Der Gipfel ist dann Ihre Behauptung, dass Sie im Gegenzug – Frau Kollegin Thomas hat dies vorhin auch schon angesprochen – zu Ihrer Verstetigung und einer nicht noch stärkeren Kürzung der kommunalen Mittel und zur Verhinderung einer daraus resultierenden höheren Kreditaufnahme das Wohnungsbauvermögen des Landes in Höhe von 240 Millionen Euro verkaufen müssen.
Über den Verkauf des Wohnungsbauvermögens haben wir bei den vorherigen Haushaltsberatungen im Parlament und im Haushalts- und Finanzausschuss schon beraten. Sie müssten es eigentlich wissen. Tun Sie doch nicht so.
Das haben wir vor einem Jahr schon beraten. Damals wusste der Finanzminister noch nichts von dem Verstetigungsprogramm, von der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das stammt aus den letzten Wochen, aber nicht aus dem letzten Jahr. Das ist so nicht wahr, was Sie angeführt haben, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, dieser Verkauf des Wohnungsbauvermögens kommt mir eher so vor wie der Bauer, der seine letzte Kuh verkauft, damit er eine neue Melkmaschine kaufen und bezahlen kann.
(Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP – Zuruf der Abg. Frau Schmitt, SPD)
Genauso unsinnig ist der Verkauf des Wohnungsbauvermögens. Es kommt hinzu, dass Sie sich zulasten unserer Kinder bereichern; denn denen ständen in den nächsten 30 Jahren die Erlöse aus diesem Wohnungsbauvermögen zu. Sie verplempern es jetzt, weil Sie nicht zu einem verantwortlichen Handeln finden. Das ist das Problem, das wir mit dieser Landesregierung haben.
Meine Damen und Herren, ich war dabei, Ihre angeblichen Einsparungen zu analysieren. Von 580 Millionen Euro stellen mindestens 320 Millionen Euro Erlöse aus dem Verkauf von Vermögen und Inanspruchnahme von Rücklagen und Kapital der Betriebe dar, 176 Millionen Euro Verschiebung von Investitionen auf die Zukunft und 35 Millionen Euro Verschiebung von Lasten auf die Kommunen.
Das macht zusammen schon 530 Millionen Euro von 580 Millionen Euro aus, meine Damen und Herren. Es bleiben gerade noch rund 50 Millionen Euro für echte Sparmaßnahmen übrig.
Bemerkenswert ist dabei, dass Sie entgegen Ihren ständigen Behauptungen auch bei der Unterrichtsversorgung und bei den Hochschulen kürzen. Sie behaupten ständig das Gegenteil, aber wenn man in den Haushaltsplan hineinschaut, stellt man fest, bei der Unterrichtsversorgung und beim Hochschulbau werden Mittel gekürzt.
Sie kürzen bei der Bildung, obwohl Sie öffentlich anderes behaupten. Das sollten Sie nicht machen. Ich finde das so nicht in Ordnung.
Zur Polizei will ich vielleicht gar nicht so viel sagen, außer vielleicht dies: Es sind überall im Land Fehlbedarfe festgestellt worden. Der Vorsitzende hat es aufgeführt. Überall fehlen Polizeikräfte.
Bemerkenswert ist nur, dass in Bad Bergzabern offensichtlich zumindest im letzten Jahr eine sehr gute Ausstattung vorhanden war. Dort ist die Polizeiinspektion gut ausgestattet. Man fragt sich, woran das liegt.
Vielleicht sieht der Ministerpräsident aber auch nicht weiter als bis nach Bad Bergzabern und sieht die vielen anderen Polizeiinspektionen im Land nicht. Das könnte eine Erklärung sein. Das wäre aber unverantwortlich, wenn es so wäre.
Wenn der Ministerpräsident die CDU, die Kolleginnen und Kollegen beschimpft, weil wir uns mit der Polizei
treffen und mit ihr über deren Probleme reden, dann sage ich Ihnen, das ist unsere Pflicht. Es ist unsere Pflicht, dass wir uns mit denen unterhalten, die Sorgen haben. Wenn Sie von der Regierung es nicht machen, wer soll es dann m achen?
