontrolle über die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses der so genannten G 10-Kommission obliegt. Diese Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die GRÜNEN möchten dieses Gremium mindestens auf vier Mitglieder erhöhen, sodass jede demokratisch gewählte Landtagsfraktion mit mindestens einem Vertreter in der Kommission vertreten wäre.
Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dies ist aber schon vom Bundesverfassungsgericht als nicht geboten erachtet worden. Deshalb sollte von Ihnen durch die Behauptung, die geltende gesetzliche Regelung über die Zahl der Kommissionsmitglieder sei undemokratisch, auch nicht der
Frau Thomas, hören Sie doch einmal zu. Werden Sie doch nicht gleich wieder nervös. Ich komme gleich zu Ihrem Grundmandat, was natürlich auch sehr problem atisch ist.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht, da muss man widersprechen, Herr Creutzmann!)
Das von den GRÜNEN vorgebrachte Gebot des Minderheitenschutzes geht nicht so weit, dass die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu bewahren ist. Vielmehr soll dieser Schutz der Minderheit ermöglichen, ihre Standpunkte in den politischen Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen. Durch die Repräsentation jeder Fraktion in den Ausschüssen des Landtags wird diesem Schutz umfänglich Rechnung getragen.
Von entscheidender Bedeutung ist zudem, dass in der G 10-Kontrollkommission Sachverhalte erörtert werden, die teilweise der höchsten Geheimhaltung unterliegen. Dies rechtfertigt die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus dem Bereich des Geheimschutzes zu befassen. Somit sieht die FDP-Fraktion keinen Bedarf, von der jetzigen Gesetzesgrundlage abzuweichen.
Nun möchte ich dieses Thema noch ein bisschen politisch beleuchten. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist schon interessant. Vor einem halben oder einem Jahr haben Sie noch den Verfassungsschutz abgelehnt. Nun wollen Sie in die Gremien hineingehen und fordern plötzlich auch noch ein Grundmandat.
Frau Kollegin Thomas, dieses Grundmandat ist natürlich äußerst problematisch. Wir machen kein Gesetz für die GRÜNEN, sondern würden eine Gesetzesänderung auf Dauer vornehmen. Dies würde bedeuten, dass jede Fraktion, auch eine extremistische Fraktion, die hoffentlich nie in den rheinland-pfälzischen Landtag einziehen wird, ein Grundmandat erhalten würde.
Wir halten das für äußerst problematisch, ganz gleich, ob das die PDS wird oder Die Republikaner wären.
Entlarvend – das ist das nächste politische Argument – waren natürlich Ihre Argumente mit der Oppositionsrolle. Sie können doch in beiden Gremien keine Oppositi
Dies ist ein Kontrollgremium, das sehr eng gefasst wird. Wir meinen, es sollte so bleiben. Deswegen lehnen wir Ihre beiden Gesetzentwürfe ab.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung, nachdem der Überweisung widersprochen worden ist. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/10 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/11 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.