Was der Kollege bezüglich der Nachbarschaftsprobleme und -themen angesprochen hat, ist das natürlich nicht in Ordnung, wenn es so ist, wie es dort gesagt und dargestellt wurde. Das will ich an der Stelle auch sagen.
Meine Damen und Herren, es gäbe eine Vielzahl von Einzelthemen anzusprechen. Das will ich nicht m achen.
Wir werden diese Einzelthemen in den nächsten Wochen im Haushalts- und Finanzausschuss im Detail erörtern und entscheiden. Sie können davon ausgehen, dass wir auch diesmal Ihre Vorschläge sehr sorgfältig prüfen werden.
Wir werden dabei über vieles mit uns reden lassen. Sie werden festgestellt haben, wenn Sie nicht mit verbundenen Augen durch die letzten Wochen gelaufen sind, dass wir auch bei unserer Kritik der letzten Wochen schon sehr sorgsam damit umgegangen sind und sie nur sehr gezielt eingesetzt haben.
Haben Sie nicht aufgepasst, Frau Kollegin? Sie sollten das einmal machen, dann würde Ihnen das auffallen.
Wir werden sehr sorgfältig mit den Vorgaben umgehen und sie sehr sorgfältig prüfen. Eins ist dabei völlig klar, wir werden nicht dazu beitragen, dass es in RheinlandPfalz einen Bildungs- oder Sicherheitsabbau geben wird.
Meine Damen und Herren, ich hatte mir vorgenommen, zur Verfassungsmäßigkeit einiges zu sagen, ich will es auf weniges beschränken. Das, was der Vorsitzende heute Morgen bezüglich der Vereinbarung zwischen den Länderfinanzministern und dem Bundesfinanzminister bezüglich der Aufteilung der Fluthilfemittel in investive und konsumtive Ausgaben vorgetragen hat, ist leider so. Es gab keinen Beschluss, aber es gibt eine Vereinbarung.
Dies ist dokumentiert in einem Protokoll der Haushaltsausschusssitzung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie sagen, es ist falsch, dann hat Ihr Finanzminis
ter oder der zuständige Vertreter des Finanzministers die Unwahrheit gesagt. Dort ist es dokumentiert. Wenn Sie etwas anderes behaupten, dann widerlegen Sie dies.
Meine Damen und Herren, wir gehen deshalb davon aus, dass es falsch wäre und ist, dass Sie in so großem Umfang die Flutopfermittel als investive Ausgaben ansetzen. Korrekt ist, es gibt andere, die das auch zu einhundert Prozent so machen. Das halten wir für falsch.
Es gibt aber auch einige, die das gar nicht machen und diese Mittel komplett anderen Titelgruppen zuordnen, zum Beispiel die Thüringer. Ganz korrekt wäre es, sie der Titelgruppe 9 zuzuordnen, den besonderen Finanzausgaben; denn es geht um Finanzausgaben, um Finanzzuweisungen, die nicht im Land investiert werden, sondern als Steuereinnahmen hineinkommen und dann in ein anderes Land abfließen.
Wir brauchen Reformen und Korrekturen in diesem Landeshaushalt, und zwar beträchtliche Korrekturen. Dazu sollte der Nachtragshaushalt ein erster vernünftiger Schritt sein. Wir sind bereit, ein Stück mitzuwirken. Sie sollten uns ernst nehmen.
Die Agrarverwaltungsreform, die Forstreform und auch das Stichwort „Standardabbaugesetz“ und „Standardflexibilisierungsgesetz“ sind genannt worden. Wir stehen bereit. Wenn Sie die Mitarbeit wollen, kommen Sie auf uns zu. Stellen Sie sich nicht auf den Standpunkt, was wir entschieden haben, ist entschieden, und keiner kann mehr mitreden.
Wenn es bei dieser Auffassung bleibt, wird es natürlich keine Zusammenarbeit unsererseits geben, meine Damen und Herren.